Vorsicht vor Produkttests: Verdacht auf Datenmissbrauch und Abofalle bei Probenheld

Zahlreiche Nutzerbeschwerden haben die vermeintliche Gratisproduktprobenseite Probenheld zu einem zweifelhaften Ruf gebracht. Lies hier, warum du dich vor der Website hüten solltest.

Mehreren Verbraucherseiten wie Watchlist Internet oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen, sowie unserem Kundensupport ist Probenheld.de im Zusammenhang mit verbraucherunfreundlichem Geschäftsgebaren aufgefallen – und es scheint sich nicht nur um eine Website mit versteckten Kosten zu handeln.

Wie funktioniert Probenheld?

Probenheld, betrieben von der Premium Marketing Solutions S.A., wirbt damit, dass du dir „coole Produktproben sichern“ kannst. Dies sei möglich, da „viele bekannte Unternehmen und Marken“ ihre Produkte zum Test für Verbraucher zugänglich machen würden.

Im Grunde handelt es sich also vermeintlich um eine Website, bei der du dich als Produkttester registrierst und dann Waren zum Test zugeschickt bekommst. Im Test der Verbraucherschutzseite Watchlist Internet – und hervorgehend aus zahlreichen Nutzerbeschwerden – lief dieser einfache Produkttest jedoch leider nicht so glatt.

Watchlist Internet berichtet, dass nach der Registrierung auf der Website E-Mails mit Querbeet-Angeboten für Produktproben eintrafen. Über diese gelangte man über einen Link bzw. Button zur Bestellseite des jeweiligen Produkts. Dort wurde man dazu aufgefordert, seine Adresse einzugeben und per „Weiter“-Button wurde die Bestellung ohne weitere Bestätigung aufgegeben.

Probenheld: Abofalle und versteckte Kosten

Den Erfahrungsberichten zufolge erhalten die Besteller dann die vermeintlichen Gratisproduktproben – versehen mit einer Rechnung.

Denn was sich im Fließtext der Angebotsmail versteckte: Die Proben – im von Watchlist Internet getesteten Fall SlimSticks – sind nur für 14 Tage so kostenlos wie gedacht. Danach bezieht der Tester die SlimSticks „im 90 Tage SlimSticks Programm“ für 49,90 Euro pro Monat. Aus der vermeintlichen Produktprobe wird also scheinbar in Nullkommanichts ein dreimonatiges Abonnement, das dich zusammen mit der Logistikpauschale um die 160 Euro kostet.

Zahlt der Empfänger nicht, erhält er Mahnungen. Die vermeintlichen Schulden werden nicht selten an Inkassounternehmen übergeben, die die Kosten wiederum in die Höhe treiben.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete außerdem von einem Fall, in dem nicht einmal der Button in der E-Mail gedrückt wurde, aber trotzdem Produkte per Post kamen. Diese sollte der angebliche Besteller per Nachnahme, also direkt beim Postboten bezahlen.

Scheinbar ist es nicht möglich, sich nach der Registrierung auf der Seite einzuloggen. Der einzige Weg, Kontakt mit Probenheld herzustellen, scheint bisher per E-Mail zu sein.

Gesetzliche Verstöße auf der Probenheld-Website

Offenbar werden die Produktproben bei Probenheld.de über einen einfachen Klick auf einen „Weiter“-Button bestellt. Dieses Vorgehen gewährleistet in keinster Weise, dass du als Besteller den Umfang deiner Bestellung kennst und ist nicht konform mit Paragraphen 312j des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demzufolge muss dem Verbraucher bei Bestellung über eine Schaltfläche – zum Beispiel einen Button – klar und deutlich gezeigt werden, dass er mit einem Klick kostenpflichtig bestellt (genauere Infos dazu findest du in unserem Glossareintrag Buttonlösung).

Außerdem hatte Probenheld anfangs Berichten zufolge weder Impressum, noch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Datenschutzbestimmungen. Diese seien zwar nun vorhanden, jedoch nach wie vor unvollständig. Die angegebene Telefonnummer sei nicht vergeben. Das bedeutet für dich nicht nur, dass du bei deinen Problemen niemanden erreichen kannst, du weißt auch nicht, an wen du deine Daten weitergibst.

Auch gibt es während des Bestellungsprozesses scheinbar keinen Hinweis auf AGB oder Widerrufsrecht.

Alles ausgelegt auf Datendiebstahl?

Über unseren Kundensupport erreichen uns derzeit vermehrt Anfragen von Nutzern, die auf der Suche nach SCHUFA-freien Krediten waren und stattdessen Mahnungen über ungewollte Kreditkarten von „Platinum Card Services Ltd.“ erhielten. Auf vielen der Mahnungen fand sich die Domain Probenheld.de wieder.

Außerdem gibt es mehrere Fälle – unter anderem den eines zehnjährigen Kindes -, in denen Zahlungsaufforderungen von einer Seite namens „seitensprung.tv“ ankamen, ohne dass die Empfänger diese kannten.

Bei den verschiedenen scheinbar mit Probenheld vernetzten Unternehmen kam während der Recherche auch immer wieder das Inkassounternehmen „Euro Collect“ auf, das verbraucherdienst.de zufolge „für diverse Anbieter“ und trotz verweigerter Nachnahme weiter Geld einforderte.

Gunda Lauckenmann von verbraucherschutz.de vermutet, dass die Firma Social Media Services LLC, von der die Forderungen stammen, die Daten der ahnungslosen Verbraucher von Probenheld erhielt. Sie hält es für „sehr auffällig“, dass sich in der Zeit viele ihrer Mandanten bei der Produkttest-Seite angemeldet hatten.

Was tun nach der Probenheld Registrierung?

  • Aufgrund der oben genannten Punkte ist es möglich, dass dein Vertrag mit Probenheld.de gar nicht wirksam ist. Du musst demzufolge auch nichts bezahlen. Dies gilt natürlich insbesondere, wenn du dir ganz sicher bist, dass du niemals auf Probenheld.de warst und daher ebenso sicher sagen kannst, dass du niemals einen Vertrag abgeschlossen haben kannst.
    Du kannst Probenheld mit deiner Begründung widersprechen und hilfsweise kündigen, um auf der sicheren Seite zu sein. Ein passendes Formular hierfür findest du in unserem Artikel Abofalle Musterbrief: Für Erwachsene und Kinder.
  • Widersprich den Forderungen und teile dem Inkassobüro mit, dass du nie einen wirksamen Vertrag abgeschlossen hast. Wenn die Forderungen nicht aufhören, kannst du mit Rechtsbeistand drohen.
  • Hast du einen wirksamen Vertrag abgeschlossen, kündige das Testprodukt rechtzeitig, bevor du ins kostenpflichtige Abonnement rutschst. Ob dies direkt beim Anbieter mit Hilfe unserer Probenheld Kündigungsvorlage möglich ist, oder du den Anbieter des Produkts kontaktieren musst, kannst du deinen Vertragsunterlagen entnehmen.
  • Machst du dir Sorgen um deine Daten, bleibt dir der schriftliche Widerruf deiner Einwilligung über die Nutzung deiner Daten. Dieses Recht steht dir im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu. Dabei kannst du dich zum Beispiel an der Vorlage der Verbraucherzentrale Niedersachsen orientieren. Bisher gibt es jedoch leider noch keine Hinweise darauf, dass dies tatsächlich etwas bewirkt.

Bist du dir nicht sicher, ob ein wirksamer Vertrag mit Probeheld.de zustande gekommen ist, erkundige dich unbedingt bei der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes oder bei einem Anwalt.!

Kontakt zu Probenheld

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.