Internet und Telefon Archives - aboalarm Blog https://www.aboalarm.de/blog/internet-und-telefon/ Verbrauchertipps, News und Empfehlungen Wed, 20 Dec 2023 11:10:24 +0000 de-DE hourly 1 Das neue Telekommunikationsgesetz: Das solltest du wissen! https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/neues-telekommunikationsgesetz/ Wed, 01 Dec 2021 10:34:00 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=32602 Am 01. Dezember 2021 ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Diese bringt für Verbraucher erfreuliche Änderungen mit sich. Wir verraten euch die wichtigsten Inhalte.   Die Gesetzesreform bringt Verbesserungen für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge. Die Änderung gilt auch rückwirkend für Verträge, die du vor dem 01. Dezember 2021 geschlossen hast. Das neue Telekommunikationsgesetz hat keine … Continued

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Am 01. Dezember 2021 ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Diese bringt für Verbraucher erfreuliche Änderungen mit sich. Wir verraten euch die wichtigsten Inhalte.  

Die Gesetzesreform bringt Verbesserungen für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge. Die Änderung gilt auch rückwirkend für Verträge, die du vor dem 01. Dezember 2021 geschlossen hast. Das neue Telekommunikationsgesetz hat keine Übergangszeit und greift somit unmittelbar für alle Verträge.

Diese Änderungen erwarten dich als Verbraucher  

Gerade im Mobilfunkbereich aber auch für Festnetz- und Internetverträge ändert sich einiges. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz gibt es zahlreiche Zugeständnisse an den Verbraucher:

  • Abschaffung der Vertragsverlängerung: Monatliche Kündigungsmöglichkeit bei automatisch verlängerten Verträgen 
  • 12 Monats-Tarifalternative: Alternativverträge mit weniger als 12 Monaten Laufzeit 
  • Einseitige Vertragsveränderung: Kündigungsmöglichkeit ohne Frist bei nachteiligen Tarifänderungen 
  • Tarifberatung: Jährliche Benachrichtigung über optimalen Tarif 
  • Rufnummernportierung/ -mitnahme: Kostenloser Service 
  • Recht auf schnelles Internet: Pflicht für Internetanschlüsse mit Mindestbandbreite 
  • Ermäßigung bei langsamem Internet: Recht auf Entschädigung für Verbraucher 
  • Entschädigung bei Internet-Störungen oder Technikerausfall: Behebung der Störungen binnen 24h durch den Anbieter 
  • Umzug: Bei nicht Erfüllung der Leistung gilt eine einmonatige Kündigungsfrist 

Die Neuerungen im Einzelnen: Kürzere Kündigungsfristen, Vertragsalternativen und bessere Tarifberatung 

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz erhältst du mehr Rechte bei deinen Telefon-, Internet- und Handyverträgen. 

Abschaffung der automatischen Verlängerung  

Bisher musstest du das Laufzeitende genau im Blick behalten, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Damit ist jetzt Schluss: Zwar verlängert sich dein Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit weiter auf unbestimmte Zeit – du kannst deinen Vertrag dann allerdings jederzeit monatlich kündigen.

12 Monats-Tarifalternative 

Anbieter müssen zu Verträgen, die länger als 12 Monate laufen, eine Alternative mit weniger als 12 Monaten anbieten. Damit bist du flexibler und musst dich nicht mehr so lange an deinen Anbieter binden. Wenn die Leistungen nicht mehr deinen Vorstellungen entsprechen, kannst du deinen Vertrag schneller kündigen.

Manche Anbieter verlangen für die kürzere Laufzeit einen höheren Preis.

Außerordentliche Kündigung bei einseitiger Vertragsveränderung 

Unter bestimmten Bedingungen kann der Anbieter deinen Vertrag einseitig ändern. Wenn die Änderungen nicht ausschließlich zu deinem Vorteil oder gesetzlich verpflichtend sind, kannst du außerordentlich kündigen.

Dein Anbieter muss dich mindestens einen Monat vor der Änderung benachrichtigen. Ab Erhalt der Nachricht kannst du innerhalb von drei Monaten oder zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

Für die Änderung dürfen dir keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Tarifberatung zu optimalem Tarif 

Häufig passen Anbieter die Tarife an, ohne ihre Kunden zu informieren. Somit bleiben viele Verbraucher oft in teuren Tarifen, obwohl sie beim gleichen Anbieter einen günstigeren erhalten könnten.

Nun muss dein Anbieter dich einmal im Jahr über den optimalen Tarif informieren, ausgehend von deinem aktuellen Tarif. Bei einem besseren Angebot kannst du also einfach wechseln.

Kostenlose Rufnummernportierung/ -mitnahme  

Wenn du deine Rufnummer zu deinem neuen Anbieter mitnehmen möchtest, ist das nun kostenlos. Kommt es bei der Portierung zu einer Unterbrechung von mindestens einem Arbeitstag, kannst du 20 Prozent bzw. mindestens 10 Euro des Monatstarifs zurückverlangen. Das gilt auch, wenn Termine zur Portierung nicht eingehalten werden oder diese fehlschlägt.

Das ändert sich bei Internetverträgen: Schnelles Internet wird zur Pflicht 

Recht auf schnelles Internet 

Laut der Gesetzesnovelle können Verbraucher nun ihr Recht auf schnelles Internet einfordern. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, Internetanschlüsse mit einer bestimmten Mindestbandbreite anzubieten.

Das gilt vor allem für bisher unterversorgte Regionen. Als Maßstab wird die für die Mehrheit der Deutschen verfügbare Bandbreite gesehen. Das sind im Schnitt bis zu 50 Megabit pro Sekunde.

Ermäßigung bei langsamem Internet 

Als Verbraucher musst du jetzt nur noch für die Internetgeschwindigkeit zahlen, die du auch wirklich bekommst. Wenn dein Anbieter dir die zugesicherte Geschwindigkeit nicht liefert, kannst du die Kosten mindern.

Das Minderungsrecht orientiert sich dabei an der Höhe der Abweichung. Wenn bei dir beispielsweise nur 50 Prozent vereinbarten 10 Megabits pro Sekunde ankommen, musst du nur die Hälfte des Preises zahlen. Die Abweichung oder Unterbrechung muss dabei kontinuierlich oder regelmäßig erfolgen.

Die Breitbandmessung deines Anschlusses muss über die offizielle Desktop-App der Bundesnetzagentur erfolgen. Dafür musst du an drei unterschiedlichen Kalendertagen insgesamt 30 Messungen durchführen. Zwischen den Messtagen muss jeweils ein Tag Abstand liegen, die Messungen sollen zudem über den Tag verteilt stattfinden. Für Mobilfunk soll 2022 eine Lösung folgen.

Entschädigung bei Internetstörungen oder Technikerausfall 

Bei Terminabsagen von Technikern oder Ausfällen von Telekommunikationsdiensten kannst du vom Anbieter eine kurzfristige Entstörung oder gegebenenfalls eine Entschädigung verlangen.

Anbieter müssen nun Störungen innerhalb von 24 Stunden beheben. Sollte es zu einem längeren Netzausfall von mindestens drei Tagen nach Meldung kommen, hast du Anspruch auf Entschädigung. Hier sieht die Regelung fünf Euro oder zehn Prozent des monatlichen Tarifs vor. Ab dem fünften Tag kannst du bis zu zehn Euro bzw. 20 Prozent des Tarifes als Entschädigung verlangen.

Kürzere Kündigungsfrist bei Umzug 

Kann dein Anbieter die Leistung zum aktuellen Tarif am Wohnort nicht erfüllen, kannst du außerordentlich kündigen. Hier gilt nun anstelle einer dreimonatigen Kündigungsfrist eine Frist von einem Monat.

Weitere kleinere Änderungen 

Wenn dein E-Mail-Konto auch Teil des Kommunikationsvertrags ist, darfst du nach Vertragsende künftig nicht mehr ohne Vorwarnung von deinem Postfach ausgeschlossen werden. Auch nach Vertragsende musst du weiterhin auf deine E-Mails zugreifen können. Wie lange genau, darüber entscheidet die Bundesnetzagentur noch.

Nur wenn du mit mindestens 100 Euro im Zahlungsrückstand bist, kann der Anbieter das Postfach sperren. Die Sperre muss der Anbieter außerdem zwei Wochen vorher schriftlich mitteilen. Zudem darf eine Sperrung nur Leistungen betreffen, mit denen du im Rückstand bist. Wenn du z. B. deinen Handyvertrag nicht bezahlt hast, kannst du deswegen nicht vom Festnetz getrennt werden.

Fragen der aboalarm Community zum Telekommunikationsgesetz

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Wir beantworten Fragen, die unsere Nutzer häufig gestellt haben:  

In welchen Fällen kann ich kündigen? 

Das neue Telekommunikationsgesetz hat keine Übergangszeit und greift somit unmittelbar für alle Telekommunikationsverträge: Mobilfunk, Internet und Festnetz.

