Abofalle Archives - aboalarm Blog https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/ Verbrauchertipps, News und Empfehlungen Wed, 20 Dec 2023 10:22:11 +0000 de-DE hourly 1 Abofalle Handy, Festnetz und Internet: das Treuegeschenk https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/abofalle-handy/ Thu, 05 Dec 2019 11:00:45 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=28503 Dein Anbieter belohnt endlich deine Treue und schenkt dir was? Vorsicht, die Freude darüber währt meist nur kurz! Denn wer denkt dabei schon an eine Abofalle bei Handy, Festnetz und Co.? Treue lohnt sich nicht – oder doch? Des Öfteren haben wir darüber berichtet, dass langjährige Kunden bei Anbietern oft das Nachsehen haben. Sie stecken … Continued

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Dein Anbieter belohnt endlich deine Treue und schenkt dir was? Vorsicht, die Freude darüber währt meist nur kurz! Denn wer denkt dabei schon an eine Abofalle bei Handy, Festnetz und Co.?

Treue lohnt sich nicht – oder doch?

Des Öfteren haben wir darüber berichtet, dass langjährige Kunden bei Anbietern oft das Nachsehen haben. Sie stecken in überteuerten Verträgen fest und bekommen nichts von den Vorteilen zu spüren, mit denen ihre Anbieter Neukunden anlocken und binden wollen.

Kurz gesagt: Treue wird nicht belohnt!

Wie schön ist es da doch zu hören, dass es scheinbar Ausnahmen gibt! Berichtet wird von sogenannten Treuegeschenken und man möchte glauben, dass ein Umdenken stattgefunden hat und die Anbieter endlich auch Bestandskunden belohnen.

Zu schön, um wahr zu sein: das Treuegeschenk

Es wird von Rabatten, mehr Datenvolumen oder einer zusätzlichen SIM-Karte berichtet. Diese vermeintlichen Geschenke möchten Anbieter ihren Kunden machen. Es soll ein Dankeschön für deine Treue sein und wird dir meist mit einem Telefonat nähergebracht.

Aber Vorsicht! Wenn dein Anbieter mit Geschenken um sich wirft, solltest du vorsichtig sein!

Das schöne Geschenk: doch nur eine versteckte Abofalle?

In der Tat berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg genau das. Das Treuegeschenk einiger Anbieter ist nicht, was es auf den ersten Blick zu sein scheint. Beschrieben werden Fälle, bei denen Kunden Anrufe ihres Anbieters erhalten und ihnen Rabatte auf die nächste Rechnung, mehr Datenvolumen oder eine zusätzliche SIM-Karte als Geschenk für ihre Treue angeboten wird. Natürlich überwiegt erst einmal die Freude über das Treuegeschenk, denn wer mag keine Geschenke? Und wer denkt dabei schon an eine Abofalle bei Handy-, Festnetz- oder Internetverträgen?
Doch wie sich bereits kurze Zeit später herausstellt, sind diese zusätzlich versprochenen Extra-Leistungen keineswegs kostenlos und bringen meist einen zusätzlichen Vertrag oder gar einen teureren Tarif mit sich. Das Erwachen kommt spätestens, sobald du die nächste Rechnung in der Hand hältst.

Und nicht nur das! Meist verlängert sich dein Vertrag außerdem ungewollt, da du mit den neuen Optionen meist unwissentlich einem neuen Vertrag zugestimmt hast. So fängt ab diesem Zeitpunkt eine neue Vertragslaufzeit an.
Oftmals erinnern sich die Betroffenen danach nicht daran einem neuen Vertrag zugestimmt zu haben. Sie hatten ja nur ein Geschenk angenommen und sind dadurch in der Abofalle gelandet.

Abofalle Handy, Festnetz und Internet vermeiden – das kannst vorab tun

Am besten du lässt dich am Telefon auf keinerlei Gespräche um Vertragssachen mit deinem Anbieter ein. Auch wenn es dir unhöflich vorkommt, solltest du das Gespräch abbrechen und keinerlei kostenlosen Zusatzleistungen zustimmen. Das fällt sicher schwer, schützt dich aber vor zusätzlichen Kosten, die hierbei entstehen können. Um ganz sicher zu gehen, dass dein Anbieter dich nicht anruft, untersage Anrufe zu sogenannten Werbezwecken. Das kannst du auch bereits bei Vertragsabschluss tun und es dir am besten schriftlich bestätigen lassen. Falls du dies damals versäumt hast, kannst du den Widerspruch jederzeit nachreichen. Denn dein Anbieter darf dich nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung zu Werbezwecken kontaktieren.

In die Abofalle Handy, Festnetz und Internet getappt? So kommst du raus!

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Normalerweise darf ein Vertrag am Telefon nur dann zustande kommen, wenn du die Konditionen vorher ausführlich und verständlich erläutert bekommen hast. Doch es ist natürlich im Nachhinein schwierig nachzuweisen, dass das nicht geschehen ist.

Du hast bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages die Möglichkeit diesen innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen, solltest du dich noch innerhalb der Frist befinden.

Das kannst du ganz einfach und schnell über unseren Versandservice machen, indem du das passende Widerrufsschreiben ausfüllst und direkt über uns an deinen Anbieter verschickst. Du erhältst direkt im Anschluss den Versandnachweis bequem per E-Mail und kannst dich erst einmal zurücklehnen.

Leider ist auch nicht für jeden Vertragsabschluss zwingend eine Unterschrift von dir notwendig. Man sollte jedoch meinen, dass die Vertragsmodalitäten bei Telekommunikationsverträgen so umfangreich sind, dass es hier einer schriftlichen Zustimmung, inklusive der Unterschrift des Vertragsinhabers, bedarf. Der Bundesgerichtshof sieht das in seinem Urteil aus dem Jahr 2014 tatsächlich ähnlich.
Es empfiehlt sich also den Anbieter darauf hinzuweisen, dass du am Telefon keinem neuen Vertrag zugestimmt hast bzw. zustimmst und natürlich erwartest, dass man dir Änderungen in diesem Umfang immer in schriftlicher Form zukommen lässt.

Solltest du betroffen sein und weitere Schwierigkeiten mit deinem Anbieter auftreten, ist die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland eine gute Anlaufstelle. Man hat hier bereits Erfahrungen mit dieser Art von Abofalle bei Handy-, Festnetz- und Internetverträgen gesammelt und kann dir Tipps geben, wie du weiter dagegen vorgehen kannst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Telefonbetrug – so fällst du sicher nicht darauf herein! https://www.aboalarm.de/blog/zeitung-zeitschrift/telefonbetrug/ Fri, 08 Nov 2019 11:00:27 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=28311 Wie kannst du dich vor Telefonbetrug schützen? Wir geben dir Tipps, damit du schon im Telefonat richtig reagierst und somit Schaden abwenden kannst! Telefonbetrug hat viele Gesichter – Ohren auf und gut hingehört! Der Erfolg von Telefon-Trickbetrügern zeigt leider, dass immer noch viele Verbraucher zu unbedarft mit ihren persönlichen Daten umgehen und diese leichtfertig am … Continued

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Wie kannst du dich vor Telefonbetrug schützen? Wir geben dir Tipps, damit du schon im Telefonat richtig reagierst und somit Schaden abwenden kannst!

Telefonbetrug hat viele Gesichter – Ohren auf und gut hingehört!

Der Erfolg von Telefon-Trickbetrügern zeigt leider, dass immer noch viele Verbraucher zu unbedarft mit ihren persönlichen Daten umgehen und diese leichtfertig am Telefon preisgeben. Sicherlich spielt das sprachliche Geschick und ein überaus sympathisches Auftreten der Anrufer eine Rolle. Aber es liegt vor allem daran, dass Betroffene leider zu wenig über die Betrugsmaschen informiert sind und deshalb unvorbereitet in diese Situation gelangen.

Wir zeigen dir zwei der am meisten verbreiteten Telefon-Betrugsmaschen und geben dir Tipps, wie du am besten reagierst, damit du nicht Opfer von Telefonbetrug wirst.

Vom Gewinnspiel bleibt ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo

Du wirst angerufen und an eine angebliche Gewinnspiel-Teilnahme vor einiger Zeit erinnert. Man teilt dir mit, dass so viel Glück hattest, dass du nun unter die letzten Teilnehmer gelangt bist und an der Ziehung der Hauptpreise teilnehmen wirst. Damit du allerdings auch wirklich daran teilnehmen kannst, benötigt der Anrufer einige weitere Angaben von dir. Spätestens hier solltest du hellhörig werden!

Du wirst zum Beispiel gefragt, ob du im Gewinnfall die Sachpreise oder den Gegenwert in bar erhalten möchtest.
Auch wird von dir verlangt, dass du nun bereits – für den Gewinnfall – ein Zeitschriften-Abo auswählen solltest, über das dann die Versteuerung des Gewinns laufen könnte. Der Zusammenhang zwischen Gewinn und Zeitschriften-Abo erscheint seltsam, doch hier verlassen sich die Betrüger wohl darauf, dass die Wenigsten nachfragen bzw. zugeben würden, dass sie diesen Zusammenhang nicht verstehen.
Vermutlich erscheint den Wenigsten ein Zeitschriften-Abo als finanzielle Belastung, wenn sie dadurch zeitgleich viel wertvollere Preise gewinnen können.

Mit der Begründung, dass du im Falle eines Gewinns die Zahlung möglichst schnell erhalten sollst, werden angeblich bereits hinterlegte persönliche Daten mit dir abgeglichen oder du sollst diese am Telefon noch ergänzen bzw. berichtigen. Dabei werden meist dein Name, deine Anschrift und dein Geburtsdatum abgefragt. Auch nach deinen Kontodaten wirst du gefragt!

Das Ergebnis ist am Ende kein wertvoller Gewinn, sondern nur ein ungewollt abgeschlossenes Zeitschriftenabo, für das Geld von dir gefordert wird!

Solltest du bereits auf diesen Trick reingefallen sein, dann raten wir dir: Nutze dein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge und widerrufe den Vertag so schnell wie möglich!
Also sobald du über das Abo schriftlich Bescheid erhältst, prüfe an wen und bis wann genau der Widerruf eingereicht werden muss.

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Es ist wichtig, dass du diesen Widerruf nachweislich versendest. Das kannst du zum Beispiel direkt über unseren Versandservice tun. Denn sollte der Anbieter weiterhin auf Forderungen bestehen, liegt die Beweislast bei dir. Dann kannst du deinen Versandnachweis vorlegen und dir im Zweifel Hilfe von der Verbraucherzentrale in deinem Bundesland holen.

