Abofalle: So reagierst du auf Zahlungsaufforderungen der Webbilling AG

Du hast eine E-Mail mit Zahlungsaufforderung von Webbilling erhalten und weißt nicht, wie du vorgehen sollst? aboalarm klärt auf, was sich hinter dem Zahlungsdienstleister verbirgt.

Webbilling AG: Ein Zahlungsdienstleister im Internet

Hinter der Webbilling AG verbirgt sich im ersten Moment nur ein Zahlungsdienstleister für Onlinekäufe und Transaktionen im Internet. Wahrscheinlich kennst du andere bekannte Anbieter, wie zum Beispiel paypal oder giropay.

Online-Händler (zum Beispiel Treffpunkt18 im unten beschriebenen Fall) nutzen den Zahlungsdienstleister Webbilling AG für die finanzielle Abwicklung ihrer Ein- und Verkäufe. Händler können aus einem großen Angebot an Zahlungsmethoden, wie Sepa-Lastschriftverfahren, SOFORT Banking, Mastercard oder Visacard, wählen und ihren Kunden so eine vertrauenswürdige Zahlung ermöglichen. Daran ist zunächst nichts verwerflich.

Abofallen mit Webbilling AG

Jedoch bietet die Webbilling AG, zusammen mit ihrem Partner mobilebilling, das wenig nutzerfreundliche WAP- und WEB-Billing an. Das nutzen unseriöse Anbieter, um Verbraucher in kostenspieligen Abofallen zu locken.

WEB-Billing: Was sich dahinter verbirgt

Eigentlich ist WEB-Billing als eine einfache Bezahlungsmethode für Handynutzer auf den Markt gekommen. Kauft sich ein Handynutzer einen kostenpflichigen Dienst (zum Beispiel ein Handygame oder einen neuen Klingelton), kann er diesen mittels WAP- oder WEB-Billing bezahlen. Eine bekannte Firma, die diese Zahlungsmethode unterstützt ist die Webbilling AG mit Sitz in den USA, der Schweiz und in Hamburg.

Ursprünglich wurde der Begriff WAP-Billing für Zahlungen mit dem Handy, die über den Mobilfunkanbieter abgerechnet werden, genutzt und der Begriff WEB-Billing für Zahlungen mit dem Computer. Da aber auch beim WEB-Billing der Kunde seine Handynummer eintragen muss und am Ende über den Mobilfunkanbieter abgerechnet wird, vermischen sich die Begriffe auf einigen Internetseiten. „Billing“ kommt aus dem Englischen und bedeutet (Ab-)Rechnung.

Mittels WAP- und WEB-Billing können Onlinehändler kleinere Rechnungsbeträge vom Endnutzer über deren Mobilfunkrechnung abrechnen. Mobilfunkanbieter wie Vodafone, O2, Telekom und mobilcom debitel kooperieren mit sogenannten Drittanbietern und ziehen ihrem Mobilfunkkunden die (sehr oft unbewusst!) gekauften Leistungen ab.

Da es sich beim Kauf unseriöser Leistungen meist um Abos handelt, können auch die kleineren Rechnungsbeträge schnell in die Höhe schießen.

So funktioniert die Abzocke mit WEB-Billing

Nun kommt es immer häufiger vor, dass WEB-Billing von unseriösen Anbietern gebraucht wird, um Handy- und Comupternutzern kostenpflichtige Abos anzudrehen. Mit dem Handy funktioniert das noch leichter als mit dem Computer, da beim Surfen im Internet mit dem Smartphone die Handynummer schon hinterlegt ist und von deinem Mobilfunkanbieter ohne Rückfragen oder Kaufbestätigung an den (unseriösen Abo-) Drittanbieter übermittelt wird.

Surfst du mit dem Computer oder Tablet im Internet, ist deine Handynummer in der Regel nicht hinterlegt und du musst bei Käufen mittels WEB-Billing zuerst deine Handynummer eintragen.

So schützt du dich vor ungewollten Abofallen durch WEB-Billing

Es gibt ein paar einfache Regeln und Tipps, die dir helfen, dich selbst vor WEB-Billing-Betrügern zu schützen. Grundsätzlich solltest du wissen, dass die (Abo-)Käufe ohne dass du aktiv auf einen Kauf-Button geklickt hast und eine Zahlungsbestätigung erhalten hast, nicht gesetzeskonform sind. Denn nach deutschem Recht (§ 312j BGB) muss der Käufer eindeutig und unmissverständlich auf den Kauf einer kostenpflichtigen Dienstleistung hingewiesen werden, beispielsweise mit einem Button “jetzt kostenpflichtig bestellen”. In der Theorie könntest du solche Fälle also anzeigen. Jedoch sitzen unseriöse Anbieter oft im Ausland oder die Scheinfirmen existieren schon nicht mehr, wenn dir der Betrug auffällt.

aboalarm-Insider-Tipp Nummer 1: Richte eine Drittanbietersperre ein

Um dich vor WAP- und WEB-Billing zu schützen, kannst du mit einem formlosen Schreiben eine Drittanbietersperre bei deinem Mobilfunkanbieter einrichten lassen. Das ist auch gesetzlich im Telekommunikationsgesetz § 45d garantiert. Dort heißt es, dass alle deutschen Mobilfunkanbieter eine kostenlose Drittanbietersperre einrichten müssen, sofern der Kunde danach fragt. Denn grundsätzlich ist das WAP-Billing für alle Mobilfunknutzer aktiviert.

