Annik Schalck, Autor auf aboalarm Blog Verbrauchertipps, News und Empfehlungen Wed, 20 Dec 2023 11:10:24 +0000 de-DE hourly 1 Start für elektrische Tretroller in Deutschland: Was du vor dem Kauf wissen solltest https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/elektrische-tretroller/ Wed, 19 Jun 2019 10:00:03 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=27102 Nun schwappt der Hype auch zu uns rüber: Der elektrische Tretroller soll diesen Sommer auch auf deutschen Straßen fahren. So einfach, wie die Anschaffung eines normalen Tretrollers, wird die Verwendung eines E-Scooters jedoch nicht sein. Wir sagen dir, was du wissen solltest, wenn du dir einen E-Roller kaufen möchtest. Alles soll grüner werden – darüber … Continued

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Nun schwappt der Hype auch zu uns rüber: Der elektrische Tretroller soll diesen Sommer auch auf deutschen Straßen fahren. So einfach, wie die Anschaffung eines normalen Tretrollers, wird die Verwendung eines E-Scooters jedoch nicht sein. Wir sagen dir, was du wissen solltest, wenn du dir einen E-Roller kaufen möchtest.

Alles soll grüner werden – darüber ist sich die Welt wohl relativ einig. Anders sieht es bei den elektrischen Tretrollern aus, über die seit Monaten diskutiert wird: Eine statista-Umfrage zeigt, dass 66 Prozent der deutschen Bevölkerung zwischen 16 und 64 Jahren die E-Scooter für eine gute Ergänzung des Nahverkehrs halten – bei den über 65-Jährigen sind es lediglich 29 Prozent. 68 Prozent der Senioren sind sogar für ein Verbot des elektrischen Tretrollers. Doch was hat es mit den neuen Flitzern eigentlich auf sich?

Zulassung nach der Elektrokleinstgeräte-Verordnung

Elektrische Tretroller gibt es im Netz bereits zuhauf zu kaufen – doch die dürfen oftmals gar nicht in der Öffentlichkeit fahren. Wenn du dir also bereits einen E-Scooter zugelegt hast, ist es wahrscheinlich, dass du nachrüsten musst, oder damit niemals dein Privatgelände verlassen darfst.

Für die Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr muss der E-Roller nämlich der Elektrokleinstgeräte-Verordnung entsprechen. Dafür muss der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt erst einmal eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen. Die Rede ist von einer Prüfzeit von zwei bis drei Wochen.

Die ersten elektrischen Tretroller werden also wahrscheinlich erst im Juli rollen.

Zwar trat am 15. Juni 2019 die Zulassungsverordnung für elektrische Tretroller in Kraft – sofort rausfahren ist aber nicht möglich.

Gesetzliche Vorschriften: Maße, Mindestalter, Verkehrsregeln und Co.

  • Für die E-Roller sind eine Breite von 70 Zentimetern, eine Höhe von 1,40 Meter und eine Länge von zwei Metern vorgeschrieben. Das Gewicht darf 55 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Anders als herkömmliche Roller, die eher aus der Kindheit bekannt sind, gilt für elektrische Tretroller ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Mit ihrer Maximalgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde dürfen E-Scooter außerdem nicht auf dem Fußweg fahren! Stattdessen darf nur der Fahrradweg genutzt, bzw. auf die Straße ausgewichen werden, wenn kein Fahrradweg zur Verfügung steht.
  • Elektrische Tretroller müssen versichert werden (mehr dazu im nächsten Absatz), weshalb eine selbstklebende Haftpflicht-Versicherungsplakette hinten am Roller sowie das Mitführen deines Versicherungsscheins Pflicht sind. Beides erhältst du von deinem Versicherer.
  • Die E-Roller müssen – ähnlich wie Fahrräder – mit Vorder- und Rücklicht, Glocke und zwei Bremsen ausgestattet sein.
  • Natürlich gibt es auch Verkehrsregeln – mit diesen solltest du dich selbstverständlich vertraut machen, bevor du in den Straßenverkehr rollst. So ist es zum Beispiel untersagt, nebeneinander zu rollen oder freihändig zu fahren. Außerdem gelten dieselben Promillewerte, wie für Autofahrer. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 70 Euro geahndet.

E-Scooter-Versicherung: So versicherst du deinen elektrischen Tretroller

Wie bereits angesprochen, müssen elektrische Tretroller für die Teilnahme im Straßenverkehr versichert werden. Für einen E-Roller musst du eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt Schäden ab, die du bei anderen Verkehrsteilnehmern verursachst. Näheres zur Kfz-Haftpflichtversicherung erfährst du hier.

Viele Versicherer haben Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH, zufolge bislang noch keine Aussagen über den Jahresbeitrag für eine E-Roller-Versicherung gemacht. Zukünftige Fahrer können jedoch bestenfalls mit einem Beitrag von 30 bis 60 Euro im Jahr rechnen.

Du kannst außerdem über eine ergänzende Teilkasko-Versicherung nachdenken. Das macht besonders dann Sinn, wenn du sehr viel für deinen elektrischen Tretroller ausgegeben hast. Er ist dann zum Beispiel gegen Diebstahl und Beschädigungen durch extremes Wetter versichert. Mehr Details dazu findest du in unserem Blogartikel zur Wahl der richtigen Kfz-Versicherung.

Eine solche Versicherung wird sich wahrscheinlich auf fünf bis zehn Euro im Monat belaufen.

Welche Kfz-Versicherung möchtest du kündigen?
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Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale empfiehlt eine Versicherung bis zu einer Schadenssumme von mindestens 100 Millionen Euro. Je nach Angebotslage könnte es sich auch lohnen, den Versicherer zu wechseln. Was du beim Kfz-Versicherungswechsel beachten musst, kannst du in unserem Blog nachlesen.

Elektrische Tretroller, die unter sechs Kilometern pro Stunde bleiben, brauchen keine Versicherung.

Nachhaltigkeit steigern durch Aufladen mit Öko-Strom

Wer sein Auto durch einen elektrischen Tretroller ersetzt, leistet langfristig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Straßenverkehr. Er kann einfach an einer Steckdose aufgeladen werden und kostet so weniger als einen Euro pro 100 Kilometer.

Um auch beim Aufladen deines emissionsfreien Gefährts so grün wie möglich zu sein, solltest du über einen Öko-Strom-Tarif nachdenken. In unserem Strom Tarife Vergleich oder dem Verivox Ökostrom-Vergleich kannst du dich über Anbieter informieren, die zu dir und deinen Bedürfnissen passen.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.

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Google-Account löschen: So geht’s in vier Schritten! https://www.aboalarm.de/blog/online-dienste/google-account-loeschen/ Tue, 11 Jun 2019 12:00:56 +0000 http://www.aboalarm.de/blog/?p=6145 Du willst deinen Google-Account löschen, aber weißt nicht wie? Wir sagen dir, wie du vorgehst und was du vor dem Löschen, sowie während des Löschvorgangs beachten solltest. Google ist mit großem Abstand Marktführer bei den Suchmaschinen – das geht aus einer statista-Erhebung aus dem Mai dieses Jahres hervor. Doch das ist nicht alles, was Google … Continued

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Du willst deinen Google-Account löschen, aber weißt nicht wie? Wir sagen dir, wie du vorgehst und was du vor dem Löschen, sowie während des Löschvorgangs beachten solltest.

Google ist mit großem Abstand Marktführer bei den Suchmaschinen – das geht aus einer statista-Erhebung aus dem Mai dieses Jahres hervor. Doch das ist nicht alles, was Google zu bieten hat: Mit einem Google-Account kannst du unter anderem Google Mail oder den Google Kalender nutzen, außerdem Dienste wie Youtube oder den Google Play Store.