Folgende neue Möglichkeiten zur Kündigung bietet dir das neue Gesetz:

  • Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: Ist deine Mindestvertragslaufzeit vorbei, kannst du jederzeit monatlich kündigen.
  • Bei einseitiger Vertragsveränderung: Nimmt dein Anbieter Änderungen in deinem Vertrag vor und sind diese nicht ausschließlich zu deinem Vorteil oder gesetzlich verpflichtend, kannst du innerhalb von drei Monaten kündigen.
  • Bei einem Umzug: Kann dein Anbieter deine vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort nicht erfüllen, darfst du mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen (vorher waren es drei Monate).

Wie muss ich eine Kündigung aufgrund des Telekommunikationsgesetzes formulieren, damit mein Anbieter sie berücksichtigt? 

Da das Gesetz sofort in Kraft tritt, wird jede Kündigung ab 01.Dezember bereits entsprechend der neuen Regelung bearbeitet. Wenn du deinen Vertrag nun kündigen möchtest, gib als Zeitpunkt am besten „zum nächstmöglichen Termin“ im Kündigungsschreiben an.

Nicht alle Anbieter zeigen sich aktuell fair: Einige versuchen auch nach Ablauf der Mindestlaufzeit, Handy- oder Telefonverträge um 12 Monate zu verlängern.

Um auf Nummer sicher zu gehen, gib im Kündigungsschreiben an, dass du deinen Vertrag aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes §56 Abs. 3 TKG-neu zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden willst.

Gibt es eine eigene Kündigungsvorlage für das Telekommunikationsgesetz? 

Eigentlich sollte kein Hinweis im Kündigungsschreiben nötig sein, da jede Kündigung seit dem 01. Dezember 2021 automatisch entsprechend dem neuen Telekommunikationsgesetz behandelt werden muss. Unsere bisherige Erfahrung zeigt jedoch: Viele Anbieter haben hier noch Nachholbedarf.

Um dir das Kündigen zu erleichtern, findest du bei allen Kommunikationsanbietern unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage zum Telekommunikationsgesetz.

Ich habe vor dem 01. Dezember 2021 gekündigt. Muss ich jetzt eine neue Kündigung versenden? 

Falls du bereits vor dem 01. Dezember gekündigt hast, ist die Sache etwas komplizierter: Du kannst deine Kündigung nämlich nicht zurücknehmen. Du kannst versuchen, eine neue Kündigung mit kürzerer Kündigungsfrist und einem Verweis auf das Telekommunikationsgesetz §56 Abs. 3 TKG-neu hinterher zu schicken.

Hier solltest du jedoch darauf achten, dass dein Anbieter deine „Rücknahme“ nicht als Vertragsverlängerung ansieht. Das könnte der Fall sein, wenn du mit deinem Anbieter anderen Tarife oder Konditionen aushandelst.

Bei Fragen zu deiner Kündigung steht dir stets unser erfahrener Support zur Seite.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Rufnummernmitnahme muss nicht kompliziert sein https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/rufnummernmitnahme/ Mon, 03 May 2021 10:00:00 +0000 http://www.aboalarm.de/blog/?p=4817 Die Rufnummernmitnahme verläuft nicht immer reibungslos und ist manchmal kompliziert. Lies hier, wie du eine Portierung in die Wege leiten kannst. Die Mitnahme der eigenen Rufnummer ist praktisch – so musst du deinen Freunden und Bekannten nicht extra deine neue Nummer geben. Kunden haben laut Telekommunikationsgesetz sogar ein Recht auf die Rufnummernmitnahme. Wir sagen dir, … Continued

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Die Rufnummernmitnahme verläuft nicht immer reibungslos und ist manchmal kompliziert. Lies hier, wie du eine Portierung in die Wege leiten kannst.

Portierung” ist ein anderer Begriff für Rufnummernmitnahme. Seit Dezember 2021 ist die Mitnahme der Rufnummer kostenlos.

Die Mitnahme der eigenen Rufnummer ist praktisch – so musst du deinen Freunden und Bekannten nicht extra deine neue Nummer geben. Kunden haben laut Telekommunikationsgesetz sogar ein Recht auf die Rufnummernmitnahme. Wir sagen dir, was du beachten musst, wenn du deine alte Nummer behalten willst.

Kann ich meine Rufnummer überhaupt mitnehmen?

Laut Telekommunikationsgesetz (§59) hast du als Kunde im Falle eines Anbieterwechsels das Recht auf die Mitnahme deiner Rufnummer. Dabei ist es egal, ob du einen festen Vertrag mit Laufzeit oder nur eine Prepaid-Karte besitzt. Dieses Gesetz gilt allerdings nur dann, wenn es sich tatsächlich um einen Wechsel zwischen zwei verschiedenen Anbietern handelt. So besteht beispielweise bei einem Vertragswechsel zwischen Aldi Talk und Base, die beide zu E-Plus gehören, oder auch von Fonic zu O2, die zur Telefónica Gruppe gehören, kein Recht darauf die Rufnummer mitzunehmen.

Beachte außerdem, dass dein neuer Anbieter deiner Rufnummernmitnahme vertraglich zustimmen muss. Dies ist allerdings nur eine rein formale Angelegenheit und eine Ablehnung liegt nicht im Interesse des neuen Anbieters.

Wann ist eine Rufnummernmitnahme möglich?

Seit 2012 musst du als Mobilfunkkunde nicht mehr warten, bis dein alter Vertrag ausläuft, sondern kannst schon vorher deine Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Wenn du deinen Vertrag beenden möchtest, ist eine Rufnummernmitnahme frühestens 123 Kalendertage vor Vertragsende möglich. Beachte allerdings, dass du die Kosten deines Altvertrages bis zum Laufzeitende parallel zu deinem neuen Tarif weitertragen musst.

Die vorzeitige Portierung dauert in der Regel etwa 7 Arbeitstage. Nach dieser Zeit bist du dann bei deinem neuen Anbieter unter deiner alten Nummer erreichbar.

Hast du deinen Vertrag bereits beendet, muss die Portierung spätestens nach 90 Tagen erfolgen. Anderenfalls verlierst du das Recht auf deine Mobilfunknummer.

Wieviel kostet eine Rufnummernmitnahme?

Seit dem im Dezember 2021 in Kraft getretenenen Telekommunikationsgesetz ist die Mitnahme der Rufnummer kostenlos. Weder dein alter Anbieter noch der neue Netzbetreiber dürfen somit mehr Geld für deine Rufnummernportierung verlangen.

Wie funktioniert die Rufnummernmitnahme?

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Grundsätzlich läuft dieser Prozess immer ähnlich ab, egal ob du deinen Handy-, Prepaid- oder Festnetzvertrag kündigst und die Portierung der Rufnummer in Auftrag geben willst. An erster Stelle deiner Rufnummernmitnahme steht zunächst einmal die fristgerechte Kündigung deines alten Handy-, Prepaid- oder Festnetzvertrages. Wenn du nicht genau weißt, wie du dabei vorgehen sollst, helfen dir unsere Artikel Handyvertrag kündigen oder Telefonanschluss kündigen sicher weiter.

Verlange von deinem alten Anbieter in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung, da du diese in den meisten Fällen bei deinem neuen Anbieter vorlegen musst. Auch die alte Kundennummer parat zu haben, schadet nicht.

Schließt du nun einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter ab, musst du ihn darauf hinweisen, dass du deine alte Rufnummer mitnehmen willst. Dadurch erteilst du deinem alten Provider formal den Auftrag deine Nummer beim bisherigen Anbieter einzufordern.

Wenn du deinen Vertrag direkt im Geschäft abschließt, denk daran, dem Mitarbeiter gleich zu sagen, dass du die Portierung deiner Rufnummer wünschst. Schließt du deinen Vertrag online ab, wird die Portierung meist direkt im Bestellprozess abgefragt.

Die großen Telekommunikationsanbieter haben jeweils eine eigene Informationsseite, auf der du alle Details nachlesen kannst. Zusätzlich findest du im nächsten Absatz hilfreiche Artikel, in denen du weitere nützliche Tipps zur Rufnummernportierung nachlesen kannst.

Alle Infos haben wir in folgender Infografik noch einmal für dich zusammengefasst.

So läuft die Rufnummernmitnahme bei den verschiedenen Anbietern ab

Wir haben uns für dich einmal angeschaut, wie die Portierung bei einigen Anbietern abläuft:

Das gibt es sonst noch zu beachten

Denk daran, deine Rufnummernmitnahme rechtzeitig in Auftrag zu geben. Um die Portierung möglichst reibungslos zu gestalten, braucht dein Anbieter etwa 10 Werktage. Das heißt, du musst ihm früh genug mitteilen, dass du deine Rufnummer mitnehmen willst.

Außerdem ist die Rufnummernmitnahme nur dann möglich, wenn deine Daten beim alten und beim neuen Anbieter vollkommen identisch sind. Bereits kleine Abweichungen können zum Verhängnis werden. So kann zum Beispiel schon die Bezeichnung “Straße”, “Strasse” oder “Str.” einen Unterschied machen. Achte hier also akribisch darauf, dass deine Angaben übereinstimmen.

Sieh dir deine Daten deshalb vor der Kündigung ganz genau an und ändere sie gegebenenfalls, bevor du die Portierung in Auftrag gibst. Ansonsten kann es zu unnötigen Schwierigkeiten kommen.

