Vermeide bei der Kündigung im Verein diese kleinen Fehler

Wolfgang Kirmaier

Du hast dich entschlossen deine Mitgliedschaft im Verein zu beenden? Viele begehen dabei die gleichen Fehler und machen ihre Kündigung damit unwirksam.

Egal ob der Automobil-Club ADAC, ein Wohltätigkeitsverein oder die regionale Parteivertretung, die meisten Deutschen sind in irgendeinem Verein als Mitglied eingetragen. Dabei gilt für aktive wie passive Mitglieder: ein Mitgliedsbeitrag ist fällig. Du bist schon längst nicht mehr in deinem Verein aktiv oder bist mit den Leistungen nicht zufrieden? Dann kannst du überflüssige Mitgliedschaften kündigen und bares Geld sparen. Wir geben dir Tipps und Tricks, wie du dich bei einer Kündigung im Verein verhalten musst.

Hier geht´s zur Kündigung.

Kündigung Verein: das Kündigungsschreiben

Eine Mitgliedschaft in einem Verein muss, genauso wie andere Verträge, in der Regel mit einer schriftlichen Kündigung beendet werden. Dazu sollte dein Kündigungsschreiben folgende Informationen enthalten:

  • Persönliche Daten (Name, Anschrift, eventuell Mitgliedsnummer)
  • Anschrift des Vereins
  • Kündigungszeitpunkt
  • Forderung nach einer Kündigungsbestätigung

Wichtig für die einwandfreie Identifikation, ist die korrekte Angabe deiner persönlichen Daten, mit welchen du dich bei dem Verein angemeldet hast. Bei großen Vereinen, wie dem ADAC, solltest du zusätzlich deine Mitgliedsnummer angeben. Außerdem solltest du das gewünschte Kündigungsdatum angeben, also entweder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder explizit „zum 31.12.2023“. Formuliere abschließend die Bitte nach einer Kündigungsbestätigung, um bei eventuellen, falschen Beitragsabbuchungen einen Nachweis anführen zu können. Unter das Kündigungsschreiben setzt du noch deinen Namen in Handschrift.

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Wann muss ich meine Kündigung der Mitgliedschaft abschicken?

Wie bei Verträgen gelten auch bei einer Mitgliedschaft in einem Verein bestimmte Kündigungsfristen. Wie lange diese genau in deinem Verein oder der Partei ist, erfährst du in der Satzung des Vereins oder in Absprache mit den Verantwortlichen. Bei größeren Vereinen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen öffentlich zugänglich. Regionale Vereine akzeptieren deine Kündigung gegebenenfalls aus Kulanz auch kurzfristig, du solltest jedoch trotzdem darauf achten, dass deine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist bei den Verantwortlichen eingeht.

Kann ich im Verein auch außerordentlich kündigen?

Eine Kündigung im Verein ist in vielen Fällen zum Anfang des Jahres möglich, zu dieser Zeit werden auch die Mitgliedsbeiträge fällig. Außerhalb dieser Zeit ist eine Kündigung zwar möglich, sie wird jedoch erst zum Ende des Jahres gültig und der Mitgliedsbeitrag wird nicht zurück erstattet. Deshalb ist eine außerordentliche Kündigung wirkungslos, du sparst dir damit kein Geld.

Die Kündigung im Sportverein ist ähnlich, aber nicht gleich

Im Grunde ist die Kündigung im Sportverein ähnlich mit anderen Vereinen, weist jedoch einige Besonderheiten auf.

Vor allem bei kleinen Sportsvereinen im Ort herrscht eine sehr familiäre Stimmung und so ist die Kündigung oft eine emotionale Sache. Dennoch ist eine mündliche Kündigung, während des Trainings beispielsweise, keineswegs rechtlich wirksam. Eine Kündigung im Sportverein muss schriftlich erfolgen und, je nach Satzung des Vereins, dem verantwortlichem Vorstand vorliegen.

Oft wird eine Mitgliedschaft im Sportverein von den Eltern für deren minderjährige Kinder abgeschlossen. Da diese noch nicht berechtigt sind einen Vertrag abzuschließen, muss die Kündigung auch von den Eltern erfolgen.

Bei Sportvereinen gibt es, zusätzlich zur Kündigung zum Ende des Jahres, meist auch die Möglichkeit in der Mitte des Jahres zu kündigen (01.07.). Weitere Informationen zur Kündigung des Sportvereins findest du in unserem Beitrag Die Kündigung im Sportverein

Kündigung Verein: So ist sie erfolgreich

Damit deine Kündigung erfolgreich bearbeitet werden kann, sind deine persönlichen Daten wichtig und der gewünschte Kündigungstermin. Formuliere deine Absicht der Kündigung eindeutig und knapp. Ein langer, emotionaler Abschied mit vielen Worten könnte den Verantwortlichen verwirren. Wir empfehlen eine Kündigung mit wenigen Worten wie:

„Hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.“

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.