Handyvertrag Archives - aboalarm Blog https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/ Verbrauchertipps, News und Empfehlungen Tue, 02 Jan 2024 07:53:53 +0000 de-DE hourly 1 Schlechte Netzabdeckung in Deutschland: Das kannst du dagegen tun! https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/schlechte-netzabdeckung-in-deutschland-das-kannst-du-dagegen-tun/ Fri, 28 Jan 2022 15:40:07 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=33058 Das Netz fällt häufig aus oder du kannst Inhalte nur in Zeitlupe herunterladen? Willkommen im deutschen Mobilfunknetz. Zwar wird die Netzabdeckung in Deutschland zunehmend besser, trotzdem ärgern sich viele Kunden über schlechten Empfang. Wir erklären dir, was du tun kannst. Deutschland kann bei der Netzabdeckung nicht mehr mit den anderen Ländern in Europa mithalten. Hinsichtlich … Continued

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Das Netz fällt häufig aus oder du kannst Inhalte nur in Zeitlupe herunterladen? Willkommen im deutschen Mobilfunknetz. Zwar wird die Netzabdeckung in Deutschland zunehmend besser, trotzdem ärgern sich viele Kunden über schlechten Empfang. Wir erklären dir, was du tun kannst.

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Deutschland kann bei der Netzabdeckung nicht mehr mit den anderen Ländern in Europa mithalten. Hinsichtlich der LTE-Abdeckung liegt Deutschland noch immer auf dem drittletzten Platz hinter Albanien.

Dass es im deutschen Mobilfunknetz noch viel Luft nach oben gibt, zeigt eine Auswertung der Bundesnetzagentur. Wir erklären dir, wo die Netzabdeckung in Deutschland besonders schlecht ist und was du als Kunde gegen die mangelhafte Netzabdeckung tun kannst.

Wie sieht die Netzabdeckung in Deutschland aus?

Du kennst es sicher: Vor allem wenn du in ländlichen Gebieten Deutschlands unterwegs bist, hast du oft keinen Handyempfang. Laut einem neuen Bericht der Bundesnetzagentur ist die Netzversorgung auf 11 Prozent der Landesfläche schlecht oder gar nicht vorhanden.

Weiße Flecken zeigen Funklöcher

Im Bericht werden insgesamt 3,8 Prozent der Fläche als Funkloch oder „weiße Flecken“ definiert. Hier ist bestenfalls der Empfang des alten Mobilfunknetzes 2G oder auch EDGE möglich. Du kannst in diesen Gebieten also höchstens telefonieren – Downloads sind, wenn überhaupt, nur in Zeitlupe möglich.

Graue Flecken zeigen Gebiete mit nur einem 4G-Anbieter

Rund 7,2 Prozent der Fläche gelten als „graue Flecken“: Hier kannst du nur eines der drei Mobilfunknetze im 4G-Standard empfangen, also entweder Telekom, Vodafone oder Telefónica.

Da unser Handy heutzutage viel mehr als nur ein Telefon ist und wir damit auch im Internet oder in sozialen Netzwerken unterwegs sind, ist eine zuverlässige mobile Internetverbindung unabdingbar. Gerade dann, wenn wir das Handy auch beruflich im Homeoffice nutzen. Eine gute Verbindung fehlt noch in vielen Teilen Deutschlands.

Wo ist das schlechteste Netz?

Die Netzbetreiber sind staatlich dazu verpflichtet, 98 Prozent der deutschen Haushalte mit 4G zu versorgen. Inzwischen haben sie diese Vorgabe zwar erfüllt, allerdings gilt die Netzausbaupflicht nicht für die Fläche. Doch in Zeiten der Digitalisierung wollen nicht nur Städter einen Handyempfang haben, sondern auch Landbewohner. Beispielsweise müssen auch Landwirte die Möglichkeiten haben, Inhalte über das Internet zu versenden.

Vor allem Süddeutschland mit Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist in ländlichen Gebieten schlecht versorgt. Auch in Hessen und Ostdeutschland mit Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen gibt es Nachholbedarf.

Aber auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen besteht Verbesserungspotenzial. Dort gibt es noch rund 70.400 weiße Flecken, also Funklöcher, und 166.861 graue Flecken, die nur von einem Netzbetreiber mit 4G versorgt werden. Am schlechtesten schneidet in NRW das Gebiet Ostwestfalen-Lippe ab: Höxter (8,8 %), Paderborn (6,4 %) und Lippe (6,2 %) haben mehr graue Flecken als der NRW-Durchschnitt (4,9 %).

Was steckt hinter der schlechten Netzabdeckung in Deutschland?

Eine Ursache für die schlechte Netzabdeckung in Deutschland ist das in vielen Regionen herrschende Stadt-Land-Gefälle. Deshalb ist die Netzabdeckung in den einzelnen Gebieten lückenhaft.

Ein anderer Bereich des Bundesnetzberichts zeigt die Netzabdeckung auf Autobahnen und Bahnstrecken. Seit Anfang 2020 muss es eigentlich überall eine 4G-Abdeckung geben. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Eine Ausnahme bilden Gebiete, in denen die Errichtung von Funkmasten auch in Zukunft rechtlich und faktisch nicht möglich sein wird. An diesen Funklöchern wird sich also nichts ändern.

Außerdem ist der Netzempfang in geschlossenen Räumen begrenzt. Wenn sich zu viele Nutzer innerhalb einer Funkzelle befinden, kann die Netzverbindung ebenfalls langsamer werden. Deshalb fallen die Netzwerke häufig bei Großveranstaltungen wie Konzerten oder Fußballspielen aus.

Ist die Netzabdeckung abhängig von meinem Handy?

Die Netzabdeckung hat grundsätzlich nichts mit deinem Handy zu tun. Allerdings können Schwankungen beim Empfang oder der Netzstärke auch von der Antennenstärke deines Smartphones abhängen.

Oft hilft es hier, einfach den Standort zu wechseln. Wenn du zum Beispiel in einem Gebäude bist, stellst du dich am besten an ein Fenster oder direkt vor die Tür.

Welches ist das beste Netz?

Jährlich schicken die drei Fachzeitschriften Connect, Chip und Computerbild ihre Tester quer durch Deutschland, um die Netzwerkqualität der einzelnen Mobilfunkanbieter zu testen: Sowohl bei der Sprachqualität als auch bei der Datenverbindung belegt das Netz der Deutschen Telekom weiterhin den ersten Platz. Knapp dahinter liegt das Mobilfunknetz von Vodafone. Auf dem dritten Platz liegt das Netz von O2 Telefónica. Das Netz von O2 hat in den letzten Jahren aufgeholt: Bei der Netzabdeckung in der Stadt hat es fast zu Telekom und Vodafone aufgeschlossen, auf dem Land jedoch noch Nachholbedarf.

In der Beispielregion Ostwestfalen-Lippe zeigt sich deutlich, wie unterschiedlich der Empfang der Anbieter je nach Region ausfallen kann: Im Raum Höxter, Lippe und Paderborn haben alle drei Mobilfunkanbieter eine 4G-Abdeckung unter dem NRW-Durchschnitt: Telekom (93,7 %), Vodafone (87,8 %) und Telefónica (88,4 %). In den gut versorgten Räumen wie Herford, Bielefeld, Gütersloh oder Minden-Lübbecke liegt die Abdeckung jeweils über 94 %.

Was kann ich bei dauerhaft schlechtem Netz tun?

Wie du am Beispiel der Region Ostwestfalen-Lippe sehen kannst, gibt es bei den Anbietern oft unterschiedliche Netzvarianten. Daher kann es sich immer lohnen, diese miteinander zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.

Auf der Online-Karte der Bundesnetzagentur kannst du herausfinden, welcher Mobilfunkanbieter für deine Region am besten geeignet ist. Dazu musst du nur deinen Wohnort eingeben und siehst dann, welcher Anbieter in deiner Gegend die höchste Netzabdeckung hat.

Wie kündige ich meinen Handyvertrag?

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Der schlechte Empfang beim Telefonieren und Surfen geht dir auf die Nerven? Wir unterstützen dich gerne bei der Kündigung deines Handyvertrags. Nutze hierfür unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage:

  1. Wähle deinen Anbieter in unserer Datenbank aus
  2. Ergänze das Kündigungsschreiben mit deinen Daten
  3. Versende die Kündigung direkt an den Anbieter
Aufgrund der Änderungen im neuen Telekommunikationsgesetz kannst du deinen Vertrag jetzt noch einfacher kündigen: Nachdem die Mindestlaufzeit abgelaufen ist, kannst du jederzeit innerhalb eines Monats kündigen. Auch die Rufnummernmitnahme ist für dich kostenlos.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Das neue Telekommunikationsgesetz: Das solltest du wissen! https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/neues-telekommunikationsgesetz/ Wed, 01 Dec 2021 10:34:00 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=32602 Am 01. Dezember 2021 ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Diese bringt für Verbraucher erfreuliche Änderungen mit sich. Wir verraten euch die wichtigsten Inhalte.   Die Gesetzesreform bringt Verbesserungen für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge. Die Änderung gilt auch rückwirkend für Verträge, die du vor dem 01. Dezember 2021 geschlossen hast. Das neue Telekommunikationsgesetz hat keine … Continued

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Am 01. Dezember 2021 ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Diese bringt für Verbraucher erfreuliche Änderungen mit sich. Wir verraten euch die wichtigsten Inhalte.  

Die Gesetzesreform bringt Verbesserungen für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge. Die Änderung gilt auch rückwirkend für Verträge, die du vor dem 01. Dezember 2021 geschlossen hast. Das neue Telekommunikationsgesetz hat keine Übergangszeit und greift somit unmittelbar für alle Verträge.