Möchtest du deine Festnetznummer portieren? Das funktioniert nur, solange du innerhalb desselben Vorwahlbereichs bleibst. Im Falle eines Umzugs, der über den Vorwahlbereich hinaus geht, kannst du deine Festnetznummer nicht behalten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Recht auf Entschädigung bei Internetausfällen? https://www.aboalarm.de/blog/internet-und-telefon/recht-auf-entschaedigung-bei-internetausfaellen/ Fri, 12 Jun 2020 15:13:00 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=29578 Du kannst deine Lieblingsserie nicht streamen oder die Webseite öffnet sich nur in Zeitlupe? Laut einer Umfrage der Marktwächter hat jeder Dritte Probleme mit der Internetverbindung. Nur jeder achte Verbraucher erhält tatsächlich die Bandbreite, die ihm vertraglich zugesprochen wurde. Laut Bundesgerichtshof hat der Zugang zum Internet im privaten Bereich eine zentrale Bedeutung für die Lebensführung. … Continued

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Du kannst deine Lieblingsserie nicht streamen oder die Webseite öffnet sich nur in Zeitlupe? Laut einer Umfrage der Marktwächter hat jeder Dritte Probleme mit der Internetverbindung. Nur jeder achte Verbraucher erhält tatsächlich die Bandbreite, die ihm vertraglich zugesprochen wurde.

Laut Bundesgerichtshof hat der Zugang zum Internet im privaten Bereich eine zentrale Bedeutung für die Lebensführung. Eine langsame Internetverbindung oder Störungen des Netzes sind dennoch kein Sonderkündigungsgrund, da Internetanbieter nur eine 97 prozentige Verbindungssicherheit bieten. In diesem Blogpost erfährst du, welche Möglichkeiten du in solchen Fällen hast.

Zu langsames oder unterbrochenes Internet

Sehr häufig kommt es vor, dass du als Verbraucher von deinem Internetanbieter nicht die Bandbreite erhältst, für die du bezahlst. Grund dafür ist oftmals eine Störung der Internetleitung. Das allein ist jedoch keine Grundlage für eine Sonderkündigung deines Anbieters. In solchen Fällen solltest du wie folgt vorgehen:

  1. Suche die vertraglich festgelegte Geschwindigkeit heraus: Diese findest du meist in den Vertragsunterlagen, die du vom Anbieter bekommen hast. Falls du diese nicht findest, informiere dich per Hotline über deine Vertragsbedingungen.
  2. Ermittle deine tatsächliche Verbindungsgeschwindigkeit: Du kannst jederzeit selbst nachmessen, mit welcher Geschwindigkeit du im Internet surfst. Hierzu gibt es auf der Seite der Bundesnetzagentur einen kostenlosen Breitbandtest. Schließe für den Test zunächst alle offenen Programme und starte dann einen Browser. Der Router sollte dabei per Kabel mit dem Computer verbunden sein. Während des Tests dürfen keine anderen Geräte, wie z.B. das Smartphone, in dein Netz eingewählt sein.

Da die Testergebnisse nicht immer genau sind und kleinere Schwankungen in der Netzwerkqualität normal sind, führe den Test über mehrere Tage zu unterschiedlichen Zeiten durch.

Totalausfall des Internets

Wenn eine Internetverbindung wieder ausfällt, siehe zunächst nach, ob die WLAN-Funktion am Router aktiv ist oder dieser versehentlich abgeschaltet wurde. Manchmal liegt hier bereits das Problem begraben.

In dieser Zeit sollest du unbedingt weiterhin die Ausfallzeiten notieren. Wenn dein Internetprovider die Störung nicht innerhalb dieser zwei bis drei Wochen behebt, kannst du dem Anbieter kündigen.

Falls es sich um einen wirklichen Ausfall des Internets handelt, solltest du dir, aufgrund der Beweispflicht, die Ausfallzeiten notieren. Rufe zusätzlich bei der Hotline deines Anbieters an, damit die Störung dort ebenfalls vermerkt wird. Schildere dem Mitarbeiter dein Problem und fordere ihn dazu auf, die Störung zu beseitigen. Wenn das Problem im Zuge des Gesprächs nicht behoben werden kann, vereinbare einen Termin mit einem Techniker, der sich das Problem vor Ort ansieht. Wenn der Techniker den Termin nicht wahrnimmt, fordere deinen Anbieter per Einschreiben mit Rückschein zur Behebung der Störung auf. Ein angemessener Zeitraum für die Behebung der Störung ist i.d.R. eine Frist von zwei bis drei Wochen.

Nutze hierfür unseren Kündigungsservice:

  1. Wähle deinen Internetanbieter in unserer Datenbank aus
  2. Fülle die markierten Felder im Kündigungsformular aus
  3. Klicke auf „Senden“
Wir versenden deine Kündigung für dich direkt an den Anbieter. Im Anschluss erhältst du von uns einen Versandnachweis, der dir bei rechtlichen Problemen mit deinem Vertragspartner als Beleg dient.

Durch das Telekommunikationsgesetz von Mai 2012 dürfen Telefon und Internet bei einem Anbieterwechsel nur einen Tag unterbrochen sein. Wenn der Wechsel nicht zum vereinbarten Termin klappt, muss der alte Anbieter weiterhin für die Internetverbindung sorgen. Dabei musst du nur 50% der bisherigen Kosten übernehmen. Der neue Anbieter hat erst dann Anspruch auf die Gebühren, wenn der Anschluss auch wirklich funktioniert.

Anspruch auf Schadensersatz

Da der Bundesgerichtshof dem Zugang zum Internet eine zentrale Bedeutung für den Lebensunterhalt zugewiesen hat, kann aus einem Totalausfall ein Schadensersatzanspruch entstehen. 2013 klagte ein Internetnutzer auf Schadensersatz, da er insgesamt zwei Monate lang seinen DSL-Anschluss nicht nutzen konnte. Dabei war der Anbieter eindeutig als Verursacher des Problems zu sehen und der Kläger bekam Schadensersatz.

Wenn also dein Anbieter den Internetausfall nicht behebt und du deshalb deinen Mobilfunkanschluss nutzen musst, ist dein Anbieter dazu verpflichtet, dir die dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen.

Als Verbraucher kannst du deinen Anbieter auf eine Nutzungsausfallentschädigung aufmerksam machen, da du den Anschluss nicht nutzen konntest. Die Höhe richtet sich dabei nach deinen vertraglichen Zugangskosten: Wenn du beispielsweise monatlich 40 Euro zahlst, dein Internet 10 Tage ausfällt, bekommst du mehr als 13 Euro zurück. Das Ergebnis setzt sich laut Verbraucherratgeber des NDR wie folgt zusammen: (40 Euro / 30 Tage x 10 Tage Ausfall).

Mehr zum Thema Rechte bei Internetausfall findest du in diesem Blogpost Sonderkündigungsrecht Internet – Übersicht der Gründe

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Telekom Vertrag umschreiben – so klappt´s ganz unkompliziert! https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/telekom-vertrag-umschreiben/ Tue, 26 Nov 2019 08:49:33 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=28439 Deinen Telekom Vertrag umschreiben lassen, kann dir viel Geld und Ärger sparen, wenn du ihn nicht mehr benötigst. Wenn du unsere Tipps beachtest, kannst du die Sache schnell und unkompliziert über die Bühne bringen. Du ziehst um und möchtest deinen DSL-Vertrag loswerden oder du hast einen besseren Handytarif gefunden, dein alter Vertrag läuft aber noch … Continued

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Deinen Telekom Vertrag umschreiben lassen, kann dir viel Geld und Ärger sparen, wenn du ihn nicht mehr benötigst. Wenn du unsere Tipps beachtest, kannst du die Sache schnell und unkompliziert über die Bühne bringen.

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Du ziehst um und möchtest deinen DSL-Vertrag loswerden oder du hast einen besseren Handytarif gefunden, dein alter Vertrag läuft aber noch für mehrere Monate? Dann solltest du deinen Telekom Vertrag umschreiben. Das funktioniert auch, wenn du selbst einen Vertrag, zum Beispiel von deinem Ehepartner oder als Erbe, übernehmen willst. Wie genau du dabei vorgehen solltest, haben wir dir in diesem Artikel zusammengefasst.

Telekom Vertrag umschreiben: So funktioniert´s mit deinem Handyvertrag

Einen Telekom Vertrag umschreiben zu lassen, ist laut Telekom FAQ nicht sehr kompliziert. Die Person, die den Vertrag übernehmen möchte, muss einfach das Formular zur Übernahme eines Mobilfunkvertrages auf der Telekom Webseite ausfüllen und an die Telekom senden. Wenn die Änderung erfolgreich war, erhalten beide Parteien im Anschluss eine schriftliche Benachrichtigung über die Umschreibung.

Du bist nicht bei der Telekom und willst deinen Vertrag umschreiben? Dann lies in unserem Beitrag nach, wie das funktioniert: Handyvertrag umschreiben – das musst du beachten.