Mit einem einfachen „Ja“ zum ungewollten Vertragsabschluss

Sollte ein Unternehmen oder eine Person am Telefon sein, die dir unbekannt ist oder von einer unbekannten Nummer anruft, dann empfiehlt es sich generell vorsichtig zu sein, denn die Tricks werden immer perfider!

Es wird seit geraumer Zeit berichtet, dass Telefonbetrüger eine Masche anwenden, bei der sie darauf aus sind, ein gesprochenes „Ja“ von dir zu erhalten. Im Nachhinein behaupten sie dann, dass du am Telefon mündlich einem teuren Vertragsabschluss oder einem Kauf zugestimmt hast.

Es fällt bei dieser Betrugsmasche am Telefon kein Hinweis auf einen Vertragsabschluss – das bemerkst du in der Regel erst im Nachhinein.

Hierbei stellen die Anrufer recht allgemeine Fragen, die normalerweise mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können und meist auch werden, wie www.nw.de berichtet. Sie nehmen dieses Gespräch auf, um es danach anders zusammenzuschneiden. Übrig bleibt daraus meist die Frage nach einem Vertragsabschluss und du antwortest darauf mit „Ja“. Diese angebliche Zustimmung nehmen sie dann als Grundlage, dich ungewollt an einen teuren Kauf oder Vertrag zu binden.

Telefonbetrug – das solltest du am Telefon vermeiden!

Es sollte in erster Linie also das Wörtchen „Ja“ vermieden werden, doch das ist einfacher gesagt, als getan. Auch die Verbraucherzentrale gibt den Tipp, Fragen möglichst in ganzen Sätzen zu beantworten.

Denn es ist tatsächlich nebensächlich in welchem Zusammenhang das gesprochene „Ja“ stattfindet, da Betrüger das Gespräch aufzeichnen und aus dem ursprünglichen Zusammenhang reißen, dass damit eine Zustimmung zum Vertragsabschluss vorgetäuscht wird. Sicherlich ist das der Extremfall, du solltest dennoch darauf achten keine Frage mit einem lauten und klar deutlichen „Ja“ zu beantworten.

Telefonbetrug

 

Solltest du generell Zweifel haben, ist es ratsam, dem Anrufer in einem bestimmten Tonfall mitzuteilen, dass du keinerlei Interesse hast und dann aufzulegen!

Solltest du nach so einem Gespräch tatsächlich Vertragsunterlagen und / oder eine Rechnung erhalten, kannst du dich wehren!
Wie genau haben wir in unseren Blogartikeln

Vorsicht vor dem Anruf: Wie Medienwelt Ltd. statt Gewinnen Abos verteilt

Abofalle – kein Vertragsschluss nach Anruf

beschrieben.

Unternehmen ist es mittlerweile untersagt mit unterdrückter Rufnummernanzeige Anrufe zu tätigen, deshalb notiere dir am besten die auf dem Display angezeigte Nummer. Sollte dir keine Rufnummer angezeigt werden, frage nach, von welcher Rufnummer und Firma aus der Anrufer dich kontaktiert.

Die Verbraucherzentrale rät: Frage den Anrufer lieber, als ihm auf Fragen zu antworten.

Es gibt drei einfache Fragen, die du dir merken kannst, für den Fall dass du in diese Situation gerätst:

Telefonbetrug

Du solltest während des Telefonats fordern, dass deine persönlichen Daten komplett gelöscht werden und mitteilen, dass du keinerlei weitere Anrufe wünscht!

Telefonbetrug – den Betrügern das Handwerk legen und Andere schützen

Wissen schützt vor Betrug! Deshalb ist es wichtig, dass Betrugsmaschen bekannt und gegebenenfalls öffentlich werden: so kannst du andere Verbraucher vor Telefonbetrug schützen. Solltest du Opfer eines vermeintlichen Telefonbetrugs geworden sein, empfiehlt es sich deshalb die Behörden zu informieren.

Du kannst hierbei sowohl die Verbraucherzentrale, die Bundesnetzagentur, als auch die Polizei kontaktieren. Durch die Fragen, die du dem Anrufer im besten Fall bereits gestellt hast, hast du wichtige Informationen sammeln können, die du bei deiner Meldung weitergeben kannst.

Die Bundesnetzagentur bietet hierfür zum Beispiel, direkt online ein Beschwerdeportal über das Beschwerden eingereicht und dann zentral gesammelt werden können.

Auch die Verbraucherzentrale hat über das Portal Marktwächter eine Möglichkeit für Verbraucher geschaffen, sich über solche Betrugspraktiken zu beschweren.

Telefonbetrug – wie setzt du dich direkt zur Wehr?

Wenn du am Telefon keinem Vertragsabschluss zugestimmt hast, wehre dich unbedingt gegen ungerechtfertigte Forderungen! Auf der Webseite der Verbraucherzentrale findest du einen vorformulierten Musterbrief, den du verwenden kannst, um Forderungen zurückzuweisen.

aboalarm-Tipp: Gib niemals persönliche Daten am Telefon preis, egal wie toll sich das Angebot oder der Gewinn anhört, der dir beschrieben wird und bleib immer aufmerksam!

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.

 

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Vorsicht vor Produkttests: Verdacht auf Datenmissbrauch und Abofalle bei Probenheld https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/probenheld/ Wed, 20 Mar 2019 11:00:34 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=26038 Zahlreiche Nutzerbeschwerden haben die vermeintliche Gratisproduktprobenseite Probenheld zu einem zweifelhaften Ruf gebracht. Lies hier, warum du dich vor der Website hüten solltest. Mehreren Verbraucherseiten wie Watchlist Internet oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen, sowie unserem Kundensupport ist Probenheld.de im Zusammenhang mit verbraucherunfreundlichem Geschäftsgebaren aufgefallen – und es scheint sich nicht nur um eine Website mit versteckten Kosten … Continued

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Zahlreiche Nutzerbeschwerden haben die vermeintliche Gratisproduktprobenseite Probenheld zu einem zweifelhaften Ruf gebracht. Lies hier, warum du dich vor der Website hüten solltest.

Mehreren Verbraucherseiten wie Watchlist Internet oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen, sowie unserem Kundensupport ist Probenheld.de im Zusammenhang mit verbraucherunfreundlichem Geschäftsgebaren aufgefallen – und es scheint sich nicht nur um eine Website mit versteckten Kosten zu handeln.

Wie funktioniert Probenheld?

Probenheld, betrieben von der Premium Marketing Solutions S.A., wirbt damit, dass du dir „coole Produktproben sichern“ kannst. Dies sei möglich, da „viele bekannte Unternehmen und Marken“ ihre Produkte zum Test für Verbraucher zugänglich machen würden.

Im Grunde handelt es sich also vermeintlich um eine Website, bei der du dich als Produkttester registrierst und dann Waren zum Test zugeschickt bekommst. Im Test der Verbraucherschutzseite Watchlist Internet – und hervorgehend aus zahlreichen Nutzerbeschwerden – lief dieser einfache Produkttest jedoch leider nicht so glatt.

Watchlist Internet berichtet, dass nach der Registrierung auf der Website E-Mails mit Querbeet-Angeboten für Produktproben eintrafen. Über diese gelangte man über einen Link bzw. Button zur Bestellseite des jeweiligen Produkts. Dort wurde man dazu aufgefordert, seine Adresse einzugeben und per „Weiter“-Button wurde die Bestellung ohne weitere Bestätigung aufgegeben.

Probenheld: Abofalle und versteckte Kosten

Den Erfahrungsberichten zufolge erhalten die Besteller dann die vermeintlichen Gratisproduktproben – versehen mit einer Rechnung.

Denn was sich im Fließtext der Angebotsmail versteckte: Die Proben – im von Watchlist Internet getesteten Fall SlimSticks – sind nur für 14 Tage so kostenlos wie gedacht. Danach bezieht der Tester die SlimSticks „im 90 Tage SlimSticks Programm“ für 49,90 Euro pro Monat. Aus der vermeintlichen Produktprobe wird also scheinbar in Nullkommanichts ein dreimonatiges Abonnement, das dich zusammen mit der Logistikpauschale um die 160 Euro kostet.

Zahlt der Empfänger nicht, erhält er Mahnungen. Die vermeintlichen Schulden werden nicht selten an Inkassounternehmen übergeben, die die Kosten wiederum in die Höhe treiben.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete außerdem von einem Fall, in dem nicht einmal der Button in der E-Mail gedrückt wurde, aber trotzdem Produkte per Post kamen. Diese sollte der angebliche Besteller per Nachnahme, also direkt beim Postboten bezahlen.

Scheinbar ist es nicht möglich, sich nach der Registrierung auf der Seite einzuloggen. Der einzige Weg, Kontakt mit Probenheld herzustellen, scheint bisher per E-Mail zu sein.

Gesetzliche Verstöße auf der Probenheld-Website

Offenbar werden die Produktproben bei Probenheld.de über einen einfachen Klick auf einen „Weiter“-Button bestellt. Dieses Vorgehen gewährleistet in keinster Weise, dass du als Besteller den Umfang deiner Bestellung kennst und ist nicht konform mit Paragraphen 312j des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demzufolge muss dem Verbraucher bei Bestellung über eine Schaltfläche – zum Beispiel einen Button – klar und deutlich gezeigt werden, dass er mit einem Klick kostenpflichtig bestellt (genauere Infos dazu findest du in unserem Glossareintrag Buttonlösung).

Außerdem hatte Probenheld anfangs Berichten zufolge weder Impressum, noch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Datenschutzbestimmungen. Diese seien zwar nun vorhanden, jedoch nach wie vor unvollständig. Die angegebene Telefonnummer sei nicht vergeben. Das bedeutet für dich nicht nur, dass du bei deinen Problemen niemanden erreichen kannst, du weißt auch nicht, an wen du deine Daten weitergibst.

Auch gibt es während des Bestellungsprozesses scheinbar keinen Hinweis auf AGB oder Widerrufsrecht.

Alles ausgelegt auf Datendiebstahl?

Über unseren Kundensupport erreichen uns derzeit vermehrt Anfragen von Nutzern, die auf der Suche nach SCHUFA-freien Krediten waren und stattdessen Mahnungen über ungewollte Kreditkarten von „Platinum Card Services Ltd.“ erhielten. Auf vielen der Mahnungen fand sich die Domain Probenheld.de wieder.