Diese Änderungen erwarten dich als Verbraucher  

Gerade im Mobilfunkbereich aber auch für Festnetz- und Internetverträge ändert sich einiges. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz gibt es zahlreiche Zugeständnisse an den Verbraucher:

  • Abschaffung der Vertragsverlängerung: Monatliche Kündigungsmöglichkeit bei automatisch verlängerten Verträgen 
  • 12 Monats-Tarifalternative: Alternativverträge mit weniger als 12 Monaten Laufzeit 
  • Einseitige Vertragsveränderung: Kündigungsmöglichkeit ohne Frist bei nachteiligen Tarifänderungen 
  • Tarifberatung: Jährliche Benachrichtigung über optimalen Tarif 
  • Rufnummernportierung/ -mitnahme: Kostenloser Service 
  • Recht auf schnelles Internet: Pflicht für Internetanschlüsse mit Mindestbandbreite 
  • Ermäßigung bei langsamem Internet: Recht auf Entschädigung für Verbraucher 
  • Entschädigung bei Internet-Störungen oder Technikerausfall: Behebung der Störungen binnen 24h durch den Anbieter 
  • Umzug: Bei nicht Erfüllung der Leistung gilt eine einmonatige Kündigungsfrist 

Die Neuerungen im Einzelnen: Kürzere Kündigungsfristen, Vertragsalternativen und bessere Tarifberatung 

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz erhältst du mehr Rechte bei deinen Telefon-, Internet- und Handyverträgen. 

Abschaffung der automatischen Verlängerung  

Bisher musstest du das Laufzeitende genau im Blick behalten, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Damit ist jetzt Schluss: Zwar verlängert sich dein Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit weiter auf unbestimmte Zeit – du kannst deinen Vertrag dann allerdings jederzeit monatlich kündigen.

12 Monats-Tarifalternative 

Anbieter müssen zu Verträgen, die länger als 12 Monate laufen, eine Alternative mit weniger als 12 Monaten anbieten. Damit bist du flexibler und musst dich nicht mehr so lange an deinen Anbieter binden. Wenn die Leistungen nicht mehr deinen Vorstellungen entsprechen, kannst du deinen Vertrag schneller kündigen.

Manche Anbieter verlangen für die kürzere Laufzeit einen höheren Preis.

Außerordentliche Kündigung bei einseitiger Vertragsveränderung 

Unter bestimmten Bedingungen kann der Anbieter deinen Vertrag einseitig ändern. Wenn die Änderungen nicht ausschließlich zu deinem Vorteil oder gesetzlich verpflichtend sind, kannst du außerordentlich kündigen.

Dein Anbieter muss dich mindestens einen Monat vor der Änderung benachrichtigen. Ab Erhalt der Nachricht kannst du innerhalb von drei Monaten oder zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

Für die Änderung dürfen dir keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Tarifberatung zu optimalem Tarif 

Häufig passen Anbieter die Tarife an, ohne ihre Kunden zu informieren. Somit bleiben viele Verbraucher oft in teuren Tarifen, obwohl sie beim gleichen Anbieter einen günstigeren erhalten könnten.

Nun muss dein Anbieter dich einmal im Jahr über den optimalen Tarif informieren, ausgehend von deinem aktuellen Tarif. Bei einem besseren Angebot kannst du also einfach wechseln.

Kostenlose Rufnummernportierung/ -mitnahme  

Wenn du deine Rufnummer zu deinem neuen Anbieter mitnehmen möchtest, ist das nun kostenlos. Kommt es bei der Portierung zu einer Unterbrechung von mindestens einem Arbeitstag, kannst du 20 Prozent bzw. mindestens 10 Euro des Monatstarifs zurückverlangen. Das gilt auch, wenn Termine zur Portierung nicht eingehalten werden oder diese fehlschlägt.

Das ändert sich bei Internetverträgen: Schnelles Internet wird zur Pflicht 

Recht auf schnelles Internet 

Laut der Gesetzesnovelle können Verbraucher nun ihr Recht auf schnelles Internet einfordern. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, Internetanschlüsse mit einer bestimmten Mindestbandbreite anzubieten.

Das gilt vor allem für bisher unterversorgte Regionen. Als Maßstab wird die für die Mehrheit der Deutschen verfügbare Bandbreite gesehen. Das sind im Schnitt bis zu 50 Megabit pro Sekunde.

Ermäßigung bei langsamem Internet 

Als Verbraucher musst du jetzt nur noch für die Internetgeschwindigkeit zahlen, die du auch wirklich bekommst. Wenn dein Anbieter dir die zugesicherte Geschwindigkeit nicht liefert, kannst du die Kosten mindern.

Das Minderungsrecht orientiert sich dabei an der Höhe der Abweichung. Wenn bei dir beispielsweise nur 50 Prozent vereinbarten 10 Megabits pro Sekunde ankommen, musst du nur die Hälfte des Preises zahlen. Die Abweichung oder Unterbrechung muss dabei kontinuierlich oder regelmäßig erfolgen.

Die Breitbandmessung deines Anschlusses muss über die offizielle Desktop-App der Bundesnetzagentur erfolgen. Dafür musst du an drei unterschiedlichen Kalendertagen insgesamt 30 Messungen durchführen. Zwischen den Messtagen muss jeweils ein Tag Abstand liegen, die Messungen sollen zudem über den Tag verteilt stattfinden. Für Mobilfunk soll 2022 eine Lösung folgen.

Entschädigung bei Internetstörungen oder Technikerausfall 

Bei Terminabsagen von Technikern oder Ausfällen von Telekommunikationsdiensten kannst du vom Anbieter eine kurzfristige Entstörung oder gegebenenfalls eine Entschädigung verlangen.

Anbieter müssen nun Störungen innerhalb von 24 Stunden beheben. Sollte es zu einem längeren Netzausfall von mindestens drei Tagen nach Meldung kommen, hast du Anspruch auf Entschädigung. Hier sieht die Regelung fünf Euro oder zehn Prozent des monatlichen Tarifs vor. Ab dem fünften Tag kannst du bis zu zehn Euro bzw. 20 Prozent des Tarifes als Entschädigung verlangen.

Kürzere Kündigungsfrist bei Umzug 

Kann dein Anbieter die Leistung zum aktuellen Tarif am Wohnort nicht erfüllen, kannst du außerordentlich kündigen. Hier gilt nun anstelle einer dreimonatigen Kündigungsfrist eine Frist von einem Monat.

Weitere kleinere Änderungen 

Wenn dein E-Mail-Konto auch Teil des Kommunikationsvertrags ist, darfst du nach Vertragsende künftig nicht mehr ohne Vorwarnung von deinem Postfach ausgeschlossen werden. Auch nach Vertragsende musst du weiterhin auf deine E-Mails zugreifen können. Wie lange genau, darüber entscheidet die Bundesnetzagentur noch.

Nur wenn du mit mindestens 100 Euro im Zahlungsrückstand bist, kann der Anbieter das Postfach sperren. Die Sperre muss der Anbieter außerdem zwei Wochen vorher schriftlich mitteilen. Zudem darf eine Sperrung nur Leistungen betreffen, mit denen du im Rückstand bist. Wenn du z. B. deinen Handyvertrag nicht bezahlt hast, kannst du deswegen nicht vom Festnetz getrennt werden.

Fragen der aboalarm Community zum Telekommunikationsgesetz

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Wir beantworten Fragen, die unsere Nutzer häufig gestellt haben:  

In welchen Fällen kann ich kündigen? 

Das neue Telekommunikationsgesetz hat keine Übergangszeit und greift somit unmittelbar für alle Telekommunikationsverträge: Mobilfunk, Internet und Festnetz.

Folgende neue Möglichkeiten zur Kündigung bietet dir das neue Gesetz:

  • Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: Ist deine Mindestvertragslaufzeit vorbei, kannst du jederzeit monatlich kündigen.
  • Bei einseitiger Vertragsveränderung: Nimmt dein Anbieter Änderungen in deinem Vertrag vor und sind diese nicht ausschließlich zu deinem Vorteil oder gesetzlich verpflichtend, kannst du innerhalb von drei Monaten kündigen.
  • Bei einem Umzug: Kann dein Anbieter deine vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort nicht erfüllen, darfst du mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen (vorher waren es drei Monate).

Wie muss ich eine Kündigung aufgrund des Telekommunikationsgesetzes formulieren, damit mein Anbieter sie berücksichtigt? 

Da das Gesetz sofort in Kraft tritt, wird jede Kündigung ab 01.Dezember bereits entsprechend der neuen Regelung bearbeitet. Wenn du deinen Vertrag nun kündigen möchtest, gib als Zeitpunkt am besten „zum nächstmöglichen Termin“ im Kündigungsschreiben an.

Nicht alle Anbieter zeigen sich aktuell fair: Einige versuchen auch nach Ablauf der Mindestlaufzeit, Handy- oder Telefonverträge um 12 Monate zu verlängern.

Um auf Nummer sicher zu gehen, gib im Kündigungsschreiben an, dass du deinen Vertrag aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes §56 Abs. 3 TKG-neu zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden willst.

Gibt es eine eigene Kündigungsvorlage für das Telekommunikationsgesetz? 

Eigentlich sollte kein Hinweis im Kündigungsschreiben nötig sein, da jede Kündigung seit dem 01. Dezember 2021 automatisch entsprechend dem neuen Telekommunikationsgesetz behandelt werden muss. Unsere bisherige Erfahrung zeigt jedoch: Viele Anbieter haben hier noch Nachholbedarf.

Um dir das Kündigen zu erleichtern, findest du bei allen Kommunikationsanbietern unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage zum Telekommunikationsgesetz.

Ich habe vor dem 01. Dezember 2021 gekündigt. Muss ich jetzt eine neue Kündigung versenden? 

