Reise geplatzt: Mit vermeintlichen Gewinnanrufen der AGD Medien und Service UG ins Zeitschriftenabo

Wieder einmal treiben Aboverkäufer unter dem Deckmantel von Gewinnspielen ihr Unwesen am Telefon: Verunsicherte Menschen suchen vermehrt auf Verbraucherschutzseiten Hilfe und warnen vor der AGD Medien und Service UG. Die Opfer bleiben auf ungewollten Zeitschriftenabos und ungültigen Reisegutscheinen sitzen und die Strategie scheint einfach immer wieder neu aufgezogen zu werden.

Auch die uns bereits bekannte Pressevertriebszentrale (PVZ), die als Abonnementverwaltung zu fungieren scheint, ist wieder mit von der Partie – wie bei so einigen Abofallen am Telefon.

Zwei Reisen und 500 Euro in Bar – aber nur gegen Zeitschriftenabo

Die AGD Medien und Service UG scheint noch relativ unbekannt im Geschäft zu sein – trotzdem steht sie Firmen mit ähnlichen Geschäftsmodellen, wie beispielsweise der Medienwelt Ltd. oder dem MVR Medienvertrieb, in nichts nach:

Nutzer berichten von ‚hartnäckigen’ Anrufern, die verkündigen, dass man eine Verlosung oder ein Gewinnspiel gewonnen hat. Nicht immer haben die Angerufenen im Vorhinein tatsächlich bei einem solchen Glücksspiel mitgemacht, doch die Anrufer scheinen sehr überzeugend zu sein – und außerdem locken große Gewinne. So werden in der Regel zwei Reisegutscheine und eine Geldsumme im Wert von 500 Euro in Aussicht gestellt.

Mache dich hier mit den Warnzeichen eines Aboanrufs vertraut!

Für den ‚Hauptgewinn‘ fallen den Berichten zufolge angeblich bis zu 400 Euro Bearbeitungsgebühr an. Diese immensen Kosten könnten jedoch ganz einfach von einem Verlag übernommen werden, wenn man ein Zeitschriftenabonnement abschließt. In diesem Fall sollte beispielsweise ein Abonnement über ein Jahr mit zweimaliger Zahlung von 53,95 Euro ausreichen, um die Bearbeitungsgebühr zu tilgen.

Die AGB Medien und Service UG scheint sehr darauf bedacht zu sein, Bankdaten in Erfahrung zu bringen. Hat der Anrufer alle nötigen Daten gesammelt, wird das Telefonat beendet. Es folgt ein sogenannter ‚Kontrollanruf‚ , der von einem anderen Mitarbeiter durchgeführt und aufgezeichnet wird und dem Unternehmen als Bestätigung des Abonnements dient. Die Unterlagen sollten dem Angerufenen zu einem späteren Zeitpunkt zugehen.

In einigen Fällen bemerkten die Betroffenen direkt nach den Anrufen, dass etwas faul war und wendeten sich beispielsweise an verbraucherschutz.de. In deren Bericht wird erwähnt, dass der Widerruf an die PVZ gerichtet wurde, was bei ähnlichen Unternehmen ebenfalls Gang und Gebe ist.

Diejenigen, die die Abobestätigung abwarten, sind jedoch spätestens dann enttäuscht, wenn die mit den Unterlagen eingetroffenen Reisegutscheine auf den dazugehörigen Websites als ungültig erklärt werden. Von den 500 Euro scheint keines der Opfer jemals etwas gesehen zu haben.

Dieses Vorgehen ist uns leider – wie man an unserer gut gefüllten „Abofalle“-Kategorie erkennen kann – nicht neu und unterscheidet sich bei verschiedenen Unternehmen meist nur in den vermeintlichen Gewinnen.

Obwohl die Angerufenen im Vorhinein nicht immer bei einem Glücksspiel mitgemacht haben, können die Anrufer sehr überzeugend sein und locken außerdem mit großen Gewinnen. Die Opfer berichten oft, dass die Anrufer für alles eine Erklärung haben, sodass man an seinem eigenen Urteil zweifelt und den Personen auf den Leim geht.
In unserer «Abofallen»-Kategorie findest du Artikel über zahlreiche Unternehmen sowie eine Liste der geläufigsten Abofallen, die wir über Abofallen geschrieben haben. Mit diesen Tipps und Tricks trittst du bestenfalls gar nicht erst in eine Abofalle, oder kommst glimpflich wieder davon.

