Schluss mit Werbepost: So wehrst du dich gegen nervigen Werbemüll!

Keine Lust mehr auf die unzähligen Anzeigenblätter oder den hundertsten Werbeflyer für die beste Pizza der Stadt? Dann ist es an der Zeit deine Werbepost abzubestellen!

Ob allgemeine Anzeigenblätter, kostenlose Zeitungen oder der Werbekatalog, den du vor Jahren einmal bestellt hast – sie alle können dafür sorgen, dass dein Briefkasten regelmäßig überquillt. Das ist nicht nur nervig, sondern auch Papierverschwendung, denn nur die Wenigsten lesen die Reklameblätter tatsächlich. Wenn auch du nicht mehr länger Werbung per Post erhalten willst, erklären wir dir hier, wie du Werbepost am einfachsten abbestellen kannst!

Tipp 1: Aufkleber gegen Werbepost am Briefkasten anbringen

Die offensichtlichste Lösung ist es, einfach einen entsprechenden Hinweis am eigenen Briefkasten anzubringen. An vielen Briefkästen befindet sich bereits ein solcher Aufkleber, der dem Einwurf von Werbepost klar widerspricht. Wenn das bei dir noch nicht der Fall ist, ist diese Methode der schnellste Weg, um die Werbepost in deinem Briefkasten deutlich zu reduzieren. Allerdings ist das nur für Wurfsendungen ohne persönliche Adressierung wirksam, also zum Beispiel kostenlose Anzeigenblätter oder Flyer.

Tipp 2: Widerspreche direkt beim betreffenden Unternehmen

Wenn du personalisierte Werbung erhältst, also dein Name als Empfänger auf der Werbepost angegeben ist, musst du dich direkt beim betreffenden Unternehmen melden.

Personalisierte Werbung erhältst du oft in Form von Katalogen oder Broschüren, zum Beispiel von Modefirmen, bei denen du einmal bestellt hast.

Am besten du schickst dem Anbieter per Einschreiben oder Fax ein Schreiben, in dem du ihm verbietest, dir weiterhin Werbepost zuzusenden. Berufe dich dabei auf den Artikel 21 der DSVGO. Er gibt dir als Verbraucher das Recht, der Nutzung deiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken zu widersprechen. Hier siehst du ein Beispiel für so ein Schreiben:

Schluss mit Werbepost
Das ist zum Beispiel eine Vorlage der Verbraucherzentrale Hamburg. Du kannst sie auf ihrer Website auch kostenlos herunterladen und dann an das entsprechende Unternehmen schicken.

Den Artikel 21 DSVGO kannst du auch vorsorglich anwenden, wenn du dich zum Beispiel irgendwo anmeldest oder zum ersten Mal etwas bestellst. Widerspreche der Zustellung von unerwünschter Werbepost noch bevor sie das erste Mal bei dir eintrifft.

Tipp 3: Trage dich in die Robinsonliste gegen Werbepost ein

Viele werbetreibende Firmen sind Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) und gleichen ihre Kundendaten mit denen der Robinsonliste ab. Das ist eine Art Schutzliste mit den Kontaktdaten aller Personen, die keine Werbung bekommen wollen. Bist du auf der Robinsonliste eingetragen und hast somit der Zustellung von Werbepost widersprochen, wirst du von den Unternehmen aussortiert und erhältst keine Werbepost mehr. Die Eintragung funktioniert entweder direkt online oder per Antragsformular, das du postalisch an den DDV sendest. Genaueres zur Robinsonliste findest du in unserem Artikel Robinsonliste: Wie man sich vor Werbemüll schützt.

Tipp 4: Schütze deine Daten vor Werbepost

Um Werbepost auch in Zukunft zu vermeiden, solltest du gerade im Internet vorsichtig mit deinen Daten umgehen. Denn auch bei einer kostenlosen Registrierung oder der Neuanmeldung auf einem Portal werden deine Daten gespeichert und können dazu benutzt werden, dir Werbepost zuzusenden.

Tipp 5: Kündige Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, wenn du sie nicht mehr brauchst

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Stapeln sich neben unerwünschter Werbepost auch immer mehr Zeitschriften und Zeitungen im Briefkasten, die du sowieso nicht mehr liest? Dann ist es an der Zeit das Abonnement zu beenden. Das kannst du ganz unkompliziert mit aboalarm erledigen: einfach Anschrift und Kundennummer in unser vorformuliertes und anwaltlich geprüftes Formular eintragen und online direkt an den Anbieter versenden. Im Anschluss erhältst du die Versandbestätigung deiner Kündigung per E-Mail.

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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.