Was sollte ich vor dem Löschen meines Google-Accounts beachten?

Aufgrund der Vielfalt an Google-Diensten, fungiert der Google-Account als Zugang zu einer großen Anzahl von Programmen. Google speichert dementsprechend Unmengen von Daten, z.B. deine Lesezeichen in Google Chrome, E-Mails in Google Mail, Abos und Anwendungen im Google Play Store, oder die Inhalte deines YouTube-Kanals. Nachdem du deinen Account gelöscht hast, kannst du auf keinen dieser Dienste und keine dieser Daten mehr zugreifen und müsstest einen neuen Account anlegen.

Deswegen solltest du vor dem Löschen des Accounts sicherstellen, dass du wirklich keinen der zahlreichen Google-Dienste mehr benötigst, und Dateien, die du nicht verlieren willst, andernorts absichern. Einen Überblick über alle Dienste, die mit deinem Google-Account verknüpft sind, bekommst du über das Dashboard.

Du kannst deine Inhalte sichern, indem du sie vor dem Löschen deines Google-Kontos exportierst und herunterlädst. Eine Anleitung dazu bietet dir Google hier.

Google-Account löschen in vier Schritten

Um dein Google-Konto zu löschen, musst du den nachstehenden Schritten folgen:

  • Logge dich zunächst mit deinem Nutzernamen und Passwort in deinen Google-Account ein,
  • gehe im linken Navigationsbereich zu „Daten & Personalisierung„,
  • unter „Sie können Ihre Daten herunterladen, löschen oder einen Plan dafür erstellen“ klicke auf „Dienst oder Konto löschen
  • wähle im „Google-Konto löschen“-Bereich „Konto löschen„.

Google-Account löschen

Google-Account löschen

Screenshots vom 11. Juni 2019 – Google

Kann ich meinen Google-Account wiederherstellen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Jedoch musst du diese Option aktiv eingestellt haben, bevor du dein Google-Konto löschst.

  • Über diesen Link gelangst du zur Kontowiederherstellung,
  • beantworte die folgenden Fragen so gut wie möglich, um zu beweisen, dass du der Kontoinhaber bist,
  • erstelle ein neues Passwort für deinen wiederhergestellten Google-Account.
Die Wiederherstellung ist nur für einen kurzen Zeitraum nach dem Löschen möglich. Außerdem ist sie keine Garantie, dass alle Daten wieder verfügbar sein werden, insbesondere im Youtube-Kanal.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Mobilcom Drittanbietersperre einrichten: Wie du dich vor versteckten Kosten schützen kannst https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/mobilcom-drittanbietersperre-einrichten/ Fri, 17 May 2019 10:00:54 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=26529 Du hast keine Lust auf Drittanbieter? Hier erfährst du, wie du die Mobilcom Drittanbietersperre einrichten kannst. Das solltest du am besten schon tun, bevor plötzlich ungewollte Posten die Handyrechnung in die Höhe treiben. Möchtest du überraschende Kosten vermeiden, solltest du eine Drittanbietersperre einrichten. In diesem Artikel erfährst du, wie das bei Mobilcom-Debitel funktioniert. Wozu eine Drittanbietersperre … Continued

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Du hast keine Lust auf Drittanbieter? Hier erfährst du, wie du die Mobilcom Drittanbietersperre einrichten kannst. Das solltest du am besten schon tun, bevor plötzlich ungewollte Posten die Handyrechnung in die Höhe treiben.

Möchtest du überraschende Kosten vermeiden, solltest du eine Drittanbietersperre einrichten. In diesem Artikel erfährst du, wie das bei Mobilcom-Debitel funktioniert.

Wozu eine Drittanbietersperre einrichten?

Findest du sogenannte Mehrwertleistungen oder Drittanbieterposten auf deiner Handyrechnung, handelt es sich dabei wahrscheinlich um Kosten für Klingeltöne, Spiele oder ähnliche Downloads.

Solche Abonnements werden zwar bei externen Anbietern geschlossen, können aber über die Handyrechnung abgerechnet werden. Das ist praktisch, wenn man sich absichtlich für ein solches Angebot entscheidet.

Wenn du diese Abos jedoch nicht abschließen wolltest, wird es zum Problem: Immer wieder kommt es vor, dass sich ungewollte Drittanbieterleistungen auf die Handyrechnung schleichen. Solche Abos können sich zum Beispiel hinter Werbebannern in Apps oder unzureichend gekennzeichneten Buttons verstecken und sind so schnell aus Versehen geschlossen.

Wirfst du dann nicht regelmäßig einen Blick in deine Handyrechnung, die ja je nach Tarifmodell sowieso fluktuieren kann, können die meist kleinen, wöchentlich abgebuchten Beträge gerne mal eine ganze Weile untergehen.

Um das zu vermeiden, kannst du eine Drittanbietersperre einrichten. Externe Kosten dürfen dann nicht mehr über deine Handyrechnung abgerechnet werden.

Notwendige Informationen müssen auf die Rechnung

Gemäß dem neuen Telekommunikationsgesetz vom 1. Dezember 2021 müssen ab sofort auf den Rechnungen alle notwendigen Angaben zu den Drittanbieter aufgeführt werden. Dies soll es dir erleichtern, die abgerechneten Beiträge nachzuvollziehen und dich im Zweifel dagegen zu wehren. Diese Angaben umfassen:

  • Ladungsfähige Adresse des Drittanbieters
  • Eine nationale Ortfestnetznummer oder kostenfreie Kundendienstnummer
  • Ein Hinweis auf eine Internetseite des Drittanbieters

Solltest du Einwände gegen die geforderten Beiträge haben, kannst du dich jetzt auch direkt an deinen Anbieter wenden.

Nicht korrekte Telefonrechnungen reklamieren

Wenn deine Telefonrechnung fehlerhaft ist, solltest du diese sofort reklamieren. Beachte dabei folgende Punkte:

  1. Richte deine Einwände sowohl gehen den Drittanbieter als auch mobilcom selbst – mobilcom darf dich nicht einfach so an den Drittanbieter weiterleiten
  2. Widerspreche der Rechnung schriftlich und innerhalb von acht Wochen – sonst erlischt die Nachweispflicht von mobilcom für die einzelnen Positionen
  3. Verlange gleichzeitig einen Einzelverbindungsnachweis

Versende deinen Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein. Somit hast du im Falle eines Rechtsstreits einen Nachweis.

Mobilcom Drittanbietersperre einrichten: Über den Kundenservice

Möchtest du dich als Mobilcom-Kunde vor Drittanbieterkosten schützen, geht das leider nur über den Kundenservice. Melde dich zum Beispiel telefonisch bei Mobilcom und verlange die Einrichtung einer Drittanbietersperre.

Bitte am besten um eine Bestätigung der Einrichtung, damit du auf der sicheren Seite bist, falls doch Drittanbieterposten auf deiner Handyrechnung auftauchen.

Ab dem Zeitpunkt der Drittanbietersperre dürfen nämlich keine Drittanbieterkosten mehr auf deiner Handyrechnung auftauchen.

Aber Achtung: Deine bisherigen Abonnements verschwinden damit nicht von der Bildfläche! Diese musst du je nach Entstehung immer noch kündigenwiderrufen bzw. ihnen widersprechen.

Kontakt zu Mobilcom-Debitel

Was tun gegen ungewollte Drittanbieterposten auf der Handyrechnung?

Findest du auf deiner Rechnung einen Posten, den du dir nicht erklären kannst, erfrage als erstes die Identität bei deinem Mobilfunkanbieter.

Bist du dir sicher, dass du willentlich kein entsprechendes Abonnement abgeschlossen hast, beanstande das Abonnement beim Drittanbieter. Merke dabei an, dass niemals ein korrekter Vertrag geschlossen wurde.

