Lastschriftverfahren kündigen – so geht’s

Lastschriftverfahren kündigen wegen Beendigung eines Vertrags oder weil du bessere Kontrolle über deine Finanzen haben möchtest? Wir sagen dir, wie’s geht.

Bei Verträgen mit regelmäßigen Zahlungen ist es oft üblich, den Betrag per Lastschriftverfahren einziehen zu lassen. Typische Beispiele sind Handy- oder DSL-Verträge aber auch Zahlungen an die Versicherung. Doch was musst du tun, falls du den Vertrag und damit auch das Lastschriftverfahren kündigen willst oder du lieber selbst überweist? Wir sagen dir, worauf du achten musst.

Lastschriftverfahren kündigen – immer schriftlich!

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Willst du ein Lastschriftverfahren kündigen, so muss dies immer schriftlich per Brief geschehen, ein Fax oder eine E-Mail reichen nicht aus. Mache einwandfrei deutlich, dass du das Lastschriftverfahren kündigen willst. Am besten formulierst du den Betreff Kündigung des erteilten Lastschriftverfahrens“. Denke daran, deine Kontonummer, deine Bankleitzahl, deine Kunden- oder Vertragsnummer, falls vorhanden und natürlich deinen Namen und deine Anschrift anzugeben. In den Brieftext sollte auch, ab wann die Kündigung des Lastschriftverfahrens gilt. Es gibt hier keine Fristen, die du einhalten musst, du kannst also ohne Weiteres „mit sofortiger Wirkung“ angeben.

Der Brief um das Lastschriftverfahren zu kündigen muss handschriftlich unterschrieben sein! Aus diesem Grund reichen ein Fax oder eine E-Mail nicht aus.

Normalerweise genügt es, die Kündigung als Brief an den Anbieter oder Dienstleister zu schicken. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, empfiehlt sich jedoch immer das Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen Nachweis für die Kündigung, falls der Anbieter nach wie vor Geld von dir einzieht.

Lastschriftverfahren zusammen mit Vertrag kündigen

Wenn du einen Vertrag kündigst, dessen Rechnung bisher per Lastschriftverfahren eingezogen wurde, so reicht es, wenn du zusammen mit der Kündigung auch gleich formulierst, dass du zugleich das Lastschriftverfahren kündigen willst. Dazu kannst du schreiben: „Darüber hinaus widerrufe ich die im Sinne des Vertrags erteilte Einzugsermächtigung für folgendes Konto (Details zur Bankverbindung) mit dem Zeitpunkt der Vertragsauflösung.“

Lastschriftverfahren kündigen – das passiert danach

Läuft der Vertrag weiter und du hast nur die Zahlungsweise umgestellt, bekommst du im Normalfall nach der Beendigung des Lastschriftverfahrens jeweils eine Rechnung für die Dienstleistung, die du beanspruchst. Den geforderten Betrag kannst du dann innerhalb der vorgegebenen Frist überweisen. Behalte dein Konto in den ersten Monaten, nachdem du das Lastschriftverfahren gekündigt hast, trotzdem gut im Auge und sieh nach, ob das Unternehmen die Abbuchungen wirklich eingestellt hat. Das gilt auch, wenn du gleichzeitig den Vertrag bei dem Unternehmen gekündigt hast.

Fallen dir ungerechtfertigte Abbuchungen auf, kannst du diese, dank einiger Neuregelungen, bis zu 8 Wochen nach Erhalt des Kontoauszuges, ohne Angaben von Gründen, bei deiner Bank widerrufen. Das heißt, deine Bank kann das Geld wieder auf dein Konto zurück buchen.

Hierfür solltest du einen Beweis dafür haben, dass das Lastschriftverfahren gekündigt wurde, denn die Beweislast liegt im Zweifel bei dir als Kontoinhaber.

Werden die Abbuchungen auch dann nicht eingestellt, wende dich an einen Anwalt oder an die Verbraucherschutzzentrale. Doch Vorsicht, die Beratung bei den Verbraucherzentralen ist nicht kostenlos. Eine Übersicht zu den Kosten haben wir in einem anderen Blogbeitrag für dich erstellt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.