Raus aus dem Abo: Widerruf und Beratung

Bist du bei einem Telefonat in eine Abofalle getappt, solltest du das unerwünschte Abonnement so schnell wie möglich widerrufen.

Ein am Telefon geschlossener Vertrag kann innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag widerrufen werden, an dem du deine Vertragsunterlagen in Textform erhalten hast. Dazu musst dir eine Widerrufsbelehrung zugestellt werden. Dies geschieht üblicherweise per Brief oder E-Mail.

Unserem Anwalt Holger Loos zufolge verlängert sich die Widerrufsfrist um ein ganzes Jahr, wenn niemals Vertragsunterlagen bei dir eintreffen. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.

Bist du der Gewinnspielstrategie zum Opfer gefallen, melde dich unbedingt bei der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes, damit diese andere warnen und eventuell größere Schritte gegen AGD Medien und Service UG und andere Firmen mit ähnlicher Vorgehensweise einleiten kann. Die Verbraucherzentrale kann außerdem individuell Beratung für die richtige Verhaltensweise in deinem Fall bieten.

Sollte deine Widerrufsfrist bereits abgelaufen sein, kannst du dich mit der Frage an die Verbraucherzentrale oder einen anderen Rechtsbeistand wenden, ob es sich aufgrund der ungültigen Reisegutscheine und dem nie erhaltenen Geldgewinn eventuell um Täuschung handeln könnte, sodass du den Vertrag anfechten könntest. In einem Fall, in dem es ebenfalls um Reisegutscheine ging, die sich nachher als ungültig entpuppten, hat unser Anwalt Holger Loos diese Möglichkeit in Erwägung gezogen.

An wen du Widerruf und Kündigung richten musst, kannst du deinen Vertragsunterlagen entnehmen. In den uns bekannten Fällen waren entweder die AGB Medien und Service UG selbst, oder die PVZ als Abonnementbetreuung, genannt.
Wenn du dich an die Zeitschriften selbst wenden sollst, findest du Anleitungen in unserem Blog, die dir die Beendigung deines Vertrags je nach Anbieter erklärt, sowie angepasste Kündigungs– und Widerrufsvorlagen. Gib dafür einfach in die jeweilige Suchmaske deinen Anbieter ein. Dabei wäre es auch sinnvoll, den Zeitschriftenanbieter davon in Kenntnis zu setzen, auf welche Weise du zu einem Abonnement in ihrem Haus gekommen bist.

AGD Medien und Service UG widerrufen und kündigen per Vorlage

Für die Beendigung deines ungewollten Abonnements kannst du selbstverständlich auch unsere anwaltlich geprüften AGD Medien und Service UG Vorlagen verwenden. Das von unseren Anwälten geprüfte Widerrufs– beziehungsweise Kündigungsformular musst du nur noch um deine Vertragsdaten ergänzen und kannst es anschließend direkt online über unseren Versandservice an den Anbieter schicken. Im Anschluss erhältst du von uns den Versandnachweis per E-Mail. Sollte es zu Problemen kommen, hilft dir dieser, den erfolgreichen Versand deiner Kündigung nachzuweisen.

Entscheidest du dich dazu, deine Kündigung selbst zu verschicken, empfehlen wir dir, unser Formular herunterzuladen, auszudrucken und am besten per Einschreiben zu versenden.

Anbieter, die mit eher zweifelhaften Maschen auf Kundenfang gehen, erschweren oftmals auch Kündigung und Widerruf. Verschickst du die Kündigung über uns, erhältst du einen Nachweis über den erfolgreichen Versand, den du bei Problemen vorzeigen kannst.

Vorsicht: Sollte die Abonnementbetreuung, wie beispielsweise in diesem Fall, über die PVZ laufen, lies hier nach, wie du das Abonnement beendest.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.