Informiere deinen Mobilfunkanbieter über die Angelegenheit, sende eine Kopie deines Widerspruchs mit und fordere dein Geld zurück.

Sollte sich niemand für dein Anliegen verantwortlich fühlen, weise deine Bank an, die Zahlungen zurückzubuchen. Überweise nur den Betrag, der abzüglich der ungewollten Dienste anfällt.

Brauchst du Rat bei Problemen mit einem Anbieter, kannst du dich an die Verbraucherzentrale deines Bundeslands wenden. Für Beschwerden steht dir diese Seite zur Verfügung.

Mehr zum Thema Drittanbieter und wie du am besten mit ihnen umgehst, erfährst du in unserem Blog, zum Beispiel in unseren Artikeln Drittanbietersperre einrichten & Handyabos loswerden, oder Plötzlich hohe Handyrechnung? So reagierst du richtig.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Nebenkostenabrechnung: Häufige Fehler, die dir als Mieter Geld ersparen https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/nebenkostenabrechnung-fehler/ Thu, 18 Apr 2019 11:25:10 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=26234 Um dein Wohnhaus in Schuss zu halten, fallen für den Vermieter bzw. Eigentümer bestimmte Beträge an, die dieser im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter aufteilen kann. Doch unter Umständen musst du diese gar nicht bezahlen. Lediglich sieben Prozent der Befragten einer Statista-Studie über das Sparverhalten bei den Nebenkosten gaben an, beim Nebenkostenverbrauch nicht aufs Sparen … Continued

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Um dein Wohnhaus in Schuss zu halten, fallen für den Vermieter bzw. Eigentümer bestimmte Beträge an, die dieser im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter aufteilen kann. Doch unter Umständen musst du diese gar nicht bezahlen.

Lediglich sieben Prozent der Befragten einer Statista-Studie über das Sparverhalten bei den Nebenkosten gaben an, beim Nebenkostenverbrauch nicht aufs Sparen zu achten. Gerade bei den Strom-, Heiz- und Wasserkosten wird demnach groß gespart.
Doch man kann nicht nur ein strenges Auge auf den eigenen Verbrauch legen – auch eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung kann gut für den Mietergeldbeutel sein.

Wofür ein Mieter überhaupt aufkommen muss

Berechnet werden dürfen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung nur Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Der Paragraph 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt im Detail die Arten von Betriebskosten, die dein Vermieter auf dich umlagern darf. Das sind grob zusammengefasst die Kosten über

  • laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (z.B. Grundsteuer),
  • Heizung und Wasserversorgung,
  • Entwässerung,
  • den Betrieb des Personen- oder Lastenaufzugs,
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung,
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
  • Gartenpflege,
  • Beleuchtung,
  • Schornsteinreinigung,
  • Sach- und Haftpflichtversicherung,
  • den Hauswart,
  • Fernsehempfang,
  • den Betrieb der Einrichtungen für Wäschepflege,
  • sonstige Betriebskosten.
Wenn du dich vergewissern möchtest, ob deine Nebenkostenabrechnung fair ist, reicht nicht nur der Blick ins Gesetz. Vieles ist über Gerichtsurteile entschieden worden. Insbesondere im Mietvertrag jedoch sind die individuell für dich zu zahlenden Posten bzw. ob du überhaupt zahlen musst festgehalten.

Ungültige Posten: Fallstricke in der Nebenkostenabrechnung

Gerade in den Wartungs- oder den „sonstigen Betriebskosten“ werden trotzdem nicht selten Reparatur-, Neuanschaffungs- oder Verwaltungskosten versteckt, die eigentlich Vermieter bzw. Hausverwaltung selbst tragen müssen. Zahlst du außerdem für einen Hausmeister, der bestimmte Arbeiten am Haus vornimmt, musst du nicht noch einmal für diese Arbeiten zahlen.

In einem Urteil vom 20.02.2008 (Az. VIII ZR 27/07) entschied der Bundesgerichtshof, dass der Mieter ein Recht darauf hat, Einsicht in die einzelnen Kosten für den Hausmeister zu erlangen, wenn er die Höhe des pauschalen Betrags anzweifelt. Bist du dir also nicht sicher, ob sich nicht in einem Posten auch ungültige Kosten verstecken, kannst du die Aufschlüsselung dessen erbitten.

Bist du misstrauisch gegenüber der Höhe der Nebenkosten, der Höhe der Kosten eines einzelnen Postens oder einem Posten an sich, kannst du die Originalrechnungen beim Vermieter vor Ort einsehen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 8. März 2006 (Az. VIII 78/05). Wende dich also an deinen Vermieter und erbitte die Einsicht der jeweiligen Rechnungen.

Formfehler zugunsten des Mieters

Schon im Mietvertrag können Formfehler sich positiv auf deinen Geldbeutel auswirken. So müssen die zu zahlenden Nebenkosten bereits dort ausdrücklich festgehalten werden. Allgemeine Klauseln wie „Der Mieter hat alle Nebenkosten zu tragen“ sind der Kanzlei Hollweck zufolge nicht wirksam. Außerdem sei es zu deinem Vorteil, wenn sich der Vermieter im Mietvertrag auf eine mittlerweile ungültige Betriebsverordnung bezieht.

Eine Mietnebenkostenabrechnung ist an Vorgaben gebunden, die sie erst wirksam machen. So muss die Abrechnung beispielsweise Paragraph 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zufolge jährlich erfolgen.

Sie darf außerdem höchstens zwölf Monate umfassen und muss transparent sein. Die Angabe der Gesamtsumme deiner Nebenkosten reicht nicht aus. Stattdessen müssen alle Posten einzeln abgerechnet, sowie die individuellen Kostenanteile für Mieter bzw. Mieteinheit, sowie Umlageschlüssel und Rechenwege ersichtlich gemacht werden.

Zur Orientierung, wie hoch Nebenkosten durchschnittlich sind, kannst du einen Blick auf den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes werfen.

Verjährung: Wenn der Vermieter nachträgliche Zahlungen geltend macht

Der Eigentümer bzw. Vermieter hat zwölf Monate, um Nebenkosten bei dir geltend zu machen. Verpasst er diese Frist, musst du die Nebenkosten nicht bezahlen!

Hast du verspätete Forderungen deines Eigentümers bzw. Vermieters bereits gezahlt, kannst du dein Geld sogar zurückfordern. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 18. Januar 2006 (Az. VIII ZR 94/05).

Nebenkostenabrechnung prüfen kann sich lohnen

Beanstandungen solltest du deinem Vermieter der Kanzlei Hollweck zufolge per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, diese ausführen und begründen, und um die Erläuterung bzw. Korrektur der jeweiligen Posten innerhalb einer gesetzten Frist bitten. Dabei kannst du eine Kopie der betreffenden Nebenkostenabrechnung mit den markierten Posten beilegen.

Du kannst dann je nach Einwand entweder die gesamte Zahlung oder Teile dieser einbehalten, oder unter Vorbehalt (in die Betreffzeile der Überweisung schreiben!) zahlen.

Dies kann dann dazu führen, dass du fehlerhafte Posten gar nicht begleichen musst, beispielsweise, wenn der Vermieter fehlerhafte Posten nicht mehr innerhalb der Frist anpassen kann.

Bist du dir unsicher, solltest du dich zur Sicherheit an deinen örtlichen Mieterbund, die Verbraucherzentrale oder einen anderen Rechtsbeistand wenden.

