Vollmacht für Kündigungen: So kündigst du für andere

Mit einer Vollmacht für Kündigungen können diese auch durch eine dritte Person erfolgen. Was dabei beachtet werden muss, erfährst du in diesem Artikel.

Gerade für ältere Menschen ist es schwer, die Übersicht über alle Verträge zu behalten. Wenn die eigenen Kinder dann helfen wollen, bräuchten sie eigentlich von ihren Eltern eine Unterschrift für jedes einzelne Kündigungsschreiben. Abhilfe kann hier eine Vollmacht für Kündigungen schaffen. Hier reicht ein Formular, in dem man alle Verträge listet und das nur einmalig unterschrieben werden muss.

Vollmacht für Kündigungen erstellen

Mit einem einfachen Formular darfst du in Deutschland, laut § 167 BGB, die Verwaltung deiner Verträge auf eine dritte Person übertragen. Das kann beispielsweise der Sohn sein, der sich um die Verwaltung der eigenen Verträge kümmern soll.

Eine solche Vorlage für eine Vollmacht findest du auf www.vollmacht-muster.de. Ergänze einfach die roten Stellen mit deinen persönlichen Daten und lasse alle beteiligten Personen unterschreiben. Dann hast du eine fertige und sichere Vollmacht für Kündigungen erstellt.

Wichtig ist, dass du, laut § 164 BGB, für jeden Vertrag eine eigene Vollmacht oder eine beglaubigte Kopie brauchst, die du dem Kündigungsschreiben beilegen solltest.

Vollmacht für Kündigung: Das gilt bei Arbeits- und Mietverträgen

Auch wenn deine Wohnung von deinem Vermieter oder dein Arbeitsvertrag durch einen Vorgesetzten gekündigt worden ist, kann die Vollmacht für Kündigungen eine wichtige Rolle spielen. Denn wenn dein Arbeitsvertrag nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von deinem Vorgesetzten gekündigt wird, muss dieser Kündigung eine Vollmacht beiliegen. Andernfalls hast du das Recht, die Kündigung zurückzuweisen.

Mit diesem in § 174 Satz 1 BGB geregelten Zurückweisungsrecht möchte der Gesetzgeber den Arbeiternehmer schützen. Diese Regelung soll dir helfen, genau zu verstehen wer befugt ist, eine Kündigung auszusprechen und wer nicht. Allerdings greift dieser Schutz nicht, wenn dein Arbeitgeber dich auf andere Weise bereits darüber informiert hat, wer dir gegenüber befugt ist, eine Kündigung deines Arbeitsvertrages auszusprechen. Das kann beispielsweise dann sein, wenn dein Arbeitgeber einen Niederlassungsleiter einsetzt.

Bei Mietverträgen verhält sich die rechtliche Situation sehr ähnlich. Möchte ein Vermieter deinen Mietvertrag kündigen lassen, beispielsweise durch einen Anwalt, muss auch diesem Kündigungsschreiben eine Vollmacht beiliegen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.