Fall 1: Du möchtest den Vertrag übernehmen

Rufe das oben verlinkte Formular zur Übernahme auf und fülle es aus. Bist du schon Kunde bei der Telekom, kannst du es unter Angabe deiner Kundennummer über das Kontaktformular an die Telekom senden. Füge außerdem eine Kopie deines Personalausweises bei. Bist du noch kein Telekom-Kunde, musst du dein Formular und deine Identität persönlich in einem Telekom-Shop prüfen lassen. Den Wechsel kannst du dann nicht online vornehmen.

Möchtest du einen Telekom Vertrag umschreiben, nachdem der vorherige Vertragspartner verstorben ist, musst du dem Antrag noch eine Kopie der Sterbeurkunde hinzufügen.

Beachte die bestehenden Kündigungsfristen des neuen Vertrages, damit er sich nicht ungewollt verlängert.

Fall 2: Du möchtest deinen Vertrag abgeben

In diesem Fall muss derjenige, der deinen Vertrag übernimmt, die oben genannten Schritte durchführen damit die Vertragsübernahme klappt. Du brauchst nur noch auf die Bestätigung der Telekom zu warten.

Telekom Vertrag umschreiben: Das musst du bei deinem DSL-Vertrag beachten

Einen DSL Telekom Vertrag umschreiben lassen, kann man zum Beispiel, wenn man aus einer WG auszieht oder nach einer Scheidung. Das Vorgehen ist hier ein klein wenig aufwändiger und funktioniert in zwei Schritten: Schritt 1 besteht in der Aufgabe des Nutzungsrechts für den ehemaligen Vertragsinhaber bevor sich der neue Vertragspartner in Schritt 2 um den Auftrag zur Rufnummernübernahme kümmern muss.

Fall 1: Du möchtest den Vertrag übernehmen

Wenn du einen DSL Telekomvertrag auf dich umschreiben lassen möchtest, muss der alte Anschlussinhaber zunächst über das passende Telekom Kontaktformular die Aufgabe des Nutzungsrechts an der betreffenden Rufnummer beantragen. Ist das geschehen, kannst du selbst den Auftrag zur Rufnummernübernahme stellen. Verfügst du bereits über einen bestehenden Anschluss benutze dazu das Kontaktformular zur Rufnummernmitnahme auf der Website. Bei einem Neuanschluss gehst du zunächst über das Online Shop-Portal und wählst den passenden Tarif. Dann füllst du wie im oberen Schritt das Formular zur Rufnummernmitnahme aus – und schon ist die Übernahme beantragt.

Fall 2: Du möchtest deinen Vertrag abgeben

Hier funktioniert die Umschreibung wie oben beschrieben. In diesem Fall bist allerdings du es, der zuerst über das Formular die Aufgabe des Nutzungsrechts beantragen muss. Dann muss derjenige, der deinen Vertrag übernehmen möchte das Formular zur Rufnummernmitnahme ausfüllen, abschicken und gegebenenfalls einen neuen Anschluss beantragen. Ist das geschehen, braucht ihr nur noch auf die Bestätigung der Telekom über die erfolgreiche Umschreibung zu warten.

Dein Kontakt zur Telekom bei weiteren Fragen

Kontakt Mobilfunk:

Kontakt DSL:

Kündigungsfrist in Sichtweite? Fristgerechte Kündigung als Alternative zur Umschreibung

Du möchtest deinen Vertrag unbedingt loswerden und die Kündigungsfrist steht kurz bevor? Anstatt einer Umschreibung kannst du dann rechtzeitig kündigen und die verbleibende Zeit deines laufenden Vertrages noch abwarten.

Ganz unkompliziert klappt deine Kündigung mit dem aboalarm- Kündigungsservice. Hier brauchst du nur noch über unsere Anbietersuche deinen Anbieter auswählen und du wirst direkt auf das vorgefertigte und anwaltlich geprüfte Kündigungsschreiben weitergeleitet. Noch einfacher ist es, wenn du einfach auf die oben hinterlegten Banner klickst, die dich direkt zum Kündigungsschreiben weiterleiten. Dort musst du nur noch deine Daten eintragen und kannst die Kündigung direkt an die Telekom versenden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Telekom Vertrag Umzug: Rechtzeitig beantragen und entspannt umziehen! https://www.aboalarm.de/blog/internet-und-telefon/telekom-vertrag-umzug/ Wed, 04 Sep 2019 12:08:32 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=27837 Du fragst dich, was mit deinem Telekom Vertrag beim Umzug passiert? Bei einer rechtzeitigen Beantragung und Überprüfung deiner DSL-Vertragskonditionen ersparst du dir unnötigen Stress und kannst diesen Punkt schnell von deiner Umzugs To-do-Liste streichen. Wenn du einen DSL-Vertrag bei der Telekom hast und der Umzug an deinen neuen Wohnort kurz bevor steht, gibt es einige … Continued

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Du fragst dich, was mit deinem Telekom Vertrag beim Umzug passiert? Bei einer rechtzeitigen Beantragung und Überprüfung deiner DSL-Vertragskonditionen ersparst du dir unnötigen Stress und kannst diesen Punkt schnell von deiner Umzugs To-do-Liste streichen.

Wenn du einen DSL-Vertrag bei der Telekom hast und der Umzug an deinen neuen Wohnort kurz bevor steht, gibt es einige Schritte, die du beachten solltest. Wie der Umzug deines Anschlusses reibungslos klappt und ob eine Sonderkündigung deines Vertrages in Frage kommt, kannst du hier nachlesen.

Generelle Regeln beim Umzug eines DSL-Anschlusses

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Bei jedem Umzug ist es erst einmal wichtig, deinen Anbieter rechtzeitig zu informieren, damit alle notwendigen Vorkehrungen in die Wege geleitet werden können. Im Allgemeinen gilt dabei, dass dein DSL-Anschluss mit umzieht, wenn dein Anbieter am zukünftigen Wohnort die bisherigen Leistungen zur Verfügung stellen kann. Eine Sonderkündigung ist daher nur möglich, wenn das nicht der Fall ist.

Es ist außerdem geregelt, dass sich die Vertragslaufzeit deines Tarifs aufgrund deines Umzuges nicht verlängern darf. Wechselst du mit deinem Umzug dagegen auch deinen Vertrag, musst du eine neue gegebenenfalls längere Mindestvertragslaufzeit in Kauf nehmen.

Beachte außerdem, dass bei einem Umzug Kosten für den Neuanschluss entstehen können.

Telekom Vertrag Umzug mit bestehendem Tarif

Vor deinem Umzug solltest du unbedingt rechtzeitig die notwendigen Vorbereitungen treffen. Die Telekom empfiehlt, deinen Telekom Vertrag Umzug zwischen vier und sechs Wochen vor dem Umzugsdatum zu beantragen. Dazu kannst du dich an die kostenlose Telekom-Hotline unter 0800 33 01000 wenden. Alternativ kannst du den Umzug auch online in deinem Kundenkonto oder vor Ort in einem Telekom-Shop beantragen. Dabei wird auch geprüft, ob dein aktueller Tarif an deinem neuen Wohnort bereitgestellt werden kann. Folgende Daten solltest du bereithalten:

  • Telekom Kundennummer
  • Festnetz-Rufnummer
  • Alte und neue Anschrift
  • Anschluss-Wunschtermin
  • Name des vorherigen Anschlussinhabers
  • Typenbezeichnung deines Routers

Ist an deiner neuen Adresse kein Telekom-Anschluss möglich, lies unten weiter, wie du in so einem Fall vorgehen kannst.

Im Anschluss erhältst du eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Falls notwendig, wird dir dabei auch ein Termin mit einem Techniker mitgeteilt, der sich um den Anschluss an deinem neuen Wohnort kümmert.

Unabhängig von deinem Tarif fallen für den Telefonanschluss an deinem neuen Wohnort Gebühren von 69,95 Euro an.

Wenn du alle Schritte rechtzeitig in die Wege geleitet hast, solltest du deinen Tarif schnell wieder wie gewohnt nutzen können.

Telekom Vertrag Umzug mit neuem Tarif

Die Telekom bietet an, gleichzeitig mit einem Umzug auch den Telekom-Tarif zu wechseln. In einen gleich- oder höherwertigen Tarif kannst du dabei jederzeit wechseln. Ein Wechsel in einen Tarif mit weniger Leistung kommt dagegen nur dann in Frage, wenn die Weiterführung deines bisherigen Tarifs aufgrund fehlender Verfügbarkeit am neuen Standort nicht möglich ist. Am besten wendest du dich für einen Tarifwechsel direkt an den Kundenservice von der Telekom.

Beachte unbedingt, dass sich bei einem Tarifwechsel eine neue Mindestvertragslaufzeit von zwölf bis zu 24 Monaten ergibt.

Dein Kontakt zur Telekom

Telekom Vertrag Umzug: Ist die Sonderkündigung möglich?