Außerdem gibt es mehrere Fälle – unter anderem den eines zehnjährigen Kindes -, in denen Zahlungsaufforderungen von einer Seite namens „seitensprung.tv“ ankamen, ohne dass die Empfänger diese kannten.

Bei den verschiedenen scheinbar mit Probenheld vernetzten Unternehmen kam während der Recherche auch immer wieder das Inkassounternehmen „Euro Collect“ auf, das verbraucherdienst.de zufolge „für diverse Anbieter“ und trotz verweigerter Nachnahme weiter Geld einforderte.

Gunda Lauckenmann von verbraucherschutz.de vermutet, dass die Firma Social Media Services LLC, von der die Forderungen stammen, die Daten der ahnungslosen Verbraucher von Probenheld erhielt. Sie hält es für „sehr auffällig“, dass sich in der Zeit viele ihrer Mandanten bei der Produkttest-Seite angemeldet hatten.

Was tun nach der Probenheld Registrierung?

  • Aufgrund der oben genannten Punkte ist es möglich, dass dein Vertrag mit Probenheld.de gar nicht wirksam ist. Du musst demzufolge auch nichts bezahlen. Dies gilt natürlich insbesondere, wenn du dir ganz sicher bist, dass du niemals auf Probenheld.de warst und daher ebenso sicher sagen kannst, dass du niemals einen Vertrag abgeschlossen haben kannst.
    Du kannst Probenheld mit deiner Begründung widersprechen und hilfsweise kündigen, um auf der sicheren Seite zu sein. Ein passendes Formular hierfür findest du in unserem Artikel Abofalle Musterbrief: Für Erwachsene und Kinder.
  • Widersprich den Forderungen und teile dem Inkassobüro mit, dass du nie einen wirksamen Vertrag abgeschlossen hast. Wenn die Forderungen nicht aufhören, kannst du mit Rechtsbeistand drohen.
  • Hast du einen wirksamen Vertrag abgeschlossen, kündige das Testprodukt rechtzeitig, bevor du ins kostenpflichtige Abonnement rutschst. Ob dies direkt beim Anbieter mit Hilfe unserer Probenheld Kündigungsvorlage möglich ist, oder du den Anbieter des Produkts kontaktieren musst, kannst du deinen Vertragsunterlagen entnehmen.
  • Machst du dir Sorgen um deine Daten, bleibt dir der schriftliche Widerruf deiner Einwilligung über die Nutzung deiner Daten. Dieses Recht steht dir im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu. Dabei kannst du dich zum Beispiel an der Vorlage der Verbraucherzentrale Niedersachsen orientieren. Bisher gibt es jedoch leider noch keine Hinweise darauf, dass dies tatsächlich etwas bewirkt.

Bist du dir nicht sicher, ob ein wirksamer Vertrag mit Probeheld.de zustande gekommen ist, erkundige dich unbedingt bei der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes oder bei einem Anwalt.!

Kontakt zu Probenheld

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Abofallen im Internet: So erkennst du sie! https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/abofallen-im-internet/ Fri, 15 Mar 2019 14:31:18 +0000 http://www.aboalarm.de/blog/?p=8051 Wie erkennst du Abofallen im Internet? Gibt es konkrete Hinweis für unseriöse Anbieter? Alle Antworten im aboalarm-Blog! Immer wieder berichten uns Nutzer, dass sie auf Abofallen im Internet reingefallen sind. Unzureichende Hinweise zu den Kosten oder ein ungewollter Vertragsschluss, bei dem einem gar nicht klar war, dass man ein Abo abgeschlossen hat – all das sind Hinweise … Continued

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Wie erkennst du Abofallen im Internet? Gibt es konkrete Hinweis für unseriöse Anbieter? Alle Antworten im aboalarm-Blog!

Immer wieder berichten uns Nutzer, dass sie auf Abofallen im Internet reingefallen sind. Unzureichende Hinweise zu den Kosten oder ein ungewollter Vertragsschluss, bei dem einem gar nicht klar war, dass man ein Abo abgeschlossen hat – all das sind Hinweise auf mögliche Abofallen.  Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertags möchten wir Licht ins Dunkle bringen und dir zeigen, woran du Abofallen im Internet erkennen und was du dagegen tun kannst.

Abofalle – was ist das eigentlich?

Von einer Abofalle wird gesprochen, wenn sich ein angeblich kostenloses Angebot nach Vertragsabschluss überraschend als kostenpflichtig entpuppt, erklärt die Kanzlei Hollweck. Abofallen sind meist so gestaltet, dass Nutzer nicht oder nur schwer erkennen können, dass der Dienst, den sie nutzen möchten, etwas kostet. So verstecken Anbieter Preisinformationen zumeist in sehr kleiner Schrift an kaum einsehbarere Stelle. Schließt der Kunde einen Vertrag ab, erhält er erst im Anschluss genauere Auskunft über den Preis, insbesondere wenn Mahnungen, Droh- oder Anwaltsbriefe im eigenen Briefkasten landen. Häufig lassen sich Verbraucher hiervon einschüchtern und zahlen. Auf diese Art und Weise verdienen unseriöse Anbieter und zwielichtige Inkassobüros ihr Geld.

Abofallen im Internet: Darauf solltest du achten

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Der Großteil aller Abofallen lauert laut Rechtsanwalt Hollweck im Internet. Aus diesem Grund möchten wir dich in unserem Artikel insbesondere über Abofallen im Internet aufklären. Doch auch am Telefon, auf dem Smartphone oder sogar auf offener Straße kannst du von einer Abofalle überrascht werden. Weitere Infos hierzu findest du in unseren Artikeln Abofallen Liste: Wo im alltäglichen Leben Abofallen lauern und Wenn die Abofalle übers Telefon kommt: So kannst du den Aboanruf erkennen.

Auf was du unbedingt achten solltest, wenn du im Internet surfst, Verträge abschließt, Programme herunterlädst oder einkaufst, haben wir für dich im Folgenden zusammengefasst. Beachtest du diese Punkte, ist die Wahrscheinlichkeit in eine Abofalle im Internet zu tappen, sehr gering.

Abofallen im Internet

Seriöse Website?

Zunächst solltest du prüfen, ob es sich bei der von dir besuchten Website um eine seriöse Seite handelt. Indizien für unseriöse Websites sind laut Burkhard Heidenberger beispielsweise:

  • Unvollständiges oder fehlendes Impressum
  • Keine Kontaktmöglichkeit
  • Domainregistrierung im Ausland
  • Abtreten des Widerrufsrechts
  • Rechtschreib- und Grammatikfehler
  • Fehlende AGB
  • Unübersichtliche/ Verwirrende Navigation

Solltest du eines dieser Merkmale entdecken, bedeutet das nicht gleich, dass du auf dieser Website in eine Abofalle geraten könntest, dennoch solltest du vorsichtig sein und dich beispielsweise nach Erfahrungsberichten anderer Nutzer umsehen.

Möchtest du ein Programm aus dem Internet laden, empfehlen wir dir unbedingt über die offiziellen Stores zu gehen oder Seiten wie computerbild.de oder chip.de zu verwenden.

Button korrekt?

Zudem solltest du überprüfen, ob die sogenannte Button-Lösung eingehalten wurde.

Die Button-Lösung bedeutet, dass die für den Kauf entscheidende Schaltfläche mit den Worten „zahlungspflichtig formulieren“ oder nach § 312 j III BGB einer anderen eindeutigen Beschriftung versehen ist, berichtet die Verbraucherzentrale.

Erhältst du eine Rechnung, nachdem dir auf der Website eigentlich erklärt wurde, dass die Produkte kostenlos seien, solltest du unbedingt überprüfen, ob sich der Anbieter an die Button-Lösung gehalten und kurz vor Abschluss des Bestellvorgangs auf die Zahlungspflicht hingewiesen hat. Fehlt es an einem korrekt beschrifteten Button, kommt laut Verbraucherzentrale kein Vertrag zustande.

Alle Infos enthalten?

Wurde der Button richtig beschriftet, muss kurz vor Abschluss der Bestellung zudem auf alle notwendigen Infos, wie Laufzeiten, automatische Vertragsverlängerungen, Kündigungsbedingungen, das Widerrufsrecht und den Preis hingewiesen werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Kleingedrucktes gelesen?

Obwohl theoretisch alle Informationen zu einem kostenpflichtigen Vertrag gut einsehbar auf der Website aufgelistet werden müssen, handeln unseriöse Anbieter zumeist anders und verstecken sämtliche Informationen gut, sodass diese nur schwer auffindbar sind.

Bevor du etwas herunterlädst, lies dir die Infos auf der Seite ganz genau durch. Die Preise oder eventuelle Abo-Bestimmungen werden gerne am Rand oder auf der Seite versteckt. Scrolle deswegen auch immer bis ganz zum Ende der Seite und achte auf *-Markierungen. Auch die AGB sind eine Pflichtlektüre, sofern diese vorhanden sind.

Akzeptiere auf undurchsichtigen Websites niemals AGB, die du nicht gelesen hast.

Name, Bankverbindung oder Einzugsermächtigung verlangt?

Besonders achtsam solltest du sein, wenn du für das Herunterladen eines angeblich kostenlosen Programms deinen Namen, deine Adresse oder gar deine Bankverbindung verlangt wird.

Gib niemals deine Daten auf Seiten an, denen du nicht vertraust.

Erscheint dir eine Website auf irgendeine Art und Weise dubios oder entdeckst du eines oder mehrere der oben erläuterten Merkmal, solltest du Produkte auf keinen Fall über diese bestellen oder herunterladen. Trage zudem keine persönlichen Daten ein, sondern wende dich am besten direkt an deine örtliche Verbraucherzentrale und berichte von deiner Erfahrung.

Abofallen im Internet: So wehrst du dich!

Du hast bereits die gefürchtete Rechnung oder den anwaltlichen Drohbrief erhalten, kannst dir jedoch nicht erklären, wann oder wie du einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben sollst? Dann bist du vermutlich versehentlich in eine Abofalle getappt.

Begleiche auf keinen Fall die gestellten Rechnungen, da du dem Vertragsschluss sonst zustimmst. Wehre dich stattdessen zeitnah gegen etwaige Forderungen.

Wie das geht? Gegen Abofallen im Internet kannst du auf verschiedene Arten vorgehen:

Angeblich geschlossenen Vertrag widerrufen

Die wohl einfachste Möglichkeit ist, den Vertrag mit Hilfe des gesetzlichen Widerrufsrechts zu widerrufen. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für alle online oder am Telefon geschlossenen Verträge innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss. Wurdest du jedoch bei Vertragsschluss nicht auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage.

