Kündigung Ausbildungsvertrag: Das musst du wissen

Kündigung Ausbildungsvertrag – wir erklären dir, unter welchen Umständen du einen Ausbildungsvertrag kündigen darfst und welche Fristen gelten.

Wann und unter welchen Umständen du einen Ausbildungsvertrag kündigen kannst, regelt § 22 des Berufsbildungsgesetzes sowie die Rechtssprechung. Die Möglichkeiten einen Ausbildungsvertrag zu kündigen unterscheiden sich je nach Fortschritt der Ausbildung.

Kündigung Ausbildungsvertrag: Vor Beginn der Ausbildung

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Für diesen Fall sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) keine direkte Regelung vor. Laut § 10 Abs. 2 des BBiG kann ein Ausbildungsvertrag aus rechtlicher Sicht, aber wie ein normaler Arbeitsvertrag behandelt werden, wenn sich „aus dem Wesen und Zweck des Berufsausbildungsverhältnisses nichts anderes ergibt“. Das bedeutet, dass du einen Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung kündigen kannst, solange du und dein Arbeitgeber nichts anderes vereinbart haben.

Kündigung Ausbildungsvertrag: Während der Probezeit

Die Probezeit muss zwischen einem und vier Monaten betragen und wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Während der Probezeit ist die Kündigung des Ausbildungsvertrags einfacher, da du zunächst die Möglichkeit bekommen sollst, das Ausbildungsverhältnis zu erproben.

Grundsätzlich hast du als Auszubildender, wie auch dein Arbeitgeber das Recht, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne besonderen Grund, den Ausbildungsvertrag zu kündigen.

Die Kündigung des Ausbildungsvertrages muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und noch vor dem Ende der Probezeit beim Empfänger ankommen. Wenn du als Auszubildender noch minderjährig bist, benötigst du zusätzlich die Einwilligung deines gesetzlichen Vertreters, also in der Regel deiner Eltern. Geht die Kündigung vom Betrieb aus, muss sie gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Auszubildenden abgegeben werden.

Kündigung Ausbildungsvertrag: Nach der Probezeit

Hast du Probezeit bereits hinter dich gebracht, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten deinen Ausbildungsvertrag zu kündigen. Auch eine Kündigung nach der Probezeit muss stets schriftlich erfolgen.

  1. Fristlose Kündigung: Diese Form der Kündigung kann sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbilder ausgesprochen werden. Allerdings nur dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser würde beispielsweise vorliegen, wenn der Ausbilder den Auszubildenden ständig beleidigt oder ihn sogar schlägt. Der Azubi begeht einen solchen Verstoß, wenn er wiederholt die Berufsschule schwänzt oder einen Diebstahl begeht. Allerdings muss der Auszubildende vor der Kündigung erst eine Abmahnung bekommen, um die Möglichkeit zu haben sein Verhalten zu verbessern.
  2. Ordentliche Kündigung: Als Azubi hast du die Möglichkeit deinen Ausbildungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Diesen Schritt solltest du gehen, wenn du die Ausbildung beenden und eine andere Ausbildung beginnen möchtest.
  3. Der Aufhebungsvertrag: Diese Vereinbarung zwischen dem Azubi und Ausbilder löst den Ausbildungsvertrag auf. Daher ist ein solcher Aufhebungsvertrag nur möglich, wenn du und auch der Ausbildungsbetrieb einverstanden sind, die Ausbildung zu beenden. Für dich als Azubi ist das aber nur sinnvoll, wenn du deine Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen möchtest. Ansonsten kannst du ordentlich kündigen.

Kündigung Ausbildungsvertrag: Fazit

Eine Kündigung solltest du dir immer gut überlegen. Wenn du dich zu diesem Schritt entschieden hast, solltest du bereits eine alternative Ausbildungsstelle gefunden haben. Ansonsten hast du als Azubi relativ kurzfristig die Möglichkeit, deinen Ausbildungsplatz zu verlassen. Vor und während der Probezeit kannst du normalerweise jederzeit ohne eine Frist die Ausbildung abbrechen oder wechseln. Nach der Probezeit hast du eine Kündigungsfrist von einem Monat, bist also auch relativ flexibel, wenn du die Ausbildung beenden möchtest.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.