Generell ist ein Umzug allein kein Grund für eine Sonderkündigung deines Tarifs. Das ist nur dann der Fall, wenn die Telekom deinen bisherigen Tarif an deinem neuen Wohnort nicht bereitstellen kann, zum Beispiel, wenn ein Telekom Anschluss gar nicht erst möglich ist oder bestimmte Mindestbandbreiten nicht erfüllt werden können. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst du der Telekom eine Sonderkündigung aussprechen. Die Kündigungsfrist beträgt dabei drei Monate ab dem Datum des Umzugs. Zu diesem Zeitpunkt kannst du deinen Vertrag frühestens beenden. Ziehst du ins Ausland, kannst du ebenfalls unter Umständen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei bist du allerdings auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Mehr dazu findest du hier: Internet: Sonderkündigungsrecht bei Umzug.

Brauchst du Hilfe bei der Formulierung deines Sonderkündigungsschreibens? Dann lies dir doch dazu unseren Artikel Sonderkündigung – wie formuliere ich sie am besten? durch.

Die reguläre Kündigung deines Telekom DSL-Vertrages

Selbstverständlich kannst du deinen Telekom DSL-Vertrag unabhängig von einem Umzug jederzeit auch ordentlich kündigen, wenn du ihn nicht mehr weiterführen möchtest. Besonders wenn das Ende der Vertragslaufzeit erreicht ist, solltest du das in Betracht ziehen. In unserem Blogbeitrag Telekom Internet und Telefon kündigen: Das musst du beachten! findest du hilfreicheTipps, wie du dabei vorgehen solltest.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Widerrufsrecht Internet: Der schnelle Weg aus deinem Vertrag! https://www.aboalarm.de/blog/internet-und-telefon/widerrufsrecht-internet/ Fri, 12 Apr 2019 06:00:00 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=16180 Online abgeschlossene Verträge können mit dem Widerrufsrecht Internet schnell aufgelöst werden. Was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier! Online-Versandhändler sind längst nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken. Wer einmal im Internet eingekauft hat, weiß jedoch auch, dass Rückgaben unvermeidbar sind. Online-Shops haben unterschiedliche Richtlinien zum sogenannten Rückgaberecht. Doch wie sieht es aus, wenn du … Continued

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Online abgeschlossene Verträge können mit dem Widerrufsrecht Internet schnell aufgelöst werden. Was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier!

Online-Versandhändler sind längst nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken. Wer einmal im Internet eingekauft hat, weiß jedoch auch, dass Rückgaben unvermeidbar sind. Online-Shops haben unterschiedliche Richtlinien zum sogenannten Rückgaberecht. Doch wie sieht es aus, wenn du online einen Vertrag geschlossen hast und bereits kurz nach Vertragsschluss bemerkst, dass du diesen doch nicht benötigst? Wir erklären dir die Gesetzeslage zum Thema Widerrufsrecht Internet und zeigen die Unterschiede zur Kündigung oder dem für bestellte Waren geltendem Rückgaberecht auf.

Widerrufsrecht Internet: Wie viel Zeit steht mir für einen Widerruf zu?

Als Verbraucher hast du 14 Tage Zeit, um von deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Dies gilt jedoch nur, wenn dein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurde, also z.B. an deiner Haustür, am Telefon oder eben online – das ist in den § 355 und § 312 d  des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Das bedeutet, dass du innerhalb dieser Frist jeden auf oben beschriebene Art und Weise geschlossenen Vertrag widerrufen und somit den Vertragsschluss rückgängig machen kannst.

Die Gründe, warum du dich dafür entschieden hast, den Vertrag bereits kurz nach Vertragsschluss wieder zu beenden, musst du nicht angeben.

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Online-Verträgen?

Laut der Rechtsanwaltskanzlei Härtling beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem du in klarer und verständlicher Weise über dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Voraussetzung dafür ist also, dass der Anbieter deines Vertrags dich ordnungsgemäß und verständlich über dein Widerrufsrecht informiert hat und zwar bevor du deine Bestellung abgeben konntest. Gemäß § 312f Abs. 2 BGB ist die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger zuzustellen. Im Fall eines Online-Abschlusses erfolgt dies zumeist in Form eines verlinkten Dokuments, dessen Inhalt du durch Setzen eines Häkchens bestätigen musst.

Was muss die korrekte Widerrufsbelehrung enthalten?

Der Händler muss dich schriftlich über folgende Punkte informieren, damit die Widerrufsbelehrung dem gesetzlichem Umfang genügt:

  • dass ein Widerrufsrecht besteht
  • dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und dieser mündlich oder schriftlich erklärt werden kann
  • an welche Anschrift der Widerruf gehen muss
  • die Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
  • den Name des Unternehmers

Was ist, wenn ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe?

Hat der Anbieter es versäumt, dich über dein Widerrufsrecht zu informieren, verlängert sich die Widerrufsfrist um ein ganzes Jahr. Das heißt, dir stehen in einem solchen Fall ein Jahr und 14 Tage Zeit zu, um dich von dem abgeschlossenen Vertrag zu lösen, berichtet advocard.

Gibt es beim Widerrufsrecht Internet Ausnahmen oder Besonderheiten?

Handelt es sich beim abgeschlossenen Vertrag um eine Dienstleistung, erlischt das Widerrufsrecht bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, wenn dein Vertragspartner die entsprechende Leistung vollständig erbracht hat. Das gilt jedoch nur, wenn du schon vor der Ausführung der Dienstleistung über diesen Umstand informiert wurdest und deine Kenntnisnahme bestätigt hast.

Eine solche Bestätigung könnte laut der IT-Recht Kanzlei folgendermaßen aussehen:

„Ich verlange und bin ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Sie das mir gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verliere.“

Beim Erwerb von digitalen Inhalten, die per Streaming oder Download gekauft werden, gilt das gleiche Prinzip. Wenn du also Musikdateien, Software, Filme oder Spiele herunterlädst, erlischt das Widerrufsrecht bereits mit dem Start des Downloads.

Verfällt das Widerrufsrecht mit dem Auspacken der Ware?

Nein. Du darfst die erhaltenen Waren, deren Lieferung in deinem Vertrag festgehalten ist (beispielsweise ein Router für deinen Internet-Vertrag oder das passende neue Handy zu deinem Mobilfunkvertrag) selbstverständlich auspacken und ihre Funktionsweise testen. Hast du die Ware allerdings beschädigt oder sie hat auf eine andere Weise an Wert verloren, kann der Händler Wertersatz für das Gerät verlangen, wenn er dich rechtskonform über dein Widerrufsrecht informiert hat.

Wie kann ich meinen Internet-Vertrag widerrufen?

Jetzt Vertrag widerrufenNach dem 2014 angepassten Widerrufsrecht kannst du den Widerruf sowohl mündlich als auch schriftlich erklären. Allerdings lässt sich eine mündliche Widerrufserklärung z.B. in Form eines Telefonanrufs im Streitfall nur schwer nachweisen. Deswegen raten wir dir, die Widerrufserklärung unbedingt schriftlich per E-Mail, Post oder Fax zu verschicken und die Versandbestätigung aufzuheben

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du deinen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll versendest. Nur so erhältst du einen Nachweis darüber, dass du von deinem Widerrufsrecht Internet Gebrauch gemacht und den Vertrag rechtzeitig beendet hast.

Was muss ein Widerrufsschreiben enthalten?

Damit ein Widerrufsschreiben rechtsgültig ist, sollte es folgende Informationen enthalten:

  • Deinen Namen, Adresse, Kundennummer (falls vorhanden)
  • Das Vertragsdatum
  • Die Erklärung, dass du den erwähnten Vertrag widerrufen möchtest
  • Bitte um eine schriftliche Bestätigung (empfohlen)
  • Das Datum des Widerrufs

Jetzt Vertrag widerrufenDu kannst natürlich auch unsere bereits rechtssicher vorformulierte Widerrufsvorlage nutzen, um auf Nummer sicher zu gehen und Zeit zu sparen. Das Schreiben ist bereits vorgefertigt und anwaltlich geprüft. Du musst lediglich deine Vertragsdaten eintragen und kannst das fertige Widerrufsschreiben anschließend direkt über unseren Service versenden. Im Anschluss erhältst du von uns einen Versandnachweis, der dir in einem potentiellen Streitfall als Nachweis über den erfolgreichen Versand deines Widerrufs dient.

Widerrufsrecht Internet: Der Unterschied zwischen Rückgabe und Widerruf

Auch wenn die Begriffe Rückgaberecht und Widerrufsrecht oft synonym verwendet werden, sind es im Grunde unterschiedlich ausgestaltete Rechte, von denen du als Verbraucher Gebrauch machen kannst. Während das Widerrufsrecht nur für Fernabsatzverträge gilt, kann das Recht auf Rückgabe oder Umtausch auch bei einem Kauf im stationären Handel ausgeübt werden. Der Verkäufer ist zwar nicht gesetzlich dazu verpflichtet, die meisten Geschäfte bieten aber diese Möglichkeit an, um ihre Kundenbindung zu stärken. Aber Vorsicht, in einige Läden ist die Rückgabe nur gegen Warengutschein möglich. Informiere dich deshalb unbedingt über die Bedingungen des Rückgaberechts, bevor du einen Kauf tätigst.

