Wohnen Archives - aboalarm Blog https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/ Verbrauchertipps, News und Empfehlungen Wed, 20 Dec 2023 11:28:00 +0000 de-DE hourly 1 Grüner Strom im Trend: Darauf solltest du bei Ökostrom achten! https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/gruener-strom-oekostrom/ Mon, 01 Mar 2021 11:09:18 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=31160 Der Abschluss eines Tarifs für grünen Strom ist einfach, das Angebot hingegen oft unübersichtlich. Wir erklären dir, was es mit grünem Strom auf sich hat! Ökostrom wird immer beliebter in Deutschland: 2020 lag der Anteil von Strom aus nachhaltigen Quellen bereits bei fast 50 Prozent! Doch nicht immer unterstützt du mit der Wahl eines grünen … Continued

The post Grüner Strom im Trend: Darauf solltest du bei Ökostrom achten! appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Der Abschluss eines Tarifs für grünen Strom ist einfach, das Angebot hingegen oft unübersichtlich. Wir erklären dir, was es mit grünem Strom auf sich hat!

Ökostrom wird immer beliebter in Deutschland: 2020 lag der Anteil von Strom aus nachhaltigen Quellen bereits bei fast 50 Prozent! Doch nicht immer unterstützt du mit der Wahl eines grünen Stromtarifs auch den Ausbau erneuerbarer Energien. Was du vor dem Vertragsabschluss beachten solltest und welche Preise du für grünen Strom erwarten kannst, liest du hier.

Was ist grüner Strom eigentlich?

Grüner Strom oder auch Ökostrom bezeichnet elektrische Energie, die aus erneuerbaren Quellen wie zum Beispiel Wasserkraft- oder Solaranlagen gewonnen wird. In Deutschland ist der Begriff allerdings nicht gesetzlich geschützt. Das macht es für Verbraucher teilweise undurchsichtig. Denn tatsächlich unterstützt nicht jeder vermeintlich grüne Tarif die Energiewende in Deutschland. Wie kann das sein? Ökostrom darf dann als solcher betitelt werden, wenn er mindestens zu 50 Prozent aus nachhaltigen Quellen stammt. Damit ein Anbieter grünen Strom vertreiben kann, muss er diesen Anteil allerdings nicht zwingend selbst erzeugen. Dafür benötigt er sogenannte Herkunftsnachweise. Diese belegen die Herstellung von 1000 Kilowattstunden Strom aus nachhaltigen Quellen. Ein Anbieter kann also einfach die Menge an Ökostrom, die er seinen Kunden anbieten möchte, in Form von Herkunftsnachweisen einkaufen.

Theoretisch ist es so sogar möglich, dass ein Atomkraftwerk Ökostrom anbieten kann, indem es einfach Herkunftsnachweise in der entsprechenden Menge einkauft.

Diese Rolle spielt die EEG-Umlage

Viele Anbieter beziehen ihre Herkunftsnachweise aus dem Ausland. Grund dafür ist die EEG-Umlage. Alle Stromerzeuger speisen ihre erzeugte Energie in das deutsche Stromnetz. Früher waren das zum Großteil Anbieter, die ihren Strom aus konventionellen Kraftwerken bezogen haben. Heute gibt es ein großes Interesse daran, grüne Alternativen auszubauen. Hier kommt die EEG-Umlage ins Spiel: Erzeuger von grünem Strom werden für ihre Investition in die Nachhaltigkeit mit diesen Geldern gefördert. Das gesamte deutsche Stromangebot besteht also aus konventioneller Energie und dem EEG-finanzierten grünen Angebot. Das sogenannte „Doppelvermarktungsverbot“ verhindert in diesem Zusammenhang allerdings, dass dieselben grünen Erzeuger zusätzlich Herkunftsnachweise für ihren Ökostrom ausgeben dürfen. Sie würden sonst doppelt für die gleiche Menge Strom abkassieren, da sie einerseits Fördergelder für die Erzeugung von grünem Strom erhalten und andererseits Teile ihrer ohnehin bereits erzeugten Strommenge an andere Anbieter vermarkten dürften. Mit der EEG-Umlage finanzierst du somit bereits den Ausbau nachhaltiger Stromgewinnung – unabhängig von deinem Stromtarif.

Übrigens: Die EEG-Umlage muss jeder Stromverbraucher in Deutschland zahlen und zwar auch dann, wenn du bereits einen grünen Tarif besitzt.

Kauft ein Anbieter diese Nachweise im Ausland, profitiert die Energiewende in Deutschland nicht davon. Es handelt sich dabei nämlich meistens um Strom, der ohnehin produziert wird und von den ausländischen Erzeugern höchstbietend verkauft wird. Eine Investition in erneuerbare Energien auf deutschem Boden findet dabei nicht statt.

Woran erkenne ich grünen Strom?

Besser zur Orientierung sind daher Ökostromlabels und Gütesiegel, die belegen, dass Anbieter eine ökologische Geschäftspolitik aufweisen und nachweislich in die Energiewende investieren. Laut Verbraucherzentrale sind vor allem das ok-Power-Label sowie das Grüner-Strom-Label verlässliche Quellen. Außerdem kannst du dich bei der Wahl eines Stromtarifs an der Liste für die Eco-Top-Ten orientieren.

haus.de empfiehlt zusätzlich, in der Stromabrechnung darauf zu achten, dass unter der
Kategorie „sonstige erneuerbare Energien ohne Förderung nach dem EEG“ ein
Anteil von 100 Prozent ausgewiesen ist.

Grüner Strom – gibt es das auch in meiner Region?

Welcher Strom letztendlich aus deiner Steckdose kommt, hat nicht unbedingt etwas mit deinem individuellen Tarif zu tun. Denn auch wenn du einen grünen Tarif besitzt, kommt dein Strom immer aus dem nächstgelegenen Kraftwerk – und da ist es egal, ob dies seinen Strom aus Braunkohle oder Wasserkraft bezieht. Alle Erzeuger speisen ihren Strom in dasselbe Netz, sodass du als Verbraucher am Ende des Tages einen Mix aus konventionellen und nachhaltigen Quellen erhältst – egal, welchen Tarif du beziehst.

100 Prozent Grünstrom aus der eigenen Steckdose zu erhalten ist fast unmöglich. Denn das würde voraussetzen, dass ein direktes Stromkabel vom Stromerzeuger bis zu deiner Wohnung gelegt ist.

Der Unterschied, den die Umstellung auf Ökostrom macht, ist, dass du deine Stromkosten an einen grünen Anbieter bezahlst. Bei einem grünen Tarif handelt es sich dabei bestenfalls um jemanden, der in nachhaltige Technologien und umweltfreundliche Alternativen investiert.

Wenn du als Verbraucher grünen Strom von lokalen Anbietern beziehst, trägst auch du dazu bei, dass grüne Alternativen mehr gefördert und ausgebaut werden. So erhöht sich indirekt der Anteil an grünem Strom am Gesamtangebot.

So viel kostet grüner Strom

Entgegen seinem Ruf ist grüner Strom nicht unbedingt teurer als die konventionelle Variante. Steckst du noch in deiner teuren Grundversorgung, kannst du beim Abschluss eines neuen Tarifs inklusive Neukundenrabatt sogar Geld sparen. Vergleiche am besten mehrere Tarife miteinander und entscheide dich für den, der am besten zu dir passt.

Ökogas: Eine bessere Alternative?

Welchem Gasanbieter möchtest du kündigen?
Jetzt Gasanbieter auswählen
Auch der Begriff Ökogas ist nicht genau definiert. Generell kann man aber zwischen drei Varianten unterscheiden:

  • Biomethan: Hier kommt das Gas aus Biomasseanlagen. Es wird zum Beispiel aus Lebensmittelabfällen erzeugt und ins Gasnetz eingespeist.
  • Kompensation: Bei dieser Form beziehst du reguläres Gas aus fossilen Energieträgern, zahlst allerdings eine Art Zusatzbeitrag, um mit ihm nachhaltige Alternativen zu fördern.
  • Power-to-Gas: Mittels Elektrolyse wird in diesem Verfahren aus Erdgas und Wasserstoff Energie hergestellt.

Allerdings existieren viele Mischformen, was es wieder schwierig macht die Klimafreundlichkeit einzelner Anbieter genau zu beurteilen. Utopia.de stellt eine Liste bereit, die als erste Orientierung dient. Wie bei den grünen Stromtarifen ist es auch hier allerdings unvermeidbar, sich genau mit den Tarifen und ihren einzelnen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.

Du möchtest auch grünen Strom? Dann kündige deinen Altvertrag noch heute!

Welchem Stromanbieter möchtest du kündigen?
Jetzt Stromanbieter auswählen
Mit dem aboalarm Kündigungsservice kannst du deinen zu teuren Stromtarif im Handumdrehen kündigen. Trage einfach deine Daten in unser vorformuliertes und anwaltlich geprüftes Kündigungsschreiben ein und verschicke deine Kündigung direkt online. Im Anschluss erhältst du einen Versandnachweis von uns per E-Mail.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

The post Grüner Strom im Trend: Darauf solltest du bei Ökostrom achten! appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Nebenkostenabrechnung: Häufige Fehler, die dir als Mieter Geld ersparen https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/nebenkostenabrechnung-fehler/ Thu, 18 Apr 2019 11:25:10 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=26234 Um dein Wohnhaus in Schuss zu halten, fallen für den Vermieter bzw. Eigentümer bestimmte Beträge an, die dieser im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter aufteilen kann. Doch unter Umständen musst du diese gar nicht bezahlen. Lediglich sieben Prozent der Befragten einer Statista-Studie über das Sparverhalten bei den Nebenkosten gaben an, beim Nebenkostenverbrauch nicht aufs Sparen … Continued

The post Nebenkostenabrechnung: Häufige Fehler, die dir als Mieter Geld ersparen appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Um dein Wohnhaus in Schuss zu halten, fallen für den Vermieter bzw. Eigentümer bestimmte Beträge an, die dieser im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter aufteilen kann. Doch unter Umständen musst du diese gar nicht bezahlen.

Lediglich sieben Prozent der Befragten einer Statista-Studie über das Sparverhalten bei den Nebenkosten gaben an, beim Nebenkostenverbrauch nicht aufs Sparen zu achten. Gerade bei den Strom-, Heiz- und Wasserkosten wird demnach groß gespart.
Doch man kann nicht nur ein strenges Auge auf den eigenen Verbrauch legen – auch eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung kann gut für den Mietergeldbeutel sein.