Prüfe deswegen unbedingt, ob du auf dein gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen wurdest und widerrufe den Vertrag, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist. Weitere Infos findest du in unserem Artikel Abofalle Widerruf: So gehst du gegen Abzocke vor.

Versende dein Widerrufsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll an den Anbieter. Nur so erhältst du einen Nachweis über den erfolgreichen Eingang. Alternativ kannst du selbstverständlich auch unsere Widerrufsvorlage verwenden und direkt an den Anbieter schicken. Auch hier erhältst du im Anschluss einen Versandnachweis per E-Mail.

Anfechtung des Vertrags wegen Täuschung oder Irrtums

Ein Vertrag kann nach deutschem Recht ausschließlich zustande kommen, wenn beide Vertragsparteien übereinstimmende Vorstellungen von Laufzeit, Gegenstand und Kosten haben. Immer dann, wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast, den du eigentlich gar nicht abschließend wolltest, weil du ihn unbewusst geschlossen hast, kannst du diesen Vertrag wegen Irrtums anfechten.

Zudem hast du die Möglichkeit der Anfechtung wegen Täuschung, berichtet Rechtsanwalt Hollweck, sofern die für den Vertrag geltenden Bedingungen lediglich versteckt auf die Kostenpflicht hinweist. Wenn du also nicht deutlich oder gar nicht darauf hingewiesen wurdest, dass der Dienst etwas kostet und es sich oft sogar um ein teures Abo handelt, das im Voraus bezahlt werden muss, kannst du den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Auch eine Anfechtung muss schriftlich erklärt und am besten per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, damit du einen Nachweis über den erfolgreichen Eingang erhältst.

In unserem Artikel Abofalle Musterbrief findest du das richtige Schreiben, um deinen angeblich geschlossenen Vertrag schnell wieder loszuwerden. Dein minderjähriges Kind ist versehentlich in die Abofalle getappt? Auch hierfür findest du in eben genanntem Artikel das passende vorformulierte Schreiben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Wenn die Abofalle übers Telefon kommt: So kannst du den Aboanruf erkennen! https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/abofalle-uebers-telefon/ Fri, 26 Oct 2018 10:00:52 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=24455 Dass es ungerechte Verträge gibt, wissen mittlerweile die meisten – aber dass die Abofalle übers Telefon kommen kann, scheint noch nicht allzu bekannt zu sein. Immer wieder wenden sich Hilfesuchende an Verbraucherschützer, da sie nach einem einfachen Anruf im Abonnement stecken. Es gibt allgemeine Merkmale und mehrere Maschen, vor denen es sich in Acht zu … Continued

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Dass es ungerechte Verträge gibt, wissen mittlerweile die meisten – aber dass die Abofalle übers Telefon kommen kann, scheint noch nicht allzu bekannt zu sein. Immer wieder wenden sich Hilfesuchende an Verbraucherschützer, da sie nach einem einfachen Anruf im Abonnement stecken.

Es gibt allgemeine Merkmale und mehrere Maschen, vor denen es sich in Acht zu nehmen gilt, um nicht in eine Abofalle übers Telefon zu geraten.

Das weist auf eine Abofalle übers Telefon hin:

Fremder Firmenname

Ein fremder Firmenname sollte dich erst einmal dazu bewegen, Recherchen im Netz anzustellen. Oftmals förderte bei unseren Recherchen alleine die Eingabe des Firmennamens zu zahlreichen Beschwerden und Warnungen auf Verbraucherschutzseiten.

Möchte der Anrufer gar nicht erst einen Firmennamen nennen, weist dies bereits auf unseriöses Geschäftsgebaren hin. Auch das Verschweigen des eigenen Namens, der ja für zukünftige Rückfragen bekannt sein sollte, sollte bei dir die Alarmglocken läuten lassen.

Der Grund, aus dem die Überprüfung der anrufenden Firma jedoch selten tatsächlich gemacht wird, findet sich im nächsten Punkt.

Druck wird aufgebaut

Es ist natürlich nicht im Sinne einer unseriösen Firma, dass du dich erst einmal in aller Seelenruhe informieren und alles überdenken kannst. Deshalb sollst du sofort handeln: Sofort zuschlagen, um deine Gewinne zu sichern. Sofort „Ja“ sagen und dann sofort deine Daten herausgeben. Auf keinen Fall Informationen über die Firma einholen.

Die Anrufer machen dir klar, um was für tolle Gewinne es sich handelt – Autos, Reisen und riesige Geldsummen. Nur noch deine Zustimmung steht zwischen dir und dem großen Glück. Aber die muss eben jetzt sofort kommen. Denn garantieren, dass die Gewinne nicht wem anders zugeteilt werden, können die gönnerhaften Anrufer natürlich nicht. Also raten sie dir, schnell das Zeitschriftenabo einzugehen – und schon gehört der Traumwagen dir!

Viele Geplagten erzählen auch von „Telefonterror„. Die Anrufer rufen mehrmals in einem kurzen Zeitraum an, was den psychischen Druck für den Angerufenen erhöht.

Du solltest niemals unter Druck Geschäfte abschließen, inbesondere, wenn der Druck eindeutig vom Anrufer ausgeht.

Die Jagd nach Daten

Viele dieser Anrufe zielen hauptsächlich darauf ab, deine Daten zu sammeln. Dafür werden vor allem gerne Bankdaten eingeholt, damit Abbuchungen in Auftrag gegeben werden können. Solche werden, gerade wenn es sich um mehrere kleine Abbuchungen handelt, oftmals gar nicht so schnell bemerkt. Davon profitieren die unseriösen Firmen.

Der Ton macht die Musik

Oftmals werden die Anrufer als sehr freundlich beschrieben. Sie sollen immer eine Antwort parat haben und beruhigend wirken. Du fragst dich, warum der Anrufer deine Bankdaten braucht, wenn du doch einen teuren Sportwagen gewonnen hast? Natürlich nur für Identifikationszwecke. Du erinnerst dich gar nicht, an einem Gewinnspiel mitgemacht zu haben? Manchmal kommt das Glück eben ganz unverhofft!

Ungemütlicher werden die vermeintlichen Glücksboten bei unverhohlenem Misstrauen und wiederholten Rückfragen nach Identität und Ursprung des angeblichen Gewinns. Dann bekommt eben jemand anders den Traumurlaub in die Karibik, wenn du dich so anstellst!

Datenabgleich oder Kontrollanruf

Spätestens, wenn von einem zweiten Anruf die Rede ist, solltest du aufhorchen. Die Folgeanrufe werden meist als Datenabgleiche oder Kontrollanrufe bezeichnet.

Möchte eine fremde Firma einen Datenabgleich mit dir vornehmen, kann es sich um eine Abofalle übers Telefon handeln. Fordere die angeblich bereits vorhandenen Daten schriftlich an. Wahrscheinlich hat die Firma deine Daten noch gar nicht, oder nur unvollständig. Gibst du sie dann telefonisch heraus, haben sie ihr Ziel erreicht.

Wie der Vertrag verpackt wird:

„Sie haben gewonnen“: Große Gewinne per Sponsor

Eine geläufige Masche ist, Menschen in den Glauben zu versetzen, sie hätten etwas gewonnen. So bekommt man die Aufmerksamkeit des Angerufenen und es ist wenig wahrscheinlich, weggedrückt zu werden. Es wird erzählt vom Traumauto, dem großen Geld oder dem Strandurlaub in der Karibik – wer hört da schon nicht gerne zu?

Alles klingt so toll – da fällt fast gar nicht auf, dass es einen kleinen Haken gibt. Der Anrufer erwähnt ganz beiläufig, dass als „Sponsor“ für die Steuern des Gewinnspiels ein Abonnement abgeschlossen werden muss. Meistens handelt es sich dabei um ein Zeitschriftenabonnement. Die Zeitschrift darfst du dir im besten Fall selbst aussuchen, und was sind schon die paar Euros, wenn du dann tausende Euros auf dein Konto kriegst?

Das Problem dabei: In allen Fällen, die wir behandelt haben, bekam niemals jemand wirklich einen Gewinn. Höchstens trafen Reisegutscheincodes ein, die sich als ungültig herausstellten, oder gleich zu gefälschten Websites führten. Das Abonnement musst du jetzt also selber zahlen, denn die tausenden von Euros werden niemals kommen.

Kulanz bei angeblichen Verträgen

Diese Masche könnte man auch als Zuckerbrot und Peitsche bezeichnen. Ein Anrufer verkündet dir, dass du ein Abonnement mit langer Laufzeit abgeschlossen haben sollst. Daran kannst du dich natürlich nicht erinnern – weil es gar nicht geschehen ist. Kulant wie der Anrufer ist, könnte er das Abonnement für dich auf eine kürzere Laufzeit umstellen.

Impliziert wird also, dass eigentlich du der Grund der Problematik bist, und der Anrufer der Gönner, der dir – obwohl du ihnen für lange Zeit Geld gebracht hättest – aus der Patsche hilft. Es entsteht also der Eindruck, dass du haufenweise Geld sparst. Dieses Geld hättest du nur leider niemals ausgegeben, weil du ja gar kein Abonnement abgeschlossen hast, und es sich um eine Abofalle übers Telefon handelt.

Trotzdem gibst du nun beim berüchtigten Datenabgleich deine Daten heraus und erhältst deine Vertragsunterlagen. Du hast nun also tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen, im Glauben, glimpflich davongekommen zu sein. Wie wirksam dieser dann jedoch ist, hängt von verschiedenen Bedingungen ab.

In unserer Blogkategorie „Abofalle“ findest du Namen, vor denen du dich in Acht nehmen solltest, und Tipps, wie du mit Abfallen umgehen kannst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Abofallen, Bots, Wertersatz und Co.: Vorsicht vor Online Dating Gefahren https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/online-dating-gefahren/ Fri, 24 Aug 2018 10:00:34 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=24030 Flirten übers Netz ist super schnell und einfach – aber so locker und unbeschwert die Liebessuche per Mausklick klingen mag, es gibt beim Online Dating Gefahren, die der Romantik sehr schnell einen Dämpfer verpassen können. In unserem großen Übersichtsartikel erfährst du, worauf du achten solltest, wenn du dich im Netz auf die Suche nach einem Partner begeben möchtest. … Continued

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Flirten übers Netz ist super schnell und einfach – aber so locker und unbeschwert die Liebessuche per Mausklick klingen mag, es gibt beim Online Dating Gefahren, die der Romantik sehr schnell einen Dämpfer verpassen können. In unserem großen Übersichtsartikel erfährst du, worauf du achten solltest, wenn du dich im Netz auf die Suche nach einem Partner begeben möchtest.

statista zufolge zahlten im Jahr 2017 15,7% der deutschen Bevölkerung ab 16 Jahren für Online Dating. Deutschland belegte damit Platz fünf im kostenpflichtigen Online-Dating-Ranking. Kostenlose Online-Dating-Dienste dürften jedoch, gerade bei jungen Menschen, noch viel weiter verbreitet sein.