Hast du Einwände gegen deine Nebenkostenabrechnung, hast du nach Zugang dieser Paragraph 556 des BGB zufolge grundsätzlich zwölf Monate Zeit, um diese bei deinem Vermieter vorzubringen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Unsicherheit vor dem Umzug – was ist zu kündigen und was bleibt? https://www.aboalarm.de/blog/wohnen/was-kuendigen-vor-dem-umzug/ Sun, 14 Apr 2019 09:05:32 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=17502 Du hast Lust auf einen Tapetenwechsel, musst raus aus der Wohnung oder möchtest einen deiner Wohnsitze abmelden? Hast aber nach all den Jahren den Überblick über deine Verträge verloren? Den gibt dir aboalarm hier. Nach all den Jahren im Zuhause stapeln sich oft die Ordner mit Verträgen im Arbeitszimmer. Alles läuft wie von selbst und … Continued

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Du hast Lust auf einen Tapetenwechsel, musst raus aus der Wohnung oder möchtest einen deiner Wohnsitze abmelden? Hast aber nach all den Jahren den Überblick über deine Verträge verloren? Den gibt dir aboalarm hier.

Nach all den Jahren im Zuhause stapeln sich oft die Ordner mit Verträgen im Arbeitszimmer. Alles läuft wie von selbst und man verdrängt, was beim Einzug vertraglich alles zusammenkam. Doch vor dem Umzug wird einem plötzlich bewusst, dass gar nicht mehr klar ist, was gekündigt werden muss, was mitgenommen oder umgeschrieben werden kann. Wir helfen dir, das Chaos in den Griff zu bekommen!

Vor dem Umzug: Wohnung kündigen – unbefristet oder befristet

Um vor dem Umzug nicht in Panik zu verfallen, ist der erste Schritt, einen Kündigungstermin festzulegen, der realisierbar ist. Es hilft nichts, sich selbst Druck zu machen, um schnell aus der Wohnung zu kommen und letztendlich unter den Lasten der Verpflichtungen begraben zu werden. Grundsätzlich gilt für Mietverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Frist solltest du aber unbedingt in deinem Mietvertrag nachlesen, um Missverständnissen vorzubeugen – dort haben dein Vermieter und du beim Einzug eventuell besondere Details festgelegt.

Eine Wohnungskündigung muss in Schriftform erfolgen. Dazu muss der gewünschte Kündigungstermin angegeben und die genaue Adresse des zu kündigenden Objekts angeben werden. Bei einer ordentlichen Wohnungskündigung muss kein Beweggrund angegeben werden.

Die Kündigung muss von allen im Mietvertrag genannten Bewohnern unterschrieben werden. Dies kann auch auf verschiedenen Abmeldescheinen zum selben Termin getan werden.

Bei der Kündigung eines Mietvertrags auf Zeit ist zunächst zu beachten, ob der Vertrag vor oder nach dem 01.09.2001 geschlossen wurde. Bei alten Zeitmietverträgen gibt es die Möglichkeit, zwei Monate vor Ablauf der Befristung eine Verlängerung des Vertrags zu beantragen, auch kann eine automatische Verlängerung besprochen worden sein. Hierbei hast du dieselben Kündigungsrechte wie ein unbefristeter Mieter.

Bei neuen qualifizierten Zeitmietverträgen gilt eine andere Rechtslage. Diese spricht dem Mieter zum Ende des Vertrags seinen Kündigungsschutz und bis zum Ablauf sein Kündigungsrecht ab. Das bedeutet, dass dir ausschließlich die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bleibt. Auch hier kannst du außerdem nur auf die Kulanz deines Vermieters hoffen – eventuell ist er mit einem von dir gestellten Nachmieter zufrieden oder hebt den Mietvertrag sogar auf.

Wann außerordentlich kündigen?

Hast du nicht die Möglichkeit, ordentlich zu kündigen, bleibt dir noch das Sonderkündigungsrecht. Dieses tritt zum Beispiel ein, wenn dein Wohnraum modernisiert wird. Du hast dann einen Monat nach Eingang der Ankündigung Zeit zu kündigen. Geht mit dieser Modernisierung eine Erhöhung der Miete einher, darfst du bis zum Ende des Folgemonats kündigen. Beziehst du eine Sozialwohnung sogar bis zum dritten Werktag des Monats, in dem schon die neue Miete fällig wird.

Außerordentlich kündigen darfst du auch, wenn dir Mängel auffallen, die im Mietvertrag nicht abgeklärt wurden. Das trifft auch zu, wenn eine Gesundheitsgefährdung entstanden ist oder entdeckt wurde – oder du durch den Vermieter persönlich in deinem Hausfrieden beschränkt wirst.

Garagen und Co. nicht vergessen

Oft sind im Mietvertrag auch zusätzliche Räumlichkeiten wie Garagen miteinbegriffen. Möchtest du diese behalten, obwohl du den Mietvertrag der Wohnung kündigst, musst du leider auf die Kulanz des Vermieters hoffen. Wenn du Glück hast, schließt er die Wohnung vertraglich aus oder schließt mit dir nach der Kündigung des Kombivertrags einen Nachfolgevertrag für die Garage ab.

Vergiss aber auch bei einer vertraglich separat gemieteten Garage nicht, diese unabhängig von deiner Wohnung zu kündigen! In jedem Fall musst du, falls nicht vertraglich anders geregelt, bis zum dritten Werktag eines Monats kündigen. Dazu gibst du die Nummer deines Vertrages an sowie den Garagenstellplatz, die Adresse des Objekts und das Datum. Du bist die Garage dann bis zum Ende des übernächsten Monats los.

Vor dem Umzug: Wohnungsabmeldung nötig?

Eine extra Wohnungsabmeldung ist meist nicht nötig. Beantragst du eine Ummeldung, ist die Abmeldung deines alten Wohnsitzes normalerweise mit im Prozess einbegriffen.

Unabhängig, ob du innerhalb oder außerhalb der Gemeinde umziehst, musst du dich innerhalb von vierzehn Tagen unbedingt ummelden – versäumst du diese Frist, droht dir ein Bußgeld von bis zu 500 Euro!

Eine separate Wohnungsabmeldung ist nur nötig, wenn du ins Ausland ziehst oder nur einen von mehreren Wohnsitzen aufgibst. Dafür suchst du am besten im Internet das Musterformular deines jeweiligen Einwohnermeldeamts heraus und reichst es postalisch oder persönlich ein. Ist eine persönliche Unterschrift erwünscht, musst du leider mit deinem Personalausweis und viel Zeit ins Einwohnermeldeamt kommen. Die Abmeldung der Wohnung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Übrigens: seit dem 01.11.2015 ist eine elektronische oder schriftliche Bescheinigung des Vermieters nötig über dessen Namen und Anschrift, den Namen der meldepflichtigen Personen, das Einzugs- bzw. Auszugsdatums sowie die Wohnungsanschrift. Wurde diese Bestätigung nicht eingereicht, werden beide strafrechtlich verfolgt – dir drohen 1000 Euro Bußgeld und deinem Vermieter sogar bis zu 50.000 Euro!

Bist du schließlich – ob per Ummeldung oder nicht – abgemeldet, folgt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt deines Kreises. Du benötigst dafür das jeweilige Gemeinde-Ummeldeformular, Personalausweis und Reisepass, den Mietvertrag als Einzugsbescheinigung und die oben genannte Vermieterbescheinigung.

Meldet ihr euch als Familie an, können sich bis zu vier Personen ein Formblatt teilen und nur eine Unterschrift wird benötigt. Außerdem muss aufgrund der variierenden Hundesteuer beim Einwohnermeldeamt auch dein Hund umgemeldet werden.

Hast du nur einen deiner Wohnsitze abgemeldet, musst du per Beiblatt zusätzlich einen Hauptwohnsitz festlegen.

Verträge, Versicherungen & Abos – was mitnehmen, was kündigen?

