AGB-Änderung widersprechen: So wehrst du dich gegen Vertragsanpassungen!

Dein Anbieter hat seine AGB angepasst? Wir zeigen dir, wie du der AGB-Änderung widersprechen kannst.

Wer kennt es nicht? Der Handyanbieter, das Fitnessstudio oder sonstige Provider weisen dich schriftlich auf eine bevorstehende Änderung ihrer AGB hin. Doch Hand aufs Herz: Kaum jemand liest sich das Schreiben wirklich aufmerksam durch. Dabei wirst du ausdrücklich darauf hingewiesen, von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Was passiert, wenn du dieses Recht wirklich in Anspruch nimmst und wie genau du der AGB-Änderung widersprechen kannst, erklären wir dir in diesem Artikel.

AGB-Änderung widersprechen: Wann ist der Widerspruch zulässig?

Grundsätzlich gilt: Sobald du eine Ankündigung über die bevorstehende AGB-Änderung von deinem Anbieter erhalten hast, kannst du von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Allerdings gilt hierfür eine gesetzlich festgelegte Frist von zwei bis vier Wochen nach Erhalt der Ankündigung. Die genaue Frist entnimmst du bitte deinem Informationsschreiben. Eine Anpassung der AGB ohne Information des Kunden ist unzulässig.

Durch einen rechtzeitigen Widerspruch gelten die alten AGB weiterhin für deinen Vertrag!

Zwar kannst du immer Widerspruch gegen Änderungen der AGB einreichen, in manchen Fällen sind die vorgesehen Änderungen jedoch ohnehin ungültig. Dies ist laut kündigungsschreiben.de der Fall, wenn:

  • Eine Verlängerung der Kündigungsfrist,
  • Eine Verlängerung der Laufzeit,
  • Eine wesentliche Verschlechterung der Vertragsleistungen und Nutzungsbedingungen vorliegt.

Zulässig wären jedoch Änderungen der Öffnungszeiten, beispielsweise bei einem Fitnessstudio, oder geringfügige Vertragsänderungen.

Schlussendlich bedarf es jedoch immer einer Einzelfallabwägung. Änderungen der Öffnungszeiten beispielsweise können deine persönlichen Nutzungsbedingungen stark einschränken, während sie andere gar nicht betreffen.

Du fragst dich, warum du den Änderungen widersprechen solltest, wenn du auch von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kannst? Möchtest du deinen Vertrag nicht gänzlich auflösen, sondern lediglich nicht zu den erhöhten Konditionen weiterführen, ist der Widerspruch die richtige Option. Zudem gilt das Sonderkündigungsrecht nur für Änderungen, die wesentliche Nachteile für den Kunden haben, wie beispielsweise eine Preiserhöhung um über 5 Prozent. Weiteres hierzu liest du in unseren Artikeln zum Sonderkündigungsrecht:

Sonderkündigungsrecht Internet: Übersicht der Gründe

Sonderkündigungsrecht Handyvertrag: Übersicht der Gründe

Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio – der Überblick

AGB-Änderung widersprechen: Folgen des Widerspruchs

Möchtest du einer AGB-Änderung widersprechen, solltest du dir über eine Sache im Klaren sein: Der Anbieter hat anschließend meist das Recht, deinen Vertrag zu beenden. In den allermeisten Verträgen ist eine Klausel festgehalten, die dem Anbieter das Recht auf Kündigung zugehsteht, sobald du einer Änderung seiner AGB widersprichst.

Dieser Fall kann, muss aber nicht eintreten. Ausschlaggebend ist hier meist, ob der Anbieter seine AGB aufgrund von gesetzlichen Änderungen anpassen musste oder ob er dafür keinen ersichtlichen Grund vorlegen kann, so widerspruch.org.

Es klingt zwar unfair, dass Anbieter ihren Kunden nach einem erfolgten Widerspruch kündigen dürfen, rechtlich dagegen vorzugehen, hat jedoch kaum Aussicht auf Erfolg. Es sei denn, die Änderung ist rechtlich nicht zu rechtfertigen.

Form, Frist und Inhalt eines Widerspruchs

Du hast dich entschieden, den Anpassungen des Anbieters nicht zuzustimmen? Dann solltest du innerhalb von zwei oder vier Wochen auf das Informationsschreiben reagieren und der AGB-Änderung widersprechen. Sende hierzu deinen schriftlichen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll an deinen Anbieter. So kannst du nachweisen, dass dieser auch eingegangen ist.

Für die Einhaltung der Frist zählt der Eingang deines Widerspruchs beim Anbieter. Plane deswegen lieber mehr Zeit ein, gerade wenn du per Einschreiben mit Rückschein versendest.

Damit der Widerruf rechtskräftig werden kann, muss er die folgenden Daten enthalten:

  • Deinen vollständigen Namen und deine Adresse
  • Die Adresse des Anbieters
  • Die Vertragsnummer des Vertrags, der von der Änderung betroffen ist
  • Deine Kundennummer
  • Das Datum, an dem du dein Schreiben aufsetzt
  • Das Datum, zu dem die geplante AGB-Änderung in kraft tritt
  • Ein Ausdrücklicher Hinweis, dass du den Änderungen widersprichst
  • Deine Unterschrift

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.