Mobilfunk Partnerkarte kündigen: Diese Bedingungen gelten bei Partnerverträgen!

Du möchtest deine Mobilfunk Partnerkarte kündigen, da diese nicht mehr benötigt wird oder der Hauptvertrag ohnehin beendet werden soll? Bei uns erfährst du, auf was du bei deiner Kündigung besonders achten musst.

Oftmals nutzen Paare oder Familien den gleichen Mobilfunkanbieter. In diesen Fällen kann es sich lohnen, statt zwei getrennter Verträge, lediglich eine Partnerkarte zu einem bestehenden Hauptvertrag zu bestellen. Doch bedeutet eine Kündigung des Hauptvertrags auch gleichzeitig die der Partnerkarte? Und was, wenn nur einer der beiden Verträge gekündigt werden soll? Wir haben alle Antworten auf die Fragen rund ums Thema Partnerkarte kündigen für dich zusammengefasst.

Die Mobilfunk Partnerverträge: Eine Rechnung, zwei Verträge

Nahezu jeder große Mobilfunkanbieter hat sie mittlerweile im Angebot: Sogenannte Partnerkarten. Sie verschaffen dir unter Umständen einen finanziellen Vorteil gegenüber zwei separaten Verträgen, wie allnetflatvergleich berichtet. Schließlich wird kein eigenständiger zweiter Vertrag abgeschlossen, sondern lediglich ein neuer Tarif zu einem bereits bestehenden Hauptvertrag hinzugebucht. Das kann sowohl der gleiche Tarif, wie der des Hauptvertrags, als auch ein anderer sein. Obwohl die Abrechnung zumeist über eine Rechnung erfolgt, handelt es sich bei Partner- und Hauptvertrag um zwei Einzelverträge mit getrennten Sim-Karten und Rufnummern, sowie unterschiedlichen Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Dies solltest du bei deiner Kündigung unbedingt berücksichtigen.

Partnerkarten sind nicht zu verwechseln mit sogenannten MultiSIM, bei denen du die gleiche Rufnummer für mehrere Sim-Karten hast.

Partnerkarte kündigen: Das richtige Vorgehen

Da es sich bei Partnerverträgen, wie oben bereits beschrieben, um zwei Einzelverträge handelt, gibt es bei der Kündigung eines solchen Vertrags einige Besonderheiten zu beachten.

Die folgenden Informationen wurden aus den Hilfeseiten der Anbieter Vodafone, Telekom und O2  zusammengetragen.

Fall 1: Hauptvertrag und Partnerkarte kündigen

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Möchtest du sowohl den Hauptvertrag, als auch die dazugehörige Partnerkarte kündigen, wird ein Blick in die Vertragsunterlagen nötig. Wurden beide Verträge am selben Tag geschlossen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese auch zur gleichen Zeit gekündigt werden können. Häufig werden Partnerkarten jedoch erst später zu einem bereits bestehenden Vertrag hinzugebucht und haben dann eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, während ein Teil der Vertragslaufzeit des Hauptvertrags zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen ist. Das bedeutet, dass die Partnerkarte zum Kündigungszeitpunkt der Hauptkarte teilweise noch eine Restlaufzeit hat und nicht gekündigt werden kann.

Stelle dich bei deiner Kündigung demnach darauf ein, dass du die Gebühr für deine Partnerkarte noch etwas länger bezahlen musst, obwohl die Kündigung des Hauptvertrags bereits wirksam ist.

Selbst wenn Partnerkarte und Hauptvertrag unterschiedliche Kündigungszeitpunkte besitzen, empfehlen wir dir, diese in einem Schreiben zu kündigen, da du zumeist lediglich über eine Vertragsnummer verfügst. Füge deinem Kündigungsschreiben deswegen sowohl die Vertragsnummer, als auch beide Rufnummern hinzu. Selbstverständlich kannst du dafür auch unseren Kündigungsservice nutzen. Einfach Anbieter auswählen, Vertrags- und Telefonnummern hinzufügen und das fertige Schreiben versenden.

Sollte deine Partnerkarte über einen vom Hauptvertrag abweichenden Kündigungszeitpunkt verfügen, wird die Kündigung automatisch wirksam, sobald die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist. Bis dahin musst du die Gebühr der Partnerkarte allerdings weiterhin bezahlen, kannst diese aber auch noch nutzen.

Fall 2: Hauptvertrag kündigen, Partnerkarte behalten

Selbstverständlich hast du auch die Möglichkeit, lediglich den Hauptvertrag zu kündigen und die Partnerkarte zu behalten. Wirf einen Blick in deine Vertragsunterlagen und finde heraus, wie Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist des Hauptvertrags geregelt sind. Bei Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit bist du übrigens immer auf der sicheren Seite. Füge demnach deinem Kündigungsschreiben lediglich die Telefonnummer des Hauptvertrags, sowie die Vertragsnummer hinzu und verschicke dieses. Der Vertrag der Partnerkarte läuft anschließend weiter, während dein Hauptvertrag gekündigt wird.

Bei einem Großteil aller Anbieter wird der Vertrag der Partnerkarte nach Kündigung des Hauptvertrags automatisch zum neuen Hauptvertrag, wodurch der finanzielle Vorteil der Partnerkarte unter Umständen wegfällt und du eine höhere Grundgebühr bezahlen musst.

Fall 3: Partnerkarte kündigen, Hauptvertrag behalten

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen lediglich die Partnerkarte gekündigt werden soll, während der Hauptvertrag weiterhin bestehen bleibt. Auch das ist möglich. Wie bereits erwähnt, verfügt der Vertrag einer Partnerkarte über eigene Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen. Achte bei deiner Kündigung also unbedingt darauf, dass du die Partnerkarte nach den richtigen Bedingungen kündigst. Füge deinem Kündigungsschreiben in diesem Fall lediglich die Rufnummer der Partnerkarte, sowie die Vertragsnummer hinzu.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du in deinem Schreiben erläuterst, dass es sich bei dem zu kündigenden Vertrag um die Partnerkarte zum Hauptvertrag mit der Rufnummer xy handelt.

Kündigungsalternative: Vertragsinhaberwechsel

Benötigst du beide Verträge nicht mehr, ist eine Kündigung der richtige Weg. Manchmal gibt es jedoch auch Fälle, in denen Kündigungen lediglich ausgesprochen werden, weil einer der beiden Karteninhaber den Vertrag nicht mehr benötigt.

Kennst du stattdessen jemanden, der entweder Partnerkarte oder Hauptvertrag übernehmen würde, kannst du einen Vertragsinhaberwechsel vollziehen. Die meisten Anbieter bieten hierfür Formulare auf ihrer Website an. So lässt sich eine Kündigung unter Umständen umgehen, allerdings hängt dieser Vorgang von der Kulanz deines Anbieters ab.

Du möchtest nach der Kündigung deine Rufnummer zu deinem neuen Anbieter mitnehmen? Dann wirf einen Blick in unseren Artikel Rufnummernmitnahme muss nicht kompliziert sein.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.