FSJ kündigen: Oft nur in Ausnahmefällen möglich

Wenn du dein FSJ kündigen möchtest, nutzt du am besten die Probezeit. Wir erklären dir, wie du auch danach kündigen kannst und was es zu beachten gibt.

Nach der Abschaffung des Wehrdienstes wurde der Zivildienst durch das Freiwillige Soziale Jahr ersetzt. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, um die Zeit zwischen Schule und Beruf zu überbrücken. Doch auch wenn es sich um freiwillige Arbeit handelt, gelten strenge Kündigungsbedingungen. Wir erklären dir, wie du dein FSJ kündigen kannst und wie du vorgehen musst.

Wichtig ist, was im Vertrag steht

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Die Rahmenbedingungen eines FSJ schafft das Jugendfreiwilligengesetz (JFDG). Allerdings lässt das Gesetz einen gewissen Spielraum, was genau in deinem Vertrag stehen muss und darf.

So kann es beispielsweise sein, dass du dein FSJ jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen kannst oder nur, wenn du einen wichtigen Grund, wie den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums, vorweisen kannst.

Die genauen Bedingungen für das vorzeitige Beenden deines FSJ findest du also nur in deinem FSJ-Vertrag. Denn § 11 Punkt 3 des JFDG gibt zwar vor, dass die Kündigungsbedingungen aufgeführt werden müssen, aber nicht, wie diese auszusehen haben. In jedem Fall gilt aber, dass du auch bei einer Kündigung das Recht auf ein Zeugnis über dein FSJ hast.

Zudem gibt es in den meisten FSJ-Stellen eine Probezeit von 3 Monaten, in der du mit einer Frist von 14 Tagen kündigen kannst.

An wen muss die Kündigung des FSJ und was muss rein?

Um dein FSJ kündigen zu können, musst du ein Kündigungsschreiben erstellen. Aboalarm hat für dich bereits eine Vorlage für die Kündigung eines Arbeitsvertrages, die du ebenso für die Kündigung deiner FSJ-Stelle nutzen kannst, vorbereitet. Wichtig ist, dass du deinen letzten Arbeitstag angibst. Dazu rechnest du einfach ab dem Tag, an dem du die Kündigung abgibst, den Zeitraum der Kündigungsfrist hinzu. Alternativ kannst du auch die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwenden.

Das Kündigungsschreiben muss entweder persönlich abgegeben oder per Post versendet werden. Eine Kündigung kann also nicht per E-Mail, Fax oder SMS erfolgen.
Außerdem musst du sowohl an den Träger des FSJ, als auch an deine Einsatzstelle ein Kündigungsschreiben schicken.
Der Träger ist in diesem Fall der Verband der für die Durchführung des FSJ verantwortlich ist, ein Beispiel hierfür sind die AWO oder die Johanniter. Die Einsatzstelle ist der Ort an dem du dein FSJ ableistet, beispielsweise ein Altersheim.

FSJ kündigen: So bist du auf der sicheren Seite

Folgende Punkte solltest du bei der Kündigung deines sozialen Jahrs also beachten:

  • Kann ich aus wichtigem Grund kündigen?
  • Bin ich noch in der Probezeit?
  • Was steht in meinem Vertrag?
  • Kündigung ist nur per Brief möglich
  • Kündigung muss persönlich abgeben werden oder per Post zugestellt
  • Kündigung muss an den Verband und an die Arbeitsstelle gehen

Auf jeden Fall solltest du dir immer gut überlegen, ob du dein Freiwilliges Soziales Jahr wirklich kündigen willst. Dies solltest du nur machen, wenn du eine Ausbildungsstelle annehmen willst oder ein anderer wirklich wichtiger Grund vorliegt und nicht einfach, weil du keine Lust mehr auf die Arbeit dort hast.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.