Online Dating Gefahren bei der Anmeldung

Plötzlich angemeldet

Bereits bevor du dich zu 100 Prozent für ein Online-Datingportal entschieden hast, kann es bereits zu Problemen kommen. So geschehen einem Mandanten der Berliner Anwaltskanzlei Hollweck:

Dieser hatte nur auf das Werbebanner eines Online-Dating-Dienstleisters geklickt, woraufhin der Bildschirm schwarz wurde und nur noch ein rotes „x“ in der Mitte zu sehen war. Der Versuch, das Fenster durch Click auf das „x“ zu schließen, führte zu nichts, sodass er im Endeffekt den ganzen Browser schließen musste.
Am Abend desselben Tages erhielt der ahnungslose Mandant plötzlich E-Mails mit Partnervorschlägen vom angeklickten Online-Dating-Dienst – und das ohne auch nur eine einzige Angabe auf der Website gemacht zu haben. Über einen Link in einer der E-Mails gelangte er zu seinem angeblichen Mitgliedschaftsaccount mit seiner E-Mail-Adresse und wohl per Zufallsgenerator erstellten anderen Daten wie einem Nutzernamen und Passwort.
Dem folgte ein Angebot für eine Schnuppermitgliedschaft für zwei Euro, obwohl im Mitgliedschaftskonto eine Basismitgliedschaft vermerkt war.

Teure Schnupperangebote

Die meisten Online-Datingportale bieten Interessenten sogenannte Schnupper-, Probe– oder Testabonnements. Hier kann entweder kostenlos oder zu einem Bruchteil des eigentlichen Preises über einen bestimmten Zeitraum der Dienst getestet werden. Der Haken an der Sache: Diese scheinbar so lockeren Schnuppermitgliedschaften verlängern sich meist nicht nur automatisch, sondern wandeln sich dabei in reguläre kostenpflichtige Mitgliedschaften um, die schlimmstenfalls – je nach Portal und Dauer – ganz schön ins Geld gehen können.

Verbraucherschützer kritisieren, dass diese Konsequenz, die aus dem vermeintlich kurzfristigen, kostengünstigen Probeabonnement hervorgeht, und die Kündigungsformalitäten, mit denen man die Umwandlung vermeiden könnte, oftmals nur unzulänglich angegeben sind.

Auch für Vorleistungen wie Persönlichkeitstests, Tipps oder Vorschläge berechnen viele Online-Dating-Portale hohe Kosten. Mehr dazu hier.

Online Dating Gefahren bei der Nutzung

Fake-Profile

Gerade auf Online-Dating-Seiten für kurzweilige Abenteuer tummeln sich sogenannte Fake-Profile, also Profile, die falsche Bilder und/oder Angaben nutzen, zum Beispiel um besonders attraktiv zu wirken. Solche Fake-Profile sind unserem Kollegen im Selbstversuch als fiktivem Datesuchenden Simon zuhauf untergekommen: Bei der Google-Rückwärtssuche fand er heraus, dass sowohl Bilder derselben Frau auf unterschiedlichen Portalen mit Angabe unterschiedlicher persönlicher Daten genutzt wurden, und sogar Bilder und Namen öffentlicher Personen für denselben Zweck missbraucht.

Aber warum gibt es so viele Fake-Profile? Die Hintergründe haben meist mit Geld zu tun. Wir unterscheiden zwischen drei Arten:

  1. Die oftmals aus dem Ausland fungierenden „Scammernutzen Gefühle wie das Bedürfnis nach Liebe und Zuneigung und Mitleid aus, um durch oft abenteuerliche Geschichten Geld von den Liebessuchenden zu bekommen. Auch Ausweiskopien und ähnliche sensible Daten können verlangt werden, um Identitätsdiebstahl oder anderen kriminellen Tätigkeiten nachzugehen.
  2. Spammer“ können hingegen von unseriösen Online-Dating-Portalen angeheuert werden, um im Netz – gerade auch auf seriösen Datingportalen – potenzielle Kunden für das eigene Portal anzuwerben. Dabei werden Nutzer angeschrieben, in ein Gespräch verwickelt, und dann auf meist kostspielige andere Online-Dating-Dienste verwiesen, auf denen der fiktive Gesprächspartner angeblich viel aktiver ist.
  3. Weniger böse Hintergedanken sind Männern vorzuwerfen, die sich auf Datingportalen als Frauen ausgeben, um Geld zu sparen. Enttäuschung beim liebessuchenden Gegenüber wird es jedoch wohl trotzdem geben.

Wir haben uns bereits im Voraus mit Online Dating Gefahren befasst und für dich zusammengefasst, wie du Fake-Profile erkennen kannst.

Bots, Moderatoren und Animateure

Ähnlich wie im vorherigen Absatz betreiben viele Online-Dating-Portale meist „Moderatoren„, „Bots“ oder „Animateure“ genannte Fake-Profile, die entweder automatisch oder durch einen Angestellten gesteuert werden. Viele Dienste behalten sich die Nutzung von „moderierten“ Profilen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Es gibt sogar Portale, die zugeben, dass „davon auszugehen [ist], dass es sich bei sämtlichen weiblichen Profilen um fiktive Profile handelt, die von Moderatoren betrieben werden.“ Das zeigte sich zum Beispiel beim Dienst Ashley Madison, bei dem wohl 80 Prozent des Umsatzes durch solche, dort „Angels“ genannte, Fake-Profile erzielt wurden.

Diese Fake-Profile haben wohl vor allem den Job, dem Nutzer zu suggerieren, dass eine Premium-Mitgliedschaft absolut nötig ist, um die große Liebe zu finden. Zum Beispiel durch Nachrichten, die nur mit Premiumabonnement geöffnet oder beantwortet werden können.

Vermutlich hat diese Masche, Liebessuchende mit Hoffnung erregenden Angeboten in die kostenpflichtige Mitgliedschaft zu locken, keinen allzu kleinen Anteil an dem rasanten Anstieg der Umsätze in der Online-Dating-Branche.

Falsche Nachrichten

Noch eine verbreitete Masche – nicht nur von Datingportalen – hat unser Kollege in seinem Selbstversuch erlebt: Nach Abschluss der kostenlosen Mitgliedschaft wurden sofort einige Nachrichten im Postfach angezeigt. Um sie zu lesen war jedoch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft nötig. Unser fiktiver Simon schloss diese daraufhin ab und wurde bitter enttäuscht. Hinter den Nachrichten steckten nur Vorschläge des Portals selbst, diejenige Person doch zu kontaktieren.

Online Dating Gefahren bei Widerruf und Kündigung

Wertersatz nach vermittelten Kontakten

Scheinbar um Widerrufe zu verhindern, verlangen einige Online-Dating-Portale horrenden Wertersatz, der nach der Anzahl der vermittelten Kontakte bemessen wird, und in manchen Fällen beinahe an den Betrag für eine Jahresmitgliedschaft herankam. Diese Berechnungsweise hat ein Gericht bereits verboten und stattdessen die Berechnung nach vergangenen beziehungsweise genutzten Tagen angewiesen.

Es lohnt sich also, sich Rat beim Fachmann zu holen und sich gegebenenfalls gerichtlich zu wehren.

Erschwerte Kündigung

So schnell und einfach wie man in einer Mitgliedschaft steckt, kommt man leider selten auch wieder raus. Oftmals gestaltet sich die Kontaktaufnahme äußerst schwer oder ist schlichtweg nicht möglich, da Kontaktdaten nicht angegeben oder versteckt sind, oder regelmäßig leicht verändert werden, kuriose TANs oder Chiffres, die dem Nutzer niemals untergekommen sind, werden verlangt oder das Kundencenter ist komplett auf eine andere Website ausgelagert und bedarf einer eigenen Anmeldung. Die Versuche, die Kündigung innerhalb der Frist zu verhindern, sind vielseitig.

Wie du Online Dating Gefahren aus dem Weg gehst

Online Dating Gefahren

Interessierst du dich für Tipps, Tricks, News und Kündigungsanleitungen zum Thema, schau doch mal in unserer BlogkategorieOnline Dating“ vorbei.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Reise geplatzt: Mit vermeintlichen Gewinnanrufen der AGD Medien und Service UG ins Zeitschriftenabo https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/agd-medien-und-service-ug-abofalle/ Thu, 18 Jan 2018 11:00:23 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=22408 Wieder einmal treiben Aboverkäufer unter dem Deckmantel von Gewinnspielen ihr Unwesen am Telefon: Verunsicherte Menschen suchen vermehrt auf Verbraucherschutzseiten Hilfe und warnen vor der AGD Medien und Service UG. Die Opfer bleiben auf ungewollten Zeitschriftenabos und ungültigen Reisegutscheinen sitzen und die Strategie scheint einfach immer wieder neu aufgezogen zu werden. Auch die uns bereits bekannte … Continued

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Wieder einmal treiben Aboverkäufer unter dem Deckmantel von Gewinnspielen ihr Unwesen am Telefon: Verunsicherte Menschen suchen vermehrt auf Verbraucherschutzseiten Hilfe und warnen vor der AGD Medien und Service UG. Die Opfer bleiben auf ungewollten Zeitschriftenabos und ungültigen Reisegutscheinen sitzen und die Strategie scheint einfach immer wieder neu aufgezogen zu werden.

Auch die uns bereits bekannte Pressevertriebszentrale (PVZ), die als Abonnementverwaltung zu fungieren scheint, ist wieder mit von der Partie – wie bei so einigen Abofallen am Telefon.

Zwei Reisen und 500 Euro in Bar – aber nur gegen Zeitschriftenabo

Die AGD Medien und Service UG scheint noch relativ unbekannt im Geschäft zu sein – trotzdem steht sie Firmen mit ähnlichen Geschäftsmodellen, wie beispielsweise der Medienwelt Ltd. oder dem MVR Medienvertrieb, in nichts nach:

Nutzer berichten von ‚hartnäckigen’ Anrufern, die verkündigen, dass man eine Verlosung oder ein Gewinnspiel gewonnen hat. Nicht immer haben die Angerufenen im Vorhinein tatsächlich bei einem solchen Glücksspiel mitgemacht, doch die Anrufer scheinen sehr überzeugend zu sein – und außerdem locken große Gewinne. So werden in der Regel zwei Reisegutscheine und eine Geldsumme im Wert von 500 Euro in Aussicht gestellt.