Wofür ein Mieter überhaupt aufkommen muss

Berechnet werden dürfen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung nur Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Der Paragraph 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt im Detail die Arten von Betriebskosten, die dein Vermieter auf dich umlagern darf. Das sind grob zusammengefasst die Kosten über

  • laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (z.B. Grundsteuer),
  • Heizung und Wasserversorgung,
  • Entwässerung,
  • den Betrieb des Personen- oder Lastenaufzugs,
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung,
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
  • Gartenpflege,
  • Beleuchtung,
  • Schornsteinreinigung,
  • Sach- und Haftpflichtversicherung,
  • den Hauswart,
  • Fernsehempfang,
  • den Betrieb der Einrichtungen für Wäschepflege,
  • sonstige Betriebskosten.

Wenn du dich vergewissern möchtest, ob deine Nebenkostenabrechnung fair ist, reicht nicht nur der Blick ins Gesetz. Vieles ist über Gerichtsurteile entschieden worden. Insbesondere im Mietvertrag jedoch sind die individuell für dich zu zahlenden Posten bzw. ob du überhaupt zahlen musst festgehalten.

Ungültige Posten: Fallstricke in der Nebenkostenabrechnung

Gerade in den Wartungs- oder den „sonstigen Betriebskosten“ werden trotzdem nicht selten Reparatur-, Neuanschaffungs- oder Verwaltungskosten versteckt, die eigentlich Vermieter bzw. Hausverwaltung selbst tragen müssen. Zahlst du außerdem für einen Hausmeister, der bestimmte Arbeiten am Haus vornimmt, musst du nicht noch einmal für diese Arbeiten zahlen.

In einem Urteil vom 20.02.2008 (Az. VIII ZR 27/07) entschied der Bundesgerichtshof, dass der Mieter ein Recht darauf hat, Einsicht in die einzelnen Kosten für den Hausmeister zu erlangen, wenn er die Höhe des pauschalen Betrags anzweifelt. Bist du dir also nicht sicher, ob sich nicht in einem Posten auch ungültige Kosten verstecken, kannst du die Aufschlüsselung dessen erbitten.

Bist du misstrauisch gegenüber der Höhe der Nebenkosten, der Höhe der Kosten eines einzelnen Postens oder einem Posten an sich, kannst du die Originalrechnungen beim Vermieter vor Ort einsehen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 8. März 2006 (Az. VIII 78/05). Wende dich also an deinen Vermieter und erbitte die Einsicht der jeweiligen Rechnungen.

Formfehler zugunsten des Mieters

Schon im Mietvertrag können Formfehler sich positiv auf deinen Geldbeutel auswirken. So müssen die zu zahlenden Nebenkosten bereits dort ausdrücklich festgehalten werden. Allgemeine Klauseln wie „Der Mieter hat alle Nebenkosten zu tragen“ sind der Kanzlei Hollweck zufolge nicht wirksam. Außerdem sei es zu deinem Vorteil, wenn sich der Vermieter im Mietvertrag auf eine mittlerweile ungültige Betriebsverordnung bezieht.

Eine Mietnebenkostenabrechnung ist an Vorgaben gebunden, die sie erst wirksam machen. So muss die Abrechnung beispielsweise Paragraph 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zufolge jährlich erfolgen.

Sie darf außerdem höchstens zwölf Monate umfassen und muss transparent sein. Die Angabe der Gesamtsumme deiner Nebenkosten reicht nicht aus. Stattdessen müssen alle Posten einzeln abgerechnet, sowie die individuellen Kostenanteile für Mieter bzw. Mieteinheit, sowie Umlageschlüssel und Rechenwege ersichtlich gemacht werden.

Zur Orientierung, wie hoch Nebenkosten durchschnittlich sind, kannst du einen Blick auf den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes werfen.

Verjährung: Wenn der Vermieter nachträgliche Zahlungen geltend macht

Der Eigentümer bzw. Vermieter hat zwölf Monate, um Nebenkosten bei dir geltend zu machen. Verpasst er diese Frist, musst du die Nebenkosten nicht bezahlen!

Hast du verspätete Forderungen deines Eigentümers bzw. Vermieters bereits gezahlt, kannst du dein Geld sogar zurückfordern. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 18. Januar 2006 (Az. VIII ZR 94/05).

Nebenkostenabrechnung prüfen kann sich lohnen

Beanstandungen solltest du deinem Vermieter der Kanzlei Hollweck zufolge per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, diese ausführen und begründen, und um die Erläuterung bzw. Korrektur der jeweiligen Posten innerhalb einer gesetzten Frist bitten. Dabei kannst du eine Kopie der betreffenden Nebenkostenabrechnung mit den markierten Posten beilegen.

Du kannst dann je nach Einwand entweder die gesamte Zahlung oder Teile dieser einbehalten, oder unter Vorbehalt (in die Betreffzeile der Überweisung schreiben!) zahlen.

Dies kann dann dazu führen, dass du fehlerhafte Posten gar nicht begleichen musst, beispielsweise, wenn der Vermieter fehlerhafte Posten nicht mehr innerhalb der Frist anpassen kann.

Bist du dir unsicher, solltest du dich zur Sicherheit an deinen örtlichen Mieterbund, die Verbraucherzentrale oder einen anderen Rechtsbeistand wenden.

Hast du Einwände gegen deine Nebenkostenabrechnung, hast du nach Zugang dieser Paragraph 556 des BGB zufolge grundsätzlich zwölf Monate Zeit, um diese bei deinem Vermieter vorzubringen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

The post Nebenkostenabrechnung: Häufige Fehler, die dir als Mieter Geld ersparen appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Unsicherheit vor dem Umzug – was ist zu kündigen und was bleibt? https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/was-kuendigen-vor-dem-umzug/ Sun, 14 Apr 2019 09:05:32 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=17502 Du hast Lust auf einen Tapetenwechsel, musst raus aus der Wohnung oder möchtest einen deiner Wohnsitze abmelden? Hast aber nach all den Jahren den Überblick über deine Verträge verloren? Den gibt dir aboalarm hier. Nach all den Jahren im Zuhause stapeln sich oft die Ordner mit Verträgen im Arbeitszimmer. Alles läuft wie von selbst und … Continued

The post Unsicherheit vor dem Umzug – was ist zu kündigen und was bleibt? appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Du hast Lust auf einen Tapetenwechsel, musst raus aus der Wohnung oder möchtest einen deiner Wohnsitze abmelden? Hast aber nach all den Jahren den Überblick über deine Verträge verloren? Den gibt dir aboalarm hier.

Nach all den Jahren im Zuhause stapeln sich oft die Ordner mit Verträgen im Arbeitszimmer. Alles läuft wie von selbst und man verdrängt, was beim Einzug vertraglich alles zusammenkam. Doch vor dem Umzug wird einem plötzlich bewusst, dass gar nicht mehr klar ist, was gekündigt werden muss, was mitgenommen oder umgeschrieben werden kann. Wir helfen dir, das Chaos in den Griff zu bekommen!

Vor dem Umzug: Wohnung kündigen – unbefristet oder befristet

Um vor dem Umzug nicht in Panik zu verfallen, ist der erste Schritt, einen Kündigungstermin festzulegen, der realisierbar ist. Es hilft nichts, sich selbst Druck zu machen, um schnell aus der Wohnung zu kommen und letztendlich unter den Lasten der Verpflichtungen begraben zu werden. Grundsätzlich gilt für Mietverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Frist solltest du aber unbedingt in deinem Mietvertrag nachlesen, um Missverständnissen vorzubeugen – dort haben dein Vermieter und du beim Einzug eventuell besondere Details festgelegt.

Eine Wohnungskündigung muss in Schriftform erfolgen. Dazu muss der gewünschte Kündigungstermin angegeben und die genaue Adresse des zu kündigenden Objekts angeben werden. Bei einer ordentlichen Wohnungskündigung muss kein Beweggrund angegeben werden.

Die Kündigung muss von allen im Mietvertrag genannten Bewohnern unterschrieben werden. Dies kann auch auf verschiedenen Abmeldescheinen zum selben Termin getan werden.

Bei der Kündigung eines Mietvertrags auf Zeit ist zunächst zu beachten, ob der Vertrag vor oder nach dem 01.09.2001 geschlossen wurde. Bei alten Zeitmietverträgen gibt es die Möglichkeit, zwei Monate vor Ablauf der Befristung eine Verlängerung des Vertrags zu beantragen, auch kann eine automatische Verlängerung besprochen worden sein. Hierbei hast du dieselben Kündigungsrechte wie ein unbefristeter Mieter.

Bei neuen qualifizierten Zeitmietverträgen gilt eine andere Rechtslage. Diese spricht dem Mieter zum Ende des Vertrags seinen Kündigungsschutz und bis zum Ablauf sein Kündigungsrecht ab. Das bedeutet, dass dir ausschließlich die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bleibt. Auch hier kannst du außerdem nur auf die Kulanz deines Vermieters hoffen – eventuell ist er mit einem von dir gestellten Nachmieter zufrieden oder hebt den Mietvertrag sogar auf.

Wann außerordentlich kündigen?

Hast du nicht die Möglichkeit, ordentlich zu kündigen, bleibt dir noch das Sonderkündigungsrecht. Dieses tritt zum Beispiel ein, wenn dein Wohnraum modernisiert wird. Du hast dann einen Monat nach Eingang der Ankündigung Zeit zu kündigen. Geht mit dieser Modernisierung eine Erhöhung der Miete einher, darfst du bis zum Ende des Folgemonats kündigen. Beziehst du eine Sozialwohnung sogar bis zum dritten Werktag des Monats, in dem schon die neue Miete fällig wird.

Außerordentlich kündigen darfst du auch, wenn dir Mängel auffallen, die im Mietvertrag nicht abgeklärt wurden. Das trifft auch zu, wenn eine Gesundheitsgefährdung entstanden ist oder entdeckt wurde – oder du durch den Vermieter persönlich in deinem Hausfrieden beschränkt wirst.