Falls du bereits vor dem 01. Dezember gekündigt hast, ist die Sache etwas komplizierter: Du kannst deine Kündigung nämlich nicht zurücknehmen. Du kannst versuchen, eine neue Kündigung mit kürzerer Kündigungsfrist und einem Verweis auf das Telekommunikationsgesetz §56 Abs. 3 TKG-neu hinterher zu schicken.

Hier solltest du jedoch darauf achten, dass dein Anbieter deine „Rücknahme“ nicht als Vertragsverlängerung ansieht. Das könnte der Fall sein, wenn du mit deinem Anbieter anderen Tarife oder Konditionen aushandelst.

Bei Fragen zu deiner Kündigung steht dir stets unser erfahrener Support zur Seite.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Rufnummernmitnahme muss nicht kompliziert sein https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/rufnummernmitnahme/ Mon, 03 May 2021 10:00:00 +0000 http://www.aboalarm.de/blog/?p=4817 Die Rufnummernmitnahme verläuft nicht immer reibungslos und ist manchmal kompliziert. Lies hier, wie du eine Portierung in die Wege leiten kannst. Die Mitnahme der eigenen Rufnummer ist praktisch – so musst du deinen Freunden und Bekannten nicht extra deine neue Nummer geben. Kunden haben laut Telekommunikationsgesetz sogar ein Recht auf die Rufnummernmitnahme. Wir sagen dir, … Continued

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Die Rufnummernmitnahme verläuft nicht immer reibungslos und ist manchmal kompliziert. Lies hier, wie du eine Portierung in die Wege leiten kannst.

Portierung” ist ein anderer Begriff für Rufnummernmitnahme. Seit Dezember 2021 ist die Mitnahme der Rufnummer kostenlos.

Die Mitnahme der eigenen Rufnummer ist praktisch – so musst du deinen Freunden und Bekannten nicht extra deine neue Nummer geben. Kunden haben laut Telekommunikationsgesetz sogar ein Recht auf die Rufnummernmitnahme. Wir sagen dir, was du beachten musst, wenn du deine alte Nummer behalten willst.

Kann ich meine Rufnummer überhaupt mitnehmen?

Laut Telekommunikationsgesetz (§59) hast du als Kunde im Falle eines Anbieterwechsels das Recht auf die Mitnahme deiner Rufnummer. Dabei ist es egal, ob du einen festen Vertrag mit Laufzeit oder nur eine Prepaid-Karte besitzt. Dieses Gesetz gilt allerdings nur dann, wenn es sich tatsächlich um einen Wechsel zwischen zwei verschiedenen Anbietern handelt. So besteht beispielweise bei einem Vertragswechsel zwischen Aldi Talk und Base, die beide zu E-Plus gehören, oder auch von Fonic zu O2, die zur Telefónica Gruppe gehören, kein Recht darauf die Rufnummer mitzunehmen.

Beachte außerdem, dass dein neuer Anbieter deiner Rufnummernmitnahme vertraglich zustimmen muss. Dies ist allerdings nur eine rein formale Angelegenheit und eine Ablehnung liegt nicht im Interesse des neuen Anbieters.

Wann ist eine Rufnummernmitnahme möglich?

Seit 2012 musst du als Mobilfunkkunde nicht mehr warten, bis dein alter Vertrag ausläuft, sondern kannst schon vorher deine Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Wenn du deinen Vertrag beenden möchtest, ist eine Rufnummernmitnahme frühestens 123 Kalendertage vor Vertragsende möglich. Beachte allerdings, dass du die Kosten deines Altvertrages bis zum Laufzeitende parallel zu deinem neuen Tarif weitertragen musst.

Die vorzeitige Portierung dauert in der Regel etwa 7 Arbeitstage. Nach dieser Zeit bist du dann bei deinem neuen Anbieter unter deiner alten Nummer erreichbar.

Hast du deinen Vertrag bereits beendet, muss die Portierung spätestens nach 90 Tagen erfolgen. Anderenfalls verlierst du das Recht auf deine Mobilfunknummer.

Wieviel kostet eine Rufnummernmitnahme?

Seit dem im Dezember 2021 in Kraft getretenenen Telekommunikationsgesetz ist die Mitnahme der Rufnummer kostenlos. Weder dein alter Anbieter noch der neue Netzbetreiber dürfen somit mehr Geld für deine Rufnummernportierung verlangen.

Wie funktioniert die Rufnummernmitnahme?

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Grundsätzlich läuft dieser Prozess immer ähnlich ab, egal ob du deinen Handy-, Prepaid- oder Festnetzvertrag kündigst und die Portierung der Rufnummer in Auftrag geben willst. An erster Stelle deiner Rufnummernmitnahme steht zunächst einmal die fristgerechte Kündigung deines alten Handy-, Prepaid- oder Festnetzvertrages. Wenn du nicht genau weißt, wie du dabei vorgehen sollst, helfen dir unsere Artikel Handyvertrag kündigen oder Telefonanschluss kündigen sicher weiter.

Verlange von deinem alten Anbieter in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung, da du diese in den meisten Fällen bei deinem neuen Anbieter vorlegen musst. Auch die alte Kundennummer parat zu haben, schadet nicht.

Schließt du nun einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter ab, musst du ihn darauf hinweisen, dass du deine alte Rufnummer mitnehmen willst. Dadurch erteilst du deinem alten Provider formal den Auftrag deine Nummer beim bisherigen Anbieter einzufordern.

Wenn du deinen Vertrag direkt im Geschäft abschließt, denk daran, dem Mitarbeiter gleich zu sagen, dass du die Portierung deiner Rufnummer wünschst. Schließt du deinen Vertrag online ab, wird die Portierung meist direkt im Bestellprozess abgefragt.

Die großen Telekommunikationsanbieter haben jeweils eine eigene Informationsseite, auf der du alle Details nachlesen kannst. Zusätzlich findest du im nächsten Absatz hilfreiche Artikel, in denen du weitere nützliche Tipps zur Rufnummernportierung nachlesen kannst.

Alle Infos haben wir in folgender Infografik noch einmal für dich zusammengefasst.

So läuft die Rufnummernmitnahme bei den verschiedenen Anbietern ab

Wir haben uns für dich einmal angeschaut, wie die Portierung bei einigen Anbietern abläuft:

Das gibt es sonst noch zu beachten

Denk daran, deine Rufnummernmitnahme rechtzeitig in Auftrag zu geben. Um die Portierung möglichst reibungslos zu gestalten, braucht dein Anbieter etwa 10 Werktage. Das heißt, du musst ihm früh genug mitteilen, dass du deine Rufnummer mitnehmen willst.

Außerdem ist die Rufnummernmitnahme nur dann möglich, wenn deine Daten beim alten und beim neuen Anbieter vollkommen identisch sind. Bereits kleine Abweichungen können zum Verhängnis werden. So kann zum Beispiel schon die Bezeichnung “Straße”, “Strasse” oder “Str.” einen Unterschied machen. Achte hier also akribisch darauf, dass deine Angaben übereinstimmen.

Sieh dir deine Daten deshalb vor der Kündigung ganz genau an und ändere sie gegebenenfalls, bevor du die Portierung in Auftrag gibst. Ansonsten kann es zu unnötigen Schwierigkeiten kommen.

Möchtest du deine Festnetznummer portieren? Das funktioniert nur, solange du innerhalb desselben Vorwahlbereichs bleibst. Im Falle eines Umzugs, der über den Vorwahlbereich hinaus geht, kannst du deine Festnetznummer nicht behalten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Abofalle Handy, Festnetz und Internet: das Treuegeschenk https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/abofalle-handy/ Thu, 05 Dec 2019 11:00:45 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=28503 Dein Anbieter belohnt endlich deine Treue und schenkt dir was? Vorsicht, die Freude darüber währt meist nur kurz! Denn wer denkt dabei schon an eine Abofalle bei Handy, Festnetz und Co.? Treue lohnt sich nicht – oder doch? Des Öfteren haben wir darüber berichtet, dass langjährige Kunden bei Anbietern oft das Nachsehen haben. Sie stecken … Continued

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Dein Anbieter belohnt endlich deine Treue und schenkt dir was? Vorsicht, die Freude darüber währt meist nur kurz! Denn wer denkt dabei schon an eine Abofalle bei Handy, Festnetz und Co.?

Treue lohnt sich nicht – oder doch?

Des Öfteren haben wir darüber berichtet, dass langjährige Kunden bei Anbietern oft das Nachsehen haben. Sie stecken in überteuerten Verträgen fest und bekommen nichts von den Vorteilen zu spüren, mit denen ihre Anbieter Neukunden anlocken und binden wollen.

Kurz gesagt: Treue wird nicht belohnt!

Wie schön ist es da doch zu hören, dass es scheinbar Ausnahmen gibt! Berichtet wird von sogenannten Treuegeschenken und man möchte glauben, dass ein Umdenken stattgefunden hat und die Anbieter endlich auch Bestandskunden belohnen.

Zu schön, um wahr zu sein: das Treuegeschenk

Es wird von Rabatten, mehr Datenvolumen oder einer zusätzlichen SIM-Karte berichtet. Diese vermeintlichen Geschenke möchten Anbieter ihren Kunden machen. Es soll ein Dankeschön für deine Treue sein und wird dir meist mit einem Telefonat nähergebracht.

Aber Vorsicht! Wenn dein Anbieter mit Geschenken um sich wirft, solltest du vorsichtig sein!

Das schöne Geschenk: doch nur eine versteckte Abofalle?