aboalarm-Insider-Tipp Nummer 2: Gib niemals deine persönlichen Daten preis

Da du im Falle von WEB-Billing (an Computer und Tablet) deine Handynummer aktiv eintragen musst, um eine Dienstleistung oder ein Abo zu kaufen, hast du hier ein bisschen mehr Sicherheit. Meistens verbergen sich Abo-Fallen, die über WEB-Billing abgebucht werden, hinter vermeintlichen Gewinnspielen. So traurig die Wahrheit auch klingen mag, aber weder Karibikkreuzfahrten, noch Luxusautos oder Smartphones kann man per Mausklick im Internet gewinnen. Generell gilt: Kennst du deinen Vertragspartner (Anbieter, Gewinnspielvertreiber, Händler) nicht, solltest du niemals deine persönlichen Daten, wie Handynummer oder Bankdaten, preisgeben.

aboalarm-Insider-Tipp Nummer 3: Kontrolliere regelmäßig deine Mobilfunk-Abrechnungen

Wir empfehlen dir, deine Handy- und Kontoabrechnungen regelmäßig zu kontrollieren. Fällt dir eine Abbuchung auf, die zu keinem deiner Käufe passt, kannst du beim SEPA-Lastschriftverfahren beispielsweise, bis zu sechs Wochen danach den Kaufbetrag zurückfordern. Ganz allgemein gibt es die Möglichkeit natürlich auch bei allen anderen Zahlungsverfahren.

Zahlungsaufforderung der Webbilling AG

Hast du trotz Sicherheitsmaßnahmen eine E-Mail mit Zahlungsaufforderung von der Webbilling AG oder mobilebilling erhalten oder auf deinem Konto ungewöhnliche Abbuchungen bemerkt, solltest du der Sache auf jeden Fall auf den Grund gehen.

Grundsätzlich empfehlen wir, keine voreiligen Zahlungen bei Zahlungsaufforderungen der Webbilling AG zu leisten. Bevor du etwas zahlst, solltest du genau überprüfen, ob und wann du den Kauf überhaupt abgeschlossen hast. Bist du dir unsicher, dann wende dich am besten sofort an den Kundensupport von Mobilebilling oder Webbilling und fordere den Kaufvertrag an.

Die Kontaktdaten für die Webbilling AG findest du hier.

So gehst du vor!

Konnte die Webbilling AG einen Betrag nicht direkt von deinem Konto abbuchen, zum Beispiel weil sie keine Berechtigung hat oder weil das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, sendet sie im Auftrag ihrer Partner (Treffpunkt18 oder anderer Online-Händler) Zahlungsaufforderungen per Mail. Darin fordern die Webbilling AG oder mobilebilling dich auf, Kosten für angebliche Internetdienstleistungen zu bezahlen.

Jetzt gilt es zu unterscheiden: Hast du die in der E-Mail geforderten Leistungen in Anspruch genommen, dann musst du der Zahlungsforderung natürlich nachkommen. Auch hier gilt, wenn du dir unsicher bist, wende dich an den Webbilling AG Kundensupport und fordere die Kaufunterlagen ein. Bist du dir jedoch sicher die geforderten Leistungen nicht gekauft zu haben, dann schreibe das auch dem Kundensupport. Jetzt sind sie in der Bringschuld nachzuweisen, dass du einen Kaufvertrag wirklich rechtsmäßig abgeschlossen hast (oder nicht) und somit das Geld wirklich zahlen musst (oben eben nicht).

Fallbeispiel: Treffpunkt18 über die Webbilling AG kündigen

Das Onlinedatingportal Treffpunkt18 nutzt die WEB-Billing Zahlungsmethode, um kostenpflichtige Mitgiedschaften abzubuchen. Dahinter verbirgt sich zwar keine dubiose Abofalle, da der Kunde vor Kauf auf das kostenpflichtige Abo hingewiesen wird. Aber Nutzer sollten wissen, dass bei einer Kündigung über Treffpunkt18 die Zahlungen weiterlaufen.

In den AGB des Datingportals wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass kostenlose Dienste zwar über den Kundensupport von Treffpunkt18, aber das Vertragsverhältnis kostenpflichtiger Dienste gesondert davon beendet werden muss. Dazu heißt es in den AGB des Datingportals: „Bei Zahlungen mittels WAP Billing kann das kostenpflichtige Vertragsverhältnis ausschließlich vom Nutzer über den jeweiligen Zahlungsprovider, welcher dem Kunden während der Bestellung des kostenpflichtigen Dienstes mitgeteilt wird oder bei unserem Support erfragt werden kann, beendet werden.“

Detailliertere Informationen zur Treffpunkt18 Kündigung erfährst du in unserem Blogartikel Treffpunkt18 kündigen: Verlasse die Onlinedating-Seite.

So gehst du vor!

Bei Vertragsschluss kostenpflichtiger Leistungen wirst von von Treffpunk18 darüber informiert, welcher WEB-Billing-Zahlungsdienstleister die Rechungen verwaltet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das die Webbilling AG. Hast du dein Nutzerkonto über Treppfunkt18 gekündigt, musst du gesondert dazu die Zahlungen bei der Webbilling AG einstellen lassen. Das tust du mit einem Kündigungsschreiben an den WEB-Billing-Zahlungsdienstleister.

Den Kontakt für den Kundensupport der Webbilling AG findest du hier.

Allgemein finden wir, dass die Transparenz und Nutzerfreundlichkeit der WEB- und WAP-Billing Zahlungsmethode sehr zu wünschen übrig lässt und den Verbraucher mehr verwirrt als unterstützt.

Es ist besonders wichtig, dass du alle Unterlagen, die dir bei Vertragsschluss zugesendet werden, ausdruckst oder auf deinem Computer speicherst. So kannst du im Kündifungsfall schnell herausfinden, bei welchem WEB-Billing-Zahlungsdienstleister du die Kündigung einreichen musst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.