Garagen und Co. nicht vergessen

Oft sind im Mietvertrag auch zusätzliche Räumlichkeiten wie Garagen miteinbegriffen. Möchtest du diese behalten, obwohl du den Mietvertrag der Wohnung kündigst, musst du leider auf die Kulanz des Vermieters hoffen. Wenn du Glück hast, schließt er die Wohnung vertraglich aus oder schließt mit dir nach der Kündigung des Kombivertrags einen Nachfolgevertrag für die Garage ab.

Vergiss aber auch bei einer vertraglich separat gemieteten Garage nicht, diese unabhängig von deiner Wohnung zu kündigen! In jedem Fall musst du, falls nicht vertraglich anders geregelt, bis zum dritten Werktag eines Monats kündigen. Dazu gibst du die Nummer deines Vertrages an sowie den Garagenstellplatz, die Adresse des Objekts und das Datum. Du bist die Garage dann bis zum Ende des übernächsten Monats los.

Vor dem Umzug: Wohnungsabmeldung nötig?

Eine extra Wohnungsabmeldung ist meist nicht nötig. Beantragst du eine Ummeldung, ist die Abmeldung deines alten Wohnsitzes normalerweise mit im Prozess einbegriffen.

Unabhängig, ob du innerhalb oder außerhalb der Gemeinde umziehst, musst du dich innerhalb von vierzehn Tagen unbedingt ummelden – versäumst du diese Frist, droht dir ein Bußgeld von bis zu 500 Euro!

Eine separate Wohnungsabmeldung ist nur nötig, wenn du ins Ausland ziehst oder nur einen von mehreren Wohnsitzen aufgibst. Dafür suchst du am besten im Internet das Musterformular deines jeweiligen Einwohnermeldeamts heraus und reichst es postalisch oder persönlich ein. Ist eine persönliche Unterschrift erwünscht, musst du leider mit deinem Personalausweis und viel Zeit ins Einwohnermeldeamt kommen. Die Abmeldung der Wohnung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Übrigens: seit dem 01.11.2015 ist eine elektronische oder schriftliche Bescheinigung des Vermieters nötig über dessen Namen und Anschrift, den Namen der meldepflichtigen Personen, das Einzugs- bzw. Auszugsdatums sowie die Wohnungsanschrift. Wurde diese Bestätigung nicht eingereicht, werden beide strafrechtlich verfolgt – dir drohen 1000 Euro Bußgeld und deinem Vermieter sogar bis zu 50.000 Euro!

Bist du schließlich – ob per Ummeldung oder nicht – abgemeldet, folgt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt deines Kreises. Du benötigst dafür das jeweilige Gemeinde-Ummeldeformular, Personalausweis und Reisepass, den Mietvertrag als Einzugsbescheinigung und die oben genannte Vermieterbescheinigung.

Meldet ihr euch als Familie an, können sich bis zu vier Personen ein Formblatt teilen und nur eine Unterschrift wird benötigt. Außerdem muss aufgrund der variierenden Hundesteuer beim Einwohnermeldeamt auch dein Hund umgemeldet werden.

Hast du nur einen deiner Wohnsitze abgemeldet, musst du per Beiblatt zusätzlich einen Hauptwohnsitz festlegen.

Verträge, Versicherungen & Abos – was mitnehmen, was kündigen?

Wenn dein letzter Umzug sehr chaotisch war, mache es doch ab jetzt besser, indem du mit aboalarm unnütze Verträge aussortierst und die neuen ordnest. So hast du beim nächsten Mal vorher alles im Griff!

Telefonnummer mitnehmen?

Beim Vertrag für deinen Telefonanschluss gibt es mehrere Lösungen. Hier geht es vor allem um die Lage deines neuen Wohnsitzes, die du mitsamt des Umzugsdatums an den Anbieter weitergeben musst. Liegt dieser innerhalb deines bisherigen Vorwahlbezirks, kannst du deine Telefonnummer sogar mitnehmen.

Aber Achtung: Oft betragen die Bearbeitungsgebühren für diesen Vorgang bis zu sechs Wochen, erkundige dich also frühzeitig.

Welchen Internet&Telefon-Vertrag möchtest du kündigen?
Jetzt Anbieter auswählen
Manchmal ist ein Umzug auch ein guter Anlass, um die Bedingungen deines aktuellen Tarifs zu überprüfen, eventuell nach dem Umzug ganz den Anbieter zu wechseln, den alten Telefonanschluss zu kündigen oder nach Absprache mit dem Anbieter an den Nachmieter zu übergeben. Kannst du am neuen Wohnort dein Vertragsvolumen nur noch reduziert nutzen, darfst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Bleibt das Vertragsvolumen gleich, kannst du den Telefonanschluss am neuen Wohnort weiter nutzen. Möchtest du dann kündigen, gelten für dich die normalen Kündigungsbedingungen, über die du dich bei deinem Anbieter informieren kannst.

Achtung in Sachen Post

Um zu verhindern, dass deine Post verloren geht, solltest du einen Postnachsendeantrag stellen. Dies muss bis zu fünf Tage vor dem Umzug geschehen. Dazu kontaktierst du deine E- oder Postfiliale, wählst zwischen der Dauer von sechs oder 12 Monaten und der privaten oder geschäftlichen Nutzung und zahlst einen nach Laufzeit und Optionen variierenden Preis. So bekommst du die noch an deine alte Anschrift adressierte Post an deinen neuen Wohnsitz gesendet.

Vor dem Umzug: Gas, Wasser und Strom

Natürlich müssen vor dem Umzug die Gas-, Wasser- und Strombezüge deines alten Wohnsitzes gekündigt werden. Beachte hierbei, dass bei der Kündigung bei den Stadtwerken die aktuellen Verbrauchszahlen vermerkt werden müssen. Da diese oft beim Kündigungszeitpunkt noch nicht komplett ausgewertet sind, wird die Abrechnung meist erst nachträglich vollzogen.

Umzug mit dem Partner: Versicherungen zusammenlegen

Beim gemeinsamen Einzug, zum Beispiel mit Freund oder Freundin oder nach einer Hochzeit, können bzw. müssen einige Versicherungen zusammengelegt werden.

Versicherungen, die zusammengelegt werden können, sind zum Beispiel:

  • Kfz-Versicherung
  • Privat-Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Um die Zusammenlegung eurer Versicherungen in die Wege zu leiten, kontaktiert ihr am besten eure Versicherer. Diese klären im Falle der automatisch vorliegenden Doppelversicherung, welche Versicherung tatsächlich bestehen bleibt. Meist handelt es sich dabei um die ältere bzw. mehr umfassende Versicherung.

Welche Versicherung möchtest du kündigen?
Jetzt Anbieter auswählen
Ist dies nicht möglich, da es sich ausdrücklich um Single-Policen handelt, können sie euch darin beraten, ob gegebenenfalls ein Sonderkündigungsrecht und im Anschluss der Abschluss einer Partnerversicherung im Raum stehen.

Nähere Informationen zur Doppelversicherung – und warum du eine solche unbedingt vermeiden solltest – erhältst du hier.

Rundfunkbeitrag bzw. GEZ kündbar?

Da der Rundfunkbeitrag, früher GEZ, mittlerweile pro Wohnung berechnet wird, hat der Beitragsservice höchstwahrscheinlich auch schon deine neue Wohnung auf dem Schirm. Er sieht die Abmeldung des Rundfunkbeitrags für eine Wohnung nämlich nur unter folgenden Umständen vor:

  • beim Tod des Beitragszahlers
  • beim Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft
  • beim Umzug in Pflegeeinrichtungen oder dauerhaft ins Ausland
  • bei Aufgabe einer der eigenen Wohnungen
  • beim Umzug zu jemandem, der bereits den Beitrag zahlt

Ziehst du zum Beispiel in eine WG, ist unabhängig von der Anzahl der Mitbewohner nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Nur ein Mitbewohner benötigt also ein Beitragskonto, alle anderen können abgemeldet werden. Im Beitrag haben wir zusammengefasst, wie die Abmeldung einer Wohnung vom Rundfunkbeitrag funktioniert.

Auto ummelden

So wie die Kündigung des Telefonanschlusses ist auch die Ummeldung deines Kraftfahrzeuges abhängig von deinem neuen Wohnort. Liegt dieser in deiner bisherigen Gemeinde, musst du nur eine Adressänderung und die Änderung deines Fahrzeugscheins beziehungsweise -briefs bei deiner gewohnten KFZ-Zulassungsstelle beantragen.

Ziehst du aus der Gemeinde aus, erhältst du zusätzlich zur eben erklärten Ausbesserung des Fahrzeugscheins und –briefs bei der neuen KFZ-Zulassungsstelle ein neues Nummernschild, für das du eine bescheinigte KFZ-Haftpflichtversicherung vorzuweisen hast.

Egal, ob du dich innerhalb oder außerhalb deiner Gemeinde ummeldest, musst du zum Termin die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts, deinen Personalausweis sowie deinen Fahrzeugschein und -brief mitbringen.

Vor dem Umzug: Wer muss es wissen?

Grundsätzlich musst du verpflichtend bei einigen Institutionen Meldung machen, dass du umgezogen bist. So musst du zum Beispiel unbedingt die Personalausweise und Reisepässe sämtlicher Bewohner auf der Gemeinde ausbessern lassen. Dies geschieht jedoch im Normalfall direkt bei der Ummeldung.

Hier solltest du auf jeden Fall deine neue Adresse mitteilen:

  • Banken und Bausparkassen
  • Versicherung
  • GEZ Beitragsservice
  • Post
  • Kirche
  • gegebenenfalls Schule, Kindergarten, BAföG-Amt und Hochschulverwaltung

Denke auch daran, Kundenkarten, Verbände, Vereine, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements zu kündigen oder über deine neue Adresse zu informieren.

Vor dem Umzug: Im Überblick

Was ist aboalarm?
  • sichere Kündigung
  • sofortiger Versand
  • Wichtiger Zugangsnachweis
  • Hilfe bei Problemen
Jetzt mehr erfahren
aboalarm App

Ob unterwegs oder bequem auf dem Sofa, noch nie war Kündigen so einfach wie mit der aboalarm-App.

Jetzt mehr erfahren
Ein Umzug ist also eine recht weitläufige Angelegenheit: Es gilt, die bei Vertragsschluss festgelegten Kündigungsfristen einzuhalten und an alle zusätzlich angemieteten Wohnräume zu denken, die vielleicht vor dem Umzug untergehen.