In der Tat berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg genau das. Das Treuegeschenk einiger Anbieter ist nicht, was es auf den ersten Blick zu sein scheint. Beschrieben werden Fälle, bei denen Kunden Anrufe ihres Anbieters erhalten und ihnen Rabatte auf die nächste Rechnung, mehr Datenvolumen oder eine zusätzliche SIM-Karte als Geschenk für ihre Treue angeboten wird. Natürlich überwiegt erst einmal die Freude über das Treuegeschenk, denn wer mag keine Geschenke? Und wer denkt dabei schon an eine Abofalle bei Handy-, Festnetz- oder Internetverträgen?
Doch wie sich bereits kurze Zeit später herausstellt, sind diese zusätzlich versprochenen Extra-Leistungen keineswegs kostenlos und bringen meist einen zusätzlichen Vertrag oder gar einen teureren Tarif mit sich. Das Erwachen kommt spätestens, sobald du die nächste Rechnung in der Hand hältst.

Und nicht nur das! Meist verlängert sich dein Vertrag außerdem ungewollt, da du mit den neuen Optionen meist unwissentlich einem neuen Vertrag zugestimmt hast. So fängt ab diesem Zeitpunkt eine neue Vertragslaufzeit an.
Oftmals erinnern sich die Betroffenen danach nicht daran einem neuen Vertrag zugestimmt zu haben. Sie hatten ja nur ein Geschenk angenommen und sind dadurch in der Abofalle gelandet.

Abofalle Handy, Festnetz und Internet vermeiden – das kannst vorab tun

Am besten du lässt dich am Telefon auf keinerlei Gespräche um Vertragssachen mit deinem Anbieter ein. Auch wenn es dir unhöflich vorkommt, solltest du das Gespräch abbrechen und keinerlei kostenlosen Zusatzleistungen zustimmen. Das fällt sicher schwer, schützt dich aber vor zusätzlichen Kosten, die hierbei entstehen können. Um ganz sicher zu gehen, dass dein Anbieter dich nicht anruft, untersage Anrufe zu sogenannten Werbezwecken. Das kannst du auch bereits bei Vertragsabschluss tun und es dir am besten schriftlich bestätigen lassen. Falls du dies damals versäumt hast, kannst du den Widerspruch jederzeit nachreichen. Denn dein Anbieter darf dich nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung zu Werbezwecken kontaktieren.

In die Abofalle Handy, Festnetz und Internet getappt? So kommst du raus!

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Normalerweise darf ein Vertrag am Telefon nur dann zustande kommen, wenn du die Konditionen vorher ausführlich und verständlich erläutert bekommen hast. Doch es ist natürlich im Nachhinein schwierig nachzuweisen, dass das nicht geschehen ist.

Du hast bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages die Möglichkeit diesen innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen, solltest du dich noch innerhalb der Frist befinden.

Das kannst du ganz einfach und schnell über unseren Versandservice machen, indem du das passende Widerrufsschreiben ausfüllst und direkt über uns an deinen Anbieter verschickst. Du erhältst direkt im Anschluss den Versandnachweis bequem per E-Mail und kannst dich erst einmal zurücklehnen.

Leider ist auch nicht für jeden Vertragsabschluss zwingend eine Unterschrift von dir notwendig. Man sollte jedoch meinen, dass die Vertragsmodalitäten bei Telekommunikationsverträgen so umfangreich sind, dass es hier einer schriftlichen Zustimmung, inklusive der Unterschrift des Vertragsinhabers, bedarf. Der Bundesgerichtshof sieht das in seinem Urteil aus dem Jahr 2014 tatsächlich ähnlich.
Es empfiehlt sich also den Anbieter darauf hinzuweisen, dass du am Telefon keinem neuen Vertrag zugestimmt hast bzw. zustimmst und natürlich erwartest, dass man dir Änderungen in diesem Umfang immer in schriftlicher Form zukommen lässt.

Solltest du betroffen sein und weitere Schwierigkeiten mit deinem Anbieter auftreten, ist die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland eine gute Anlaufstelle. Man hat hier bereits Erfahrungen mit dieser Art von Abofalle bei Handy-, Festnetz- und Internetverträgen gesammelt und kann dir Tipps geben, wie du weiter dagegen vorgehen kannst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Telekom Vertrag umschreiben – so klappt´s ganz unkompliziert! https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/telekom-vertrag-umschreiben/ Tue, 26 Nov 2019 08:49:33 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=28439 Deinen Telekom Vertrag umschreiben lassen, kann dir viel Geld und Ärger sparen, wenn du ihn nicht mehr benötigst. Wenn du unsere Tipps beachtest, kannst du die Sache schnell und unkompliziert über die Bühne bringen. Du ziehst um und möchtest deinen DSL-Vertrag loswerden oder du hast einen besseren Handytarif gefunden, dein alter Vertrag läuft aber noch … Continued

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Deinen Telekom Vertrag umschreiben lassen, kann dir viel Geld und Ärger sparen, wenn du ihn nicht mehr benötigst. Wenn du unsere Tipps beachtest, kannst du die Sache schnell und unkompliziert über die Bühne bringen.

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Du ziehst um und möchtest deinen DSL-Vertrag loswerden oder du hast einen besseren Handytarif gefunden, dein alter Vertrag läuft aber noch für mehrere Monate? Dann solltest du deinen Telekom Vertrag umschreiben. Das funktioniert auch, wenn du selbst einen Vertrag, zum Beispiel von deinem Ehepartner oder als Erbe, übernehmen willst. Wie genau du dabei vorgehen solltest, haben wir dir in diesem Artikel zusammengefasst.

Telekom Vertrag umschreiben: So funktioniert´s mit deinem Handyvertrag

Einen Telekom Vertrag umschreiben zu lassen, ist laut Telekom FAQ nicht sehr kompliziert. Die Person, die den Vertrag übernehmen möchte, muss einfach das Formular zur Übernahme eines Mobilfunkvertrages auf der Telekom Webseite ausfüllen und an die Telekom senden. Wenn die Änderung erfolgreich war, erhalten beide Parteien im Anschluss eine schriftliche Benachrichtigung über die Umschreibung.

Du bist nicht bei der Telekom und willst deinen Vertrag umschreiben? Dann lies in unserem Beitrag nach, wie das funktioniert: Handyvertrag umschreiben – das musst du beachten.

Fall 1: Du möchtest den Vertrag übernehmen

Rufe das oben verlinkte Formular zur Übernahme auf und fülle es aus. Bist du schon Kunde bei der Telekom, kannst du es unter Angabe deiner Kundennummer über das Kontaktformular an die Telekom senden. Füge außerdem eine Kopie deines Personalausweises bei. Bist du noch kein Telekom-Kunde, musst du dein Formular und deine Identität persönlich in einem Telekom-Shop prüfen lassen. Den Wechsel kannst du dann nicht online vornehmen.

Möchtest du einen Telekom Vertrag umschreiben, nachdem der vorherige Vertragspartner verstorben ist, musst du dem Antrag noch eine Kopie der Sterbeurkunde hinzufügen.

Beachte die bestehenden Kündigungsfristen des neuen Vertrages, damit er sich nicht ungewollt verlängert.

Fall 2: Du möchtest deinen Vertrag abgeben

In diesem Fall muss derjenige, der deinen Vertrag übernimmt, die oben genannten Schritte durchführen damit die Vertragsübernahme klappt. Du brauchst nur noch auf die Bestätigung der Telekom zu warten.

Telekom Vertrag umschreiben: Das musst du bei deinem DSL-Vertrag beachten

Einen DSL Telekom Vertrag umschreiben lassen, kann man zum Beispiel, wenn man aus einer WG auszieht oder nach einer Scheidung. Das Vorgehen ist hier ein klein wenig aufwändiger und funktioniert in zwei Schritten: Schritt 1 besteht in der Aufgabe des Nutzungsrechts für den ehemaligen Vertragsinhaber bevor sich der neue Vertragspartner in Schritt 2 um den Auftrag zur Rufnummernübernahme kümmern muss.

Fall 1: Du möchtest den Vertrag übernehmen

Wenn du einen DSL Telekomvertrag auf dich umschreiben lassen möchtest, muss der alte Anschlussinhaber zunächst über das passende Telekom Kontaktformular die Aufgabe des Nutzungsrechts an der betreffenden Rufnummer beantragen. Ist das geschehen, kannst du selbst den Auftrag zur Rufnummernübernahme stellen. Verfügst du bereits über einen bestehenden Anschluss benutze dazu das Kontaktformular zur Rufnummernmitnahme auf der Website. Bei einem Neuanschluss gehst du zunächst über das Online Shop-Portal und wählst den passenden Tarif. Dann füllst du wie im oberen Schritt das Formular zur Rufnummernmitnahme aus – und schon ist die Übernahme beantragt.

Fall 2: Du möchtest deinen Vertrag abgeben

Hier funktioniert die Umschreibung wie oben beschrieben. In diesem Fall bist allerdings du es, der zuerst über das Formular die Aufgabe des Nutzungsrechts beantragen muss. Dann muss derjenige, der deinen Vertrag übernehmen möchte das Formular zur Rufnummernmitnahme ausfüllen, abschicken und gegebenenfalls einen neuen Anschluss beantragen. Ist das geschehen, braucht ihr nur noch auf die Bestätigung der Telekom über die erfolgreiche Umschreibung zu warten.

Dein Kontakt zur Telekom bei weiteren Fragen

Kontakt Mobilfunk:

Kontakt DSL:

Kündigungsfrist in Sichtweite? Fristgerechte Kündigung als Alternative zur Umschreibung

Du möchtest deinen Vertrag unbedingt loswerden und die Kündigungsfrist steht kurz bevor? Anstatt einer Umschreibung kannst du dann rechtzeitig kündigen und die verbleibende Zeit deines laufenden Vertrages noch abwarten.