Viele Online-Shops, in denen du Waren bestellen kannst, bieten neben den gesetzlichen 14 Tagen Widerrufsfrist ein ausgedehntes Rückgaberecht von bis zu 30 Tagen nach Warenerhalt an. Möchtest du die bestellten Artikel zurücksenden, kannst dafür den beigelegten Rücksendeschein ausfüllen und diesen zusammen mit den Waren an den Verkäufer zurückschicken. Große Versandhäuser übernehmen sogar die Versandgebühren, vorausgesetzt, du verwendest dazu das spezielle Rücksendeetikett. Solltest du den Rücksendeschein oder das Etikett nicht mehr haben, kannst du deinen Verkäufer kontaktieren und bekommst diese in der Regel noch mal zugeschickt, entweder per E-Mail oder per Post.

Doch Achtung – das Rückgaberecht ist im Unterschied zum Widerrufsrecht gesetzlich nicht geregelt und für den Verkäufer freiwillig. Deshalb können die Rückgabemodalitäten bei verschiedenen Online-Shops auch sehr unterschiedlich sein. Lies dir am besten schon vor der Bestellung die AGB deines Versandhändlers durch, um alle nötigen Informationen zum Rückgaberecht zu erfahren.

Widerrufsrecht Internet vs. Kündigung: Was sind die Unterschiede?

Vertrag widerrufen oder doch lieber kündigen? Viele Verbraucher stellen sich diese Frage, wenn sie einen Vertrag beenden wollen. Grundsätzlich ist das Ergebnis eines widerrufenen und eines gekündigten Vertrags ähnlich: Beide Wege erzielen eine Beendigung. Dennoch kannst du einen Vertrag nicht immer widerrufen oder kündigen. Wir zeigen dir, wann du von welcher Methode Gebrauch machen kannst, um deinen Vertrag loszuwerden.

  • Widerrufsrecht Internet: Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt, wie bereits oben beschrieben, ausschließlich für online oder telefonisch geschlossene Verträge. Ein Widerruf ist lediglich innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich. Deine Widerrufserklärung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei du den Widerruf nachträglich nicht nachweisen kannst. Ist die 14-tägige Frist verstrichen, kannst du deinen Vertrag leider nicht mehr widerrufen, sondern musst auf die ordentliche Kündigung zurückgreifen.
  • Kündigungsrecht: Jeder Vertrag kann unter Einhaltung einer bestimmten Frist und Form ordentlich gekündigt werden. Verträge dürfen mit einer maximalen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen werden und sich automatisch um maximal ein Jahr verlängern. Die Kündigungsfrist darf längstens drei Monate zum Ende der Laufzeit betragen. Der Großteil aller Verträge ist mittlerweile in Textform kündbar. Das bedeutet, du kannst deinen Vertrag per Fax, E-Mail oder Brief kündigen.

Ist die Widerrufsfrist für deinen Vertrag abgelaufen, kannst du diesen nur noch unter Einhaltung der für deinen Vertrag geltenden Kündigungsbedingungen kündigen. Diese entnimmst du am besten deinen Vertragsunterlagen.

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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Anbieterwechsel: Mit Hilfe dieser Tipps umgehst du Probleme! https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/anbieterwechsel-probleme/ Thu, 28 Mar 2019 08:13:26 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=26152 Anbieterwechsel im Telekommunikationsbereich verlaufen gefühlt nur selten reibungslos. Lies hier, was du tun kannst, um mögliche Probleme zu umgehen. Die Verbraucherzentralen und Marktwächter berichten in regelmäßigen Abständen über Probleme beim Anbieterwechsel. Wir geben Tipps, wie du möglichen Komplikationen bestmöglich vorbeugen kannst. Das sind die häufigsten Probleme beim Anbieterwechsel Wie aus der obigen Grafik ersichtlich, treten beim … Continued

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Anbieterwechsel im Telekommunikationsbereich verlaufen gefühlt nur selten reibungslos. Lies hier, was du tun kannst, um mögliche Probleme zu umgehen.

Die Verbraucherzentralen und Marktwächter berichten in regelmäßigen Abständen über Probleme beim Anbieterwechsel. Wir geben Tipps, wie du möglichen Komplikationen bestmöglich vorbeugen kannst.

Grafik Probleme Anbieterwechsel Internet und Festnetz

Grafik Probleme Anbieterwechsel Handyvertrag

Das sind die häufigsten Probleme beim Anbieterwechsel

Wie aus der obigen Grafik ersichtlich, treten beim Anbieterwechsel im Internet- und Telefonbereich am häufigsten Probleme bei der Bereitstellung der Leistung auf. Mögliche Schwierigkeiten sind:

  • Der alte Anbieter gibt die Leitung nicht rechtzeitig frei oder schaltet den Anschluss ab, bevor der neue Anbieter mit der Leistungserbringung beginnen kann.
  • Kunden wechseln in eine Störung oder der neue Anbieter reagiert nicht auf Anfragen, obwohl die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in vollem Umfang oder überhaupt nicht erbracht werden.
  • Portierungsaufträge werden verzögert oder gar nicht durchgeführt. 
  • Der Kundensupport vieler Anbieter im Telekommunikationsbereich wird bemängelt. So zeichnet sich ein guter Kundenservice durch freundliches und fachkundiges Personal, gute Erreichbarkeit und gezielte Problemlösungen aus. 

Eine wirksame Kündigung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Anbieterwechsel. Auftretende Probleme in diesem Bereich sind natürlich besonders ärgerlich. So kann es vorkommen, dass dir dein Anbieter beispielsweise Rechnungen über den Kündigungstermin hinaus zuschickt und deine Kündigung demnach einfach ignoriert. Zudem werden Verträge, die aus mehreren Vertragsbestandteilen bestehen – wie beispielsweise ein Handyvertrag mit zugehöriger Partnerkarte – häufig nicht in vollem Umfang gekündigt. Stattdessen läuft der Vertrag über die Partnerkarte noch über den Kündigungstermin hinaus ohne, dass dies im Interesse des Kunden liegt.

Unsere Kündigungsschreiben und unsere Kündigungsgarantie helfen dir bei Problemen mit den Anbietern. Kündige schnell und einfach innerhalb von nur 2 Minuten deinen Anbieter.

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Wer seine Kündigung beim Wechsel beispielsweise durch den neuen Anbieter durchführen lässt, stößt teilweise ebenfalls auf Probleme. So kommt es mitunter zu Fehlern im Abstimmungsprozess zwischen deinem alten und dem neuen Anbieter, wodurch Kündigungsfristen verpasst oder Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können.

Die beschriebenen Probleme sollen dich selbstverständlich nicht davon abhalten, deinen Anbieter zu wechseln. Insbesondere, wenn du unzufrieden mit den Leistungen bist oder einen weitaus günstigeren Anbieter gefunden hast, denn für jedes potentiell auftretende Problem lässt sich eine Lösung finden.

Du bist eigentlich zufrieden mit deinem Anbieter, ärgerst dich aber, dass du als langjähriger Kunde nicht mehr von Neukundenangeboten profitieren kannst? Dann solltest du deinen Vertrag kündigen und auf die Rückgewinnungsangebote deines Anbieters eingehen. Wie das am besten funktioniert, erklären wir dir in unserem Artikel Geld sparen durch Vertragswechsel: Wenn Untreue belohnt wird!

Anbieterwechsel: Unsere Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Du hast dich dazu entschieden, deinen derzeitigen Telekommunikationsanbieter zu wechseln? Wir zeigen dir, auf was du besonders achten solltest, damit du möglichst lückenlos und ohne Probleme in deinen neuen Vertrag gelangst. Wie der Prozess des Anbieterwechsels verlaufen sollte, beschreibt unsere Infografik.

Anbieterwechsel

Checke Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist des alten Vertrags

Welchen Internet&Telefon-Vertrag möchtest du kündigen?
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Zunächst ist es wichtig, die Vertragslaufzeit, sowie die für deinen Vertrag geltenden Kündigungsbedingungen herauszufinden. Wirf hierzu am besten einen Blick in deine Vertragsunterlagen oder die AGB. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Laufzeit, Kündigungsfrist und der richtigen Form, in der du deine Kündigung versenden musst. Wir empfehlen dir, den Kundenservice deines Anbieters diesbezüglich wirklich nur zu kontaktieren, wenn du die Informationen nirgends finden kannst. Oftmals bieten Anbieter auch einen gut ausgebauten Online-Bereich an, über den du die nötigen Informationen ebenfalls finden kannst.

Seit dem 1. Dezember 2021 kannst du nach Ablauf deiner Mindestlaufzeit jederzeit binnen eines Monats kündigen.

Sieh dich nach einem neuen Anbieter um

Bevor du deine Kündigung versendest, solltest du dir Gedanken machen, zu welchem Anbieter du wechseln möchtest. Studiere die Angebote einzelner Anbieter und vergleiche diese hinsichtlich des Preises und der Leistung. Vergleichsportale, wie Verivox, können dir bei dieser Suche sehr behilflich sein.