  • Überprüfe bestehende Verträge und Mitgliedschaften wie mit Telefonanbietern und frage dich, ob du sie in der gegebenen Form noch benötigst oder eventuell weitergeben kannst.
  • Auch Gebühren, die unverändert nebenher laufen, wie die der GEZ oder die des Energieanbieters, müssen bedacht werden!
  • Stelle einen Nachsendeantrag bei der Post und informiere Versicherungen, Ämter, Banken und Behörden.
  • Erinnere dich daran, dass du gegebenenfalls auch die Verantwortung für die Angelegenheiten deiner minderjährigen Kinder und deiner Haustiere übernehmen musst.


Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

The post Unsicherheit vor dem Umzug – was ist zu kündigen und was bleibt? appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Strom und Gas: Ungewollter Anbieterwechsel? So wehrst du dich! https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/strom-und-gas-ungewollter-anbieterwechsel/ Wed, 19 Dec 2018 13:22:30 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=25357 In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über untergeschobene Strom- und Gasverträge. Ist auch dir ein ungewollter Anbieterwechsel widerfahren? Wir helfen dir! Über untergejubelte Verträge und Abofallen berichten wir sehr häufig. Meist sind es unseriöse, unbekannte Firmen, die hinter solch verbraucherunfreundlichen Aktionen stecken. Doch das ist leider nicht immer der Fall, wie bei der Verbraucherzentrale … Continued

The post Strom und Gas: Ungewollter Anbieterwechsel? So wehrst du dich! appeared first on aboalarm Blog.

]]>
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über untergeschobene Strom- und Gasverträge. Ist auch dir ein ungewollter Anbieterwechsel widerfahren? Wir helfen dir!

Über untergejubelte Verträge und Abofallen berichten wir sehr häufig. Meist sind es unseriöse, unbekannte Firmen, die hinter solch verbraucherunfreundlichen Aktionen stecken. Doch das ist leider nicht immer der Fall, wie bei der Verbraucherzentrale eingegangene Beschwerden beweisen. So berichten Verbraucher hier, man hätte ihnen Strom- und Gasverträge untergejubelt und den alten Anbieter einfach gekündigt, obwohl ein Vertragswechsel nie beabsichtigt war. In allen Fällen liegt demnach ein ungewollter Anbieterwechsel vor. Das ist dir auch passiert? Wir erklären dir, was du jetzt tun kannst.

Die Masche der Anbieter: Gewinnspiele, Umfragen und Co.

„Willkommen in ihrem neuen Stromvertrag!“. So in etwa sieht der erste Satz des Schreibens aus, das derzeit viele Verbraucher in ihren Briefkästen finden. Dabei hatten sie ihren Stromanbieter eigentlich gar nicht wechseln wollen. Doch wie kommt ein ungewollter Anbieterwechsel überhaupt zustande?

Ob über das Telefon oder persönlich an der Haustüre: Vertreter der großen Stromanbieter (besonders viele Beschwerden liegen über den Energiegiganten E.ON vor) verwenden immer die gleiche Masche, um dir einen neuen Strom- und Gasvertrag unterzujubeln.

Sie behaupten eine Umfrage zur Kundenzufriedenheit durchzuführen, im Auftrag der Bundesnetzagentur oder eines unabhängigen Energieberaters anzurufen, erzählen etwas von angeblichen Gewinnspielen oder geben an, die Stromrechnung bzw. den Verbrauch überprüfen zu müssen. Dabei greifen sie auf Datenhändler zurück. Sie wissen demnach schon im Voraus sehr viel über dich und deinen aktuellen Strom- und Gasvertrag, erklären die Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale.

Während des Gesprächs versuchen sie persönliche Daten, wie Name, Adresse, sowie die Nummer des Strom- und Gaszählers in Erfahrung zu bringen. Damit können sie deinen bisherigen Stromvertrag kündigen und dir einen neuen Vertrag unterjubeln. Auf Nachfrage wird behauptet, du hättest den neuen Vertragsschluss in Auftrag gegeben und der Kündigung deines alten Anbieters zugestimmt. Eine Vollmacht zur Kündigung des Anbieters wird zumeist nicht erteilt, dies behaupten die Energiebetreiber lediglich gegenüber dem alten Anbieter.

Verschaffe aus diesem Grund niemals fremden Vertretern Zugang zu deiner Wohnung, lass sie nicht unangekündigt deinen Stromzähler ablesen und gib keine persönlichen Daten preis!

Warum kann der Stromanbieter den alten Vertrag einfach kündigen?

Ein Strom- und Gaswechsel funktioniert heutzutage so einfach, wie nie. Ein Gesetz erlaubt es dem neuen Anbieter deinen alten Stromvertrag direkt selbst zu kündigen, wenn du einen neuen Vertrag abschließt. So sollte der Vertragswechsel beschleunigt und vereinfacht werden und du brauchst dich um nichts weiter kümmern, als dir einen neuen Anbieter zu suchen.

Einzige Voraussetzung: Dein neuer Anbieter benötigt deinen Namen, deine Adresse, den Namen des bisherigen Energieversorgers und eine weitere klar zuzuordnende Information, wie beispielsweise die Nummer deines Strom- oder Gaszählers, sowie deine schriftliche Vollmacht, um deinen alten Vertrag kündigen zu dürfen. Hat er das alles, steht der Vertragskündigung nichts mehr im Weg.

Und genau diese Möglichkeit nutzen die Vertreter der großen Energiekonzerne aus, um dir einen neuen Vertrag unterzujubeln und deinen alten Anbieter zu kündigen, obwohl du das eigentlich gar nicht wolltest.

Vergiss nicht, dass der Anbieter zum Vertragswechsel deine schriftliche Vollmacht benötigt. Die bloße Behauptung, er habe eine Vollmacht erhalten, reicht dafür garantiert nicht aus!

Ungewollter Anbieterwechsel: Das kannst du jetzt tun!

Obwohl die Praktiken der Energieanbieter selbstverständlich nicht rechtens sind, die nötige schriftliche Vollmacht zumeist fehlt und der Anbieterwechsel nicht mit deinem Einverständnis erfolgte, ist es in der Praxis meist schwer dagegen vorzugehen.

Das heißt selbstverständlich nicht, dass du gar nicht unternehmen solltest und den neuen Vertragspartner einfach hinnehmen musst. Den Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung anzufechten, kann jedoch im Einzelfall aufgrund mangelnder Beweise sehr schwierig werden.

Deswegen empfehlen wir dir, den Vertrag auf jeden Fall zu widerrufen. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt sowohl für am Telefon geschlossene Verträge, als auch für Haustürgeschäfte innerhalb von 14 Tagen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem du ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurdest (meist mit Erhalt der Papiere zur Information des neuen Vertragsschlusses).

Wurdest du nicht ordnungsgemäß über dein gesetzliches Widerrufsrecht aufgeklärt, verlängert sich dieses automatisch auf ein Jahr und 14 Tage.

Auf jeden Fall solltest du nach deinem Widerruf daran denken, einen neuen Stromvertrag abzuschließen, da du sonst in die teure Grundversorgung fällst.

Des Weiteren kannst du versuchen, deinen alten/bisherigen Anbieter über die Unwirksamkeit der Kündigung zu informieren. In manchen Fällen akzeptieren Anbieter so die Fortsetzung des bisherigen Stromvertrags – häufig jedoch zu aktuelleren, teureren Konditionen.

Da knapp 20 Prozent aller Beschwerden zu Strom- und Gasverträgen auf ungewollte Anbieterwechsel zurückzuführen sind, suchen die Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale regelmäßig Verbraucher, die einer solchen Masche zum Opfer gefallen sind. Hier erhältst du auch individuelle Rechtsberatung. Möchtest du eine Beschwerde einreichen, nutze am besten dieses Formular.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

The post Strom und Gas: Ungewollter Anbieterwechsel? So wehrst du dich! appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Stromanbieter insolvent: Das musst du wissen!  https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/stromanbieter-insolvent/ Thu, 08 Nov 2018 10:16:03 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=24650 Dein Stromanbieter ist insolvent? Kein Grund zur Panik. Was du jetzt tun solltest, erklären wir dir in unserem Artikel.   Allein im Jahr 2021 haben sechs Versorger Insolvenz angemeldet und ihre Energieversorgung eingestellt. Den letzten Antrag stellte Ende des Jahres Neckermann Strom aus Norderstedt, ein grüner Strom- und Gasanbieter mit 13.000 Kunden. Weitere Anbieter wie Gas.de, … Continued

The post Stromanbieter insolvent: Das musst du wissen!  appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Dein Stromanbieter ist insolvent? Kein Grund zur Panik. Was du jetzt tun solltest, erklären wir dir in unserem Artikel.  

Allein im Jahr 2021 haben sechs Versorger Insolvenz angemeldet und ihre Energieversorgung eingestellt. Den letzten Antrag stellte Ende des Jahres Neckermann Strom aus Norderstedt, ein grüner Strom- und Gasanbieter mit 13.000 Kunden. Weitere Anbieter wie Gas.de, Grünwelt und Stromio stellten bundesweit die Versorgung der Haushalte ein. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind allein bei Gas.de 350.000 Kunden betroffen. Wir zeigen dir, was du in einem solchen Fall tun musst.  

Wie muss ich vorgehen? 

Sobald du die Nachricht bekommst, dass dein Stromanbieter insolvent ist, gibt es einige Dinge, die du beachten solltest:  

Deinen aktuellen Zählerstand zu kennen, ist sehr wichtig: Auf diese Weise kannst du später die Schlussrechnung des insolventen Versorgers besser nachvollziehen und belegen, mit welchem Zählerstand die Ersatzversorgung beginnt.

Was bedeutet die Insolvenz für mich als Kunde? 

Wenn der Brief mit der Nachricht zur Insolvenz des eigenen Stromanbieters ins Haus flattert, ist die Unsicherheit verständlicherweise zunächst groß. Insbesondere wenn es in den dunklen Wintermonaten des Jahres passiert. Aber keine Panik!  

Denn das bedeutet nicht, dass du demnächst in einer dunklen Wohnung sitzen wirst. Wenn ein Energieversorger zahlungsunfähig wird, wird dein Haushalt weiterhin mit Strom oder Gas beliefert. Die betroffenen Haushalte werden auf die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger umgestellt. Das ist der Anbieter, der die meisten Haushalte im Netzgebiet mit Strom oder Gas versorgt – meist das örtliche Stadtwerk.