Mache dich hier mit den Warnzeichen eines Aboanrufs vertraut!

Für den ‚Hauptgewinn‘ fallen den Berichten zufolge angeblich bis zu 400 Euro Bearbeitungsgebühr an. Diese immensen Kosten könnten jedoch ganz einfach von einem Verlag übernommen werden, wenn man ein Zeitschriftenabonnement abschließt. In diesem Fall sollte beispielsweise ein Abonnement über ein Jahr mit zweimaliger Zahlung von 53,95 Euro ausreichen, um die Bearbeitungsgebühr zu tilgen.

Die AGB Medien und Service UG scheint sehr darauf bedacht zu sein, Bankdaten in Erfahrung zu bringen. Hat der Anrufer alle nötigen Daten gesammelt, wird das Telefonat beendet. Es folgt ein sogenannter ‚Kontrollanruf‚ , der von einem anderen Mitarbeiter durchgeführt und aufgezeichnet wird und dem Unternehmen als Bestätigung des Abonnements dient. Die Unterlagen sollten dem Angerufenen zu einem späteren Zeitpunkt zugehen.

In einigen Fällen bemerkten die Betroffenen direkt nach den Anrufen, dass etwas faul war und wendeten sich beispielsweise an verbraucherschutz.de. In deren Bericht wird erwähnt, dass der Widerruf an die PVZ gerichtet wurde, was bei ähnlichen Unternehmen ebenfalls Gang und Gebe ist.

Diejenigen, die die Abobestätigung abwarten, sind jedoch spätestens dann enttäuscht, wenn die mit den Unterlagen eingetroffenen Reisegutscheine auf den dazugehörigen Websites als ungültig erklärt werden. Von den 500 Euro scheint keines der Opfer jemals etwas gesehen zu haben.

Dieses Vorgehen ist uns leider – wie man an unserer gut gefüllten „Abofalle“-Kategorie erkennen kann – nicht neu und unterscheidet sich bei verschiedenen Unternehmen meist nur in den vermeintlichen Gewinnen.

Obwohl die Angerufenen im Vorhinein nicht immer bei einem Glücksspiel mitgemacht haben, können die Anrufer sehr überzeugend sein und locken außerdem mit großen Gewinnen. Die Opfer berichten oft, dass die Anrufer für alles eine Erklärung haben, sodass man an seinem eigenen Urteil zweifelt und den Personen auf den Leim geht.
In unserer «Abofallen»-Kategorie findest du Artikel über zahlreiche Unternehmen sowie eine Liste der geläufigsten Abofallen, die wir über Abofallen geschrieben haben. Mit diesen Tipps und Tricks trittst du bestenfalls gar nicht erst in eine Abofalle, oder kommst glimpflich wieder davon.

Raus aus dem Abo: Widerruf und Beratung

Bist du bei einem Telefonat in eine Abofalle getappt, solltest du das unerwünschte Abonnement so schnell wie möglich widerrufen.

Ein am Telefon geschlossener Vertrag kann innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag widerrufen werden, an dem du deine Vertragsunterlagen in Textform erhalten hast. Dazu musst dir eine Widerrufsbelehrung zugestellt werden. Dies geschieht üblicherweise per Brief oder E-Mail.

Unserem Anwalt Holger Loos zufolge verlängert sich die Widerrufsfrist um ein ganzes Jahr, wenn niemals Vertragsunterlagen bei dir eintreffen. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.

Bist du der Gewinnspielstrategie zum Opfer gefallen, melde dich unbedingt bei der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes, damit diese andere warnen und eventuell größere Schritte gegen AGD Medien und Service UG und andere Firmen mit ähnlicher Vorgehensweise einleiten kann. Die Verbraucherzentrale kann außerdem individuell Beratung für die richtige Verhaltensweise in deinem Fall bieten.

Sollte deine Widerrufsfrist bereits abgelaufen sein, kannst du dich mit der Frage an die Verbraucherzentrale oder einen anderen Rechtsbeistand wenden, ob es sich aufgrund der ungültigen Reisegutscheine und dem nie erhaltenen Geldgewinn eventuell um Täuschung handeln könnte, sodass du den Vertrag anfechten könntest. In einem Fall, in dem es ebenfalls um Reisegutscheine ging, die sich nachher als ungültig entpuppten, hat unser Anwalt Holger Loos diese Möglichkeit in Erwägung gezogen.

An wen du Widerruf und Kündigung richten musst, kannst du deinen Vertragsunterlagen entnehmen. In den uns bekannten Fällen waren entweder die AGB Medien und Service UG selbst, oder die PVZ als Abonnementbetreuung, genannt.
Wenn du dich an die Zeitschriften selbst wenden sollst, findest du Anleitungen in unserem Blog, die dir die Beendigung deines Vertrags je nach Anbieter erklärt, sowie angepasste Kündigungs– und Widerrufsvorlagen. Gib dafür einfach in die jeweilige Suchmaske deinen Anbieter ein. Dabei wäre es auch sinnvoll, den Zeitschriftenanbieter davon in Kenntnis zu setzen, auf welche Weise du zu einem Abonnement in ihrem Haus gekommen bist.

AGD Medien und Service UG widerrufen und kündigen per Vorlage

Für die Beendigung deines ungewollten Abonnements kannst du selbstverständlich auch unsere anwaltlich geprüften AGD Medien und Service UG Vorlagen verwenden. Das von unseren Anwälten geprüfte Widerrufs– beziehungsweise Kündigungsformular musst du nur noch um deine Vertragsdaten ergänzen und kannst es anschließend direkt online über unseren Versandservice an den Anbieter schicken. Im Anschluss erhältst du von uns den Versandnachweis per E-Mail. Sollte es zu Problemen kommen, hilft dir dieser, den erfolgreichen Versand deiner Kündigung nachzuweisen.

Entscheidest du dich dazu, deine Kündigung selbst zu verschicken, empfehlen wir dir, unser Formular herunterzuladen, auszudrucken und am besten per Einschreiben zu versenden.

Anbieter, die mit eher zweifelhaften Maschen auf Kundenfang gehen, erschweren oftmals auch Kündigung und Widerruf. Verschickst du die Kündigung über uns, erhältst du einen Nachweis über den erfolgreichen Versand, den du bei Problemen vorzeigen kannst.

Vorsicht: Sollte die Abonnementbetreuung, wie beispielsweise in diesem Fall, über die PVZ laufen, lies hier nach, wie du das Abonnement beendest.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Vorsicht vor dem Anruf: Wie Medienwelt Ltd. statt Gewinnen Abos verteilt https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/vorsicht-vor-dem-anruf-medienwelt-ltd/ Tue, 05 Dec 2017 08:07:02 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=21951 Auf Verbraucherschutzseiten tauschen sich unzählige Opfer der sogenannten Medienwelt Ltd. aus: Sie alle haben bei einem Anruf unverhoffte Gewinne versprochen bekommen, hatten am Ende jedoch nur ein Abo mehr. Die Strategie, die dahintersteht, ist leider weit verbreitet und führt wieder zu alten Bekannten. Denn auch die sogenannte Pressevertriebszentrale (PVZ) wird in Zusammenhang mit der Medienwelt … Continued

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Auf Verbraucherschutzseiten tauschen sich unzählige Opfer der sogenannten Medienwelt Ltd. aus: Sie alle haben bei einem Anruf unverhoffte Gewinne versprochen bekommen, hatten am Ende jedoch nur ein Abo mehr. Die Strategie, die dahintersteht, ist leider weit verbreitet und führt wieder zu alten Bekannten.

Denn auch die sogenannte Pressevertriebszentrale (PVZ) wird in Zusammenhang mit der Medienwelt Ltd. gebracht – eine Verbindung, die leider nichts Gutes hoffen lässt.

Die Geschichte mit dem Sponsor: Zeitschriftenabo statt 1000 Euro

Bei der Recherche nach der Medienwelt Ltd. findet man unzählige Beiträge von Verbrauchern, die sich betrogen fühlen und Hilfe suchen. Es geht um eine Strategie, über die wir bereits im Zusammenhang mit mehreren anderen Anbietern wie beispielsweise dem MVR Medienvertrieb berichtet haben:

Den Berichten von Nutzern zufolge beginnt jedes Mal alles mit einem unverhofften Anruf. Der Anrufer stellt sich vor und verkündet, dass man unter den letzten 20 von bis zu 70000 Teilnehmern eines Gewinnspiels ist, und bereits 1000 Euro, oft in Form eines Wertgutscheins, sicher hat. Um den Gewinn ausgezahlt bekommen zu können, muss man eine Zeitschrift abonnieren, die angeblich als Sponsor fungiert oder die Gewinnsteuern senken oder übernehmen soll. Die zur Wahl stehenden Zeitschriftenabos kosten zwischen 20 und 65 Euro im Halbjahr und das Abonnement wird über 14 Monate abgeschlossen, von denen zwei kostenlos sind.

Hat man seine Daten herausgegeben wird das Telefonat beendet und kurze Zeit später kommt ein angeblicher «Kontrollanruf» oder Anruf zur «Datensicherheit». Bei diesem wird man dazu aufgefordert, seine Daten zu wiederholen und diese und das Abonnement zu bestätigen. Man erhalte alle wichtigen Informationen in zehn bis 14 Tagen per Post.

Nur wenige Opfer der Medienwelt Ltd. haben im Voraus tatsächlich an einer Ausschreibung teilgenommen. Teilweise sollen auch Reisegutscheine vergeben worden sein, die wohl ungültig waren.

Medienwelt Ltd. kündigen und widerrufen

Als Opfer einer Abofalle kannst du das untergejubelte Abonnement widerrufen. Bei Verträgen, die am Telefon geschlossen wurden, gilt ab dem Tag, an dem du deine Vertragsunterlagen in Textform erhalten hast, eine vierzehntägige Widerrufsfrist. Wichtig ist hier vor allem die Widerrufsbelehrung mit Musterformular für den Widerruf. Üblicherweise werden die Vertragsunterlagen per Brief oder E-Mail zugestellt.

Mit unserem Anwalt Holger Loos haben wir schon einmal über die Widerrufsfrist bei telefonisch geschlossenen Verträgen gesprochen. Ihm zufolge verlängert sich die Widerrufsfrist um ein ganzes Jahr, wenn niemals Vertragsunterlagen bei dir eintreffen.

