Kündigungsfrist berechnen: So geht´s richtig

Du hast einen Vertrag, den du nicht weiterführen willst und möchtest die Kündigungsfrist berechnen? Wir zeigen, was in einem solchen Fall zu beachten ist.

Du möchtest deinen Vertrag ganz regulär zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen? Dafür musst du die Kündigungsfrist berechnen und ein Kündigungsschreiben an den entsprechenden Anbieter, Arbeitgeber oder Vermieter schicken. Doch wie genau ist die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist zu verstehen? Wir erklären dir heute, wie du Kündigungsfristen richtig berechnest und deine ungewollten Verträge leicht und unproblematisch loswirst.

Kündigungsfrist berechnen: Verschiedene Vertragsarten

Die Kündigungsfristen sind abhängig von Vertragsart unterschiedlich geregelt. Handyverträge haben zum Beispiel je nach Mindestvertraglaufzeit die Kündigungsfristen von 3 Monaten, 1 Monat oder sogar 2 Wochen. Bei Arbeitsverträgen ist die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht selten, oft ist der Zusatz „zum Ende des Kalendermonats“ oder „zum Quartalsende“ mit dabei. Auch bei Mietverträgen gilt meist die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Doch natürlich ist jeder Vertrag anders. Deshalb solltest du die genauen Angaben in deinem Vertrag lesen, bevor du dich entscheidest, zu kündigen. Sonst läufst du Gefahr, dass dein Handyvertrag um ein weiteres Jahr verlängert wird bzw. dass du bis zu drei Monaten länger als geplant bei deinem Arbeitgeber oder in deiner Wohnung bleiben musst.

Streng genommen ist der Ausdruck „Kündigungsfrist berechnen“ nicht ganz korrekt. Denn die Kündigungsfrist an sich ist fix im Vertrag festgelegt. Was du hingegen berechnen kannst, ist das Datum, an dem deine Kündigung spätestens beim Anbieter eingegangen sein muss. Dazu solltest du dann allerdings wissen, wie die geltenden Kündigungsfristen sind.

Kündigungsfrist berechnen: Was ist zu beachten?

Handyvertrag

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Bei Handyverträgen ist der Tag entscheidend, an dem du deinen Vertrag abgeschlossen hast – das Vertragsdatum. Hast du einen Handyvertrag mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit musst du in der Regel 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Wenn du deinen Vertrag am 01.04.2014 abgeschlossen hast, müssen volle 24 Monate vergehen, bis die Vertragslaufzeit zu Ende geht. Der letzte Tag der Vertragslaufzeit wäre dann der 31.03.2016. Eine fristgerechte Kündigung sollte bei deinem Anbieter also 3 Monate vor diesem Datum eingehen. In diesem Beispiel solltest du die Kündigung also vor dem 31.12.2015 eingereicht haben.

Arbeitsvertrag

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Bei einem Arbeitsvertrag gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist bzw. die in § 622 BGB festgehaltene gesetzliche Kündigungsfrist, die normalerweise von der Länge des Arbeitsverhältnisses abhängt. Ist eine Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart, darf diese die gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterbieten. Im Vertrag darf also keine Kündigungsfrist stehen, die kürzer ist, als die im Gesetz festgehaltene Grundkündigungsfrist. Hier findest du eine Auflistung der gesetzlichen Kündigungsfristen nach Länge der Arbeitsverhältnisses skaliert. Beachte, dass die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit nur 2 Wochen beträgt.

Deine im Arbeitsvertrag regelte Kündigungsfrist hat die Zusatzbedingung „zum Quartalsende“? Dabei ist folgendes zu beachten: Die Quartale enden jedes Jahr am 31. März, am 30. Juni, am 30. September und am 31. Dezember. Wenn du 4 Wochen zum Quartalsende kündigen musst, heißt es, dass deine Kündigung, spätestens am 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November deinem Arbeitgeber vorliegen sollte. Dann könntest du jeweils am 01. April, 01. Juli, 01. Oktober oder 01. Januar bei deinem neuen Arbeitgeber anfangen.

Mietvertrag

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Anders als bei einem Arbeitsvertrag, gilt bei einem Mietvertrag die gesetzliche Frist von 3 Monaten, unabhängig davon, wie lange der Mieter die Wohnung oder das Haus bewohnt hat. Ist im Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist von einem Monat oder zwei Wochen festgehalten, darf der Mieter auch diese Kündigungsfrist in Anspruch nehmen und muss keinen Grund für seine Kündigung angeben. Für den Vermieter gelten allerdings deutlich strengere Kündigungsfristen. Laut immobilienscout24.de darf der Vermieter weder grundlos kündigen, noch die gesetzliche Kündigungsfrist unterschreiten. Außerdem muss er die Mietdauer berücksichtigen: bei einer Wohndauer von über 8 Jahren kann die Kündigungsfrist für den Vermieter ganze 9 Monate betragen.

Möchtest du deinen Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, muss die Kündigung laut § 573c spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, damit diese noch zur Frist zählt. Wenn du also zum 01.07. eine neue Wohnung beziehst und deine alte Wohnung zum 30.06. kündigen möchtest, solltest du deinen Vermieter spätestens bis zum 03.04. benachrichtigen, wenn im Mietvertrag keine Sonderkündigungsfrist vereinbart wurde.

Kündigungsfrist berechnen: Unsere Tipps

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Welchen Vertrag du auch immer kündigen möchtest, versuche deine Kündigung einige Tage vor dem letztmöglichen Termin abzusenden, um etlichen Eventualitäten vorzubeugen und auf Nummer sicher zu gehen. Schickst du deine Kündigung per Post ab, solltest du natürlich auch Sonn- und Feiertage berücksichtigen, denn bei einer Kündigung gilt grundsätzlich nicht das Absendedatum sondern das Eingangsdatum bei deinem Telekommunikationsunternehmen, Arbeitgeber, Vermieter etc. Mit anderen Worten: Nicht der Poststempel ist entscheidend, sondern wann das Kündigungsschreiben im Briefkasten des Empfängers gelandet ist. Wenn du dir nicht sicher bist, ob das Kündigungsschreiben auf dem Postweg auch wirklich rechtzeitig eintrifft, raten wir dir, den aboalarm-Service zu nutzen. Deine Kündigung wird nicht nur sofort versendet, du erhältst sogar für viele Anbieter eine Kündigungsgarantie und kannst beruhigt sein, dass dein Vertrag rechtssicher und ordnungsgemäß gekündigt wird.

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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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