In einigen Fällen wird der insolvente Stromanbieter jedoch auch von einem Mitbewerber oder Investor aufgekauft. In diesem Fall kannst du den Strom zu den derzeitigen Bedingungen weiterbeziehen.

Die Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate begrenzt. In dieser Zeit kannst du dir jederzeit ohne Frist einen neuen Anbieter suchen. Danach wirst du automatisch in die Grundversorgung eingestuft.  

Habe ich aufgrund der Insolvenz ein Sonderkündigungsrecht?  

Nein, die Insolvenz deines Anbieters verleiht dir kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst deinen Vertrag nur unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit kündigen. Nur dann, wenn dein Anbieter dauerhaft keine Energie mehr liefern kann, kannst du laut den Verbraucherzentralen fristlos kündigen

Was ist aboalarm?
  • sichere Kündigung
  • sofortiger Versand
  • Wichtiger Zugangsnachweis
  • Hilfe bei Problemen
Jetzt mehr erfahren
aboalarm App

Ob unterwegs oder bequem auf dem Sofa, noch nie war Kündigen so einfach wie mit der aboalarm-App.

Jetzt mehr erfahren

Wenn dein Anbieter von einem anderen Unternehmen weitergeführt wird, muss dein bestehender Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernommen werden. Bei einer Preiserhöhung oder Leistungsänderung muss der Anbieter dich sofort informieren und dir ein Sonderkündigungsrecht einräumen. 

Wie geht es weiter? 

Zuerst einmal solltest du deinen Stromvertrag kündigen. Besonders wenn du bereits in der Ersatz- oder Grundversorgung bist, solltest du dir so schnell wie möglich einen neuen Stromanbieter suchen. Denn in der Regel sind Tarife in der Grundversorgung teuer.  

Dafür kannst du dir entweder einen günstigen Tarif bei deinem örtlichen Stadtwerk suchen – inzwischen bieten die meisten Stadtwerke günstige Online-Tarife an. Oder du schließt einen Vertrag bei einem anderen kommunalen Versorger ab. Viele Stadtwerke haben eigene Marken etabliert, unter denen sie bundesweit Energie zu marktfähigen Preisen verkaufen.

Bevor du dich für einen Stromanbieter entscheidest, solltest du zuerst unterschiedliche Angebote miteinander zu vergleichen. Eine große Auswahl verschiedener Stromtarife findest du auf Vergleichsportalen, wie Verivox.  

Einige Stadtwerke bieten ihre Tarife nicht über Vergleichsportale an oder du musst die Filtereinstellungen ändern, um diese Tarife zu sehen. Für einen Vertragsabschluss musst du meist aber direkt auf die Anbieterseite wechseln.

Was muss ich bei der Anbieterauswahl beachten? 

Bisher sind nur private Stromanbieter insolvent geworden, zum Beispiel Teldafax, Flexstrom, Neckermann Strom oder BEV. Bei Stadtwerken und anderen kommunalen Unternehmen ist das Insolvenzrisiko gering. Das liegt daran, dass diese Anbieter ihre Preise nicht so knapp kalkulieren wie die Stromdiscounter. Daher kann es sich lohnen, einen lokalen Anbieter zu wählen.  

Was passiert mit meinen geleisteten Vorauszahlungen im Fall einer Insolvenz? 

Hier stehen die Chancen leider eher schlecht. Zwar solltest du auf jeden Fall einen Anspruch auf geleistete Vorauszahlungen beim zuständigen Insolvenzverwalter des Stromanbieters anmelden, aber das Haftungspotenzial eines Unternehmens ist meist nicht groß genug, um die geleisteten Vorauszahlungen der Kunden nach Befriedigung der Hauptgläubiger zurückzuzahlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass du dein Geld zurückbekommst, ist deshalb in diesem Fall leider sehr gering.  

Solltest du dennoch eine Rückforderung anmelden wollen, mache dies erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Verfrüht eingereichte Forderungen werden nämlich nicht berücksichtigt!

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

The post Stromanbieter insolvent: Das musst du wissen!  appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Mietvertrag: Kündigung wegen Mietrückstand [Update: 17.10.18] https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/kuendigung-mietrueckstand/ Wed, 17 Oct 2018 06:00:59 +0000 http://www.aboalarm.de/blog/?p=8083 Mehrmals die Miete zu spät oder gar nicht überwiesen? Dies kann ein Grund für eine Kündigung wegen Mietrückstand sein. Hier erfährst du, wann genau diese wirksam ist. Laut §556b BGB  muss ein Mieter einer Wohnung spätestens am dritten Werktag jedes Monats die Miete bezahlt haben. Wer die Miete zu spät oder mehrere Monate gar nicht … Continued

The post Mietvertrag: Kündigung wegen Mietrückstand [Update: 17.10.18] appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Mehrmals die Miete zu spät oder gar nicht überwiesen? Dies kann ein Grund für eine Kündigung wegen Mietrückstand sein. Hier erfährst du, wann genau diese wirksam ist.

Laut §556b BGB  muss ein Mieter einer Wohnung spätestens am dritten Werktag jedes Monats die Miete bezahlt haben. Wer die Miete zu spät oder mehrere Monate gar nicht zahlt, riskiert seine Wohnung zu verlieren. Immer öfter wird der Verzug der Mietzahlung zu einem Grund für eine fristlose oder sogar doppelte Kündigung. Was das genau für dich bedeutet und wie du als Mieter auf eine fristlose Kündigung reagieren kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Fristlose Kündigung wegen Mietrückstands

Was ist aboalarm?
  • sichere Kündigung
  • sofortiger Versand
  • Wichtiger Zugangsnachweis
  • Hilfe bei Problemen
Jetzt mehr erfahren
aboalarm App

Ob unterwegs oder bequem auf dem Sofa, noch nie war Kündigen so einfach wie mit der aboalarm-App.

Jetzt mehr erfahren
Wenn du zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlst, kann dein Vermieter das Mietverhältnis ohne Abmahnung fristlos kündigen. Der Grund für die Kündigung, sowie die Höhe der Schulden müssen allerdings unbedingt im Kündigungsschreiben angegeben werden, sonst ist die Kündigung unwirksam.

Nachzahlung als Option

Du hast eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstands erhalten? Dann bleibt dir nur noch eine Möglichkeit: Die Schulden beim Vermieter schnellstmöglich begleichen. Wenn die Mietrückstände spätestens zum Ablauf von zwei Monaten nach der Kündigung bezahlt werden, wird die fristlose Kündigung des Vermieters laut § 569 Abs.3 BGB unwirksam.

Unpünktliche Mietzahlung

Wenn die Miete mehrmals unpünktlich bezahlt wird, also später als am dritten Werktag eines Monats, hat der Vermieter ebenfalls das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Allerdings muss dabei eine Voraussetzung erfüllt werden:  Die Interessen des Vermieters müssen durch die verspäteten Mietzahlungen beeinträchtigt sein. Dies kommt zum Beispiel dann vor, wenn der Vermieter monatliche Finanzierungskosten seiner Kapitalanlagen tragen muss.

Ein Dauerauftrag, der deiner Bank erlaubt den Mietbetrag jeden Monat automatisch auf das Konto deines Vermieters zu überweisen, verhindert verspätete Mietzahlungen.

Ordentliche Kündigung wegen Mietrückstand ist auch möglich

Wenn der Vermieter das Mietverhältnis wegen Mietrückstand kündigen will, kann er allerdings auch eine ordentliche Kündigung in Betracht ziehen.

Bei einer ordentlichen Kündigung seitens des Vermieters hast du drei Monate Zeit, die Wohnung zu verlassen. Wenn der Vermieter trotz des Ausgleichs der Mietrückstände das Mietverhältnis mit dir nicht mehr fortsetzen möchte, ist die ordentliche Kündigung der sicherste Weg. Dabei muss sich der Vermieter jedoch an die Kündigungsfristen halten. Der Vorteil für den Vermieter besteht aber darin, dass die ordentliche Kündigung durch den Ausgleich der Schulden nicht unwirksam wird.

Update (17.10.18): Doppelte Kündigung möglich

Weit verbreitet sind auch doppelte Kündigungen seitens des Vermieters aufgrund von Mietrückständen.

Das bedeutet: Bezahlst du deine Miete zwei Monate nicht, kündigt dir dein Vermieter unter Umständen gleich doppelt, indem er gleichzeitig die fristlose und die ordentliche Kündigung ausspricht.

In einem solchen Fall kannst du die fristlose Kündigung zwar durch rechtzeitige Nachzahlung der Mietschulden abwenden, deine Wohnung verlierst du jedoch aufgrund der ordentlichen Kündigung trotzdem.

Der Bundesgerichtshof hat nun einem Bericht von Stiftung Warentest zufolge in zwei Grundsatzurteilen entscheiden, dass diese Praxis rechtens ist! Das bedeutet, dass dir dein Vermieter gleichzeitig zur fristlosen Kündigung auch die ordentliche Kündigung aussprechen darf und du die Wohnung anschließend in jedem Fall aufgeben musst.

Achte deswegen unbedingt darauf, deine monatliche Miete pünktlich zu überweisen und in jedem Fall zu bezahlen.

Aus welchen Gründen dir dein Vermieter außerdem die Kündigung aussprechen darf, erfährst du in unserem Artikel Mietvertrag: Wann ist eine Kündigung durch den Vermieter erlaubt?

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

The post Mietvertrag: Kündigung wegen Mietrückstand [Update: 17.10.18] appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Mietvertrag: Wann ist eine Kündigung durch den Vermieter erlaubt? https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/kuendigung-durch-den-vermieter-gruende/ Tue, 21 Aug 2018 10:00:14 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=23996 Gerade wenn man lange in einer Wohnung wohnt und sich dort vollkommen zu Hause fühlt, kann es ein ganz schöner Schreck sein, wenn eine Kündigung durch den Vermieter ins Haus flattert. Sofort fragt man sich, ob man etwas falsch gemacht hat – aber das muss gar nicht der Fall sein. Es gibt einige Gründe, aus … Continued

The post Mietvertrag: Wann ist eine Kündigung durch den Vermieter erlaubt? appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Gerade wenn man lange in einer Wohnung wohnt und sich dort vollkommen zu Hause fühlt, kann es ein ganz schöner Schreck sein, wenn eine Kündigung durch den Vermieter ins Haus flattert. Sofort fragt man sich, ob man etwas falsch gemacht hat – aber das muss gar nicht der Fall sein. Es gibt einige Gründe, aus denen eine Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter erlaubt ist, auch wenn du dir nichts zuschulden kommen lassen hast.

