Änderungen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung 2017

Was sich bei den Krankenversicherungen 2017 ändert und was du tun kannst. 

Zum Ende eines Jahres wird in den Medien häufig von Änderungen für das kommende Jahr berichtet, oft sind das gesetzliche oder steuerliche Regelungen. Im kommendem Jahr wird es auch bei den Krankenversicherungen als eine der wichtigsten Versicherungen Veränderungen geben.

Privat Krankenversicherten drohen teilweise enorme Beitragssteigerungen, aber nicht bei allen gleichermaßen: normalerweise werden deine Beiträge nach dem gewählten Leistungsumfang, sowie deinem Alter und Gesundheitszustand kalkuliert. Wenn Behandlungen teurer werden und es mehr Kranke in einem Tarif gibt, müssen die Mehrausgaben der Gesellschaften aufgefangen und neu berechnet werden.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenze, also die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge berechnet werden. Menschen mit einem hohen Brutto-Verdienst zahlen viel in die Krankenkassen ein – liegen deine Einnahmen über dieser Grenze, spielt das bei der Berechnung für den Krankenkassenbeitrag keine Rolle. Nicht vergessen solltest du, dass die meisten Krankenkassen zum regulären Beitrag noch einen Zusatzbeitrag erheben, der von jeder Kasse selbst festgelegt wird.

Stabile Zusatzbeiträge für 2017 prognostiziert

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Um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das folgende Jahr abzuschätzen, trifft sich der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes zweimal jährlich mit Fachleuten aus dem GKV-Spitzenverband, dem Bundesversicherungsamt und Bundesministerium für Gesundheit. Anhand von Einnahmen, Ausgaben und Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wird eine Prognose über die weitere Entwicklung der Krankenkassenbeiträge abgegeben.

Für 2017 wurde ein stabiler durchschnittlicher Zusatzbeitrag von weiterhin 1,1 % ermittelt, da eine Reserve in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds an die Kassen ausgezahlt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Versicherer ihre Beiträge nicht verändern – einige werden den Zusatzbeitrag leicht erhöhen und andere eventuell senken.

Sollte deine Krankenkasse die Beiträge erhöhen, wirst du vorab schriftlich informiert und kannst anschließend vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Einige Krankenkassen wollen 2017 fusionieren

Im Januar 2017 werden sich, wie bereits in diesem Jahr, einzelne Krankenkassen zusammenschließen. Damit reduziert sich die Gesamtzahl der gesetzlichen Anbieter auf 114. Folgende gesetzliche Krankenversicherer werden fusionieren:

Die BKK Braun-Gillette schließt sich mit der pronova BKK zusammen, die Deutsche BKK fusioniert mit der Barmer GEK, die Vereinigte BKK wird zur BKK VBU und die E.ON BKK verschmilzt mit der energie BKK.

Betrifft die Fusion deine eigene Krankenversicherung, kannst du entweder bei der neu verschmolzenen Kasse automatisch aufgenommen werden oder einen anderen Versicherer wählen – ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall jedoch nicht.

Beitrag und Vorsorge in der privaten Krankenversicherung

Egal ob Student, Beamter, Selbständiger oder gutverdienender Angestellter – Du bist gesetzlich verpflichtet, Deine Gesundheit gegen Risiken abzusichern, zum Beispiel in der privaten Krankenversicherung (PKV). Bevor du dich für einen Versicherer entscheidest, solltest du verschiedene PKV-Anbieter gegenüberstellen und prüfen.

Bist du jung und gesund, verursachst du noch nicht viele Kosten und kannst von einem eher geringen Monatsbeitrag ausgehen. Das kann sich aber natürlich ändern, wenn du älter wirst. Darum wandert ein Teil deines monatlichen Beitrags in die Altersrückstellung – eine Art Vorsorge für die Zeit, wenn du als älterer Mensch wahrscheinlich mehr Leistungen beanspruchen musst.

Üblicherweise werden die Altersrückstellungen am Kapitalmarkt angelegt und sollen Gewinne erzielen. Das hat in vergangenen Jahren vielfach gut funktioniert, in der momentanen Niedrigzinsphase sind aber keine rentable Verzinsung mehr drin. Keiner weiß, wie lange die Situation an den Finanzmärkten anhält, aber eins ist klar: viele private Krankenversicherungen sind gezwungen, die Versicherungsbeiträge neu zu kalkulieren. Bleiben die Beiträge hingegen stabil, kann das ein Hinweis auf einen gut wirtschaftenden privaten Anbieter sein.

Die steigende Lebenserwartung und der medizinische Fortschritt sind toll: Allerdings bedeuten sie steigende Ausgaben für die Krankenversicherungsunternehmen. Erst wenn dann die Aufwendungen für Versicherungsleistungen in einem Tarif um mehr als 10 Prozent höher sind, als in der Vergangenheit angenommen, darf der Beitrag erhöht oder angepasst werden. Das betrifft dann alle, die in diesem Tarif versichert sind. Versicherte in einem anderen Tarif, bei der gleichen Gesellschaft, sind vielleicht nicht betroffen.

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung – was du jetzt tun kannst

Viele Versicherer haben für das kommende Jahr erhebliche Beitragssteigerungen angekündigt, bei einigen Gesellschaften werden Tarife sogar um bis zu 50% teurer.

Bist du betroffen, musst du genau überlegen, was der nächste Schritt sein soll. Zunächst einmal kannst du deinen Bescheid überprüfen lassen, denn nicht jede angekündigte Erhöhung ist auch wirksam. Du kannst von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn du dich zur Kündigung entschließt.

Wie lange bist du schon privat versichert? Sind es mehr als 5 bis 7 Jahre, solltest du einen Tarifwechsel bei deiner Versicherung vornehmen lassen. So bleiben deine bisher angesparten Altersrückstellungen voll erhalten. Bleibe beharrlich – manche Versicherer finden einen Tarifwechsel nicht so erstrebenswert wie du. Rechne damit, dass unter Umständen Leistungen wegfallen oder eine (höhere) Selbstbeteiligung anfällt – PKV-Anbieter argumentieren nicht selten so, wenn sie mit dem Tarifwechselwunsch der Kunden konfrontiert werden.

Solltest du weniger als 5-7 Jahre privat versichert sein, kannst du auch den Anbieter wechseln, deine Altersrückstellungen gehen dabei zum Teil verloren und bleiben Dir nur im Umfang des Basistarifs erhalten. Es wird eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen, aber es ist möglich, dass dein Beitrag sinkt oder du vielleicht sogar mehr Leistungen beanspruchen kannst.

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist die dritte Möglichkeit, aber mitunter nicht so einfach. Dein Einkommen müsste unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, wenn du Angestellter bist. Bist du hauptberuflich selbstständig, wechselst du am besten in ein Angestelltenverhältnis, versicherst dich im europäischen Ausland oder meldest dich arbeitslos. Bist du schon 55 oder älter, kannst du nur noch über die Familienversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Über den Autor
Kirsten Tribe

Die Autorin beschäftigt sich als Fachredakteurin mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung beim 1A Verbraucherportal. Das Portal stellt unter anderem zu diesen Themen verschiedene Informationsspeziale, Checklisten, Grafiken, Videos und mehr zur Verfügung.

Website: https://www.1averbraucherportal.de/