Ganz unkompliziert klappt deine Kündigung mit dem aboalarm- Kündigungsservice. Hier brauchst du nur noch über unsere Anbietersuche deinen Anbieter auswählen und du wirst direkt auf das vorgefertigte und anwaltlich geprüfte Kündigungsschreiben weitergeleitet. Noch einfacher ist es, wenn du einfach auf die oben hinterlegten Banner klickst, die dich direkt zum Kündigungsschreiben weiterleiten. Dort musst du nur noch deine Daten eintragen und kannst die Kündigung direkt an die Telekom versenden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Handyvertrag für Kids: Das gibt’s beim ersten Mobilfunkvertrag zu beachten https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/handyvertrag-fuer-kids/ Thu, 26 Sep 2019 05:58:21 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=27989 Das Handy ist aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile gehören Smartphones auch schon zum Alltag der Kleinsten. Was es bei einem Handyvertrag für Kids zu beachten gibt und welche Tarif-Modelle Sinn machen, liest du hier! Bereits ein Drittel aller 8 bis 9-jährigen Kinder besitzt ein eigenes Handy. Bei den 10 bis 11-Jährigen sind … Continued

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Das Handy ist aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile gehören Smartphones auch schon zum Alltag der Kleinsten. Was es bei einem Handyvertrag für Kids zu beachten gibt und welche Tarif-Modelle Sinn machen, liest du hier!

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Bereits ein Drittel aller 8 bis 9-jährigen Kinder besitzt ein eigenes Handy. Bei den 10 bis 11-Jährigen sind es bereits 75 Prozent und ab 12 Jahren verfügt so gut wie jedes Kind über ein Smartphone, so eine aktuelle Studie von Statista. Der wachsenden Menge an jüngeren Handynutzern stehen eine Vielzahl an Tarif-Möglichkeiten gegenüber. Viele Eltern fragen sich deshalb, was die beste Option für sie und ihr Kind ist. Damit du bei den zahlreichen Tarifen den Durchblick behältst, haben wir dir zusammengefasst, welche Handyverträge für Kids zur Auswahl stehen und worauf du sonst noch achten solltest.

Handyvertrag für Kids: diese Tarif-Optionen hast du

Wenn du vor der Wahl stehst, welcher Handyvertrag für Kids der richtige für dich und dein Kind ist, hast du im Wesentlichen folgende drei Auswahlmöglichkeiten mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen:

Der Prepaid-Tarif

Bei der Prepaid-Option lädst du die Sim-Karte deines Kindes einfach jeden Monat mit dem gewünschten Geldbetrag auf. Dein Kind kann dann so lange die Dienstleistungen für Telefonie, SMS und mobile Daten nutzen, bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Diese Option bietet sich vor allem für Erstnutzer und jüngere Kinder an, weil sich die Kosten sehr gut kontrollieren lassen. Als Elternteil solltest du allerdings immer aufmerksam sein, wie viel Guthaben dein Kind schon verbraucht hat und ob es dich damit im Notfall noch erreichen kann.

Der reguläre Mobilfunk-Tarif

Ein normaler Smartphone-Vertrag wird für einen längeren Zeitraum geschlossen und kann je nach gewünschtem Leistungspaket gewählt werden. Teilweise ist auch schon ein entsprechendes Endgerät inbegriffen. Sie sind langfristig meist teurer als die Prepaid-Option, bieten dafür allerdings oft auch mehr Leistung an.

Für ältere Kinder, die schon über einen verantwortungsbewussteren Umgang mit dem Smartphone verfügen, kann sich diese Option lohnen. Das Leistungspaket kann individuell zusammengestellt werden und bei vielen Mobilfunk-Verträgen sind zahlreiche Zusatzoptionen verfügbar, zum Beispiel die Sperrung bestimmter Nummern. Beachte allerdings, dass du dich meist für einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten an den Vertrag bindest.

Der spezielle Handyvertrag für Kids

Viele Anbieter haben bereits spezielle Handyverträge für Kids im Programm, die entweder als Prepaid-Variante oder als Laufzeitvertrag gebucht werden können. Sie sind oft mit Zusatzfunktionen ausgestattet, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet sind. Dazu zählt zum Beispiel eine Ortungsfunktion oder die Möglichkeit, die Nummer der Eltern auch ohne Restguthaben anrufen zu können.

Ob sich diese Variante für dich und dein Kind anbietet, hängt ganz davon ab, welche Nutzungsgewohnheiten dein Kind hat und welche Zusatzoptionen es tatsächlich braucht. Hier lohnt es sich genau zu überprüfen, was im Handyvertrag für Kids enthalten ist und ob sich die Kosten lohnen. Auch ein Vergleich verschiedener Tarife ist zu empfehlen.

Alle drei Optionen und ihre Vor- und Nachteile findest du in folgender Infografik:

Handyvertrag für Kids

Handyvertrag für Kids: Darauf solltet ihr achten, um Kostenfallen zu vermeiden

Bereits im Vorhinein lohnt es, sich einige Überlegungen anzustellen, um überflüssige Kosten durch die Handynutzung deiner Kids zu vermeiden. So solltest du vor der Anschaffung eines Tarifs überlegen, wie viele Minuten, SMS und Datenvolumen wirklich nötig sind. So kannst du dich für den passenden Tarif entscheiden und umgehst Mehrkosten.

Experten zufolge sind gerade bei jüngeren Kids 100 bis 500 Minuten und Megabyte in der Regel ausreichend.

Bei Prepaid-Tarifen lohnt es sich außerdem, die automatische Aufladung auszuschalten bzw. gar nicht erst zu aktivieren. Damit hast du die Kosten für jeden Monat immer im Blick und dein Kind kann nicht mehr verbrauchen als ausgemacht ist. Wenn es dein Anbieter ermöglicht, solltet ihr auch unbedingt Drittanbieter, wie Klingelton- und Spiele-Abos, sperren lassen. Dasselbe ist teilweise auch für teure Sonderrufnummern, wie 0900-Nummern, sowie Auslandsverbindungen möglich. Wie sich Drittanbieter ganz einfach sperren lassen, kannst du in unserem Blogbeitrag Drittanbietersperre einrichten & Handyabos loswerden nachlesen.

Einige Anbieter bieten auch an, die Handynutzung deines Kindes in der Online-Login Funktion nachzuverfolgen. So kannst du überprüfen, welchen Verbrauch dein Kind hat und ob die aktuelle Tarif-Option die richtige Wahl ist.

Handyvertrag für Kids

Diese speziellen Handyverträge für Kids gibt es bereits

Viele Anbieter haben bereits spezielle Handyverträge für Kids im Programm. Wir haben zum Beispiel diese drei verschiedenen Tarife gefunden:

  • Congstar: Mit dem congstar Basic Paket kann dein Kind für 5 Euro im Monat 100 Minuten in alle deutschen Netze telefonieren und verfügt über eine Datenflat von 500 MB. Für Schüler gibt es gegen einen Aufpreis von 99 Euro außerdem ein Smartphone dazu. Mindestvertragslaufzeit ist 24 Monate.
  • Telekom bietet seinen Kunden die Option einer Zweitkarte für Kinder. Die Family Card Basic für 4,95 Euro monatlich bietet 500 MB Highspeed-Volumen, sowie eine Flatrate für SMS und Telefon. Mindestvertragslaufzeit ist ein Monat. Voraussetzung ist allerdings ein bestehender Telekom Mobilfunk-Vertrag für mindestens 29,95 Euro im Monat.
  • Vodafone: Der Red+Kids Tarif ermöglicht es dir, bis zu 4 Red+Karten für deine Kinder hinzu zu buchen. Voraussetzung ist ein bestehender Red-Tarif eines Erziehungsberechtigten. Mit dieser Option verfügt dein Kind dann über 200 Freiminuten und 50 SMS. Das Datenvolumen kannst du individuell von deinem Haupttarif aus an die Sim-Karte deines Kindes verteilen. Mindestvertragslaufzeit beträgt hier zwei Jahre bei monatlichen Kosten pro Red+Kids Karte von 15,99 Euro.

Handyvertrag für Kids: Weitere Tipps für den frühen Umgang mit dem Smartphone

Habt ihr euch für einen Handyvertrag für Kids entschieden, solltest du zusammen mit deinem Kind besprechen, wie sich die Nutzung des Smartphones gestalten soll. Stellt dazu am besten Regeln auf, die altersgerecht für dein Kind sind, um ihm einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Handy beizubringen.

Experten empfehlen, Kindern frühestens mit 9 Jahren ein eigenes Smartphone zu besorgen. Optimal für das erste Smartphone ist ein Alter ab 11 Jahren.

Dazu gehört auch, das Smartphone kindgerecht einzurichten. Es empfehlen sich vor allem Schutzmechanismen wie Virenscanner, ein Passwortschutz und die Sperrung bestimmter Inhalte. Hier kommt es vor allem darauf an, ob diese Zusatzfunktionen in eurem Handyvertrag für Kids inbegriffen sind. Für den Anfang ist es außerdem nicht immer nötig, ein neues Smartphone für die Kinder zu besorgen. Für das erste eigene Handy tun es oft auch gebrauchte Geräte, da nicht alle Zusatzfunktionen von Neugeräten benötigt werden.

Fazit: Handyvertrag für Kids

Generell kommt es stark auf die individuellen Anforderungen an, die du und dein Kind an den Handyvertrag stellt. Viele Handyverträge für Kids kommen mit zahlreichen Zusatzfunktionen, wie Ortungsdiensten, daher. Kommen diese Dienste nicht für euch in Frage, fahrt ihr eventuell mit einem klassischen Prepaid- oder Mobilfunk-Vertrag billiger. Was sich allerdings immer empfiehlt, sind Tarife, bei denen die Sperrung von Drittanbietern oder teuren Nummern möglich ist. Dies kann dir im Ernstfall hohe Kosten ersparen.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen. 

