D.I.E. GmbH Urteil: Mit Information gegen die Abofalle!

Auf Dating-Portalen muss der Nutzer klarer über die Vertragsbedingungen vor Vertragsschluss hingewiesen werden, so das Landgericht Berlin, nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Das Landgericht Berlin setzte sich im Urteil vom 30.6.2016 mit den Dating-Plattformen dateformore und daily-date auseinander, beide von der D.I.E. GmbH. Wir berichteten bereits des Öfteren, dass diese Portale die Nutzer schlecht informieren und somit in eine Abo-Falle locken. Auch der vzbv fand dieses Verhalten kundenunfreundlich und klagte deswegen.

Die Anschuldigung im D.I.E. GmbH Urteil

Heiko Dünkel, Rechtsreferent im vzbv, erklärte: „Wer mit einem nahezu kostenlosen Schnupperangebot lockt, muss auch klar sagen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher den späteren sehr viel teureren Vertrag wieder loswerden.“
In der Tat ist es so, dass sich eine 14-tägige Premiummitgliedschaft für einen Euro automatisch in ein sechsmonatiges Abo für 89,90 Euro pro Monat verlängert, wenn der Nutzer sein „Probeabo“ nicht rechtzeitig gekündigt hatte. Diese Information war nur im Kleingedruckten am rechten Bildschirmrand vermerkt, berichtet der vzbv. Auch die AGB wurden nur verlinkt. Außerdem erlischt das Widerrufsrecht, alsbald die Inhalte genutzt werden. Mit der Anmeldung wird diese Einschränkung automatisch akzeptiert.

Das D.I.E. GmbH Urteil des Landgerichts Berlin

Auch das Gericht empfand die Gestaltung der Internetseite als unzulässig. Die Vertragsbedingungen hätten vor Vertragsschluss klar und verständlich an den Nutzer kommuniziert werden müssen. Es fehle die Information zur Kündigungsfrist, die einzuhalten ist, um nicht in die teure Vertragsverlängerung überzulaufen.
Die Richter wiesen, laut vbzv, darauf hin, dass zwar bei digitalen Inhalten ein Widerrufsrecht erlöschen kann, im Fall, dass der Kunde vor Ablauf der Widerrufsfrist das Portal nutzen möchte. Es reicht dafür jedoch nicht die Verlinkung auf die AGB. Der Nutzer muss dieses Eingeständnis ausdrücklich geben.

Weitere Schritte des vzbv im D.I.E. GmbH Urteil

Trotz des Erfolges vor Gericht ist der vzbv noch nicht ganz zufrieden. Die Klage beinhaltete des Weiteren Punkte, wie etwa das Fehlen von wesentlichen Informationen über das Leistungsangebot. Zum Beispiel genauere Angaben über die Mitglieder des Dating-Portals, damit die Kunden im bereits vor dem Vertragsschluss abschätzen können, ob das Angebot überhaupt attraktiv für sie ist. Deswegen wird der Verbraucherzentrale Bundesverband Berufung einlegen.

Einschätzung des Urteils

Weniger zufrieden mit dem Urteil ist Rechtsanwaltskanzlei Rader. Auf deren Internetseite erklärt die Kanzlei: „Mit seinem Urteil öffnet das Gericht der Entwertung des Widerrufsrechts Tür und Tor.“
Der Rechtsanwalt befürchtet, dass nun mehrere Dating-Portale versuchen werden, das Widerrufsrecht von Verbrauchern auszuschließen.
Diese Regel kann greifen, da D.I.E. GmbH vorgibt, dass es sich bei ihrem Angebot auf den Dating-Portalen um digitale Inhalte handelt. Doch auch das zweifelt Rader an. Die eigentliche Leistung bestünde in den Augen der Kanzlei darin, dass die Erreichbarkeit des Portals gewährleistet wird und die entsprechende Infrastruktur bietet, damit Nutzer Kontakte knüpfen können. Denn der Inhalt, der laut der D.I.E. GmbH die erbrachte Leistung ist, wird eigentlich von den Nutzern selbst erstellt.

Falls sich auch dein Probe-Abo in eine kostspielige Mitgliedschaft verlängert hat, raten wir dir, dich an die Verbraucherzentrale zu wenden oder anwaltliche Hilfe einzuholen.

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Es bleibt also auch weiterhin Vorsicht geboten. Dennoch begrüßen wir, dass die Vertragsbedingungen zukünftig deutlicher sichtbar sein müssen. Ein kleiner Schritt, um Verbraucher vor Abofallen zu schützen.

Falls du auch einen Vertrag bei einer D.I.E. GmbH Seite hast und ihn kündigen möchtest, erfährst du hier mehr. Es ist nicht immer einfach, wie wir aus der Erfahrung unserer Nutzer wissen, aber wir haben einige Tippe und Tricks:

Daily-Date kündigen: Unterschiedliche Fristen
Dateformore kündigen: Gestaffelte Fristen
Just-Date kündigen: Zweifelhafte Bestimmungen

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.