Kfz-Versicherung Kündigung durch den Versicherer

Wolfgang Kirmaier

Deine Kfz-Versicherung kann dir die Kündigung durch den Versicherer erklären. Wir erklären die Gründe dafür und was du dagegen tun kannst.

Sowohl du als Versicherter einer Kfz-Versicherung, als auch der Versicherer selbst haben das Recht, den geschlossenen Vertrag ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. Wir informieren dich über die verschiedenen Arten der Kündigung durch den Versicherer, wann die Kündigung wirksam ist und was du dagegen unternehmen kannst.

Kündigung durch den Versicherer – die Gründe

Die Möglichkeiten für eine Kündigung durch den Versicherer sind identisch mit denen des Verbrauchers. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht alljährlich Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – diese sind zwar unverbindliche Vorschläge, die meisten Versicherungen nehmen sich diese jedoch als Muster. Im Folgenden werden die verschiedenen Anlässe für eine Kündigung durch den Versicherer aufgelistet.

Die ordentliche Kündigung durch den Versicherer

Deine Kfz-Versicherung hat, genauso wie du das Recht, zum Ablauf des Versicherungsjahres den Vertrag zwischen euch zu kündigen. Damit diese Kündigung wirksam ist, muss sie spätestens einen Monat vor Versicherungsende bei dir eingegangen sein.

Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes

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Dein vorläufiger Versicherungsschutz kann mit einer Frist von zwei Wochen vom Versicherer gekündigt werden. Das bedeutet das dein vorläufiger Versicherungsschutz zwei Wochen nach Eingang der Kündigung erlischt.

Kündigung nach Schadensfall

Ein leidiges Thema für alle Verbraucher ist die Kündigung durch den Versicherer nach einem Schadensfall. Dabei kommt es nicht auf die Anzahl an Schäden an, die Kfz Versicherung kann auch schon beim ersten Unfall deinen Versicherungsschutz kündigen. Dies geschieht selbstverständlich erst nach Beendigung der Schadensverhandlungen. Identisch mit der Kündigung durch den Versicherten, kann die Versicherung den Vertrag kündigen – sowohl wenn sie die Kosten übernommen hat, als auch im Falle einer unberechtigten Ablehnung.

Kündigung bei ausstehenden Zahlungen

Solltest du bei den Versicherungsbeiträgen in Rückstand geraten, wird dich die Kfz-Versicherung darauf hinweisen und dir eine Zahlungsaufforderung schicken – mit einer Zahlungsfrist von zwei Wochen. Wenn du den geforderten Betrag nicht innerhalb dieser zwei Wochen zahlst, hat die Kfz-Versicherung das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Diese Kündigung kann aufgehoben werden, indem du den Betrag nachträglich, innerhalb eines Monats nach Eingang der Kündigung, bezahlst.

Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs

Deine Kfz-Versicherung hat im Falle einer Änderung der Verwendung deines Fahrzeugs das Recht, deinen Beitrag anzupassen oder den Versicherungsvertrag mit dir zu kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Eingang wirksam.

Kündigung bei Verkauf oder Zwangsversteigerung

Bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung kann die Kfz-Versicherung von dem Erwerber übernommen werden. Der Versicherer kann jedoch auch innerhalb eines Monats nach Verkauf oder Zwangsversteigerung die Kündigung erklären. Diese wird einen Monat nach Eingang wirksam.

Kündigung durch den Versicherer – was kann ich tun?

Mit einer Kündigung durch den Versicherer rechnen die Wenigsten. Die Allgemeinheit denkt, sofern man nicht selbst kündigt, besteht ein Vertrag ewig. Deshalb kommen Kündigungen durch die Versicherung für die Meisten eher überraschend. Wir geben dir Tipps, wie du auf die Kündigung reagieren kannst, um das Beste daraus zu machen oder die Kündigung sogar aufzuheben.

Wie kann ich meinen Vertrag noch retten?

In erster Linie solltest du deine Kfz-Versicherung kontaktieren und herausfinden, aus welchen Gründen dir die Kündigung erklärt wurde. Sollte dir die Versicherung aus wirtschaftlichen Gründen kündigen kannst du vorschlagen, deinen Beitrag anzupassen oder die Vertragsinhalte so zu ändern, dass es rentabel für beide Seiten bleibt.

Die Kündigungsumkehr

Das große Problem bei einer Kündigung durch den Versicherer, ist dein zukünftiger Versicherungsschutz bei einer anderen Kfz-Versicherung. Bei Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags musst du unter anderem angeben, ob du oder der Versicherer gekündigt hat. Letzteres könnte dazu führen, dass dich die neue Versicherung ablehnt. Deshalb lohnt es sich eine Kündigungsumkehr bei deiner Versicherung zu beantragen, damit du bei Neuabschluss eines Vertrags angeben kannst, dass du gekündigt hast.

Kündigung durch den Versicherer – unser Rat

In erster Linie gilt: Ruhe bewahren. Wir raten dir nach Erhalt der Kündigung sofort deinen Versicherer zu kontaktieren. Kontaktdaten zu deiner Kfz-Versicherung findest du in unserer Adress- und Hotline-Datenbank. Solltest du dich nicht mit der Versicherung einigen können und sie auf die Beendigung des Vertrags bestehen, so bitte um eine Kündigungsumkehr. Diese erleichtert dir den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags. Außerdem geben wir dir in unserem Artikel Kfz-Versicherung finden: Günstig ist nicht alles! Tipps worauf es bei einer guten Autoversicherung ankommt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.