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Mobilcom Drittanbietersperre einrichten: Wie du dich vor versteckten Kosten schützen kannst https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/mobilcom-drittanbietersperre-einrichten/ Fri, 17 May 2019 10:00:54 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=26529 Du hast keine Lust auf Drittanbieter? Hier erfährst du, wie du die Mobilcom Drittanbietersperre einrichten kannst. Das solltest du am besten schon tun, bevor plötzlich ungewollte Posten die Handyrechnung in die Höhe treiben. Möchtest du überraschende Kosten vermeiden, solltest du eine Drittanbietersperre einrichten. In diesem Artikel erfährst du, wie das bei Mobilcom-Debitel funktioniert. Wozu eine Drittanbietersperre … Continued

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Du hast keine Lust auf Drittanbieter? Hier erfährst du, wie du die Mobilcom Drittanbietersperre einrichten kannst. Das solltest du am besten schon tun, bevor plötzlich ungewollte Posten die Handyrechnung in die Höhe treiben.

Möchtest du überraschende Kosten vermeiden, solltest du eine Drittanbietersperre einrichten. In diesem Artikel erfährst du, wie das bei Mobilcom-Debitel funktioniert.

Wozu eine Drittanbietersperre einrichten?

Findest du sogenannte Mehrwertleistungen oder Drittanbieterposten auf deiner Handyrechnung, handelt es sich dabei wahrscheinlich um Kosten für Klingeltöne, Spiele oder ähnliche Downloads.

Solche Abonnements werden zwar bei externen Anbietern geschlossen, können aber über die Handyrechnung abgerechnet werden. Das ist praktisch, wenn man sich absichtlich für ein solches Angebot entscheidet.

Wenn du diese Abos jedoch nicht abschließen wolltest, wird es zum Problem: Immer wieder kommt es vor, dass sich ungewollte Drittanbieterleistungen auf die Handyrechnung schleichen. Solche Abos können sich zum Beispiel hinter Werbebannern in Apps oder unzureichend gekennzeichneten Buttons verstecken und sind so schnell aus Versehen geschlossen.

Wirfst du dann nicht regelmäßig einen Blick in deine Handyrechnung, die ja je nach Tarifmodell sowieso fluktuieren kann, können die meist kleinen, wöchentlich abgebuchten Beträge gerne mal eine ganze Weile untergehen.

Um das zu vermeiden, kannst du eine Drittanbietersperre einrichten. Externe Kosten dürfen dann nicht mehr über deine Handyrechnung abgerechnet werden.

Notwendige Informationen müssen auf die Rechnung

Gemäß dem neuen Telekommunikationsgesetz vom 1. Dezember 2021 müssen ab sofort auf den Rechnungen alle notwendigen Angaben zu den Drittanbieter aufgeführt werden. Dies soll es dir erleichtern, die abgerechneten Beiträge nachzuvollziehen und dich im Zweifel dagegen zu wehren. Diese Angaben umfassen:

  • Ladungsfähige Adresse des Drittanbieters
  • Eine nationale Ortfestnetznummer oder kostenfreie Kundendienstnummer
  • Ein Hinweis auf eine Internetseite des Drittanbieters

Solltest du Einwände gegen die geforderten Beiträge haben, kannst du dich jetzt auch direkt an deinen Anbieter wenden.

Nicht korrekte Telefonrechnungen reklamieren

Wenn deine Telefonrechnung fehlerhaft ist, solltest du diese sofort reklamieren. Beachte dabei folgende Punkte:

  1. Richte deine Einwände sowohl gehen den Drittanbieter als auch mobilcom selbst – mobilcom darf dich nicht einfach so an den Drittanbieter weiterleiten
  2. Widerspreche der Rechnung schriftlich und innerhalb von acht Wochen – sonst erlischt die Nachweispflicht von mobilcom für die einzelnen Positionen
  3. Verlange gleichzeitig einen Einzelverbindungsnachweis

Versende deinen Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein. Somit hast du im Falle eines Rechtsstreits einen Nachweis.

Mobilcom Drittanbietersperre einrichten: Über den Kundenservice

Möchtest du dich als Mobilcom-Kunde vor Drittanbieterkosten schützen, geht das leider nur über den Kundenservice. Melde dich zum Beispiel telefonisch bei Mobilcom und verlange die Einrichtung einer Drittanbietersperre.

Bitte am besten um eine Bestätigung der Einrichtung, damit du auf der sicheren Seite bist, falls doch Drittanbieterposten auf deiner Handyrechnung auftauchen.

Ab dem Zeitpunkt der Drittanbietersperre dürfen nämlich keine Drittanbieterkosten mehr auf deiner Handyrechnung auftauchen.

Aber Achtung: Deine bisherigen Abonnements verschwinden damit nicht von der Bildfläche! Diese musst du je nach Entstehung immer noch kündigenwiderrufen bzw. ihnen widersprechen.

Kontakt zu Mobilcom-Debitel

Was tun gegen ungewollte Drittanbieterposten auf der Handyrechnung?

Findest du auf deiner Rechnung einen Posten, den du dir nicht erklären kannst, erfrage als erstes die Identität bei deinem Mobilfunkanbieter.

Bist du dir sicher, dass du willentlich kein entsprechendes Abonnement abgeschlossen hast, beanstande das Abonnement beim Drittanbieter. Merke dabei an, dass niemals ein korrekter Vertrag geschlossen wurde.

Informiere deinen Mobilfunkanbieter über die Angelegenheit, sende eine Kopie deines Widerspruchs mit und fordere dein Geld zurück.

Sollte sich niemand für dein Anliegen verantwortlich fühlen, weise deine Bank an, die Zahlungen zurückzubuchen. Überweise nur den Betrag, der abzüglich der ungewollten Dienste anfällt.

Brauchst du Rat bei Problemen mit einem Anbieter, kannst du dich an die Verbraucherzentrale deines Bundeslands wenden. Für Beschwerden steht dir diese Seite zur Verfügung.

Mehr zum Thema Drittanbieter und wie du am besten mit ihnen umgehst, erfährst du in unserem Blog, zum Beispiel in unseren Artikeln Drittanbietersperre einrichten & Handyabos loswerden, oder Plötzlich hohe Handyrechnung? So reagierst du richtig.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Anbieterwechsel: Mit Hilfe dieser Tipps umgehst du Probleme! https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/anbieterwechsel-probleme/ Thu, 28 Mar 2019 08:13:26 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=26152 Anbieterwechsel im Telekommunikationsbereich verlaufen gefühlt nur selten reibungslos. Lies hier, was du tun kannst, um mögliche Probleme zu umgehen. Die Verbraucherzentralen und Marktwächter berichten in regelmäßigen Abständen über Probleme beim Anbieterwechsel. Wir geben Tipps, wie du möglichen Komplikationen bestmöglich vorbeugen kannst. Das sind die häufigsten Probleme beim Anbieterwechsel Wie aus der obigen Grafik ersichtlich, treten beim … Continued

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Anbieterwechsel im Telekommunikationsbereich verlaufen gefühlt nur selten reibungslos. Lies hier, was du tun kannst, um mögliche Probleme zu umgehen.

Die Verbraucherzentralen und Marktwächter berichten in regelmäßigen Abständen über Probleme beim Anbieterwechsel. Wir geben Tipps, wie du möglichen Komplikationen bestmöglich vorbeugen kannst.

Grafik Probleme Anbieterwechsel Internet und Festnetz

Grafik Probleme Anbieterwechsel Handyvertrag

Das sind die häufigsten Probleme beim Anbieterwechsel

Wie aus der obigen Grafik ersichtlich, treten beim Anbieterwechsel im Internet- und Telefonbereich am häufigsten Probleme bei der Bereitstellung der Leistung auf. Mögliche Schwierigkeiten sind:

  • Der alte Anbieter gibt die Leitung nicht rechtzeitig frei oder schaltet den Anschluss ab, bevor der neue Anbieter mit der Leistungserbringung beginnen kann.
  • Kunden wechseln in eine Störung oder der neue Anbieter reagiert nicht auf Anfragen, obwohl die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in vollem Umfang oder überhaupt nicht erbracht werden.
  • Portierungsaufträge werden verzögert oder gar nicht durchgeführt. 
  • Der Kundensupport vieler Anbieter im Telekommunikationsbereich wird bemängelt. So zeichnet sich ein guter Kundenservice durch freundliches und fachkundiges Personal, gute Erreichbarkeit und gezielte Problemlösungen aus. 

Eine wirksame Kündigung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Anbieterwechsel. Auftretende Probleme in diesem Bereich sind natürlich besonders ärgerlich. So kann es vorkommen, dass dir dein Anbieter beispielsweise Rechnungen über den Kündigungstermin hinaus zuschickt und deine Kündigung demnach einfach ignoriert. Zudem werden Verträge, die aus mehreren Vertragsbestandteilen bestehen – wie beispielsweise ein Handyvertrag mit zugehöriger Partnerkarte – häufig nicht in vollem Umfang gekündigt. Stattdessen läuft der Vertrag über die Partnerkarte noch über den Kündigungstermin hinaus ohne, dass dies im Interesse des Kunden liegt.

Unsere Kündigungsschreiben und unsere Kündigungsgarantie helfen dir bei Problemen mit den Anbietern. Kündige schnell und einfach innerhalb von nur 2 Minuten deinen Anbieter.

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Wer seine Kündigung beim Wechsel beispielsweise durch den neuen Anbieter durchführen lässt, stößt teilweise ebenfalls auf Probleme. So kommt es mitunter zu Fehlern im Abstimmungsprozess zwischen deinem alten und dem neuen Anbieter, wodurch Kündigungsfristen verpasst oder Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können.

Die beschriebenen Probleme sollen dich selbstverständlich nicht davon abhalten, deinen Anbieter zu wechseln. Insbesondere, wenn du unzufrieden mit den Leistungen bist oder einen weitaus günstigeren Anbieter gefunden hast, denn für jedes potentiell auftretende Problem lässt sich eine Lösung finden.