Wenn dein letzter Umzug sehr chaotisch war, mache es doch ab jetzt besser, indem du mit aboalarm unnütze Verträge aussortierst und die neuen ordnest. So hast du beim nächsten Mal vorher alles im Griff!

Telefonnummer mitnehmen?

Beim Vertrag für deinen Telefonanschluss gibt es mehrere Lösungen. Hier geht es vor allem um die Lage deines neuen Wohnsitzes, die du mitsamt des Umzugsdatums an den Anbieter weitergeben musst. Liegt dieser innerhalb deines bisherigen Vorwahlbezirks, kannst du deine Telefonnummer sogar mitnehmen.

Aber Achtung: Oft betragen die Bearbeitungsgebühren für diesen Vorgang bis zu sechs Wochen, erkundige dich also frühzeitig.

Welchen Internet&Telefon-Vertrag möchtest du kündigen?
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Manchmal ist ein Umzug auch ein guter Anlass, um die Bedingungen deines aktuellen Tarifs zu überprüfen, eventuell nach dem Umzug ganz den Anbieter zu wechseln, den alten Telefonanschluss zu kündigen oder nach Absprache mit dem Anbieter an den Nachmieter zu übergeben. Kannst du am neuen Wohnort dein Vertragsvolumen nur noch reduziert nutzen, darfst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Bleibt das Vertragsvolumen gleich, kannst du den Telefonanschluss am neuen Wohnort weiter nutzen. Möchtest du dann kündigen, gelten für dich die normalen Kündigungsbedingungen, über die du dich bei deinem Anbieter informieren kannst.

Achtung in Sachen Post

Um zu verhindern, dass deine Post verloren geht, solltest du einen Postnachsendeantrag stellen. Dies muss bis zu fünf Tage vor dem Umzug geschehen. Dazu kontaktierst du deine E- oder Postfiliale, wählst zwischen der Dauer von sechs oder 12 Monaten und der privaten oder geschäftlichen Nutzung und zahlst einen nach Laufzeit und Optionen variierenden Preis. So bekommst du die noch an deine alte Anschrift adressierte Post an deinen neuen Wohnsitz gesendet.

Vor dem Umzug: Gas, Wasser und Strom

Natürlich müssen vor dem Umzug die Gas-, Wasser- und Strombezüge deines alten Wohnsitzes gekündigt werden. Beachte hierbei, dass bei der Kündigung bei den Stadtwerken die aktuellen Verbrauchszahlen vermerkt werden müssen. Da diese oft beim Kündigungszeitpunkt noch nicht komplett ausgewertet sind, wird die Abrechnung meist erst nachträglich vollzogen.

Umzug mit dem Partner: Versicherungen zusammenlegen

Beim gemeinsamen Einzug, zum Beispiel mit Freund oder Freundin oder nach einer Hochzeit, können bzw. müssen einige Versicherungen zusammengelegt werden.

Versicherungen, die zusammengelegt werden können, sind zum Beispiel:

  • Kfz-Versicherung
  • Privat-Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Um die Zusammenlegung eurer Versicherungen in die Wege zu leiten, kontaktiert ihr am besten eure Versicherer. Diese klären im Falle der automatisch vorliegenden Doppelversicherung, welche Versicherung tatsächlich bestehen bleibt. Meist handelt es sich dabei um die ältere bzw. mehr umfassende Versicherung.

Welche Versicherung möchtest du kündigen?
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Ist dies nicht möglich, da es sich ausdrücklich um Single-Policen handelt, können sie euch darin beraten, ob gegebenenfalls ein Sonderkündigungsrecht und im Anschluss der Abschluss einer Partnerversicherung im Raum stehen.

Nähere Informationen zur Doppelversicherung – und warum du eine solche unbedingt vermeiden solltest – erhältst du hier.

Rundfunkbeitrag bzw. GEZ kündbar?

Da der Rundfunkbeitrag, früher GEZ, mittlerweile pro Wohnung berechnet wird, hat der Beitragsservice höchstwahrscheinlich auch schon deine neue Wohnung auf dem Schirm. Er sieht die Abmeldung des Rundfunkbeitrags für eine Wohnung nämlich nur unter folgenden Umständen vor:

  • beim Tod des Beitragszahlers
  • beim Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft
  • beim Umzug in Pflegeeinrichtungen oder dauerhaft ins Ausland
  • bei Aufgabe einer der eigenen Wohnungen
  • beim Umzug zu jemandem, der bereits den Beitrag zahlt

Ziehst du zum Beispiel in eine WG, ist unabhängig von der Anzahl der Mitbewohner nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Nur ein Mitbewohner benötigt also ein Beitragskonto, alle anderen können abgemeldet werden. Im Beitrag haben wir zusammengefasst, wie die Abmeldung einer Wohnung vom Rundfunkbeitrag funktioniert.

Auto ummelden

So wie die Kündigung des Telefonanschlusses ist auch die Ummeldung deines Kraftfahrzeuges abhängig von deinem neuen Wohnort. Liegt dieser in deiner bisherigen Gemeinde, musst du nur eine Adressänderung und die Änderung deines Fahrzeugscheins beziehungsweise -briefs bei deiner gewohnten KFZ-Zulassungsstelle beantragen.

Ziehst du aus der Gemeinde aus, erhältst du zusätzlich zur eben erklärten Ausbesserung des Fahrzeugscheins und –briefs bei der neuen KFZ-Zulassungsstelle ein neues Nummernschild, für das du eine bescheinigte KFZ-Haftpflichtversicherung vorzuweisen hast.

Egal, ob du dich innerhalb oder außerhalb deiner Gemeinde ummeldest, musst du zum Termin die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts, deinen Personalausweis sowie deinen Fahrzeugschein und -brief mitbringen.

Vor dem Umzug: Wer muss es wissen?

Grundsätzlich musst du verpflichtend bei einigen Institutionen Meldung machen, dass du umgezogen bist. So musst du zum Beispiel unbedingt die Personalausweise und Reisepässe sämtlicher Bewohner auf der Gemeinde ausbessern lassen. Dies geschieht jedoch im Normalfall direkt bei der Ummeldung.

Hier solltest du auf jeden Fall deine neue Adresse mitteilen:

  • Banken und Bausparkassen
  • Versicherung
  • GEZ Beitragsservice
  • Post
  • Kirche
  • gegebenenfalls Schule, Kindergarten, BAföG-Amt und Hochschulverwaltung

Denke auch daran, Kundenkarten, Verbände, Vereine, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements zu kündigen oder über deine neue Adresse zu informieren.

Vor dem Umzug: Im Überblick

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Ein Umzug ist also eine recht weitläufige Angelegenheit: Es gilt, die bei Vertragsschluss festgelegten Kündigungsfristen einzuhalten und an alle zusätzlich angemieteten Wohnräume zu denken, die vielleicht vor dem Umzug untergehen.

  • Überprüfe bestehende Verträge und Mitgliedschaften wie mit Telefonanbietern und frage dich, ob du sie in der gegebenen Form noch benötigst oder eventuell weitergeben kannst.
  • Auch Gebühren, die unverändert nebenher laufen, wie die der GEZ oder die des Energieanbieters, müssen bedacht werden!
  • Stelle einen Nachsendeantrag bei der Post und informiere Versicherungen, Ämter, Banken und Behörden.
  • Erinnere dich daran, dass du gegebenenfalls auch die Verantwortung für die Angelegenheiten deiner minderjährigen Kinder und deiner Haustiere übernehmen musst.


Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Doppelt versichert: Doppelte Zahlung, einfacher Schutz https://www.aboalarm.de/blog/versicherung/doppelt-versichert/ Wed, 27 Mar 2019 11:00:20 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=26070 Fällt dir auf, dass du doppelt versichert bist, solltest du dich schleunigst mit deinen Versicherern auseinandersetzen. Denn eine Doppelversicherung kann hohe Kosten und im Schadensfall viel Stress zur Folge haben. Worum es dabei geht und wie du das Problem aus der Welt schaffst, erfährst du hier. Von einer Doppel- bzw. Mehrfachversicherung spricht man, wenn eine Person zwei … Continued

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Fällt dir auf, dass du doppelt versichert bist, solltest du dich schleunigst mit deinen Versicherern auseinandersetzen. Denn eine Doppelversicherung kann hohe Kosten und im Schadensfall viel Stress zur Folge haben. Worum es dabei geht und wie du das Problem aus der Welt schaffst, erfährst du hier.

Von einer Doppel- bzw. Mehrfachversicherung spricht man, wenn eine Person zwei Schadensversicherungen für dieselbe Leistung abgeschlossen hat und deren Versicherungssumme somit höher ist, als der Versicherungswert.

Wie kommt es zu Mehrfachversicherungen?

Es gibt es ein riesiges Angebot an verschiedenen Versicherungen, darunter auch solche, die du vielleicht nicht wirklich auf dem Schirm hast. Solche Versicherungen schließt man – gerade, wenn sie günstig sind – schnell mal doppelt ab, da man den bereits bestehenden Vertrag schlichtweg vergisst.

Da im Idealfall jeder eine Hausrats- und Haftpflichtversicherung hat, kann es außerdem zur Doppelversicherung kommen, wenn zwei Menschen heiraten bzw. zusammenziehen. Hier müssen die Versicherungen zusammengelegt werden.

Ebenso können Versicherungswechsel die Quelle einer Doppelversicherung sein. Zum Beispiel wenn die alte Versicherung noch nicht gekündigt bzw. ausgelaufen ist, die neue jedoch schon begonnen hat.

Was passiert bei einer Doppelversicherung im Schadensfall?

Im Normalfall ist klar, dass dein Versicherer dafür zuständig ist, sich im Schadensfall um dich zu kümmern. Er prüft deine Ansprüche und begleicht den Schaden. Hast du jedoch zweimal dieselbe Versicherungen bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen, ist natürlich erst einmal die Frage, ob du in Betrugsabsicht gehandelt hast.

Wenn du deinen Versicherern beweisen kannst, dass du nur versehentlich doppelt versichert bist, wirst du § 78 des Versicherungsvertragsgesetzes zufolge von beiden teilweise ausgezahlt. Du bekommst also den Gegenwert des Schadens von beiden Versicherungen zusammen, statt zweimal die Versicherungssumme. So verlierst du im Endeffekt Geld, da du genauso ausgehst, wie wenn du nur Beiträge für eine Versicherung gezahlt hättest.

Wie geht’s raus aus der Doppelversicherung?

Ist dir aufgefallen, dass du doppelt versichert bist, informiere deine Versicherer so schnell wie möglich telefonisch und gegebenenfalls schriftlich darüber.

Alternativ kannst du wegen Doppelversicherung kündigen. Damit regst du aber im Endeffekt umständlicher dasselbe an, wie wenn du die Versicherer einfach informierst. Im persönlichen Gespräch ist es vermutlich leichter, die Problematik zu erklären und schnell eine Lösung zu finden.

Die tatsächliche Klärung der Doppelversicherung obliegt dann in der Regel den beiden Versicherungsunternehmen. Sie stellen fest, welche Versicherung bleiben kann. In Rücksprache mit dir wird dann die neuere bzw. weniger umfassende Versicherung aufgehoben, und du bist wieder regulär versichert.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Vorsicht vor Produkttests: Verdacht auf Datenmissbrauch und Abofalle bei Probenheld https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/probenheld/ Wed, 20 Mar 2019 11:00:34 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=26038 Zahlreiche Nutzerbeschwerden haben die vermeintliche Gratisproduktprobenseite Probenheld zu einem zweifelhaften Ruf gebracht. Lies hier, warum du dich vor der Website hüten solltest. Mehreren Verbraucherseiten wie Watchlist Internet oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen, sowie unserem Kundensupport ist Probenheld.de im Zusammenhang mit verbraucherunfreundlichem Geschäftsgebaren aufgefallen – und es scheint sich nicht nur um eine Website mit versteckten Kosten … Continued

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Zahlreiche Nutzerbeschwerden haben die vermeintliche Gratisproduktprobenseite Probenheld zu einem zweifelhaften Ruf gebracht. Lies hier, warum du dich vor der Website hüten solltest.

Mehreren Verbraucherseiten wie Watchlist Internet oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen, sowie unserem Kundensupport ist Probenheld.de im Zusammenhang mit verbraucherunfreundlichem Geschäftsgebaren aufgefallen – und es scheint sich nicht nur um eine Website mit versteckten Kosten zu handeln.

Wie funktioniert Probenheld?

Probenheld, betrieben von der Premium Marketing Solutions S.A., wirbt damit, dass du dir „coole Produktproben sichern“ kannst. Dies sei möglich, da „viele bekannte Unternehmen und Marken“ ihre Produkte zum Test für Verbraucher zugänglich machen würden.

Im Grunde handelt es sich also vermeintlich um eine Website, bei der du dich als Produkttester registrierst und dann Waren zum Test zugeschickt bekommst. Im Test der Verbraucherschutzseite Watchlist Internet – und hervorgehend aus zahlreichen Nutzerbeschwerden – lief dieser einfache Produkttest jedoch leider nicht so glatt.

Watchlist Internet berichtet, dass nach der Registrierung auf der Website E-Mails mit Querbeet-Angeboten für Produktproben eintrafen. Über diese gelangte man über einen Link bzw. Button zur Bestellseite des jeweiligen Produkts. Dort wurde man dazu aufgefordert, seine Adresse einzugeben und per „Weiter“-Button wurde die Bestellung ohne weitere Bestätigung aufgegeben.

Probenheld: Abofalle und versteckte Kosten

Den Erfahrungsberichten zufolge erhalten die Besteller dann die vermeintlichen Gratisproduktproben – versehen mit einer Rechnung.

Denn was sich im Fließtext der Angebotsmail versteckte: Die Proben – im von Watchlist Internet getesteten Fall SlimSticks – sind nur für 14 Tage so kostenlos wie gedacht. Danach bezieht der Tester die SlimSticks „im 90 Tage SlimSticks Programm“ für 49,90 Euro pro Monat. Aus der vermeintlichen Produktprobe wird also scheinbar in Nullkommanichts ein dreimonatiges Abonnement, das dich zusammen mit der Logistikpauschale um die 160 Euro kostet.

Zahlt der Empfänger nicht, erhält er Mahnungen. Die vermeintlichen Schulden werden nicht selten an Inkassounternehmen übergeben, die die Kosten wiederum in die Höhe treiben.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete außerdem von einem Fall, in dem nicht einmal der Button in der E-Mail gedrückt wurde, aber trotzdem Produkte per Post kamen. Diese sollte der angebliche Besteller per Nachnahme, also direkt beim Postboten bezahlen.

Scheinbar ist es nicht möglich, sich nach der Registrierung auf der Seite einzuloggen. Der einzige Weg, Kontakt mit Probenheld herzustellen, scheint bisher per E-Mail zu sein.

Gesetzliche Verstöße auf der Probenheld-Website

Offenbar werden die Produktproben bei Probenheld.de über einen einfachen Klick auf einen „Weiter“-Button bestellt. Dieses Vorgehen gewährleistet in keinster Weise, dass du als Besteller den Umfang deiner Bestellung kennst und ist nicht konform mit Paragraphen 312j des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demzufolge muss dem Verbraucher bei Bestellung über eine Schaltfläche – zum Beispiel einen Button – klar und deutlich gezeigt werden, dass er mit einem Klick kostenpflichtig bestellt (genauere Infos dazu findest du in unserem Glossareintrag Buttonlösung).