Für die Beendigung deines ungewollten Abonnements solltest du Medienwelt Ltd. schriftlich die Kündigung aussprechen. Überprüfe dazu die geltende Kündigungsfrist und schicke dein Kündigungsschreiben rechtzeitig los, damit es fristgerecht beim Anbieter eintrifft. Zusätzlich solltest du in deinem Schreiben eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung seitens Medienwelt Ltd. verlangen.

Gerade bei Anbietern, mit denen du eher ungewollt einen Vertrag eingegangen bist, gilt: Die Beendigung unbedingt per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll versenden! Nur auf diese Weisen ist gewährleistet, dass du deine Kündigung belegen kannst.

Vorsicht: Sollte die Abonnementbetreuung, wie beispielsweise in diesem Fall, über die PVZ laufen, lies hier nach, wie du das Abonnement beendest.

Die Warnzeichen eines Aboanrufs

Warnzeichen für untergejubelte Abos sind

  • Gewinnspiele: Wirst du als glücklicher Gewinner dargestellt, denke einen Moment darüber nach, ob du überhaupt an einer Ausschreibung teilgenommen hast!
  • fremde Firmennamen: Recherchiere Erfahrungen anderer mit der Firma! Gerade bei der Medienwelt Ltd. kommen alleine bei der Onlinesuche nach dem Firmennamen sofort unzählige Berichte über die ungewollten Abonnements.
  • überstürzte Abschlüsse eines Abonnements: Als Voraussetzung für einen Gewinn eine Zeitschrift abonnieren zu müssen, sollte dir zu denken geben. Lasse dich nicht in eines reinreden und gib dir immer Bedenkzeit! Aus überstürzten Vertragsschlüssen entsteht selten etwas Gutes.
  • Datenherausgabe: Sei sparsam mit deinen Daten, vor allem wenn du dir nicht hundertprozentig sicher über deinen Gesprächspartner bist! Nicht nur am Telefon können ungewollte Abos lauern, auch in Persona an öffentlichen Plätzen gehen einige Firmen auf Kundenfang.
  • Datenabgleich: Oftmals der wirklich kritische Punkt des Gesprächs, was deine Daten betrifft. Fordere die angeblich bereits von dir vorhandenen Daten schriftlich ein.

Bist du Opfer der Gewinnspielstrategie geworden, wende dich an die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes, damit diese andere warnen und eventuell größere Schritte gegen Medienwelt Ltd. oder andere Firmen mit der gleichen Vorgehensweise einleiten kann. Hier findest du außerdem Beratung für die richtige Verhaltensweise in deinem Fall.

Mit uns findest du den Weg aus deinem ungewollten Vertrag. Wir stellen auf zahlreiche Anbieter angepasste, anwaltlich geprüfte Widerrufs– und Kündigungsschreiben zur Verfügung!

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Polizeiliches Führungszeugnis online beantragen? Vorsicht Fallstricke! https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/fuehrungszeugnis-online-beantragen/ Thu, 20 Jul 2017 11:00:30 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=20911 Benötigst du ein Führungszeugnis, ist das oft mit einem Gang zur örtlichen Meldebehörde verbunden. Das ist natürlich deutlich aufwendiger, als den Antrag bequem online einzureichen. Aber Vorsicht, nicht alle vermeintlichen online Angebote sind seriös! Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet von wiederholten Beschwerden über fuehrungszeugnis.org. Wer die Internetseite von fuehrungszeugnis.org aufruft um das polizeiliche Führungszeugnis online zu … Continued

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Benötigst du ein Führungszeugnis, ist das oft mit einem Gang zur örtlichen Meldebehörde verbunden. Das ist natürlich deutlich aufwendiger, als den Antrag bequem online einzureichen. Aber Vorsicht, nicht alle vermeintlichen online Angebote sind seriös!

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet von wiederholten Beschwerden über fuehrungszeugnis.org. Wer die Internetseite von fuehrungszeugnis.org aufruft um das polizeiliche Führungszeugnis online zu beantragen, dem wird stattdessen eine kostenpflichtige PDF-Anleitung angeboten. Diese erklärt, wie das Führungszeugnis online beantragt werden kann, stellt aber keinen Online-Antrag des Führungszeugnisses dar. Wir haben für dich alle Informationen zusammengefasst, die du wissen musst!

Was ist eigentlich ein polizeiliches Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres von jeder Person oder einem gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle ob du das Führungszeugnis aus privaten Gründen beantragst oder es für eine deutsche Behörde benötigst.

Mit einem Führungszeugnis kannst du nachweisen, dass du nicht vorbestraft bist.

Ist das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Deutschen Behörde, so wird das Dokument nach der Beantragung laut dem Bundesamt für Justiz direkt an die Behörde geschickt.

4 Möglichkeiten das Führungszeugnis zu beantragen!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten das polizeiliche Führungszeugnis zu beantragen.

  1. Persönlich im Einwohnermeldeamt: Die betroffene Person beantragt das Führungszeugnis persönlich bei dem örtlichen Einwohnermeldeamt. Den Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen um dich ausweisen zu können!
  2. Schriftlicher Antrag an Meldebehörde: Außerdem kann ein formloses Antragsschreiben an die örtliche Meldebehörde versendet werden. Beachte dabei, dass die Unterschrift auf dem Antragsschreiben beglaubigt werden muss. Das Bundesamt für Justiz empfiehlt dringend, sich vor der Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen und im gleichen Anruf auch das Thema Gebührenbegleichung anzusprechen.
    Das Schreiben muss unbedingt den Geburtsnamen, den möglicherweise abweichenden Familiennamen, den Vornamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und die Anschrift des Antragstellers enthalten.
  3. Abholen beim BfJ: Das polizeiliche Führungszeugnis kann durch den Antragsteller oder einen gesetzlichen Vormund direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) abgeholt werden. Neben dem Originalantrag musst du einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen um das Führungszeugnis abzuholen.
  4. Online: Willst du das polizeiliche Führungszeugnis online beantragen? Das Bundesamt für Justiz bietet die Möglichkeit das polizeiliche Führungszeugnis im Online-Portal zu beantragen. Voraussetzung ist ein neuer elektronischer Personalausweis, ein Kartenlesegerät um den Ausweis auszulesen zu können, die AusweisApp2 und evtl. einen Scanner zum hochladen von Nachweisen.

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses ist kostenpflichtig, unabhängig davon auf welchem Wege der Antrag gestellt wurde. Die Gebühr muss mit der Antragstellung bezahlt werden.

Ein Führungszeugnis kostet 13 Euro. Ein europäisches Führungszeugnis kostet 17 Euro. Die Ausstellung dauert 1 bis 2 Wochen.

fuehrungszeugnis.org: Vorsicht Irreführung!

Wer die Website fuehrungszeugnis.org aufruft, der gewinnt den Eindruck, dass hier ein Führungszeugnis online beantragt werden kann. Auf der Startseite finden sich umfangreiche Informationen zum Thema Führungszeugnis beantragen inklusive Informationen über Gebührenbefreiung.

Auf der Seite steht dann aber ganz klar, dass die Website kein Führungszeugnis für dich beantragt, sondern lediglich eine kostenpflichtige PDF Datei mit einer Anleitung anbietet.

So heißt es auf fuehrungszeugnis.org: „Wir weisen nochmals darauf hin, dass unser Service keine Beantragung des Führungszeugnis bietet, sondern lediglich einen Ratgeber in Form eines Ebooks zum Download anbietet, den „Führungszeugnis beantragen Online Wegweiser“.“ (abgerufen am 30.08.2021)

Dass der Produktpreis mit 13 Euro der Gebühr für ein Führungszeugnis entspricht, fällt ebenfalls auf.

Kann ich fuehrungszeugnis.org widerrufen?

In den AGB klärt dich fuehrungszeugnis.org über das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen auf. Allerdings kann das Widerrufsrecht bei nicht-körperlichen Datenträgern unter bestimmten Umständen vorzeitig erlöschen.

Das Widerrufsrecht erlischt laut der it-Kanzlei München nach §356 Abs. 5 BGB n.F. nur dann, wenn

  1. der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
  2. der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert
  3. der Unternehmer sodann mit der Ausführung des Vertrags beginnt.

Habibi Media GmbH

Wichtig ist, dass der Verbraucher ausdrücklich zustimmen und seine Kenntnis davon bestätigen muss. Es reicht also nicht aus, eine solche Klausel in die AGB aufzunehmen. Das Widerrufsrecht erlöscht rechtskräftig nur dann, wenn dies im Bestellprozess ausdrücklich dargestellt wurde. Bist du dir sicher, dass dies bei dir nicht der Fall war? Dann widerspreche dem Erlöschen deines Widerrufsrechts und wende dich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes. Letztere bieten kostengünstige Rechtsberatung an und verfügen über viel Erfahrung mit unseriösen Anbietern. 

Fazit: Vorsicht beim online beantragen des polizeilichen Führungszeugnises!

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Benötigst du eine Urkunde vom Standesamt, rufe am besten direkt die Internetseite deiner Gemeinde auf. Das gilt für das polizeiliche Führungszeugnis, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden gleichermaßen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, landet man leicht auf zweifelhaften Websiten wie standesamtweb.de. Das Geschäftsmodell besteht darin, die Anfragen an die Behörden weiterzuleiten. Die Anfrage wird also nicht direkt bei den Ämtern beantragt, auch wenn der Eindruck entstehen kann. Zusätzlich zur Antragsgebühr stellt die Website eine Rechnung.

Damit folgen die Websites der gleichen Masche, wie fuehrungszeugnis.org. Wer die Seite aufruft, der übersieht leicht, dass eine PDF zum Beantragen des Führungszeugnisses und nicht ein Online-Antrag angeboten wird. Wenn du dir sicher bist, dass du nicht ausdrücklich genug über das Erlöschen deines Widerrufsrechts aufgeklärt wurdest, dann wehre dich und hole dir Rechtsberatung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Vorsicht vor Schlankheitspillen! https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/schlankheitspillen/ Tue, 28 Mar 2017 13:38:55 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=19827 Unseriöse Händler bieten im Internet angebliche Schlankheitspillen an, die überhaupt nicht schlank machen. Stattdessen erhält der Kunde nicht nur die Pillen, sondern unerwünschte Zusatzverträge, die er nie wollte. Sicherlich sind dir auch schon einmal die Werbeanzeigen auf diversen Internetseiten aufgefallen, die auf einen angeblichen Trick hinweisen, mit dessen Hilfe man abnehmen kann und endlich sein … Continued

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Unseriöse Händler bieten im Internet angebliche Schlankheitspillen an, die überhaupt nicht schlank machen. Stattdessen erhält der Kunde nicht nur die Pillen, sondern unerwünschte Zusatzverträge, die er nie wollte.