Du bist eigentlich zufrieden mit deinem Anbieter, ärgerst dich aber, dass du als langjähriger Kunde nicht mehr von Neukundenangeboten profitieren kannst? Dann solltest du deinen Vertrag kündigen und auf die Rückgewinnungsangebote deines Anbieters eingehen. Wie das am besten funktioniert, erklären wir dir in unserem Artikel Geld sparen durch Vertragswechsel: Wenn Untreue belohnt wird!

Anbieterwechsel: Unsere Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Du hast dich dazu entschieden, deinen derzeitigen Telekommunikationsanbieter zu wechseln? Wir zeigen dir, auf was du besonders achten solltest, damit du möglichst lückenlos und ohne Probleme in deinen neuen Vertrag gelangst. Wie der Prozess des Anbieterwechsels verlaufen sollte, beschreibt unsere Infografik.

Anbieterwechsel

Checke Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist des alten Vertrags

Welchen Internet&Telefon-Vertrag möchtest du kündigen?
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Zunächst ist es wichtig, die Vertragslaufzeit, sowie die für deinen Vertrag geltenden Kündigungsbedingungen herauszufinden. Wirf hierzu am besten einen Blick in deine Vertragsunterlagen oder die AGB. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Laufzeit, Kündigungsfrist und der richtigen Form, in der du deine Kündigung versenden musst. Wir empfehlen dir, den Kundenservice deines Anbieters diesbezüglich wirklich nur zu kontaktieren, wenn du die Informationen nirgends finden kannst. Oftmals bieten Anbieter auch einen gut ausgebauten Online-Bereich an, über den du die nötigen Informationen ebenfalls finden kannst.

Seit dem 1. Dezember 2021 kannst du nach Ablauf deiner Mindestlaufzeit jederzeit binnen eines Monats kündigen.

Sieh dich nach einem neuen Anbieter um

Bevor du deine Kündigung versendest, solltest du dir Gedanken machen, zu welchem Anbieter du wechseln möchtest. Studiere die Angebote einzelner Anbieter und vergleiche diese hinsichtlich des Preises und der Leistung. Vergleichsportale, wie Verivox, können dir bei dieser Suche sehr behilflich sein.

Kündige deinen alten Vertrag

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Zwar empfehlen Verbraucherzentralen, die Kündigung des alten Anbieters im Telekommunikationsbereich dem neuen Anbieter zu überlassen. Dennoch raten wir dir aufgrund der potentiell auftretenden Abstimmungsprobleme zwischen deinem alten und deinem neuen Anbieter dazu, die Kündigung selbst zu versenden. Nur so kannst du sichergehen, dass diese fristgerecht bei deinem alten Anbieter eingeht. Wie bereits erwähnt, solltest du immer mit etwas Vorlauf kündigen und eine Bestätigung von deinem Anbieter verlangen. Zwar handelt es sich bei einer Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die keiner Bestätigung bedarf, um wirksam zu werden, dennoch gibt eine Bestätigung der Kündigung durch den Anbieter eine gewisse Sicherheit. Wir empfehlen aus diesem Grund, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll zu versenden. Nur so erhältst du einen Nachweis über den erfolgreichen Versand deiner Kündigung, der dir in einem potentiellen Streitfall helfen kann.

Kündige schnell und einfach mit aboalarm

Mach dir deine Vertragskündigung einfach und nutze unseren Kündigungsservice:

  • Wähle deinen Anbieter aus unserer Datenbank
  • Ergänze unser anwaltlich geprüftes Kündigungsschreiben mit deinen Angaben
  • Versende deine Kündigung direkt online über uns an deinen Anbieter

Im Anschluss erhältst du einen Nachweis über den Versand deiner Kündigung per E-Mail. Dieser dient dir als Nachweis, sollte es zu Problemen mit deinem Anbieter kommen.

Schließe den neuen Vertrag ab

Nach dem erfolgreichen Versand deiner Kündigung kannst du Kontakt zu deinem neuen Wunschanbieter aufnehmen oder ein Vergleichsportal, wie beispielsweise Verivox, besuchen und einen neuen Vertrag abschließen.

Erwähne hierbei unbedingt, dass dein alter Vertrag bereits gekündigt ist, damit dein neuer Anbieter nicht versucht, den Vertrag erneut zu kündigen, denn so kann es sein, dass er deine fristgerechte Kündigung wieder aufhebt.

Bestehe darauf, dass versprochene Leistungen vertraglich festgehalten sind. Für den Fall, dass dein Anbieter diese über einen längeren Zeitraum nicht einhält, kannst du deinen Vertrag unter Umständen außerordentlich kündigen. Weitere Infos erhältst du in unseren Artikeln Sonderkündigungsrecht Handyvertrag und Sonderkündigungsrecht Internet.

Achte zudem darauf, dass sich die Laufzeiten der beiden Verträge nicht groß überschneiden, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Erkläre deinem neuen Anbieter ganz genau, ab wann du die Leistungen benötigst und vereinbare im Fall von DSL-Verträgen frühzeitig einen Technikertermin zur Freischaltung des neuen Vertrags.

Entscheidest du dich, die Kündigung deines alten Vertrags deinem neuen Anbieter zu überlassen, plane in jedem Fall genug Vorlaufzeit ein, damit dieser die Kündigung rechtzeitig einreichen und den Anbieterwechsel vollziehen kann.

Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter

Du möchtest deine aktuelle Rufnummer zu deinem neuen Anbieter mitnehmen? Dann merke dies am besten direkt im Zuge des Vertragsschlusses rechtzeitig bei deinem neuen Anbieter an. Dieser leitet die Portierung anschließend in die Wege.

Seit Dezember 2021 ist die Rufnummernportierung für dich kostenlos.

Weitere Infos zur Rufnummernmitnahme erhältst du in unseren Artikeln Rufnummernmitnahme muss nicht kompliziert sein und How to do: Festnetznummer mitnehmen.

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Plötzlich hohe Handyrechnung? So reagierst du richtig https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/hohe-handyrechnung-richtig-reagieren/ Fri, 15 Feb 2019 14:29:17 +0000 http://www.aboalarm.de/blog/?p=7447 Auf deiner Handyrechnung sind neben deinem regulären Tarif Zusatzzahlungen aufgetaucht und du weißt nicht woher sie kommen? Erfahre hier was die Ursache für deine plötzlich hohe Handyrechnung sein kann und wie du dich dagegen zur Wehr setzt. Der Schock ist groß, wenn die eigene Handyrechnung plötzlich Beträge von mehreren Hundert Euro aufweist, ohne dass man … Continued

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Auf deiner Handyrechnung sind neben deinem regulären Tarif Zusatzzahlungen aufgetaucht und du weißt nicht woher sie kommen? Erfahre hier was die Ursache für deine plötzlich hohe Handyrechnung sein kann und wie du dich dagegen zur Wehr setzt.

Der Schock ist groß, wenn die eigene Handyrechnung plötzlich Beträge von mehreren Hundert Euro aufweist, ohne dass man weiß, wie diese zustande gekommen sind. Hier ist es gefragt, einen kühlen Kopf zu bewahren und möglichst schnell zu reagieren. Wir sagen dir, was du bei einer überhöhten Handyrechnung tun kannst und wie du ungewollte Kosten vermeidest.

Mögliche Ursachen einer plötzlich hohen Handyrechnung

Wenn dein Anbieter hohe Gebühren von dir verlangt und du erst einmal nicht weißt wieso, kommen in den meisten Fällen drei Ursachen dafür in Frage: Gebühren für Internetnutzung auf deinem Smartphone, Abrechnung von Drittanbietern auf der Mobilfunkrechnung oder die Nutzung von Online-Spielen auf deinem Handy.

Ungewollte Internetgebühren

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Eine große Kostenfalle lauert bei der Internetnutzung im außereuropäischen Ausland, da hier die Roaming-Gesetze nicht greifen. Bist du zum Beispiel in Südamerika oder der Schweiz unterwegs kann selbst das beiläufige Checken deiner Mails oder das Versenden von WhatsApp-Nachrichten schnell horrende Kosten verursachen. Selbiges gilt auch für die Internetnutzung auf Schiffen oder in Flugzeugen.

Auch wenn du in grenznahen Gebieten unterwegs bist, die nicht zur EU gehören, solltest du unbedingt darauf achten, dass sich dein Handy nicht aus Versehen ins ausländische Netz einwählt.

Doch auf für Nutzer im Inland, die keine Datenflat haben, kann es teuer werden. Auch hier versucht das Handy die Internetverbindung über das Handynetz herzustellen, wenn die WLAN-Verbindung nicht verfügbar ist. Viele Smartphones verbinden sich automatisch mit dem Internet um Daten und Apps zu synchronisieren. So kann es passieren, dass du als Nutzer gar nicht aktiv ins Internet gegangen bist, dieser Posten aber trotzdem auf deiner Rechnung auftaucht. Willst du das nicht, so schalte die Datendienste in den Einstellungen deines Handys oder Tablets komplett ab.

Beachte: nicht bei allen Prepaid-Verträgen ist auch eine Datenflat inbegriffen. Nutzt du trotzdem mobile Daten, kann das mitunter schnell ins Geld gehen. Überprüfe deshalb, was genau in deinem Vertrag enthalten ist und buche bei Bedarf eine Internetflatrate hinzu.

Verträge mit Drittanbietern

Oft sind auch ungewollte Verträge über Abos mit Drittanbietern schuld an den hohen Kosten der Handyrechnung. Dort wird oft über Gewinnspiele und Tests gelockt. Generell gilt: Sobald nach deiner Handynummer gefragt wird, solltest du skeptisch werden. Problematisch ist hierbei oft, das man im Nachhinein kaum weiß, mit wem man den Vertrag überhaupt geschlossen hat, oder wann und wie dieser  genau zustande kam. Gerade für Prepaid-Kunden ist es oft schwer, das bereits verlorene Geld wiederzubekommen.

