Strom und Gas: Ungewollter Anbieterwechsel? So wehrst du dich!

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über untergeschobene Strom- und Gasverträge. Ist auch dir ein ungewollter Anbieterwechsel widerfahren? Wir helfen dir!

Über untergejubelte Verträge und Abofallen berichten wir sehr häufig. Meist sind es unseriöse, unbekannte Firmen, die hinter solch verbraucherunfreundlichen Aktionen stecken. Doch das ist leider nicht immer der Fall, wie bei der Verbraucherzentrale eingegangene Beschwerden beweisen. So berichten Verbraucher hier, man hätte ihnen Strom- und Gasverträge untergejubelt und den alten Anbieter einfach gekündigt, obwohl ein Vertragswechsel nie beabsichtigt war. In allen Fällen liegt demnach ein ungewollter Anbieterwechsel vor. Das ist dir auch passiert? Wir erklären dir, was du jetzt tun kannst.

Die Masche der Anbieter: Gewinnspiele, Umfragen und Co.

„Willkommen in ihrem neuen Stromvertrag!“. So in etwa sieht der erste Satz des Schreibens aus, das derzeit viele Verbraucher in ihren Briefkästen finden. Dabei hatten sie ihren Stromanbieter eigentlich gar nicht wechseln wollen. Doch wie kommt ein ungewollter Anbieterwechsel überhaupt zustande?

Ob über das Telefon oder persönlich an der Haustüre: Vertreter der großen Stromanbieter (besonders viele Beschwerden liegen über den Energiegiganten E.ON vor) verwenden immer die gleiche Masche, um dir einen neuen Strom- und Gasvertrag unterzujubeln.

Sie behaupten eine Umfrage zur Kundenzufriedenheit durchzuführen, im Auftrag der Bundesnetzagentur oder eines unabhängigen Energieberaters anzurufen, erzählen etwas von angeblichen Gewinnspielen oder geben an, die Stromrechnung bzw. den Verbrauch überprüfen zu müssen. Dabei greifen sie auf Datenhändler zurück. Sie wissen demnach schon im Voraus sehr viel über dich und deinen aktuellen Strom- und Gasvertrag, erklären die Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale.

Während des Gesprächs versuchen sie persönliche Daten, wie Name, Adresse, sowie die Nummer des Strom- und Gaszählers in Erfahrung zu bringen. Damit können sie deinen bisherigen Stromvertrag kündigen und dir einen neuen Vertrag unterjubeln. Auf Nachfrage wird behauptet, du hättest den neuen Vertragsschluss in Auftrag gegeben und der Kündigung deines alten Anbieters zugestimmt. Eine Vollmacht zur Kündigung des Anbieters wird zumeist nicht erteilt, dies behaupten die Energiebetreiber lediglich gegenüber dem alten Anbieter.

Verschaffe aus diesem Grund niemals fremden Vertretern Zugang zu deiner Wohnung, lass sie nicht unangekündigt deinen Stromzähler ablesen und gib keine persönlichen Daten preis!

Warum kann der Stromanbieter den alten Vertrag einfach kündigen?

Ein Strom- und Gaswechsel funktioniert heutzutage so einfach, wie nie. Ein Gesetz erlaubt es dem neuen Anbieter deinen alten Stromvertrag direkt selbst zu kündigen, wenn du einen neuen Vertrag abschließt. So sollte der Vertragswechsel beschleunigt und vereinfacht werden und du brauchst dich um nichts weiter kümmern, als dir einen neuen Anbieter zu suchen.

Einzige Voraussetzung: Dein neuer Anbieter benötigt deinen Namen, deine Adresse, den Namen des bisherigen Energieversorgers und eine weitere klar zuzuordnende Information, wie beispielsweise die Nummer deines Strom- oder Gaszählers, sowie deine schriftliche Vollmacht, um deinen alten Vertrag kündigen zu dürfen. Hat er das alles, steht der Vertragskündigung nichts mehr im Weg.

Und genau diese Möglichkeit nutzen die Vertreter der großen Energiekonzerne aus, um dir einen neuen Vertrag unterzujubeln und deinen alten Anbieter zu kündigen, obwohl du das eigentlich gar nicht wolltest.

Vergiss nicht, dass der Anbieter zum Vertragswechsel deine schriftliche Vollmacht benötigt. Die bloße Behauptung, er habe eine Vollmacht erhalten, reicht dafür garantiert nicht aus!

Ungewollter Anbieterwechsel: Das kannst du jetzt tun!

Obwohl die Praktiken der Energieanbieter selbstverständlich nicht rechtens sind, die nötige schriftliche Vollmacht zumeist fehlt und der Anbieterwechsel nicht mit deinem Einverständnis erfolgte, ist es in der Praxis meist schwer dagegen vorzugehen.

Das heißt selbstverständlich nicht, dass du gar nicht unternehmen solltest und den neuen Vertragspartner einfach hinnehmen musst. Den Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung anzufechten, kann jedoch im Einzelfall aufgrund mangelnder Beweise sehr schwierig werden.

Deswegen empfehlen wir dir, den Vertrag auf jeden Fall zu widerrufen. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt sowohl für am Telefon geschlossene Verträge, als auch für Haustürgeschäfte innerhalb von 14 Tagen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem du ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurdest (meist mit Erhalt der Papiere zur Information des neuen Vertragsschlusses).

Wurdest du nicht ordnungsgemäß über dein gesetzliches Widerrufsrecht aufgeklärt, verlängert sich dieses automatisch auf ein Jahr und 14 Tage.

Auf jeden Fall solltest du nach deinem Widerruf daran denken, einen neuen Stromvertrag abzuschließen, da du sonst in die teure Grundversorgung fällst.

Des Weiteren kannst du versuchen, deinen alten/bisherigen Anbieter über die Unwirksamkeit der Kündigung zu informieren. In manchen Fällen akzeptieren Anbieter so die Fortsetzung des bisherigen Stromvertrags – häufig jedoch zu aktuelleren, teureren Konditionen.

Da knapp 20 Prozent aller Beschwerden zu Strom- und Gasverträgen auf ungewollte Anbieterwechsel zurückzuführen sind, suchen die Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale regelmäßig Verbraucher, die einer solchen Masche zum Opfer gefallen sind. Hier erhältst du auch individuelle Rechtsberatung. Möchtest du eine Beschwerde einreichen, nutze am besten dieses Formular.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.