Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung: So gehst du vor!

Du hast die Ankündigung einer Mieterhöhung durch den Vermieter erhalten und fragst dich, welche Rechte dir jetzt zustehen? Hier erfährst du, wann das Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung greift und welche Alternativen es darüber hinaus gibt.

Viele Mietverträge laufen über Jahrzehnte. So ist es gut möglich, dass sich Vermieter nach einiger Zeit vorbehalten, die Wohnungsmiete zu erhöhen. Doch Achtung, nicht jede Mieterhöhung ist zulässig! Unter welchen Umständen diese gerechtfertigt ist und wie du von deinem Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung Gebrauch machen kannst, erklärt dir unser Beitrag.

Wann ist eine Mieterhöhung überhaupt gerechtfertigt?

Ein Mietvertrag stellt eine vertragliche Vereinbarung dar, an die sowohl du, als auch dein Vermieter, gesetzlich gebunden sind. Das bedeutet, dass dieser Vertrag in seinen Hauptbestandteilen nicht einseitig abgeändert werden darf, berichtet die Kanzlei Hollweck. Da die Miethöhe einen Hauptbestandteil des Mietvertrags darstellt, ist dein Vermieter demnach grundsätzlich verpflichtet, sich an diese zu halten. Allerdings gibt es drei Gründe, die eine Mieterhöhung durch den Vermieter rechtfertigen.

  • Grund 1: Modernisierung der Wohnung: Wurde deine Wohnung in letzter Zeit modernisiert, ist der Vermieter berechtigt, elf Prozent der Kosten für die Modernisierung auf deine Jahresmiete umzulegen. Allerdings darf diese dabei nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete ansteigen. Diese errechnet sich aus dem Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Datenbanken und Gutachtern, so die Kanzlei Hollweck.
  • Grund 2: Anpassung an die Vergleichsmiete: Zudem ist es deinem Vermieter erlaubt, den Mietpreis deiner Wohnung an die Vergleichsmiete anzupassen. Dies ist vor allem der Fall, wenn deine bisherigen Mietkosten besonders niedrig waren oder die Preise der umgehenden Wohnungen erhöht wurden. Der Anstieg deiner Nettokaltmiete darf innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren jedoch nicht mehr als 20 Prozent betragen. Zudem ist dein Vermieter lediglich 15 Monate nach Laufzeitbeginn des Mietvertrags bzw. der letzten Mieterhöhung berechtigt, eine Erhöhung des Mietpreises vorzunehmen.
  • Grund 3: Gestiegene Betriebskosten: Den wohl häufigsten Grund stellt eine Steigerung der Betriebskosten dar. Diese darf der Vermieter an dich weitergeben, solange es sich um Nebenkosten handelt. In der Regel erfolgt eine Erhöhung der Nebenkosten somit im Zusammenhang mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Welche Bereiche unter Nebenkosten fallen, kannst du in unserem Artikel nachlesen. Erhöht sich die Miete aus diesem Grund, gilt die 15-monatige Frist, sowie die 20 Prozent-Grenze leider nicht.
Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zugehen, an alle Mieter adressiert sein, sowie die Unterschrift aller Vermieter enthalten. Ist dies nicht der Fall, kannst du der Mieterhöhung widersprechen. Dazu jedoch später mehr.

Beachte: Für eine Staffelmiete gelten andere Regelungen. Hier darf sich die Miete jedes Jahr um einen bestimmt Betrag erhöhen. Der Anstieg kann somit auch mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren ausmachen, berichtet Finanztip. Zudem hat der Vermieter den Vorteil, dass er nicht jedes Mal deine Zustimmung benötigt, da du diese bereits bei Vertragsschluss erteilt hast.

Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung: So klappt’s!

Erhöht dein Vermieter den Mietpreis, steht dir in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu, so beispielsweise bei Kostensteigerung aufgrund von Modernisierung oder Anpassung an die Vergleichsmiete.

Im Fall einer Mieterhöhung aufgrund von gestiegenen Betriebskosten nach §560 Abs. 1 BGB kannst du leider nicht von deinem Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung Gebrauch machen, da es sich hier um eine Erhöhung der Warm- und nicht der Kaltmiete handelt. In diesem Fall bleibt dir lediglich die ordentliche Kündigung deines Mietvertrags. Alles Weitere kannst du in unserem Artikel nachlesen.

Handelt es sich jedoch um eine Erhöhung der Kaltmiete, bist du berechtigt, bis zum Ablauf des 2. Monats nach Zugang des Infoschreibens das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, so haufe.de. Die Kündigung wird dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam.

Ein Rechenbeispiel: Erhältst du das Infoschreiben über die Mieterhöhung am 18.02. eines Jahres, ist eine außerordentliche Kündigung bis zum 30.04. möglich. Dein Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 30.06.

Praktisch gesehen, lohnt sich das Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung demnach nur für befristete Mietverträge oder, wenn du einen Kündigungsverzicht vereinbart hast. In anderen Fällen kannst du deinen Mietvertrag durch Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten schneller beenden, als mit dem Sonderkündigungsrecht.

Allerdings tritt die Mieterhöhung nicht in Kraft, wenn du deinen Vertrag außerordentlich kündigst. Das bedeutet, du zahlst die verbleibenden vier Monate noch deinen alten Mietpreis.

Eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags muss immer schriftlich erklärt werden sowie deine Unterschrift und den Kündigungsgrund enthalten. Am besten, du verschickst das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter. So hast du einen Nachweis, dass dieses auch wirklich angekommen ist.

Gibt es eine Alternative zum Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung?

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Du möchtest die bevorstehende Mieterhöhung nicht bezahlen, deinen Vertrag jedoch auch nicht kündigen? Unter bestimmten Umständen kannst du eine Mieterhöhung zumindest zeitlich hinauszögern.

Sobald du die Ankündigung einer Mieterhöhung in den Händen hältst, solltest du diese zeitnah sowohl inhaltlich, als auch formal auf Fehler untersuchen. Ein Fehler kann beispielsweise ein unzureichender Kündigungsgrund oder eine fehlende Unterschrift des Vermieters sein. Hast du einen Fehler gefunden, lege schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch ein, teile deinem Vermieter mit, dass du die Mieterhöhung aufgrund der fehlerhaften Ankündigung nicht akzeptieren wirst und fordere eine korrigierte Ankündigung. Dein Vermieter muss dieser Forderung nachkommen und einen neuen Beginn des erhöhten Mietpreises festlegen. So kannst du die Mieterhöhung zumindest hinauszögern. Das Eintreten dieser kann jedoch ohne außerordentliche Kündigung nicht gänzlich verhindert werden.

Ignorierst du das Informationsschreiben über die bevorstehende Mieterhöhung, tritt diese zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. Zahlst du dennoch deine bisherige Miete in gleicher Höhe weiter, kann dich dein Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen.

Hast du dich also entschlossen, die bevorstehende Mieterhöhung nicht zu akzeptieren, solltest du demnach mittels Widerspruch oder Kündigung ausdrücklich dagegen vorgehen und diese nicht einfach ignorieren.

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