Auch hier gilt: Wende dich so schnell wie möglich an deinen Anbieter und widerspreche. Um zu verhindern, dass solche Abos mit Drittanbietern versehentlich abgeschlossen werden, kannst du bei deinem Netzanbieter eine sogenannte Drittanbietersperre fordern. Ansonsten hilft nur, ganz genau hinzuschauen und skeptisch zu werden, sobald eine Handynummer angefordert wird.

Kostenfalle Online-Spiele

Bei vielen Online-Spielen ist es üblich, dass man gegen Geld virtuelle Zusatzleistungen erwerben kann, um mehr Erfolg zu haben. Oft passiert dies jedoch unbewusst, sodass der Schreck am Ende groß ist, wenn plötzlich ein hoher Posten auf der Handyrechnung auftaucht. Überprüfe deshalb immer genau, für welche Online-Spiele gegebenenfalls Zusatzgebühren anfallen können.

Wurden die Käufe von deinen minderjährigen Kindern getätigt, ist nach deutschem Gesetz kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen und du musst im Regelfall nicht bezahlen. Mehr Infos findest du in unserem Blogbeitrag Verträge mit Minderjährigen – haften Eltern wirklich für ihre Kinder?

Plötzlich hohe Handyrechnung? Sofort Widerspruch einlegen

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Erhältst du eine zu hohe Handyrechnung, deren Kostenzusammenstellung du nicht nachvollziehen kannst (etwa, weil du besagte Dienste nicht genutzt hast oder gar nicht so viel gesurft hast), schicke in jedem Fall einen schriftlichen Einspruch an das Unternehmen. Dazu hast du acht Wochen Zeit. Generell gilt aber, je früher, desto besser. Erkläre in deinem Schreiben ganz genau, warum du nicht mit der Rechnung einverstanden bist und bitte um eine genaue Auflistung der Kosten und wie sie zustande kamen. Dabei können ein Prüfprotokoll und der Einzelverbindungsnachweis helfen. Gib deinem Anbieter dafür eine festgelegte Frist. Die Kanzlei Hollweck sieht dabei drei Wochen als angemessen an.

Schicke diesen Widerspruch als Einschreiben mit Rückschein an deinen Anbieter, zusätzlich empfiehlt sich die sofortige Zusendung als Fax und/oder E-Mail. Kündige zudem an, dass du den geforderten Betrag nicht überweisen wirst, sondern nur den Teilbetrag, der gerechtfertigt ist. Hast du deinem Anbieter eine Einzugsermächtigung erteilt, hole den Betrag zurück und überweise nur den gerechtfertigten Betrag.

Nach diesem Schritt musst du keine Sorge haben, dass dein Anbieter dir deinen Anschluss sperrt oder es zu Mahnkosten kommt. Du kannst also zunächst die Antwort abwarten.

Erkennt der Anbieter deinen Widerspruch an, wird er dir eine überarbeitete Rechnung zuschicken und das Problem ist damit für dich vom Tisch. Hält er aber an seinen Forderungen fest, nimm dir Zeit, die Prüfprotokolle und den Einzelverbindungsnachweis genau durchzulesen. Findest du dort die Posten, die für die hohe Rechnung verantwortlich sind, prüfe sie anhand der nachfolgenden Kriterien.

Plötzlich hohe Handyrechnung? Prüfe folgende Kriterien

Die Kanzlei Hollweck listet die folgenden Kriterien auf, auf Grund derer du die überteuerte Handyrechnung anfechten kannst.

1. Es gibt keine vertragliche Grundlage für die Forderung: Werden in deiner Rechnung Zusatzleistungen wie Datendienste, Virenscanner oder ähnliches aufgelistet, die du nie bestellt hast und die auch nicht Gegenstand deines Vertrags sind, so dürfen diese nicht abgerechnet werden.

2. Du hast die abgerechneten Leistungen nicht genutzt: Stehen auf deiner Rechnung Telefonate, SMS, Datenverbindungen oder Fremdanbieterleistungen, die du nicht genutzt hast, so musst du dafür natürlich auch nicht bezahlen.

3. Fehlerhafte AGB: Wurdest du beim Abschluss des Vertrags nicht auf die AGB hingewiesen oder enthalten diese ungültige Klauseln, die die Mehrkosten verursachen, so werden diese nichtig.

4. Mitschuld des Handyanbieters:  Grundsätzlich muss bei einer Vertragsschließung jede Partei Rücksicht auf die andere nehmen. Das bedeutet, dass dein Anbieter nicht zusehen darf, wie deine Handyrechnung in unendliche Höhen schnellt. Gerade beim Surfen im Ausland ist diese Gefahr sehr groß, weshalb es eine gesetzliche Kostenbremse gibt, die bei etwa 60 Euro liegt.

Liegt einer dieser Punkte vor, so schildere deine Einwände gegenüber dem Unternehmen und beharre auf deinem Widerruf. Damit solltest du gute Karten haben, dass die unrechtmäßigen Kosten gestrichen werden.

Sonderkündigungsrecht nach fehlerhafter zu hoher Handyrechnung

Du erhältst falsche Rechnungen von deinem Anbieter und willst ihn deshalb schnell loswerden? Dann haben wir gute Neuigkeiten für dich: wenn dir dein Anbieter wiederholt fehlerhafte und zu hohe Rechnungen ausstellt und nicht auf deinen Widerspruch reagiert, kannst du vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Verhalte dich zunächst wie oben beschrieben: widerspreche der falschen Rechnung und setze deinem Vertragspartner eine Frist, in der er die Rechnung überprüfen und korrigieren musst. Kommt dein Anbieter diesen Forderungen nicht nach und erstellt dir weiterhin fehlerhafte Rechnungen, kannst du die Kündigung aussprechen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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How to: Vodafone Drittanbietersperre einrichten und Mobiles Bezahlen sperren – sicher ist sicher https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/vodafone-drittanbietersperre-einrichten/ Wed, 23 Jan 2019 11:58:26 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=25704 Einfaches Bezahlen mit der Handynummer? Klingt bequem. Doch auch unseriöse Drittanbieter können diese Funktion ausnutzen. Um dich davor zu schützen, kannst du eine Vodafone Drittanbietersperre einrichten. Unseriöse Drittanbieter können gerade auf dem Smartphone beim Surfen über die Mobilen Daten zum Problem werden. Schützen kannst du dich mit einer Drittanbietersperre. So geht’s bei Vodafone: Mobiles Zahlen … Continued

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Einfaches Bezahlen mit der Handynummer? Klingt bequem. Doch auch unseriöse Drittanbieter können diese Funktion ausnutzen. Um dich davor zu schützen, kannst du eine Vodafone Drittanbietersperre einrichten.

Unseriöse Drittanbieter können gerade auf dem Smartphone beim Surfen über die Mobilen Daten zum Problem werden. Schützen kannst du dich mit einer Drittanbietersperre. So geht’s bei Vodafone:

Näheres zu Drittanbietern haben wir in diesem Artikel für dich aufbereitet.

Mobiles Zahlen deaktivieren

Vodafone ermöglicht es dir, mit deiner Mobilfunknummer per Smartphone, Tablet, Computer oder SMS zu bezahlen. Das geht über deine Handyrechnung beziehungsweise dein CallYa-Guthaben. So ist es möglich, zu bezahlen, ohne tatsächliche Zahlungsdaten, wie deine Bankverbindung, anzugeben.

Hast du einen Kauf über das Mobile Zahlen getätigt, erhältst du eine Info-SMS. Außerdem kannst du diese Käufe in MeinVodafone im „Meine Rechnungen“-Bereich unter „Mobiles Bezahlen“ einsehen.

Die Option „Mobiles Zahlen“ ist bei Vodafone in der Regel automatisch aktiviert.
Bist du mit dem WLAN verbunden, kannst du diese Option nicht nutzen.

In der MeinVodafone-App

  1. Navigiere ins Menü unten rechts
  2. Im „Mein Vertrag“-Bereich öffne „Optionen“
  3. Tippe auf „Drittanbieter Abos sperren“

Über MeinVodafone

  1. Wähle den jeweiligen Mobilfunk-Vertrag aus
  2. Gehe zu „Meine Rechnungen“ und dort in den „Mobiles Bezahlen“-Bereich
  3. Klicke auf „Einstellungen ändern“
  4. Drücke „Mobiles Bezahlen deaktivieren“
  5. Bestätige die Aktion
Vodafone Drittanbietersperre einrichten Anleitung
Screenshot vom 16.01.19 – Vodafone Hilfe

Vodafone Drittanbietersperre einrichten in „MeinVodafone“

Über das Mobilfunknetz können Drittanbieter eigene Services anbieten (mehr zu Drittanbieterservices erfährst du hier), die du mit der „Mobiles Bezahlen“-Option abgelten kannst. Oftmals gibt es diese im Abomodell.

Die Abonnements kannst du mithilfe der Kontaktinfos unter „Mobiles Bezahlen“ in deiner Rechnung beim Drittanbieter kündigen. Um zu verhindern, dass du überhaupt erst in ein unerwünschtes Drittanbieterabo rutschst, kannst du bei Vodafone „Drittanbieter Abos sperren“.

Auf der Hilfeseite stellt Vodafone einen Link zur Verfügung, der dich zum richtigen Ort führt.

  1. Klicke auf den Link
    (oder logge dich ein und navigiere selbst zum Buchbare Optionen-Bereich)
  2. Logge dich gegebenenfalls ein
  3. Wähle im nun erreichten „Buchbare Optionen“-Bereich
    „Drittanbieter Abos sperren“
  4. Bestätige mit „Jetzt kostenlos buchen“

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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