Versicherung wird bei Kauf übernommen: Vorsicht beim Gebrauchtkauf

Wusstest du, dass du beim Kauf eines versicherten Gegenstandes die Versicherung des Verkäufers gleich mit übernimmst? Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären dir die Vertragslage.

Ob Smartphone, Fahrrad oder Auto – wenn du einen gebrauchten Gegenstand erwirbst, für den eine aktuelle Sachversicherung besteht, geht diese nach dem Kauf automatisch auf dich über. Das ist im Versicherungsvertragsgesetz Paragraf 95 geregelt. Was du beim Kauf oder Verkauf versicherter Gegenstände beachten solltest, liest du hier.

Das solltest du als Käufer beachten: Übernahme der Versicherung beim Kauf

Um nicht die Katze im Sack zu kaufen, solltest du auf jeden Fall vor dem Kauf klären, ob überhaupt eine Versicherung besteht. Falls ja, hole dir Informationen zum Anbieter ein. Achte zudem darauf, dass die Versicherung im Kaufvertrag festgehalten wird.

Wenn eine Versicherung vorliegt, hast du zwei Möglichkeiten. Entweder du bist zufrieden mit den Konditionen und behältst die Versicherung. Oder du möchtest die Versicherung nicht weiterführen. Dann hast du ab dem Kaufdatum einen Monat Zeit, um beim Anbieter die Kündigung einzureichen. Erfährst du erst später von dem Bestehen der Versicherung, beginnt deine Frist ab diesem Zeitpunkt.

Der Verkäufer ist ab dem Verkauf nicht mehr berechtigt den Vertrag zu kündigen. Eine Kündigung musst du als Käufer ab dem Kaufzeitpunkt deshalb selbst übernehmen.

Stelle direkt nach dem Kauf sicher, dass der Versicherungsanbieter darüber Bescheid weiß, dass du der neue Eigentümer bist. Das ist wichtig, da der Versicherer sonst im Schadensfall eventuell nicht haftet. Gib deine Kontaktdaten direkt an den Anbieter weiter oder bitte den Verkäufer das zu übernehmen.

Das gilt für dich als Verkäufer: Versicherung geht auf Käufer über

Als Verkäufer solltest du deinem potenziellen Käufer bereits vor dem Kauf mitteilen, dass eine Versicherung besteht und ihm Namen sowie Kontaktdaten des Versicherers zukommen lassen. Auch solltest du darauf achten, dass die Versicherung im Kaufvertrag festgehalten wird. Damit der Versicherer über den neuen Eigentümer deines Verkaufsgegenstandes Bescheid weiß, leite ihm die Kontaktdaten des Käufers weiter.

Falls du deinen Gegenstand ohne die Versicherung weiterverkaufen möchtest, kündige die Versicherung rechtzeitig. Ab dem Zeitpunkt des Verkaufes hast du nämlich nicht mehr die Möglichkeit, deinen Altvertrag selbst zu kündigen. Das kann dann nur noch der neue Eigentümer tun.

Du hast die Versicherung nicht im Kaufvertrag festgehalten und bist auch nicht mehr im Besitz der Kontaktdaten des Käufers? Keine Sorge, im Regelfall bleibst du nicht auf deinem Vertrag sitzen. Da du den versicherten Gegenstand nicht mehr besitzt, sollte dein Vertrag wegen „Risikowegfall“ vom Anbieter aufgehoben werden. Wende dich in diesem Fall schnellstmöglich an deinen Versicherer, um ihm die Situation schildern.

Was du als Käufer und Verkäufer beachten solltest, haben wir in dieser Infografik einmal übersichtlich für dich zusammengefasst.

In diesen Fällen greift die Versicherungsregel

Wie oben erwähnt, bezieht sich die Regel generell auf Sachgegenstände, die versichert werden können. Das schließt sowohl elektronische Kleingeräte wie Laptops, Handys oder Kameras ein, aber auch Fahrräder, E-Bikes, Autos, Musikinstrumente oder sogar Häuser. Wir haben drei Beispiele genauer unter die Lupe genommen.

Laut test.de kann es auch von Vorteil sein, wenn eine Versicherung auf dich übergeht, da viele Anbieter keine gebrauchten Gegenstände versichern. Ist dir eine Versicherung für dein Fahrrad, E-Bike oder sonstigen Gegenstand daher wichtig, könnte dir das zu Gute kommen.

Beispiel Kfz-Versicherung

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In Deutschland ist jeder Kfz-Halter dazu verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu besitzen. Wird ein Auto verkauft, wechselt daher auch die Versicherung des Autos den Besitzer. Der Käufer sollte den Wagen anschließend so schnell wie möglich auf sich ummelden. Schließt er eine neue Versicherung ab, wird die Police des Vorbesitzers automatisch gekündigt.

Als Verkäufer ist es wichtig, dass du den genauen Zeitpunkt des Kaufes im Vertrag dokumentierst, damit du nicht für Schäden kurz nach dem Kaufzeitpunkt haftbar gemacht werden kannst. Zudem sollte vertraglich festgelegt werden, in welchem Zeitraum der Käufer das Auto auf sich ummelden muss.

Beispiel E-Bike-Versicherung

Auch bei einer E-Bike-Versicherung greifen die oben genannten Regeln. Kaufst du ein versichertes, gebrauchtes E-Bike, so geht auch die Versicherung auf dich über. Möchtest du diese nicht nutzen, kündige unbedingt innerhalb einer einmonatigen Frist.

Du möchtest mehr zu Thema E-Bike Versicherung erfahren? Hier liest du alles Wichtige dazu.

Beispiel Smartphone-Versicherung

Dasselbe Spiel wiederholt sich bei der Smartphone-Versicherung. Kaufst du ein gebrauchtes Gerät und der Vorbesitzer hatte eine Versicherung dafür abgeschlossen, erwirbst du diese gleich mit. Auch hier hast du einen Monat Zeit, die Police zu kündigen, bevor sie bis zum vereinbarten Vertragsende fortgesetzt wird.

Du weißt nicht, ob so eine Versicherung für dein Gerät überhaupt nötig ist? Dann lies in diesem Artikel mehr darüber.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.