Kündige deinen alten Vertrag

Welchen Handyvertrag möchtest du kündigen?
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Zwar empfehlen Verbraucherzentralen, die Kündigung des alten Anbieters im Telekommunikationsbereich dem neuen Anbieter zu überlassen. Dennoch raten wir dir aufgrund der potentiell auftretenden Abstimmungsprobleme zwischen deinem alten und deinem neuen Anbieter dazu, die Kündigung selbst zu versenden. Nur so kannst du sichergehen, dass diese fristgerecht bei deinem alten Anbieter eingeht. Wie bereits erwähnt, solltest du immer mit etwas Vorlauf kündigen und eine Bestätigung von deinem Anbieter verlangen. Zwar handelt es sich bei einer Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die keiner Bestätigung bedarf, um wirksam zu werden, dennoch gibt eine Bestätigung der Kündigung durch den Anbieter eine gewisse Sicherheit. Wir empfehlen aus diesem Grund, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll zu versenden. Nur so erhältst du einen Nachweis über den erfolgreichen Versand deiner Kündigung, der dir in einem potentiellen Streitfall helfen kann.

Kündige schnell und einfach mit aboalarm

Mach dir deine Vertragskündigung einfach und nutze unseren Kündigungsservice:

  • Wähle deinen Anbieter aus unserer Datenbank
  • Ergänze unser anwaltlich geprüftes Kündigungsschreiben mit deinen Angaben
  • Versende deine Kündigung direkt online über uns an deinen Anbieter

Im Anschluss erhältst du einen Nachweis über den Versand deiner Kündigung per E-Mail. Dieser dient dir als Nachweis, sollte es zu Problemen mit deinem Anbieter kommen.

Schließe den neuen Vertrag ab

Nach dem erfolgreichen Versand deiner Kündigung kannst du Kontakt zu deinem neuen Wunschanbieter aufnehmen oder ein Vergleichsportal, wie beispielsweise Verivox, besuchen und einen neuen Vertrag abschließen.

Erwähne hierbei unbedingt, dass dein alter Vertrag bereits gekündigt ist, damit dein neuer Anbieter nicht versucht, den Vertrag erneut zu kündigen, denn so kann es sein, dass er deine fristgerechte Kündigung wieder aufhebt.

Bestehe darauf, dass versprochene Leistungen vertraglich festgehalten sind. Für den Fall, dass dein Anbieter diese über einen längeren Zeitraum nicht einhält, kannst du deinen Vertrag unter Umständen außerordentlich kündigen. Weitere Infos erhältst du in unseren Artikeln Sonderkündigungsrecht Handyvertrag und Sonderkündigungsrecht Internet.

Achte zudem darauf, dass sich die Laufzeiten der beiden Verträge nicht groß überschneiden, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Erkläre deinem neuen Anbieter ganz genau, ab wann du die Leistungen benötigst und vereinbare im Fall von DSL-Verträgen frühzeitig einen Technikertermin zur Freischaltung des neuen Vertrags.

Entscheidest du dich, die Kündigung deines alten Vertrags deinem neuen Anbieter zu überlassen, plane in jedem Fall genug Vorlaufzeit ein, damit dieser die Kündigung rechtzeitig einreichen und den Anbieterwechsel vollziehen kann.

Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter

Du möchtest deine aktuelle Rufnummer zu deinem neuen Anbieter mitnehmen? Dann merke dies am besten direkt im Zuge des Vertragsschlusses rechtzeitig bei deinem neuen Anbieter an. Dieser leitet die Portierung anschließend in die Wege.

Seit Dezember 2021 ist die Rufnummernportierung für dich kostenlos.

Weitere Infos zur Rufnummernmitnahme erhältst du in unseren Artikeln Rufnummernmitnahme muss nicht kompliziert sein und How to do: Festnetznummer mitnehmen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Internetanbieter wechseln vor Vertragsende: Drei Wege aus dem alten Vertrag https://www.aboalarm.de/blog/internet-und-telefon/internetanbieter-wechseln-vor-vertragsende/ Thu, 07 Feb 2019 11:00:17 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=25900 Bist du unzufrieden mit deinem Internetanbieter, solltest du dich auf die Suche nach einem machen, der besser zu deinen Bedürfnissen passt. Du kannst deinen Internetanbieter wechseln – vor Vertragsende geht das unter Umständen auch. Hier erfährst du, wie. Mittlerweile bieten vor allem die großen Internet-Provider Wechselmöglichkeiten an. Idealerweise ist der Wechsel des Anbieters problemlos möglich. … Continued

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Bist du unzufrieden mit deinem Internetanbieter, solltest du dich auf die Suche nach einem machen, der besser zu deinen Bedürfnissen passt. Du kannst deinen Internetanbieter wechseln – vor Vertragsende geht das unter Umständen auch. Hier erfährst du, wie.

Mittlerweile bieten vor allem die großen Internet-Provider Wechselmöglichkeiten an. Idealerweise ist der Wechsel des Anbieters problemlos möglich. Anders sieht es aus, wenn du vor Ablauf deines Vertrags zu einem neuen Anbieter wechseln willst.

Tipps und Hilfe: Internetanbieter wechseln vor Vertragsende

Mach dich auf die Suche nach einem Tarif, der wirklich zu dir passt. Wir zeigen dir drei Möglichkeiten, wie du deinen Vertrag außerordentlich kündigen kannst.

Um Informationen gezielt zu deinem Anbieter zu finden, gib den Anbieternamen in unserer Blogsuche ein.

Möglichkeit 1: Sonderkündigung

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Um frühzeitig aus deinem Vertrag herauszukommen und anschließend den Anbieter zu wechseln, musst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und somit selbstständig kündigen.

Ein Sonderkündigungsrecht steht dir zum Beispiel zu, wenn dein Anbieter den Preis zu einem bestimmten Grad erhöht oder massive Ausfälle die Leistung beeinflussen. Auch eine zu langsame Internetverbindung kann zu einem Sonderkündigungsrecht führen. Alle Gründe findest du in unserem Artikel Sonderkündigungsrecht Internet: Übersicht der Gründe.

Wenn du deinen alten Vertrag auf diese Weise gekündigt hast, solltest du dich so schnell wie möglich an deinen neuen Anbieter wenden.

Möglichkeit 2: Vertragsauflösung gegen Ablöse

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Wenn du kein Recht auf Sonderkündigung hast, deinen Vertrag aber trotzdem wechseln möchtest, wende dich am besten an den Kundenservice deines alten Anbieters. Je nach Kulanz des Anbieters hast du die Möglichkeit, dich aus deinem bestehenden Vertrag „rauszukaufen“. Die Kosten dafür sind abhängig von deiner restlichen Vertragslaufzeit. Der Betrag muss allerdings unter dem Wert der noch zu zahlenden Grundbeträge liegen.

Diese Möglichkeit kostet dich natürlich extra und ist deshalb nicht für jeden Fall ideal.

Möglichkeit 3: Vertrag auf andere Person übertragen

Eine andere Option ist die Übertragung deines Internetvertrags auf eine andere Person. Das bietet sich vor allem bei einem Umzug an. Da dies sehr stark von deinem Internetanbieter abhängt, erkundige dich am besten beim Kundenservice.

Meist kannst du beim Anbieter ein Online-Formular ausfüllen und diesem zusenden. Hierfür musst du meist die persönlichen Daten der Person angeben, die deinen Vertrag übernimmt.

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How to: Vodafone Drittanbietersperre einrichten und Mobiles Bezahlen sperren – sicher ist sicher https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/vodafone-drittanbietersperre-einrichten/ Wed, 23 Jan 2019 11:58:26 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=25704 Einfaches Bezahlen mit der Handynummer? Klingt bequem. Doch auch unseriöse Drittanbieter können diese Funktion ausnutzen. Um dich davor zu schützen, kannst du eine Vodafone Drittanbietersperre einrichten. Unseriöse Drittanbieter können gerade auf dem Smartphone beim Surfen über die Mobilen Daten zum Problem werden. Schützen kannst du dich mit einer Drittanbietersperre. So geht’s bei Vodafone: Mobiles Zahlen … Continued

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Einfaches Bezahlen mit der Handynummer? Klingt bequem. Doch auch unseriöse Drittanbieter können diese Funktion ausnutzen. Um dich davor zu schützen, kannst du eine Vodafone Drittanbietersperre einrichten.

Unseriöse Drittanbieter können gerade auf dem Smartphone beim Surfen über die Mobilen Daten zum Problem werden. Schützen kannst du dich mit einer Drittanbietersperre. So geht’s bei Vodafone:

Näheres zu Drittanbietern haben wir in diesem Artikel für dich aufbereitet.

Mobiles Zahlen deaktivieren

Vodafone ermöglicht es dir, mit deiner Mobilfunknummer per Smartphone, Tablet, Computer oder SMS zu bezahlen. Das geht über deine Handyrechnung beziehungsweise dein CallYa-Guthaben. So ist es möglich, zu bezahlen, ohne tatsächliche Zahlungsdaten, wie deine Bankverbindung, anzugeben.

Hast du einen Kauf über das Mobile Zahlen getätigt, erhältst du eine Info-SMS. Außerdem kannst du diese Käufe in MeinVodafone im „Meine Rechnungen“-Bereich unter „Mobiles Bezahlen“ einsehen.

Die Option „Mobiles Zahlen“ ist bei Vodafone in der Regel automatisch aktiviert.
Bist du mit dem WLAN verbunden, kannst du diese Option nicht nutzen.