Außerdem hatte Probenheld anfangs Berichten zufolge weder Impressum, noch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Datenschutzbestimmungen. Diese seien zwar nun vorhanden, jedoch nach wie vor unvollständig. Die angegebene Telefonnummer sei nicht vergeben. Das bedeutet für dich nicht nur, dass du bei deinen Problemen niemanden erreichen kannst, du weißt auch nicht, an wen du deine Daten weitergibst.

Auch gibt es während des Bestellungsprozesses scheinbar keinen Hinweis auf AGB oder Widerrufsrecht.

Alles ausgelegt auf Datendiebstahl?

Über unseren Kundensupport erreichen uns derzeit vermehrt Anfragen von Nutzern, die auf der Suche nach SCHUFA-freien Krediten waren und stattdessen Mahnungen über ungewollte Kreditkarten von „Platinum Card Services Ltd.“ erhielten. Auf vielen der Mahnungen fand sich die Domain Probenheld.de wieder.

Außerdem gibt es mehrere Fälle – unter anderem den eines zehnjährigen Kindes -, in denen Zahlungsaufforderungen von einer Seite namens „seitensprung.tv“ ankamen, ohne dass die Empfänger diese kannten.

Bei den verschiedenen scheinbar mit Probenheld vernetzten Unternehmen kam während der Recherche auch immer wieder das Inkassounternehmen „Euro Collect“ auf, das verbraucherdienst.de zufolge „für diverse Anbieter“ und trotz verweigerter Nachnahme weiter Geld einforderte.

Gunda Lauckenmann von verbraucherschutz.de vermutet, dass die Firma Social Media Services LLC, von der die Forderungen stammen, die Daten der ahnungslosen Verbraucher von Probenheld erhielt. Sie hält es für „sehr auffällig“, dass sich in der Zeit viele ihrer Mandanten bei der Produkttest-Seite angemeldet hatten.

Was tun nach der Probenheld Registrierung?

  • Aufgrund der oben genannten Punkte ist es möglich, dass dein Vertrag mit Probenheld.de gar nicht wirksam ist. Du musst demzufolge auch nichts bezahlen. Dies gilt natürlich insbesondere, wenn du dir ganz sicher bist, dass du niemals auf Probenheld.de warst und daher ebenso sicher sagen kannst, dass du niemals einen Vertrag abgeschlossen haben kannst.
    Du kannst Probenheld mit deiner Begründung widersprechen und hilfsweise kündigen, um auf der sicheren Seite zu sein. Ein passendes Formular hierfür findest du in unserem Artikel Abofalle Musterbrief: Für Erwachsene und Kinder.
  • Widersprich den Forderungen und teile dem Inkassobüro mit, dass du nie einen wirksamen Vertrag abgeschlossen hast. Wenn die Forderungen nicht aufhören, kannst du mit Rechtsbeistand drohen.
  • Hast du einen wirksamen Vertrag abgeschlossen, kündige das Testprodukt rechtzeitig, bevor du ins kostenpflichtige Abonnement rutschst. Ob dies direkt beim Anbieter mit Hilfe unserer Probenheld Kündigungsvorlage möglich ist, oder du den Anbieter des Produkts kontaktieren musst, kannst du deinen Vertragsunterlagen entnehmen.
  • Machst du dir Sorgen um deine Daten, bleibt dir der schriftliche Widerruf deiner Einwilligung über die Nutzung deiner Daten. Dieses Recht steht dir im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu. Dabei kannst du dich zum Beispiel an der Vorlage der Verbraucherzentrale Niedersachsen orientieren. Bisher gibt es jedoch leider noch keine Hinweise darauf, dass dies tatsächlich etwas bewirkt.

Bist du dir nicht sicher, ob ein wirksamer Vertrag mit Probeheld.de zustande gekommen ist, erkundige dich unbedingt bei der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes oder bei einem Anwalt.!

Kontakt zu Probenheld

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Internetanbieter wechseln vor Vertragsende: Drei Wege aus dem alten Vertrag https://www.aboalarm.de/blog/internet-und-telefon/internetanbieter-wechseln-vor-vertragsende/ Thu, 07 Feb 2019 11:00:17 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=25900 Bist du unzufrieden mit deinem Internetanbieter, solltest du dich auf die Suche nach einem machen, der besser zu deinen Bedürfnissen passt. Du kannst deinen Internetanbieter wechseln – vor Vertragsende geht das unter Umständen auch. Hier erfährst du, wie. Mittlerweile bieten vor allem die großen Internet-Provider Wechselmöglichkeiten an. Idealerweise ist der Wechsel des Anbieters problemlos möglich. … Continued

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Bist du unzufrieden mit deinem Internetanbieter, solltest du dich auf die Suche nach einem machen, der besser zu deinen Bedürfnissen passt. Du kannst deinen Internetanbieter wechseln – vor Vertragsende geht das unter Umständen auch. Hier erfährst du, wie.

Mittlerweile bieten vor allem die großen Internet-Provider Wechselmöglichkeiten an. Idealerweise ist der Wechsel des Anbieters problemlos möglich. Anders sieht es aus, wenn du vor Ablauf deines Vertrags zu einem neuen Anbieter wechseln willst.

Tipps und Hilfe: Internetanbieter wechseln vor Vertragsende

Mach dich auf die Suche nach einem Tarif, der wirklich zu dir passt. Wir zeigen dir drei Möglichkeiten, wie du deinen Vertrag außerordentlich kündigen kannst.

Um Informationen gezielt zu deinem Anbieter zu finden, gib den Anbieternamen in unserer Blogsuche ein.

Möglichkeit 1: Sonderkündigung

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  • sofortiger Versand
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Um frühzeitig aus deinem Vertrag herauszukommen und anschließend den Anbieter zu wechseln, musst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und somit selbstständig kündigen.

Ein Sonderkündigungsrecht steht dir zum Beispiel zu, wenn dein Anbieter den Preis zu einem bestimmten Grad erhöht oder massive Ausfälle die Leistung beeinflussen. Auch eine zu langsame Internetverbindung kann zu einem Sonderkündigungsrecht führen. Alle Gründe findest du in unserem Artikel Sonderkündigungsrecht Internet: Übersicht der Gründe.

Wenn du deinen alten Vertrag auf diese Weise gekündigt hast, solltest du dich so schnell wie möglich an deinen neuen Anbieter wenden.

Möglichkeit 2: Vertragsauflösung gegen Ablöse

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Wenn du kein Recht auf Sonderkündigung hast, deinen Vertrag aber trotzdem wechseln möchtest, wende dich am besten an den Kundenservice deines alten Anbieters. Je nach Kulanz des Anbieters hast du die Möglichkeit, dich aus deinem bestehenden Vertrag „rauszukaufen“. Die Kosten dafür sind abhängig von deiner restlichen Vertragslaufzeit. Der Betrag muss allerdings unter dem Wert der noch zu zahlenden Grundbeträge liegen.

Diese Möglichkeit kostet dich natürlich extra und ist deshalb nicht für jeden Fall ideal.

Möglichkeit 3: Vertrag auf andere Person übertragen

Eine andere Option ist die Übertragung deines Internetvertrags auf eine andere Person. Das bietet sich vor allem bei einem Umzug an. Da dies sehr stark von deinem Internetanbieter abhängt, erkundige dich am besten beim Kundenservice.

