Günstigste Stromanbieter: Unfaire Tarife sind die Regel bei Billigstrom

Laut Stiftung Warentest sind nur zwei von 49 Billigstrom-Tarifen fair für Verbraucher. Warum der günstigste Stromanbieter nicht gleich der Beste ist.

Die Strompreise steigen und ein Ende dieses Trends ist in naher Zukunft nicht absehbar. Grund genug für Verbraucher, sich nach Alternativen zu ihrem Stromanbieter umzusehen. Das Auswahlkriterium Nummer eins ist dabei oft der günstigste Stromanbieter. Das haben auch die Unternehmen erkannt und so bieten immer mehr Billigstromanbieter ihre Tarife an. Doch diese sind oft unfair und nicht zu empfehlen, wie ein Test der Stiftung Warentest ergab.

Möchtest du deinen alten Stromanbieter kündigen um zu einem günstigeren zu wechseln, oder bist du unzufrieden mit deinem Billigstromanbieter? Dann findest du vorgefertigte Kündigungsschreiben und Tipps zur Kündigung deines Stromanbieters auf unserer Website.

Billigstrom: Günstigste Stromanbieter im Test

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Die Stiftung Warentest hat die Tarife von vier Billigstromanbietern getestet, die in Vergleichsportalen als günstigste Stromanbieter ausgewiesen wurden. Das Ergebnis: Nur zwei der getesteten 49 Tarife waren verbraucherfreundlich. Die anderen versteckten im Kleingedruckten Einschränkungen, die den Vertrag für den Verbraucher mitunter sehr teuer machen können.

Besonders bemängelte die Stiftung Warentest die zum Teil sehr kurzen Preisgarantien oder die hohen Gebühren, falls du als Kunde mehr Strom brauchst als ursprünglich im Paket vereinbart. Auch versprochene Jahresboni wurden oft durch Klauseln wieder eingeschränkt.

Auch von getarnten Preiserhöhungen spricht die Stiftung. In den Beispiel wurden diese in einem mehrseitigen Schreiben, zwischen Gewinnspielen und Erläuterungen zur Energiewende, untergebracht. Eine Tarnmethode die anscheinend bei Billigstromanbietern nicht unüblich  ist.

Durch solche versteckten Kostenerhöhungen und Zusatzklauseln wird der günstigste Stromanbieter ganz schnell zum großen Ärgernis für dich als Kunden.

Billigstrom: Günstigste Stromanbieter in der Kritik der Verbraucherzentrale

Das Vorgehen, Preiserhöhung in seitenlangen Dokumenten zwischen unwichtigen Absätzen zu verstecken, hat die Verbraucherzentrale Sachsen nun vor kurzem bei einem Energieversorger abgemahnt.  Anne-Katrin Wieseman von der Verbraucherzentrale Sachsen sagt dazu: „Die Kunden in Form getarnter Info- oder Werbepost über Preisänderungen zu informieren, hat Kalkül.“ So soll wohl dafür gesorgt werden, dass die Kunden die Erhöhung nicht bemerken. Wiesemann hält dieses Vorgehen nicht nur für unfair gegenüber dem Verbraucher, sondern sie geht sogar von einem Gesetzesverstoß aus. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass transparent und verständlich auf Vertragsänderungen hingewiesen werden muss. Zudem muss der Kunde auch auf sein Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden, dass sich aus einer Preiserhöhung ergibt.

Welche Auswirkungen diese Abmahnung in Zukunft auf die Kommunikation der Energieversorger haben wird, ist bisher nicht abzusehen. Wenn du allerdings Probleme mit deinem Stromanbieter wegen eines solchen Vorgehens hast, wende dich an die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland. Was eine Beratung dort in etwa kostet, kannst du in unserem Blogbeitrag zu den Kosten der Verbraucherzentrale nachlesen.

Billigstrom: Günstigste Stromanbieter im Ansehen der Verbraucher

Eine Studie ergab, dass die Deutschen Billigstromanbietern eher skeptisch gegenüberstehen. Neben dem Preis achten Verbraucher, laut Sonneseite.com, auch auf einen guten Kundenservice und die Verfügbarkeit von Ökostrom. Viele vertrauen Billigstromanbietern auch nicht, weil sie bezweifeln, dass diese vernünftig wirtschaften. Nicht ganz unbegründet, wie die Insolvenzen der Anbieter Prokon und Flexstrom beweisen.

Möchtest du dennoch Strom von Billigstromanbieter beziehen solltest du die Klauseln und Vertragsbedingungen vorher genau durchlesen, damit du dich entsprechend darauf einstellen kannst. Außerdem solltest du jede E-Mail und jedes Schreiben ganz genau lesen, um eine Preiserhöhung nicht zu überlesen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.