In der MeinVodafone-App

  1. Navigiere ins Menü unten rechts
  2. Im „Mein Vertrag“-Bereich öffne „Optionen“
  3. Tippe auf „Drittanbieter Abos sperren“

Über MeinVodafone

  1. Wähle den jeweiligen Mobilfunk-Vertrag aus
  2. Gehe zu „Meine Rechnungen“ und dort in den „Mobiles Bezahlen“-Bereich
  3. Klicke auf „Einstellungen ändern“
  4. Drücke „Mobiles Bezahlen deaktivieren“
  5. Bestätige die Aktion
Vodafone Drittanbietersperre einrichten Anleitung
Screenshot vom 16.01.19 – Vodafone Hilfe

Vodafone Drittanbietersperre einrichten in „MeinVodafone“

Über das Mobilfunknetz können Drittanbieter eigene Services anbieten (mehr zu Drittanbieterservices erfährst du hier), die du mit der „Mobiles Bezahlen“-Option abgelten kannst. Oftmals gibt es diese im Abomodell.

Die Abonnements kannst du mithilfe der Kontaktinfos unter „Mobiles Bezahlen“ in deiner Rechnung beim Drittanbieter kündigen. Um zu verhindern, dass du überhaupt erst in ein unerwünschtes Drittanbieterabo rutschst, kannst du bei Vodafone „Drittanbieter Abos sperren“.

Auf der Hilfeseite stellt Vodafone einen Link zur Verfügung, der dich zum richtigen Ort führt.

  1. Klicke auf den Link
    (oder logge dich ein und navigiere selbst zum Buchbare Optionen-Bereich)
  2. Logge dich gegebenenfalls ein
  3. Wähle im nun erreichten „Buchbare Optionen“-Bereich
    „Drittanbieter Abos sperren“
  4. Bestätige mit „Jetzt kostenlos buchen“

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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1&1 Rufnummernmitnahme: So funktioniert’s! https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/1und1-rufnummernmitnahme/ Thu, 06 Dec 2018 11:36:23 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=25076 Stehst du kurz vor einem Anbieterwechsel oder einem Vertragswechsel innerhalb von 1&1, kannst du dir Gedanken machen, ob du deine Telefonnummer mitnehmen möchtest. Hier erfährst du, wie eine 1&1 Rufnummernmitnahme vonstatten geht. Jeder kennt es: Die obligatorischen „Hab ’ne neue Nummer“-Nachrichten an sämtliche mehr oder weniger wichtige Kontakte nach einem Anbieterwechsel. Doch die sind zum … Continued

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Stehst du kurz vor einem Anbieterwechsel oder einem Vertragswechsel innerhalb von 1&1, kannst du dir Gedanken machen, ob du deine Telefonnummer mitnehmen möchtest. Hier erfährst du, wie eine 1&1 Rufnummernmitnahme vonstatten geht.

Jeder kennt es: Die obligatorischen „Hab ’ne neue Nummer“-Nachrichten an sämtliche mehr oder weniger wichtige Kontakte nach einem Anbieterwechsel. Doch die sind zum Glück gar nicht nötig. Du kannst deine alte Rufnummer einfach zu deinem neuen Anbieter mitnehmen.

Für eine Rufnummernmitnahme dürfen keine Kosten mehr verlangt werden. Seit Dezember 2021 sind alle Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Mitnahme kostenlos anzubieten.

Eine Mobilfunknummer mitnehmen

  • Kündigungsbestätigung oder Portierungserklärung beim alten Anbieter
  • zeitliche Begrenzung: Kündigung liegt höchstens 80 Tage zurück/
    verbleibende Vertragslaufzeit beträgt höchstens 123 Kalendertage
  • Übereinstimmung der persönlichen Daten beim alten Anbieter und 1&1

Rufnummernmitnahme zu 1&1

Möchtest du deine Handynummer mit zu 1&1 nehmen, funktioniert das in wenigen Schritten:

Gekündigter Altvertrag

  • Überprüfe, ob das Ende deines Vertrages maximal 123 Tage in der Zukunft liegt oder noch nicht länger als 80 Tage seit Vertragsende vergangen sind
  • Bestelle deinen Wunschtarif bei 1&1
  • Du kannst bereits während dem Bestellprozess deinen Wunsch zur Rufnummernmitnahme angeben. Alternativ kannst du auch nachträglich über das 1&1 Control Center oder den Kundenservice eine Portierung in die Wege leiten.
  • Nachdem du deine neue SIM-Karte erhalten hast, dauert es laut 1&1 maximal 7 Tage, bis du deinen neuen Vertrag mit deiner alten Rufnummer nutzen kannst. Zur Überbrückung erhältst du für die Zwischenzeit eine Ersatznummer, damit du durchgängig erreichbar bist.

Ungekündigter Altvertrag

  • Wenn du deine Rufnummer sofort portieren möchtest und nicht abwarten willst, bis dein Altvertrag endet, schicke einen Portierungsauftrag an deinen bisherigen Anbieter.
  • Nun kannst du deinen Wunschtarif bei 1&1 auswählen und direkt während der Bestellung angeben, dass du deine alte Rufnummer zu 1&1 mitnehmen möchtest. Der Anbieter wird sich um alles weitere kümmern.
  • Vergiss auf keinen Fall, deinen alten Vertrag zu kündigen! Ein Portierungsauftrag ersetzt nicht die fristgerechte Kündigung bei deinem alten Anbieter.

Achte darauf, dass die Angaben bei deinem alten sowie neuen Anbieter komplett identisch sein müssen. Andernfalls klappt die Portierung nicht.

1&1 Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter

Möchtest du deine 1&1-Mobilfunknummer nach Vertragsende mitnehmen, muss dein 1&1-Vertrag vorher gekündigt werden – beachte dabei die Fristen deines neuen Anbieters!

Wir haben für dich die wichtigsten Informationen für deine 1&1 Kündigung zusammengefasst. Mit Klick aufs Banner oder über die Kündigungssuche gelangst du zu unserer 1&1 Kündigungsvorlage.

Möchtest du deine 1&1-Handynummer vor Vertragsende mit zu einem anderen Anbieter nehmen, braucht 1&1 von dir eine Portierungserklärung, mit der du bestätigst, dass deine Rufnummer vor Vertragsende freigegeben werden darf. Dies kannst du entweder im 1&1 Control-Center erledigen oder direkt über das von 1&1 zur Verfügung gestellte PDF-Formular. Nach Vertragsende muss der Portierungsauftrag maximal 80 Tage später eingehen.

Handynummer innerhalb von 1&1 mitnehmen

Du kannst deine 1&1-Rufnummer innerhalb des D-Netzes auch von einem 1&1-Vertrag zu einem anderen mitnehmen. Das geht online,

  1. Login ins 1&1 Control-Center
  2. Auswahl des Vertrags, zu dem du die Nummer mitnehmen möchtest unter „Meine Verträge“
  3. „Einstellungen & Services“: „Rufnummer mitnehmen“
  4. Wähle „Ich möchte meine Rufnummer innerhalb von 1&1 mitnehmen
  5. Fülle das Formular aus

oder direkt über das PDF-Formular.

Die PDF-Formulare kannst du dem Hilfecenter zufolge per Post oder E-Mail an 1&1 senden.

Eine Festnetznummer mitnehmen

  • am besten nicht selbst kündigen!
  • nur im selben Vorwahlbereich möglich
  • zeitliche Begrenzung: Abschluss idealerweise 30 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist beim alten Anbieter
  • Übereinstimmung der persönlichen Daten beim alten Anbieter und 1&1

Von einem anderen Anbieter zu 1&1

Alter Vertrag läuft noch

1&1 kann sich um die Kündigung deines alten DSL-Anschlusses kümmern. Kündige deinen alten Anbieter also nicht selbst.

  1. Abschluss des DSL-Anschlusses bei 1&1
    (mindestens 30 Tage vor Ablauf deiner Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter)
  2. Online: Wahl der „Anschluss-Kündigung„-Option

Ist diese Option nicht vorhanden, erhältst du mit der Bestellbestätigung deines 1&1 DSL-Anschlusses den „Auftrag zur Anschluss- und Rufnummernmitnahme“ als PDF-Datei. Fülle diesen aus und versende ihn per Fax oder Post an 1&1.

Du hast die Kündigung schon selbst beauftragt

  1. Bestellung eines DSL-Anschlusses bei 1&1
  2. Angabe des Kündigungstermins des alten Anschlusses

Der alte Anschluss ist schon abgeschaltet

  1. Bestellung eines Neuanschlusses mit neuer Rufnummer
  2. Formular mit Bestellbestätigung zur Übertragung der alten Nummer
    (möglich, wenn Abschaltung höchstens 65 Tage zurückliegt)

Hast du selbst gekündigt, benötigt 1&1 die Kündigungs- oder Stornobestätigung deines alten Anbieters.

1&1 Festnetznummer zu anderem Anbieter

  1. Beauftragung des neuen Anbieters
  2. Ausfüllen des Formulars zur Kündigung bei 1&1 durch den neuen Anbieter
    mit Vermerk über alle Nummern, die du mitnehmen willst

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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