Grundsätzlich muss der Vermieter bei der Kündigung eines Mietvertrags folgende Bedingungen beachten:

  • Es muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mieters bestehen.
  • Die Kündigung muss in schriftlicher Form eingehen.
  • Ein Grund muss angegeben werden.
  • Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden.

Grund 1: Vertragsverletzung

Offensichtlich erlaubt ist die Kündigung durch den Vermieter, wenn du Regelungen aus deinem Mietvertrag verletzt. Dabei ist je nach Fall sogar eine fristlose Kündigung berechtigt.

Verspätete oder nicht gezahlte Miete

Die Miete muss nach dem Gesetz bis zum dritten Werktag eines Monats überwiesen worden sein. Zahlst du deine Miete mehrmals zu spät oder gar nicht, musst du mit der Kündigung durch den Vermieter rechnen. Bei zwei Monaten im Mietrückstand kann der Vermieter dir sogar fristlos kündigen, auch ohne vorherige Abmahnung. In der Kündigung muss neben dem Kündigungsgrund auch der Betrag der Mietschulden angegeben werden.

Eine fristlose Kündigung kann vom Mieter abgewendet werden, indem die ausstehenden Mieten innerhalb von zwei Monaten nachgezahlt werden. Eine ordentliche Kündigung wäre für den Vermieter demnach sinnvoller, wenn er ein Mietverhältnis mit dem unzuverlässigen Mieter in Zukunft vermeiden möchte.

Mehr dazu findest du in unserem detaillierten Artikel über die Kündigung wegen Mietrückstand.

Fehlverhalten zum Nachteil der Hausbewohner

Relativ offensichtlich erlaubt ist die Kündigung des Mietvertrags, wenn der Mieter die Hausbewohner, Nachbarn oder den Vermieter beleidigt, bedroht oder anderweitig belästigt. Auch, wenn er sich wiederholt über die Ruhezeit hinwegsetzt, kann das auf eine Kündigung durch den Vermieter hinauslaufen.

In solchen Fällen muss der Vermieter den Mieter jedoch üblicherweise abgemahnt haben, bevor er ihm tatsächlich die Kündigung erklärt.

Unerlaubte Untervermietung

Gerade bei Studenten beliebt: Das Zimmer oder gleich die ganze Wohnung in den Semesterferien oder während des Auslandssemesters an wohnungssuchende Studienanfänger oder Pendler untervermieten und so etwas dazuverdienen. Und auch an den neuen Partner oder den Bruder wird gerne untervermietet. Doch was so einfach aussieht, ist eigentlich nur erlaubt, wenn der Vermieter zustimmt. Vermietet der Mieter ein Zimmer oder seine Wohnung ohne Kenntnis oder gar entgegen des Verbots des Vermieters unter, muss er mit einer Kündigung rechnen, gegebenenfalls sogar mit einer fristlosen.

Selbst wenn du eine Erlaubnis zur Untervermietung deiner Wohnung oder eines Zimmers von deinem Vermieter bekommen hast, darfst du deine Räume nicht einfach à la Airbnb an Touristen vermieten. Dazu ist eine spezielle Erlaubnis vom Vermieter nötig.

Grund 2: Eigenbedarf

Kündigungen wegen Eigenbedarf sind oftmals die unerwartetsten – man hat im Voraus weder einen Fehler begangen, noch könnten zum Beispiel Alter oder Zustand des Hauses auf eine zwingende Totalsanierung hinweisen. Stattdessen möchte der Vermieter die Wohnung oder das Haus schlicht und ergreifend selbst nutzen.

Eigenbedarf ist prinzipiell gegeben, wenn die Wohnung vom Vermieter selbst oder nahen Angehörigen, wie Eltern, Geschwistern oder Kindern bezogen werden soll. Auch wenn die Wohnung von nun an beruflich genutzt werden soll, oder wenn nach einem Jobwechsel die vermietete Wohnung näher am Arbeitsplatz liegt, als die bisherige, kann eine Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt sein.

Wann eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht zulässig ist, kannst du in unserem Artikel über unwirksame Kündigungen wegen Eigenbedarf nachlesen.

Grund 3: Verwertungskündigung

Um eine sogenannte Verwertungskündigung handelt es sich, wenn der Vermieter beziehungsweise Eigentümer das Haus „weiter verwerten“ will. Als Beispiel: Wenn ein altes Einfamilienhaus auf einem sehr großen Grundstück steht, verschenkt der Eigentümer Platz für ein größeres Haus mit mehreren Mietparteien und dadurch auch potenzielle Mieteinnahmen. Der vermietende Eigentümer hätte die alten Mieter also gerne aus dem Haus, um es abzureißen und wirtschaftlich besser auszunutzen.

Aber so einfach ist es in Deutschland nicht, einen Mieter aus der Wohnung zu kriegen. Damit eine Verwertungskündigung berechtigt ist, muss dem Vermieter dadurch, dass der bestehende Mieter bleibt, ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil entstehen. Nur weil der Vermieter mehr verdienen möchte, indem er dem alten Mieter kündigt und die Wohnungen teurer neuvermietet, oder er expandieren will, muss der Mieter noch lange nicht tatsächlich ausziehen.

Potenzielle Gründe für eine Verwertungskündigung sind Modernisierungen oder das Einreißen des Hauses, um Platz für einen Neubau zu schaffen, gerade wenn eine Sanierung nicht mehr möglich oder viel zu teuer wäre. Außerdem ist es möglich, dem Mieter zu kündigen, wenn man sein Haus aus finanziellen Gründen verkaufen will, und es unvermietet einen sehr viel höheren Preis erzielen würde.

Egal aus welchem Grund du umziehen musst: Es sind immer dieselben Verträge, die gekündigt werden müssen. Wirf deshalb einen Blick in unsere Umzugs-Checkliste, die dir hilft, den Überblick zu behalten.

Was tun, wenn die Kündigung durch den Vermieter im Briefkasten liegt

Ein Vermieter braucht §573 BGB zufolge einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund, um einem Mieter zu kündigen. Grundsätzlich müssen diese Gründe mit den Auswirkungen auf den Mieter abgewogen werden, um herauszufinden, ob die Kündigung berechtigt ist.
Es ist deshalb – gerade bei Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen – sinnvoll, einen Fachmann zurate zu ziehen. Beispielsweise ist nie auszuschließen, dass der Vermieter die Kündigungsgründe unzureichend ausgeführt hat, was die Kündigung bereits kippen kann. Außerdem können andere Faktoren wie der Gesundheitszustand oder das Alter des Mieters, oder die Mietdauer die Kündigung beeinflussen.

Als Weg gegen die Kündigung gibt es dann den Widerspruch, der je nach Einzelfall meist mindestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses – aber am besten so früh wie möglich und mithilfe eines Fachmanns – eingelegt werden muss.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

The post Mietvertrag: Wann ist eine Kündigung durch den Vermieter erlaubt? appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung: So gehst du vor! https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/sonderkuendigungsrecht-bei-mieterhoehung/ Thu, 22 Feb 2018 15:07:34 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=22852 Du hast die Ankündigung einer Mieterhöhung durch den Vermieter erhalten und fragst dich, welche Rechte dir jetzt zustehen? Hier erfährst du, wann das Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung greift und welche Alternativen es darüber hinaus gibt. Viele Mietverträge laufen über Jahrzehnte. So ist es gut möglich, dass sich Vermieter nach einiger Zeit vorbehalten, die Wohnungsmiete zu erhöhen. … Continued

The post Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung: So gehst du vor! appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Du hast die Ankündigung einer Mieterhöhung durch den Vermieter erhalten und fragst dich, welche Rechte dir jetzt zustehen? Hier erfährst du, wann das Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung greift und welche Alternativen es darüber hinaus gibt.

Viele Mietverträge laufen über Jahrzehnte. So ist es gut möglich, dass sich Vermieter nach einiger Zeit vorbehalten, die Wohnungsmiete zu erhöhen. Doch Achtung, nicht jede Mieterhöhung ist zulässig! Unter welchen Umständen diese gerechtfertigt ist und wie du von deinem Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung Gebrauch machen kannst, erklärt dir unser Beitrag.

Wann ist eine Mieterhöhung überhaupt gerechtfertigt?

Ein Mietvertrag stellt eine vertragliche Vereinbarung dar, an die sowohl du, als auch dein Vermieter, gesetzlich gebunden sind. Das bedeutet, dass dieser Vertrag in seinen Hauptbestandteilen nicht einseitig abgeändert werden darf, berichtet die Kanzlei Hollweck. Da die Miethöhe einen Hauptbestandteil des Mietvertrags darstellt, ist dein Vermieter demnach grundsätzlich verpflichtet, sich an diese zu halten. Allerdings gibt es drei Gründe, die eine Mieterhöhung durch den Vermieter rechtfertigen.

  • Grund 1: Modernisierung der Wohnung: Wurde deine Wohnung in letzter Zeit modernisiert, ist der Vermieter berechtigt, elf Prozent der Kosten für die Modernisierung auf deine Jahresmiete umzulegen. Allerdings darf diese dabei nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete ansteigen. Diese errechnet sich aus dem Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Datenbanken und Gutachtern, so die Kanzlei Hollweck.
  • Grund 2: Anpassung an die Vergleichsmiete: Zudem ist es deinem Vermieter erlaubt, den Mietpreis deiner Wohnung an die Vergleichsmiete anzupassen. Dies ist vor allem der Fall, wenn deine bisherigen Mietkosten besonders niedrig waren oder die Preise der umgehenden Wohnungen erhöht wurden. Der Anstieg deiner Nettokaltmiete darf innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren jedoch nicht mehr als 20 Prozent betragen. Zudem ist dein Vermieter lediglich 15 Monate nach Laufzeitbeginn des Mietvertrags bzw. der letzten Mieterhöhung berechtigt, eine Erhöhung des Mietpreises vorzunehmen.
  • Grund 3: Gestiegene Betriebskosten: Den wohl häufigsten Grund stellt eine Steigerung der Betriebskosten dar. Diese darf der Vermieter an dich weitergeben, solange es sich um Nebenkosten handelt. In der Regel erfolgt eine Erhöhung der Nebenkosten somit im Zusammenhang mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Welche Bereiche unter Nebenkosten fallen, kannst du in unserem Artikel nachlesen. Erhöht sich die Miete aus diesem Grund, gilt die 15-monatige Frist, sowie die 20 Prozent-Grenze leider nicht.

Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zugehen, an alle Mieter adressiert sein, sowie die Unterschrift aller Vermieter enthalten. Ist dies nicht der Fall, kannst du der Mieterhöhung widersprechen. Dazu jedoch später mehr.

Beachte: Für eine Staffelmiete gelten andere Regelungen. Hier darf sich die Miete jedes Jahr um einen bestimmt Betrag erhöhen. Der Anstieg kann somit auch mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren ausmachen, berichtet Finanztip. Zudem hat der Vermieter den Vorteil, dass er nicht jedes Mal deine Zustimmung benötigt, da du diese bereits bei Vertragsschluss erteilt hast.

Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung: So klappt’s!

Erhöht dein Vermieter den Mietpreis, steht dir in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu, so beispielsweise bei Kostensteigerung aufgrund von Modernisierung oder Anpassung an die Vergleichsmiete.

Im Fall einer Mieterhöhung aufgrund von gestiegenen Betriebskosten nach §560 Abs. 1 BGB kannst du leider nicht von deinem Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung Gebrauch machen, da es sich hier um eine Erhöhung der Warm- und nicht der Kaltmiete handelt. In diesem Fall bleibt dir lediglich die ordentliche Kündigung deines Mietvertrags. Alles Weitere kannst du in unserem Artikel nachlesen.

Handelt es sich jedoch um eine Erhöhung der Kaltmiete, bist du berechtigt, bis zum Ablauf des 2. Monats nach Zugang des Infoschreibens das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, so haufe.de. Die Kündigung wird dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam.

Ein Rechenbeispiel: Erhältst du das Infoschreiben über die Mieterhöhung am 18.02. eines Jahres, ist eine außerordentliche Kündigung bis zum 30.04. möglich. Dein Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 30.06.

Praktisch gesehen, lohnt sich das Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung demnach nur für befristete Mietverträge oder, wenn du einen Kündigungsverzicht vereinbart hast. In anderen Fällen kannst du deinen Mietvertrag durch Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten schneller beenden, als mit dem Sonderkündigungsrecht.

Allerdings tritt die Mieterhöhung nicht in Kraft, wenn du deinen Vertrag außerordentlich kündigst. Das bedeutet, du zahlst die verbleibenden vier Monate noch deinen alten Mietpreis.

Eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags muss immer schriftlich erklärt werden sowie deine Unterschrift und den Kündigungsgrund enthalten. Am besten, du verschickst das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter. So hast du einen Nachweis, dass dieses auch wirklich angekommen ist.

Gibt es eine Alternative zum Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung?

Was ist aboalarm?
  • sichere Kündigung
  • sofortiger Versand
  • Wichtiger Zugangsnachweis
  • Hilfe bei Problemen
Jetzt mehr erfahren
aboalarm App

Ob unterwegs oder bequem auf dem Sofa, noch nie war Kündigen so einfach wie mit der aboalarm-App.

Jetzt mehr erfahren
Du möchtest die bevorstehende Mieterhöhung nicht bezahlen, deinen Vertrag jedoch auch nicht kündigen? Unter bestimmten Umständen kannst du eine Mieterhöhung zumindest zeitlich hinauszögern.

Sobald du die Ankündigung einer Mieterhöhung in den Händen hältst, solltest du diese zeitnah sowohl inhaltlich, als auch formal auf Fehler untersuchen. Ein Fehler kann beispielsweise ein unzureichender Kündigungsgrund oder eine fehlende Unterschrift des Vermieters sein. Hast du einen Fehler gefunden, lege schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch ein, teile deinem Vermieter mit, dass du die Mieterhöhung aufgrund der fehlerhaften Ankündigung nicht akzeptieren wirst und fordere eine korrigierte Ankündigung. Dein Vermieter muss dieser Forderung nachkommen und einen neuen Beginn des erhöhten Mietpreises festlegen. So kannst du die Mieterhöhung zumindest hinauszögern. Das Eintreten dieser kann jedoch ohne außerordentliche Kündigung nicht gänzlich verhindert werden.

Ignorierst du das Informationsschreiben über die bevorstehende Mieterhöhung, tritt diese zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. Zahlst du dennoch deine bisherige Miete in gleicher Höhe weiter, kann dich dein Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen.

Hast du dich also entschlossen, die bevorstehende Mieterhöhung nicht zu akzeptieren, solltest du demnach mittels Widerspruch oder Kündigung ausdrücklich dagegen vorgehen und diese nicht einfach ignorieren.

Du möchtest weitere Infos zu diesem Thema? Dann könnten dich diese Blogbeiträge interessieren:

Sonderkündigungsrecht Mietvertrag: Wann greift es?

Die 6 wichtigsten Irrtümer im Mietrecht

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

The post Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung: So gehst du vor! appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Befristeten Mietvertrag kündigen: Ist eine vorzeitige Vertragsauflösung überhaupt möglich? https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/befristeten-mietvertrag-kuendigen/ Thu, 01 Feb 2018 09:00:58 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=22726 Du hast einen Mietvertrag auf Zeit geschlossen, möchtest aber schon vor Ablauf des festgelegten Zeitraums ausziehen? Wir erklären dir deine Rechte und wie du einen befristeten Mietvertrag kündigen kannst. Gerade in deutschen Großstädten, wie München, Berlin oder Hamburg, in denen bezahlbarer Wohnraum zunehmend zur Rarität wird, treten sie immer wieder auf: Befristete Mietverträge, auch Zeitverträge … Continued

The post Befristeten Mietvertrag kündigen: Ist eine vorzeitige Vertragsauflösung überhaupt möglich? appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Du hast einen Mietvertrag auf Zeit geschlossen, möchtest aber schon vor Ablauf des festgelegten Zeitraums ausziehen? Wir erklären dir deine Rechte und wie du einen befristeten Mietvertrag kündigen kannst.

Gerade in deutschen Großstädten, wie München, Berlin oder Hamburg, in denen bezahlbarer Wohnraum zunehmend zur Rarität wird, treten sie immer wieder auf: Befristete Mietverträge, auch Zeitverträge genannt. Sie locken meist mit verhältnismäßig günstigen Mietpreisen. Hat man einen solchen Vertrag jedoch erst einmal geschlossen, wird es schwierig vor Ende der vereinbarten Mietzeit wieder aus der Wohnung auszuziehen. Wir erklären dir, ob und wie du deinen befristeten Mietvertrag kündigen kannst.

Befristeten Mietvertrag kündigen: Ist das möglich?

Du möchtest deinen Mietvertrag kündigen?
Jetzt Vorlage ansehen
Meist kommt es, wie es kommen muss: Du hast einen zeitlich befristeten Mietvertrag über mehrere Jahre geschlossen, möchtest jedoch schon vor Ablauf der festgelegten Vertragslaufzeit ausziehen und fragst dich, ob das gesetzlich möglich ist?

Grundsätzlich bindest du dich mit deiner Unterschrift an die festgelegte Laufzeit deines Vertrags. Weder du, noch dein Vermieter können den Vertrag innerhalb dieser Zeit kündigen.

Die einfache Antwort auf die Frage, ob ein vorzeitiger Auszug möglich ist, lautet demnach leider nein. Schließlich ist die Sicherheit für Vermieter und Mieter, für einen bestimmten Zeitraum Wohnraum vergeben bzw. beziehen zu können, eines der grundlegenden Elemente eines Mitvertrags auf Zeit, so Focus Online.

Jedoch gibt es selbstverständlich einige Ausnahmen: Zahlreiche Gerichte entschieden in der Vergangenheit zugunsten der vorzeitigen Vertragsauflösung, wenn der Mieter beispielsweise beruflich umziehen musste oder eine andere Wohnung wegen Familienzuwachs oder Alters- und Behindertengerechtigkeit benötigte.

Fraglich ist allerdings, ob du rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen willst. Falls nein, bleibt dir nur zu hoffen, dass dein Vermieter kulant agiert und dir den vorzeitigen Auszug von sich aus ermöglicht.

Viele Vermieter reagieren deutlich positiver auf einen vorzeitigen Auszug, wenn du ihnen einen Nachmieter vorschlägst, der deine Wohnung zu den bisherigen Konditionen direkt im Anschluss an deinen Auszug übernehmen würde.

Zudem raten wir dir auf jeden Fall einen genauen Blick in deine Vertragsunterlagen zu werfen. Aus eigener Erfahrung gibt es auch befristete Mietverträge, die innerhalb der Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich kündbar sind.

Befristeten Mietvertrag kündigen

Findest du einen solchen oder so ähnliches Absatz in deinem Mietvertrag, gilt ein ordentliches Kündigungsrecht auch innerhalb der festgelegten Vertragslaufzeit.

Wie die ordentliche Kündigung im Mietrecht funktioniert, erfährst du in unserem Artikel Mietvertrag kündigen: Die ordentliche Kündigung.

Befristeter Mietvertrag: Wann ist er überhaupt rechtens?

Allerdings ist nicht jeder befristete Mietvertrag auch rechtlich wirksam. Vonseiten des Gesetzgebers gibt es nämlich ganz klar definierte Vorgaben für die zeitliche Begrenzung eines Wohnraums, so Finanztip. Eine Befristung ist nach § 575 Absatz 1 BGB nur möglich, wenn im Mietvertrag einer der folgenden Gründe festgehalten ist:

  • Der Vermieter möchte die Räume nach Ablauf der Mietzeit für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige des Haushalts nutzen.
  • Der Vermieter möchte das Haus komplett umbauen, von Kern auf sanieren oder abreißen.
  • Die Wohnung wird nach Ablauf als Werkswohnung umfunktioniert, also an einen Mitarbeiter vermietet.

Die Begründung muss demnach möglichst genau und schriftlich festgehalten sein. Ist in deinem Mietvertrag keine oder lediglich eine unzureichende Begründung, wie „Eigenbedarf“, „Renovierungsarbeiten“ oder „Verkauf“ enthalten, gilt dein Vertrag vor Gericht als unbefristet und du kannst ihn jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen.

