Abofalle PVZ: Verbraucherzentrale warnt vor ungewollten Abos

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Abofallen: Es hatten sich Fälle gehäuft, in denen Verbraucher auf der Straße angesprochen wurden und ein ungewolltes Abo abgeschlossen hatten.

Laut Verbraucherzentrale Sachsen wurde ihnen „alles Mögliche angeboten, jedoch kein Abo“. Einige Zeit später erhielten die Betroffenen dann Post von der Verlag Service GmbH (VSR) mit der Bestätigung eines Abos, meist von der Zeitschrift „Gala“. Die Verbraucher fragten sich, wie ihre Unterschrift unter die Bestellung eines Abos gekommen war und beschwerten sich über die Abofalle. Laut VSR werden die Abonnements von der Pressevertriebszentrale (PVZ) betreut. Beide Firmen sind der Verbraucherzentrale Sachsen schon seit längerem von Verbraucherbeschwerden bekannt.

Was kannst du gegen ein ungewolltes Abo tun?

Wenn du einen Brief mit der Bestätigung eines Abos bekommst, das du nicht bestellt hast, kannst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss kannst du jeden Vertrag widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt, wenn du die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hast (Alle rechtlichen Infos zu diesen sogenannten Haustürgeschäften und deren Widerruf findest du hier.) Reagiere dann schnell und widerrufe das ungewollte Abo!

Ist es dafür schon zu spät? Dann kündige deinen Vertrag mit der PVZ ganz einfach und schnell mit unserem vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsschreiben. Einfach persönliche Daten eintragen. Wir verschicken das fertige Schreiben im Anschluss per Brief an die PVZ.

Auch für deinen Widerruf haben wir das richtige Schreiben. Einfach auswählen, Daten eintragen und versenden. So tapst du nicht in die Abofalle!

Abofalle PVZ: Das rät die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Sachsen teilt mit, dass sich zu Beginn des Jahres und in den letzten Wochen die Fälle der verdeckten Vertragsabschlüsse gehäuft hätten. Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale rät, sich weder auf der Straße, an der Haustür oder beispielsweise bei öffentlichen Festen ansprechen zu lassen und auf keinen Fall etwas zu unterschreiben. Weiter empfiehlt sie, die Nutzung der Daten und Werbeanrufe zu untersagen. Füge zum Beispiel deinem Widerruf einen Satz bei:

„Ich widerspreche gemäß § 28 Absatz 4 BDSG der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.“

Hier findest du den §28 Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes zum Nachlesen.