Sicherlich sind dir auch schon einmal die Werbeanzeigen auf diversen Internetseiten aufgefallen, die auf einen angeblichen Trick hinweisen, mit dessen Hilfe man abnehmen kann und endlich sein Wunschgewicht erhält. Leider steckt dieses verführerische Angebot nicht immer dahinter, es geht meistens nur darum, dir auf die verschiedensten Weisen Geld zu entlocken.

Eine meiner Mandantinnen stieß eines Tages auf ein solches Werbebanner auf einer von ihr angesurften Homepage. Das Banner versprach eine neu entdeckte Methode, mit deren Hilfe sensationelle Gewichtsverluste innerhalb nur weniger Tage erzielt werden könnten.  Neugierig geworden, klickte meine Mandantin auf die Werbeanzeige, und wurde sogleich auf eine andere Seite weitergeleitet. Dort stellten angebliche Experten eine Pille vor, mit deren Hilfe das Abnehmen zum Kinderspiel würde. Man müsse lediglich eine Kapsel vor den Mahlzeiten einnehmen, und schon könne man abnehmen.

Wie wirkt eine angebliche Schlankheitspille?

Das Prinzip, das hinter dem Mittel steckte, war, dass der Körper aufgrund einer speziell ausgesuchten Kombination von natürlichen Wirkstoffen davon abgehalten werde, weiteres Fett in die Zellen einzulagern. Gleichzeitig würden die Zellen dazu ermuntert, mehr Energie umzusetzen und somit den Gesamtkalorienverbrauch des Körpers zu erhöhen. In Kombination führe das dann dazu, dass ein stetiger Gewichtsverlust eingeleitet werde. Neben der Beschreibung der genauen Wirkungsweise fanden sich zahlreiche Berichte und Fotos von Personen, die das Produkt bereits erfolgreich ausprobiert hatten.

Das alles überzeugte meine Mandantin, und sie entschied sich zu einer Bestellung. Eine Packung war aufgrund einer Neukundenaktion wesentlich günstiger als üblich, so dass 90 Pillen nur 48 Euro kosteten, anstatt der sonstigen 84 Euro. Meine Mandantin dachte sich, dass man damit nicht viel falsch machen könne. Und da die Versprechungen in die Richtung gingen, dass bereits nach einem Monat ein Gewichtsverlust von bis zu zehn Kilogramm erzielbar war, müsste sich die Wirkung schon nach einer Packung zeigen.

Die Bestellung verlief reibungslos, nach nur wenigen Tagen traf das Päckchen bei der Kundin ein, und der Kaufpreis wurde von ihrem Konto abgebucht. Allerdings blieb es nicht bei einer einmaligen Abbuchung über 48 Euro, nach einer ganzen Weile erfolgte eine weitere über 44,70 Euro. Natürlich wunderte sich meine Mandantin, denn sie hatte keine zweite Bestellung aufgegeben.

Durch den Kauf entstand unbemerkt ein weiterer Vertrag

Nach Rücksprache mit der Firma erfuhr sie, dass sie bereits mit der ersten Warenlieferung eine Broschüre zugesandt bekommen hatte, welche in Verbindung mit einem persönlichen Internetaccount für die Seite des Herstellers 25 Tage lang kostenlos wäre, ab dann aber einen Betrag von 1,49 Euro pro Tag kosten würde. Die Bestellung der kostenpflichtigen Broschüre würde deutlich auf der Homepage angezeigt, insofern sei es verwunderlich, warum die Kundin das nicht gesehen hätte. Was für eine Broschüre? Und was für ein persönlicher Internetaccount? Die Kundin hatte nach diesem Telefonat nur noch Fragezeichen im Kopf.

Meine Mandantin konnte sich nicht daran erinnern, diese Zusatzoptionen gesehen zu haben. Sie rief daher die Homepage der Firma noch einmal auf und spielte den Bestellvorgang erneut durch. Sie legte die gewünschte Packung in den Warenkorb, konnte dabei aber zunächst keine zusätzliche Broschürenbestellung erkennen. Erst nach einem Klick auf den Gang zur Kasse fand eine Weiterleitung auf eine neue Seite statt. Dort sind die persönlichen Daten wie Name und Adresse des Kunden einzugeben. Erst hier sah sie nach langer Suche einen ganz kleinen Hinweis an unscheinbarer Stelle, dass zusätzlich zu den Schlankheitspillen ein Vertrag über den Bezug einer Broschüre abgeschlossen werde. Deren Kosten wurden tatsächlich mit 1,49 Euro pro Tag angegeben, allerdings so gut wie unsichtbar.

Nachdem die Kundin diese versteckten Hinweise entdeckt hatte, rief sie erneut bei der Firmenhotline an und beschwerte sich, dass jene Informationen kaum erkennbar seien. Sie möchte deshalb von dem Vertrag loskommen. Die Mitarbeiterin am Telefon gab ihr zu verstehen, dass der Vertrag rechtsverbindlich abgeschlossen wurde, und dessen Kosten zu bezahlen sind. Eine Kündigung sei nur für die Zukunft möglich, und das müsse schriftlich erfolgen. Am Telefon könne sie leider gar nichts für sie tun.

Enttäuscht legte meine Mandantin auf und schrieb sofort ein Kündigungsschreiben an die Firma. Sie war sich unsicher, ob die Mitarbeiterin recht hatte, und sie wirklich einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen hatte. Die bereits erfolgte Abbuchung ließ sie daher bestehen.

Kein Unternehmen darf heimlich Verträge unterschieben

Kann ein Händler von Schlankheitspillen einen zusätzlichen Absatz auf seine Bestellseite setzen, die vom Kunden kaum bemerkt werden kann? Und kommt damit ein rechtlich wirksamer Vertrag zustande? Natürlich nicht. Wir haben hier den typischen Fall, dass Unternehmen glauben, heimlich Verträge unterschieben zu können. Wie überall sonst gilt auch hier, dass Verträge nicht im Vorbeilaufen unbemerkt abgeschlossen werden können. Erst dann, wenn der Kunde weiß, dass er überhaupt einen Vertrag eingeht, was dessen Leistung ist, und was er kostet, kann nach deutschem Recht ein wirksamer Vertrag zustande kommen. Die zusätzliche Bestellung der Broschüre war damit rechtlich unwirksam. Es liegt kein Vertrag vor, auf dessen Basis der Händler Rechnungen erstellen darf.

Rückbuchung der Lastschrift über die Bank

Die Kundin konnte daher unbesorgt die Rückbuchung von ihrem Bankkonto veranlassen, sie musste lediglich die tatsächlich gewollten Schlankheitspillen bezahlen. Da die Pillen mit großer Wahrscheinlichkeit ein unwirksames Produkt darstellen, kann der Kaufvertrag in derartigen Fällen zusätzlich wegen Täuschung angefochten werden. Ein eindringlicher Brief an den Händler, inklusive des Vorwurfs des Betrugsverdachts, zeigte dann meist Wirkung, so dass der Kaufvertrag ohnehin storniert wird.

Stell dir vor, du gehst im Supermarkt etwas Wurst für fünf Euro einkaufen. Nachdem Du das gewünschte Produkt gefunden hast, stellst du dich an die Kasse. Die Kassiererin nennt dir als zu zahlenden Betrag aber nicht die erwarteten fünf Euro, sondern 105 Euro.

Natürlich bist du verwundert, warum du plötzlich 100 Euro mehr bezahlen sollst. Die Kassiererin erklärt dir, dass du doch an einer Werbetafel vorbeigelaufen bist. Auf dieser stehe ganz deutlich in kleiner Mikroschrift am untersten Rand, dass jeder Kunde, der hier vorbeiläuft, ein Jahresabonnement über die wöchentliche hausinterne Zeitschrift des Supermarktes „Gut kochen und dabei dick werden“ abschließt. Seitdem diese Tafel dort stehe, verkaufe der Markt wesentlich mehr von den Abos als früher.

Wie könne sich der Kunde nun beschweren, wo er doch absichtlich neben der Werbetafel entlang gelaufen sei. Kopfschüttelnd hält dir die Kassiererin die ausgestreckte Hand entgegen und verlangt mit verärgertem Blick das Geld. Hat sie ein Recht auf Bezahlung? Nein, sicherlich nicht. Kein Kunde kann im Vorbeigehen einen Vertrag abschließen, ohne es zu bemerken. Unseriöse Verkäufer von Schlankheitspillen scheinen aber so zu denken.

Was tun bei einer fehlerhaften Rechnung?

Erhältst du die Rechnung eines Online-Einkaufs, die höher als erwartet ausfällt, so lege gegen diese schriftlich Widerspruch ein, und erkläre gleichzeitig den Widerruf des Kaufs. Wurde der Betrag bereits von deinem Bankkonto abgebucht, so veranlasse direkt über deine Bank eine Rückbuchung. Du bist nur dazu verpflichtet, das zu bezahlen, was du bestellt hast. Unerwartete Rechnungen von angeblichen Zusatzverträgen musst du nicht begleichen. Aufgrund des Widerrufs wird der gesamte Kaufvertrag beseitigt, und du bist nicht länger vertraglich an den unseriösen Händler gebunden.

Bitte achte grundsätzlich immer genau darauf, was du im Internet anklickst. Abgesehen davon, dass du kein derart wirkungsloses Produkt wie eine Schlankheitspille bestellen solltest, ist bei solchen Vorgängen immer darauf zu achten, was wo steht. Lies alles durch, auch das kleinste Kleingedruckte am Rand der Internetseite, oder auf unscheinbaren Unterseiten. Gerade dann, wenn ohnehin ein unseriöses Produkt wie eine Schlankheitspille verkauft werden soll, haben es die Händler oftmals nicht nur auf den Kaufpreis abgesehen, sondern auf noch viel mehr Geld ihrer Kunden. Es wird leider mit allen Tricks versucht, weitere Verträge unterzuschieben.

Solltet ihr noch mehr Fragen zum Vorgehen gegen eine unberechtigte Rechnung oder Mahnung haben, so könnt ihr gerne auch den ausführlichen Ratgeber zum Thema „Widerspruch gegen eine falsche Rechnung“ auf den Internetseiten der Kanzlei Hollweck lesen.

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