Solltest du dir unsicher sein, ob die Begründung deines Vermieters für eine Befristung ausreichend ist, wende dich am besten an deine örtliche Verbraucherzentrale oder einen Anwalt und frage dort nach Hilfe.

Befristeten Mietvertrag kündigen: Der Trick mit dem Untermieter

Gesteht dir dein Vermieter kein ordentliches Kündigungsrecht im Vertrag zu und ist der Mietvertrag rechtens geschlossen worden, gibt es im Normalfall leider keine Möglichkeit, diesen vor Ablauf der Laufzeit zu beenden.

In einem solchen Fall kannst du höchstens einen häufig empfohlenen Trick anwenden, der es dir womöglich dennoch ermöglicht vorzeitig aus dem Vertrag rauszukommen.

  • Finde einen Untermieter, der bis zum Ende des Mietverhältnisses deine Wohnung bezieht
  • Stelle deinem Vermieter einen Antrag auf Untervermietung
  • Lehnt dein Vermieter ohne plausible Gründe ab, berufe dich damit auf einen außerordentlichen Kündigungsgrund und kündige die Wohnung mit einer dreimonatigen Frist

Achtung: Vermiete deine Wohnung nie unter, ohne deinen Vermieter darüber zu informieren. Dies stellt nicht nur einen außerordentlichen Kündigungsgrund auf Seiten des Vermieters dar, sondern kann auch eine Klage nach sich ziehen.

Selbstverständlich kannst du deinen befristeten Mietvertrag jederzeit außerordentlich kündigen, wenn der weitere Gebrauch der Wohnung deine Gesundheit gefährden würde oder der Vermieter sich weigert, verpflichtende Reparaturen vorzunehmen. Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung findest du in unserem Artikel.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

The post Befristeten Mietvertrag kündigen: Ist eine vorzeitige Vertragsauflösung überhaupt möglich? appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Pflegeheim: So kannst du deinen Angehörigen helfen https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/sonderkuendigungsrecht-bei-umzug-ins-pflegeheim/ Thu, 19 Oct 2017 14:44:54 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=21573 Einer deiner Angehörigen oder eine dir nahestehende Person muss ins Pflegeheim umziehen? Wir haben Tipps für dich, wie du stressfrei die Vertragsangelegenheiten regeln kannst und klären, ob und wann das Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Pflegeheim greift. Genug Stress mit Umzug und der Veränderung der Lebenssituation. Wir erklären, wie du deinen Angehörigen helfen kannst, damit die … Continued

The post Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Pflegeheim: So kannst du deinen Angehörigen helfen appeared first on aboalarm Blog.

]]>
Einer deiner Angehörigen oder eine dir nahestehende Person muss ins Pflegeheim umziehen? Wir haben Tipps für dich, wie du stressfrei die Vertragsangelegenheiten regeln kannst und klären, ob und wann das Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Pflegeheim greift.

Genug Stress mit Umzug und der Veränderung der Lebenssituation. Wir erklären, wie du deinen Angehörigen helfen kannst, damit die Vertragswirtschaft stressfrei, effizient und nebenbei passieren kann.

Die wichtigsten Tipps:

  • Verträge können über Kontoauszug und Postzuschriften herausgefunden werden
  • Wenn kein Sonderkündigungsrecht vorliegt, lohnt es sich, sich mit Vermieter oder Anbieter in Verbindung zu setzen.
  • Wer vollstationär in einem Heim gepflegt wird kann von den GEZ-Gebühren befreit werden

Umzug in eine Senioreneinrichtung: Kündigungen nicht vergessen!

Jeder Umzug birgt ein großes Stresspotential. Erst Recht, wenn dieser nicht mehr aus eigener Kraft bewerkstelligt werden kann, weil man pflegebedürftig ist. Der Umzug in ein Pflegeheim, Altenheim, Betreutes Wohnen oder in eine Seniorenresidenz öffnet einen völlig neuen Lebensabschnitt und ist dadurch auch meist mit Emotionen und Stress gekoppelt. Damit nun unnötig gewordenen Verträge nicht weiterlaufen und dadurch zusätzlich Geld vom Konto geht, ist es wichtig, die Verträge und Abos schnellstmöglich zu kündigen. Du als Angehöriger kannst dabei in jedem Fall unterstützen und helfen. Wenn du eine Vollmacht für beispielsweise deine Eltern hast, kannst du die Kündigungen mit dieser sogar selbst tätigen.

Welche Verträge muss ich kündigen/ welche Verträge hat mein Angehöriger?

So findest du heraus, um welche Verträge es sich überhaupt handelt. Am einfachsten ist das natürlich, wenn die pflegebedürftige Person selbst den Überblick über alle laufenden Verträge hat.

Wenn dem nicht so ist oder du zur Sicherheit gegen checken möchtest, kannst du in den Kontoauszügen nachsehen, von welchen Unternehmen regelmäßig Geld abgebucht wird. Auch lohnt es sich, die Post durchzugehen.

Von Versicherungen zum Beispiel erhält man in regelmäßigen Abständen Post. Praktisch ist es natürlich, wenn dein Angehöriger einen Ordner oder Ähnliches mit den Vertragsunterlagen führt.
Wenn du dir trotzdem unsicher bist, wonach du in den Kontoauszügen und der Post genau suchen musst, haben wir hier eine allgemeine Zusammenfassung, bei welchen Verträgen es sich lohnt zu kündigen: Unsicherheit vor dem Umzug – was ist zu kündigen und was bleibt?

Verträge kündigen: So gehst du vor

Wenn du ein Vollmacht für deinen Angehörigen hast, kannst du die Verträge ganz einfach selbst kündigen und unterschreiben. Du musst lediglich eine Kopie deiner Vollmacht als Beleg anfügen.
Du hast keine Vollmacht? So kannst du deinem Angehörigen trotzdem helfen:
Du kannst alle Verträge, die deiner Meinung nach nicht mehr benötigt werden heraussuchen und gleich einmal in den Vertragsunterlagen nachsehen, welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist diese Abos haben. Gemeinsam entscheidet ihr dann, welche Verträge gekündigt werden sollen. Falls die Vertragslaufzeit noch lange anhält, lohnt es sich, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, sofern das möglich ist (mehr dazu im Nachfolgenden).
Du kannst die Kündigungsschreiben dann vorbereiten und dein Angehöriger muss diese nur noch unterschreiben. Dafür könnt ihr auch die anwaltlich geprüften und vorgefertigten Kündigungsschreiben von aboalarm nutzen. Hier musst du nicht mehr lange nach den Anbieteradressen suchen, diese haben wir für dich bereits in den Schreiben hinterlegt. Deinen Namen kannst du hier ganz einfach in Handschrift als Foto hochladen oder automatisch von uns generieren lassen.

Beachte die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist! Bei einem Umzug ins Pflegeheim lohnt es sich immer besonders schnell zu sein, aber Achtung: Wenn sich die Vertragslaufzeit noch über einen größeren Zeitraum erstreckt, lohnt es sich, wenn möglich, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen oder sich mit dem Vertragspartner in Verbindung zu setzen. So können unnötige Kosten vermieden werden.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Pflegeheim

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht für Mietverträge, wenn der Mieter seine Wohnung wegen des Umzugs ins Pflegeheim nicht mehr nutzen kann. Mit einer Frist von drei Monaten kann der Mietvertrag ordentlich gekündigt werden.
Es lohnt sich hier im Mietvertrag nachzusehen, ob eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Auch eine Nachmieterklausel kann helfen, um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, beziehungsweise keine Miete für die ungenutzte Wohnung zahlen zu müssen.

Falls bei euch all das nicht vertraglich geregelt ist, lohnt es sich trotzdem, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Auf Grund der Immobilienlage in Deutschland kann vielleicht doch schneller ein Nachmieter gefunden werden und du kannst so früher aus dem Mietvertrag kommen.

Bei allen anderen Verträgen kannst du ein Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn der Vertrag auch ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug vorsieht. Selbst wenn das nicht so ist, ist es ratsam im Schreiben die Gründe genau zu erläutern und auf die Kulanz des Anbieters zu hoffen. Auch kann es bei ortsgebundenen Verträgen sinnvoll sein, eine Bescheinigung des Altersheims beizulegen, welches den Umzug bestätigt. Wenn sich dein Anbieter nicht kulant zeigt, läuft der Vertrag noch bis zum Ende der Laufzeit weiter.
Zum Sonderkündigungsrecht des Internetvertrages haben wir dir hier alles Wissenswerte zusammengefasst: Internet: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Kündigung der GEZ-Gebühren bei Umzug ins Pflegeheim

Wer vollstationär im Pflegeheim wohnt und sich dort pflegen lässt, kann sich von den GEZ-Gebühren, beziehungsweise dem Rundfunkbeitrag befreien lassen.
So gehst du vor:
Zuerst musst du die Kundennummer heraussuchen. Im Kündigungsschreiben kannst du nicht den normalen Kündigungstext verwenden, sondern musst erläutern, dass du dich/der Absender sich in einem Heim befindet und das auch mit einer Bestätigung des Heims belegen. Die Unterschrift des Pflegebedürftigen darf nicht fehlen, im Falle einer Vollmacht kann auch dieser die Kündigung unterschreiben. Hier findest du ein Musterschreiben.

Das Schreiben muss an folgende Adresse gerichtet werden:

Zeit sparen mit der aboalarm Kündigung

Welchen Vertrag möchtest du kündigen? - aboalarmWenn du dir die Kündigungen erleichtern möchtest, kannst du einfach die vorgefertigten und anwaltlich geprüften Musterkündigungen von aboalarm verwenden. Wähle einfach deinen Anbieter aus und fülle das Muster mit deinen Daten aus. Die Adresse deines Anbieters hat aboalarm bereits für dich hinterlegt. Wenn du möchtest kannst du die Kündigung von aboalarm auch direkt an deinen Anbieter versenden lassen, sofern nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.  Im Anschluss bekommst du von uns einen Versandnachweis. Dieser dient dir als Nachweis, falls es zu Problemen mit deinem Anbieter kommen sollte.
Hast du noch weitere Fragen zur Kündigung mit aboalarm? Unser erfahrener Kundensupport hilft dir gerne.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

The post Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Pflegeheim: So kannst du deinen Angehörigen helfen appeared first on aboalarm Blog.

]]>