Meist kannst du beim Anbieter ein Online-Formular ausfüllen und diesem zusenden. Hierfür musst du meist die persönlichen Daten der Person angeben, die deinen Vertrag übernimmt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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How to: Vodafone Drittanbietersperre einrichten und Mobiles Bezahlen sperren – sicher ist sicher https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/vodafone-drittanbietersperre-einrichten/ Wed, 23 Jan 2019 11:58:26 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=25704 Einfaches Bezahlen mit der Handynummer? Klingt bequem. Doch auch unseriöse Drittanbieter können diese Funktion ausnutzen. Um dich davor zu schützen, kannst du eine Vodafone Drittanbietersperre einrichten. Unseriöse Drittanbieter können gerade auf dem Smartphone beim Surfen über die Mobilen Daten zum Problem werden. Schützen kannst du dich mit einer Drittanbietersperre. So geht’s bei Vodafone: Mobiles Zahlen … Continued

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Einfaches Bezahlen mit der Handynummer? Klingt bequem. Doch auch unseriöse Drittanbieter können diese Funktion ausnutzen. Um dich davor zu schützen, kannst du eine Vodafone Drittanbietersperre einrichten.

Unseriöse Drittanbieter können gerade auf dem Smartphone beim Surfen über die Mobilen Daten zum Problem werden. Schützen kannst du dich mit einer Drittanbietersperre. So geht’s bei Vodafone:

Näheres zu Drittanbietern haben wir in diesem Artikel für dich aufbereitet.

Mobiles Zahlen deaktivieren

Vodafone ermöglicht es dir, mit deiner Mobilfunknummer per Smartphone, Tablet, Computer oder SMS zu bezahlen. Das geht über deine Handyrechnung beziehungsweise dein CallYa-Guthaben. So ist es möglich, zu bezahlen, ohne tatsächliche Zahlungsdaten, wie deine Bankverbindung, anzugeben.

Hast du einen Kauf über das Mobile Zahlen getätigt, erhältst du eine Info-SMS. Außerdem kannst du diese Käufe in MeinVodafone im „Meine Rechnungen“-Bereich unter „Mobiles Bezahlen“ einsehen.

Die Option „Mobiles Zahlen“ ist bei Vodafone in der Regel automatisch aktiviert.
Bist du mit dem WLAN verbunden, kannst du diese Option nicht nutzen.

In der MeinVodafone-App

  1. Navigiere ins Menü unten rechts
  2. Im „Mein Vertrag“-Bereich öffne „Optionen“
  3. Tippe auf „Drittanbieter Abos sperren“

Über MeinVodafone

  1. Wähle den jeweiligen Mobilfunk-Vertrag aus
  2. Gehe zu „Meine Rechnungen“ und dort in den „Mobiles Bezahlen“-Bereich
  3. Klicke auf „Einstellungen ändern“
  4. Drücke „Mobiles Bezahlen deaktivieren“
  5. Bestätige die Aktion
Vodafone Drittanbietersperre einrichten Anleitung
Screenshot vom 16.01.19 – Vodafone Hilfe

Vodafone Drittanbietersperre einrichten in „MeinVodafone“

Über das Mobilfunknetz können Drittanbieter eigene Services anbieten (mehr zu Drittanbieterservices erfährst du hier), die du mit der „Mobiles Bezahlen“-Option abgelten kannst. Oftmals gibt es diese im Abomodell.

Die Abonnements kannst du mithilfe der Kontaktinfos unter „Mobiles Bezahlen“ in deiner Rechnung beim Drittanbieter kündigen. Um zu verhindern, dass du überhaupt erst in ein unerwünschtes Drittanbieterabo rutschst, kannst du bei Vodafone „Drittanbieter Abos sperren“.

Auf der Hilfeseite stellt Vodafone einen Link zur Verfügung, der dich zum richtigen Ort führt.

  1. Klicke auf den Link
    (oder logge dich ein und navigiere selbst zum Buchbare Optionen-Bereich)
  2. Logge dich gegebenenfalls ein
  3. Wähle im nun erreichten „Buchbare Optionen“-Bereich
    „Drittanbieter Abos sperren“
  4. Bestätige mit „Jetzt kostenlos buchen“

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Besonderheiten bei der Prepaid Rufnummernmitnahme: Worauf du achten solltest https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/prepaid-rufnummernmitnahme/ Thu, 10 Jan 2019 11:00:46 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=25493 Wenn du den Mobilfunkanbieter wechseln möchtest, kannst du deine bisherige Rufnummer in der Regel mit zu deinem neuen Anbieter nehmen.  Bei der Prepaid Rufnummernmitnahme gibt es einige Besonderheiten gegenüber der herkömmlichen Portierung. Hier erfährst du, was du dabei beachten solltest. Prepaid Rufnummernmitnahme: Nicht überall möglich Während Vertragskunden bei der Rufnummermitnahme relativ frei sind, haben Prepaidkunden … Continued

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Wenn du den Mobilfunkanbieter wechseln möchtest, kannst du deine bisherige Rufnummer in der Regel mit zu deinem neuen Anbieter nehmen. 

Bei der Prepaid Rufnummernmitnahme gibt es einige Besonderheiten gegenüber der herkömmlichen Portierung. Hier erfährst du, was du dabei beachten solltest.

Prepaid Rufnummernmitnahme: Nicht überall möglich

Während Vertragskunden bei der Rufnummermitnahme relativ frei sind, haben Prepaidkunden je nach Anbieter eingeschränktere Möglichkeiten:

So ist es gerade bei Discountern oftmals nicht möglich, eine Rufnummer von einem Laufzeitvertrag auf eine Prepaidnummer mitzunehmen. Andersrum ist die Rufnummernmitnahme in der Regel kein Problem.

Voraussetzungen für die Prepaid Rufnummernmitnahme

Auf Basis des Telekommunikationsgesetzes 2021 ist die Rufnummernmitnahme für dich kostenlos. Seit Dezember sind alle Anbieter dazu verpflichtet, die Portierung kostenfrei anzubieten.

  • Bei der Prepaid Rufnummernmitnahme benötigt der Anbieter deiner Prepaidkarte in der Regel eine Verzichtserklärung von dir, mit der du bestätigst, dass du keinen Gebrauch mehr von deiner bisherigen Prepaidkarte machen möchtest. Dazu gibt es meist eine Vorlage vom jeweiligen Anbieter. Je nach Anbieter verzichtest du mit dieser Erklärung vor allem auf dein Restguthaben.
  • Außerdem kannst du nicht einfach frei wechseln, wenn du bisher mit deiner Prepaidkarte ein Vertragshandy benutzt hast. Die Öffnung der SIM-Locksperre, die verhindert, dass das Handy mit einer neuen Karte nutzbar ist, lässt sich der Anbieter nicht selten mit bis zu 100 Euro teuer bezahlen.

Bei der Prepaid Rufnummernmitnahme kann dein bestehendes Guthaben in der Regel nicht übertragen werden. Informiere dich gegebenenfalls beim Kundenservice über eine mögliche Auszahlung des Restguthabens.

Prepaid Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen

Natürlich unterscheidet sich der Rufnummernmitnahme-Prozess je nach Anbieter.

Grundsätzlich musst du immer deinen alten und deinen neuen Anbieter darüber informieren, dass du deine Rufnummer mitnehmen beziehungsweise mitbringen möchtest. Das geht oftmals online, über den Kundenservice oder auch in einer Anbieterfiliale.

Die frühzeitige Information ist vor allem deshalb wichtig, weil der alte Anbieter gegebenenfalls die oben erwähnte Verzichtserklärung benötigt.

Gegebenenfalls kannst du deinen neuen Anbieter direkt bei der Bestellung deiner neuen SIM-Karte mit der Rufnummernmitnahme beauftragen. Liegen schließlich alle verlangten Informationen und Unterlagen korrekt vor, machen alter und neuer Anbieter einen Termin zur Rufnummernportierung aus. Du wirst dann informiert und deine Nummer übertragen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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